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Beiträge zum Stichwort ‘ Staatsangehörigkeit ’



Hessens „Wissens- und Wertetest“ soll für alle Einbürgerungsbewerber Pflicht werden

Von | 15. März 2006 | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare

Zu einem einheitlichen „Wissens- und Wertetest“ will Hessens Innenminister Volker Bouffier künftig alle Einbürgerungswillige verpflichten. „Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben will, soll sich zuvor intensiv mit unserem Land und seiner Werteordnung auseinandergesetzt und sie auch akzeptiert haben“, nannte Innenminister Bouffier einen zentralen Punkt seines Konzepts. In einem gesonderten Kapitel beinhaltet der Leitfaden 100 Fragen, die […]



Gesetzesentwurf zum AufenthG benachteiligt selbständige Ausländer

Von | 7. März 2006 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Zuwanderungsgesetz ein Jahr nach In-Kraft-Treten zum zweiten Mal geändert werden soll. Notwendig ist eine Gesetzesänderung, um den gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen aus elf EU-Richtlinien nachzukommen. Allerdings werden ganz nebenbei auch Änderungen vorgenommen, bei denen sich der Verdacht aufdrängt, dass die Bundesregierung die Richtlinienumsetzung zum Anlass nimmt, um die […]



Symposium – Interkulturelle Arbeitsfelder in Deutschland

Von | 28. Februar 2006 | Kategorie: Feuilleton | Keine Kommentare

Herausforderungen und Lösungsansätze 02. – 04. März 2006 in Bonn, Gustav-Stresemann-Institut Das Symposium Interkulturelle Arbeitsfelder in Deutschland – Herausforderungen und Lösungsansätze von SIETAR Deutschland bietet allen interkulturell Interessierten ein Forum zum Kennenlernen, für kritische Diskussionen und für wechselseitiges Lernen.



Zu den Eckpunkten des bayerischen Einbürgerungstests

Von | 9. Februar 2006 | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare

Die FAZ berichtet über ein einheitliches Einbürgerungstest aus dem Hause CSU. Herr Dr. Rux fragt sich, ob denn die „üblichen Verdächtigen“ auch diesen Vorschlag, dass Augenmaß habe, als fremdenfeindliche Zuwanderungspolitik verdammen werden. Das nehme ich zum Anlass um die bisher bekannten Eckpunkte mal genauer unter die Lupe zu nehmen. Mal sehen, ob wir in meiner […]



Gemeinsame Presseerklärung der Verbände zum Gesinnungstest und zu den Karikaturen

Von | 8. Februar 2006 | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare

Wir, die unterzeichnenden Organisationen und Verbände vertreten die türkeistämmige und muslimische Bevölkerung in Deutschland auf verschiedenen Ebenen. Obwohl wir in diesem Jahr den 45. Jahrestag des Anwerbeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei feiern werden, müssen wir mit großer Besorgnis feststellen, dass das Bild von türkischen Migranten, die seit Jahrzehnten zum Gemeinwohl in Deutschland […]



Es geht nicht um Verbesserung der Bildungschancen

Von | 28. Januar 2006 | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare

Dr. Lale Akgün in: „Frankfurter Rundschau„: „In Wirklichkeit also haben sich die politischen Debatten der letzten Wochen nicht um die Verbesserung der Bildungschancen gedreht. Der politische Trend dieser Wochen deutet darauf hin, dass 2006 zum inoffiziellen Jahr der „brutalst möglichen Integration“ wird. Im vergangenen Jahr haben wir mit den Diskussionen über Zwangsehe und Ehrenmorde erst […]



Gefunden im „StAngR“ von Hailbronner/Renner

Von | 26. Januar 2006 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

§ 11 StAG, Rdnr. 11: „Die Ausländerbehörde trägt die Beweislast für das Nichtvorliegen des Ausweisungsgrundes“. Etweder, denke ich mir, hat sich im Zuge der aktuellen Integrationsdiskussionen einiges zu Gunsten der Ausländer geändert oder das „Nicht“ ist zu viel.



