Nicht erlaubt? Kein Problem!
Von E. S. | 5. Februar 2007 | Kategorie: Recht | Keine KommentareHeute hat der Bundesgerichtshof (StB 18/06) die heimliche Durchsuchung von Computer-Dateien von Beschuldigten als unzulässig verworfen. Ein solcher Eingriff sei durch die Strafprozessordnung nicht gedeckt.