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Beiträge zum Stichwort ‘ Verfassungsschutz ’



Regelausweisung nach § 54 Nr. 5 und 5a AufenthG auf dem Prüfstand

Von | 30. März 2006 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Victor Pfaff, ein renommierter Ausländerrechtler, wird am 30.03.2006 in einer vertraulichen Anhörung dem Bundesinnenministerium über seine Erfahrungen mit den Anti-Terror-Regelungen berichten. Das Gesetz ist seit Anfang 2005 in Kraft und soll ermöglichen, mutmaßlich gefährliche Ausländer auszuweisen. Die große Koalition in Berlin will das Zuwanderungsrecht in den kommenden Monaten überarbeiten.



Der Bayerische Einbürgerungstest

Von | 16. Februar 2006 | Kategorie: Leitartikel | Ein Kommentar

Das bayerische Innenministerium gibt zum beschlossenen Einbürgerungstest näheres bekannt und übertrifft meine skeptischen Erwartungen bei weitem. Laut Pressemitteilung soll geprüft werden, ob der Bewerber mit beiden Beinen auf dem Boden unserer Verfassung steht. Deshalb wird ab 1. März 2006 jeder Einbürgerungsbewerber anhand einer aktuellen Liste befragt, ob er extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen angehört, sie […]



Zu den Eckpunkten des bayerischen Einbürgerungstests

Von | 9. Februar 2006 | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare

Die FAZ berichtet über ein einheitliches Einbürgerungstest aus dem Hause CSU. Herr Dr. Rux fragt sich, ob denn die „üblichen Verdächtigen“ auch diesen Vorschlag, dass Augenmaß habe, als fremdenfeindliche Zuwanderungspolitik verdammen werden. Das nehme ich zum Anlass um die bisher bekannten Eckpunkte mal genauer unter die Lupe zu nehmen. Mal sehen, ob wir in meiner […]



Eintschädigung eines Flughafenmitarbeiters wegen Versagung der Zutrittsberechtigung

Von | 23. Januar 2006 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Der Freistaat Bayern muss einem türkischen Flughafenmitarbeiter, dem zu Unrecht die Zutrittsberechtigung zu den sicherheitsempfindlichen Bereichen des Flughafens München entzogen wurde, rund 13 000 Euro Schadenersatz zahlen. Der Flughafenmitarbeiter hatte seinen Job verloren, nachdem das Bundesverkehrsministerium als Folge der Anschläge von New York am 11. September 2001 eine „Luftverkehr-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung“ erlassen hatte, die deutlich verschärfte Anforderungen […]



Gesinnungstest für den deutschen Staat

Von | 9. Januar 2006 | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare

Ziel des Zuwanderungsgesetzes war es unter anderem, Ausländer, die „nutzen“, nach Deutschland zu locken. Akademiker und Wissenschaftler, die fachlich qualifiziert sind und keine Belastung für den angeschlagenen deutschen Arbeitsmarkt darstellen. Ausländer aus gut betuchten Familien, die sich eine akademische Ausbildung in ihren Ländern leisten konnten und von daher nicht auf den Sozialstaat angewiesen sind. Falls […]



Die relative Wahrheit

Von | 17. Dezember 2005 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Aus aktuellem Anlass (VG Düsseldorf Beschluss Az.: 1 K 4791/03) möchte ich, nein muss ich erneut auf das Bundesamt für Verfassungsschutz eingehen: Eine islamische Religionsgemeinschaft wehrte sich vor Gericht jahrelang gegen „unwahre“ Veröffentlichungen in Verfassungsschutzberichten. Das Land NRW hatte in der Publikation „Islamismus in Nordrhein-Westfalen – Instrumentalisierung der Religion für politische Zwecke“ vom Dezember 2001 […]



Der Verfassungsschutz als Richter und Henker

Von | 19. November 2005 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Ulrich Speck in Die Zeit nennt die Empfehlung der BpB in seinem Blog Kosmoblog als „verantwortungslos“. Clemens Wergin von Der Tagesspiegel schließt sich dem an und begründet es mit der Beobachtung Seitens des Verfassungsschutzes.

BpB-Präsident Thomas Krüger dagegen verteidigt die Datenbankaufnahme in Die Welt: „Sie stellt keine Empfehlung dar, sondern will unterrichten. Wir können auch kontroverse Personen aus dem islamistischen Bereich nicht gänzlich außen vor lassen, wenn wir eine sachgerechte Meinungsbildung unterstützen wollen.“

Allein die Beobachtung vom Verfassungsschutz darf in einem Rechtsstaat nicht dazu führen, dass einzelne Personen oder Vereinigungen vom politischen Diskurs ausgeschlossen werden. Für eine gesunde Meinungsbildung ist es notwendig, alle Seiten zu hören. Es darf keine Rolle spielen, ob es sich dabei um Rechtsradikale, Sekten oder Islamisten handelt. Wichtig ist vor allem die Einhaltung des Grundsatzes: Keine Strafe ohne Schuld! Wenn eine Organisation verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, so muss sie verboten werden. Wenn allerdings Organisationen, die bereits seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet werden und weiterhin existieren, weil ein Verbotsgrund nicht gefunden werden konnte oder schlicht nicht existiert, so darf das nicht dazu führen, dass diese Organisation dann eben auf der politischen Bühne diffamiert wird.

In „Der Verfassungsschutzbericht – das scharfe Schwert der streitbaren Demokratie – Zur Problematik der Verdachtsberichterstattung“ von Prof. Dr. Dietrich Murswiek, erschienen in NVwZ 2004, 769 wird die Praxis des Verfassungsschutzes kritisiert, Organisationen schon dann im Verfassungsschutz als „extremistisch“ zu bezeichnen, wenn lediglich ein Verdacht besteht, die betreffende Gruppierung könnte verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.

Verfassungsschutz und Verfassungsschutzberichte haben die Aufgabe, die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen Bestrebungen zu schützen, die ihre Abschaffung oder Destabilisierung bezwecken. Die Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder sind nach Auffassung des Herrn Murswiek darüber hinaus aber auch Instrumente im politischen Kampf. Wer im Verfassungsschutz als „extremistisch“ bezeichnet sei, werde aus der politischen und publizistischen Diskussion ausgeschlossen und politisch wie gesellschaftlich isoliert.

Der Autor ordnet wegen dieses stigmatisierenden Charakters den Verfassungsschutzbericht als eine hoheitliche Maßnahme ein, mit der in die Meinungsfreiheit und ggf. auch in andere Grundrechte der betroffenen Organisationen eingegriffen werde. Diese Grundrechtsbeeinträchtigungen ließen sich nur dann rechtfertigen, wenn mit dem Verfassungsschutzbericht tatsächlich nur erwiesene Verfassungsfeinde bekämpft werden.

Die gängige Praxis, auch solche Organisationen als „extremistisch“ zu erwähnen, bei denen nur ein Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen besteht, hält Herr Murswiek daher für verfassungswidrig. Der an sich legitime Zweck, die Verfassung gegen ihre Feinde zu schützen, drohe ansonsten in sein Gegenteil umzuschlagen und sich gegen die Demokratie zu wenden.

Meines Erachtens darf der Verfassungsschutz nicht zum Richter und Henker zugleich werden, wenn wir auch in Zukunft für uns in Anspruch nehmen wollen, in einem Rechtsstaat zu leben. Nicht ohne Grund sagte Rupert Schützbach (*1933): „Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem man um sein Recht kämpfen darf.“ Dieses Recht sollte niemandem verwehrt werden.





 

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