Antwortleitfaden für den Gesinnungstest für Muslime in Baden-Württemberg

Von | 7. Januar 2006 | Kategorie: Leitartikel | 9 Kommentare

Im Folgenden haben wir aufgrund der Aktualität einen Antwortleitfaden für den Gesinnungstest in Baden-Württemberg erstellt mit alternativen Antwortmöglichkeiten. Diejenigen, die unbedingt eingebürgert werden wollen, um z.B. den türkischen Wehrdienst nicht ableisten zu müssen oder eine islamische Partei gründen wollen und daher das Wahlrecht brauchen, sollten sich an die Antwort 1 halten. Diejenigen dagegen, die nur aufgrund familiären Drucks eingebürgert werden weil die Eltern islamistisch fundamentalistisch sind und Sie für Ihre Antidemokratischen Ziele missbrauchen wollen, sollten sich an die Antwort 2 halten.

Die Antworten enthalten in Klammern weitergehende Hinweise, deren Befolgung von Vorteil sein sollte.



Wirtschaftliche Integration

Von | 27. Dezember 2005 | Kategorie: Leitartikel | 11 Kommentare

Deutschland kann Integrationsprobleme nur bewältigen, wenn Migranten wirtschaftlich nachhaltig integriert werden. Das tut nicht nur den Ausländern gut, sondern auch dem deutschen Staat. Die jüngsten Krawalle in Paris machen es deutlich. Dort wurden keine Brände gelegt weil Migranten anders aussahen, die französische Sprache nicht beherrschten oder Muslime waren. Die Brände wurden gelegt weil die Brandstifter […]



Gott zählt auch die Ausländer

Von | 8. November 2005 | Kategorie: Politik | Keine Kommentare

Leider wurde die türkischstämmige Bevölkerung in Deutschland zum Spielball von Unionspolitikern, wie die Frankfurter Rundschau bereits berichtet hat. Ich möchte an dieser Stelle an die Worte von Walter Ludin (*1945) aufmerksam machen, der sagte: “Um im Himmel eingebürgert zu werden, brauchen wir die Stimmen der Ausländer“. Das sollte eigentlich die Christlich Demokratische/Soziale Union am besten wissen.

Gesetze, die für andere Ausländer nicht gelten sollen, wurden bei Türken in einer beispiellosen Kampagne mit zum Teil rechtsgrundlosen oder schlicht irreführenden Belehrungen und Fragebogen vollzogen. Irreführend deswegen, weil in keinem der von den Ländern verschicken Fragebogen zur Informationseinholung über die Doppelte Staatsbürgerschaft, die ausschließlich an die türkischstämmige Bevölkerung verschickt wurden, der Hinweis enthalten war, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur dann automatisch erlischt, wenn der Widererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit auf „Antrag“ erworben wurde, was bei vielen nicht zutraf. Eine Voraussetzung, die im Gesetz ausdrücklich erwähnt wird.

§ 25 StAG: „Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag …“

Umso mehr erstaunt es, dass die Damen und Herren beim Innenministerium wie selbstverständlich auf diese Voraussetzung aufmerksam machen, wenn es um die deutsche Staatsbürgerschaft des Papstes geht. Der Papst hätte nämlich keinen Antrag gestellt, sondern sei gewählt worden und somit kraft Gesetzes die vatikanische Staatsbürgerschaft erhalten, was keineswegs zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft führe.

Verdutzt nahm ich eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg auf. Das Gericht hatte über den Fall zu entscheiden, bei der den minderjährigen Kindern eines türkischstämmigen Vaters die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden sollte, obwohl der Vater nur für sich einen Einbürgerungsantrag gestellt hatte und die Kinder kraft türkischen Rechts in die türkische Staatsbürgerschaft wieder aufgenommen wurden. Das Gericht hat zu Recht festgestellt, dass die minderjährigen Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verloren haben, weil kein Antrag vorlag. Traurig ist diese Entscheidung nur weil das Gesetz bereits vom Wortlaut her keine andere Entscheidung zulässt und ein Ausländeramt dies dennoch nicht erkennen wollte.

Es ist eine Sache Integration zu fordern, eine ganz andere, Gesetze zu schaffen, die Integration fördern. Fast lächerlich wirken in diesem Zusammenhang die geschönten Einbürgerungszahlen der Integrationsbeauftragten und die seit der Reform des Ausländerrechts erzielten Erfolge bei der Integration. Wenn das Vertrauen in das Rechtssystem und das Gefühl, jemals dazugehören zu können, bei der größten Ausländergruppe fundamental erschüttert wird, kann von Erfolg keine Rede sein.

Um solche und ähnliche Vorkommnisse künftig zu vermeiden, schlage ich vor, den einbürgerungswilligen Ausländern gleich zwei Stimmen bei Wahlen zur Verfügung zu stellen, mit der Auflage, dass über die erste Stimme frei verfügt werden darf. Mit der zweiten Stimme muss er die CDU/CSU wählen.

Ein Trost bleibt dem Deutschtürken am Ende aber doch noch: „Gott zählt auch die Ausländer.“ (George Bernard Shaw (1856 – 1950), Literaturnobelpreisträger 1925).



Der Automatismus, die deutsche Staatsbürgerschaft und der Papst

Von | 4. November 2005 | Kategorie: Feuilleton | Keine Kommentare

Bei n-tv bin ich auf eine Meldung gestoßen, bei der ich mir das Lachen nicht verkneifen konnte. Nicht nur ex/wieder Ausländer sind von der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes betroffen, sondern auch Deutsche. Sogar bayerische Päpste. Nach der Meldung hat der Papst seine deutsche Staatsbürgerschaft wohl automatisch verloren. Mit der Wahl zum Staatsoberhaupt des Vatikantstaates würde er „automatisch“ die vatikanische Staatsbürgerschaft annehmen, was zum automatischen Verlust der deutschen führe.

Eine gewisse Schadenfreude stellt sich bei solchen Meldungen automatisch ein. Nicht wegen Bendikt, wegen der Arroganz der Gesetzgebung. Endlich wird mal aufgezeigt, welche (Un)Wirkung die Vorschrift hat. Mit Pseudointegrationsfördernden Reformen versuchen Politiker immer mehr sich bei der Bevölkerung zu profilieren. Dabei geht es aber nicht darum, tatsächlich Fortschritt zu erzielen und dem Lande und den Menschen zu dienen. Das Recht wird immer mehr zur Vorlage bevorstehender Wahlen. Es wird Zeit, dass man begreift, was man verursacht. Tatsächlich haben sie es geschafft den Papst auszubürgern. Saubere, effektive wie effiziente Arbeit vom Feinsten.

Kurios wird das ganze aber erst, wenn man bedenkt, dass die Streichung der Inlandsklausel den Zweck hatte, ca. 50.000 türkischstämmige Deutsche auszubürgern. Laut Bayerisches Staatsministerium des Innern, haben sie deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verloren, weil sie die türkische wieder angenommen haben.

Ein türkisches Sprichwort sagt: “Kime niyet, kime kismet“, was so viel Bedeutet wie: „Auf wen abgesehen und wessen Schicksal geworden“.



Bundesverwaltungsgericht: Schriftliche Deutschkenntnisse

Von | 20. Oktober 2005 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Nach der Rechtsprechung des BVerwG reiche es aus, wenn der Ausländer im u.a. im Umgang mit Behörden und Ämtern schriftlich verkehren kann. Der Einbürgerungsbewerber muss sich hierfür jedoch nicht eigenhändig schriftlich ausdrücken können. Wenn ein Einbürgerungsbewerber nicht selbst deutsch schreiben kann, reicht es aus, wenn er einen deutschsprachigen Text des täglichen Lebens lesen und deutsch diktieren sowie das von Dritten oder mit technischen Hilfsmitteln Geschriebene auf seine Richtigkeit überprüfen kann und somit die schriftliche Äußerung als seine „trägt“. Diese Voraussetzungen hat das BVerwG in einem der beiden Fälle bejaht. In dem Fall des Analphabeten blieb das Klagebegehren dagegen erfolglos.

Wie die Rechtsreferendarin bereits ausführt, würden diese Voraussetzungen einen Deutschen in China sowie in vielen anderen Ländern der Erde überfordern. Wie so oft drängt sich auch hier die Frage auf, welchen Sinn solche und ähnliche Voraussetzungen denn eigentlich haben, wenn Ausländer, die sich bereits über 20 Jahre in Deutschland aufhalten, nicht eingebürgert werden. Es ist in höchstem Maße unsinnig zu behaupten, es ginge um Integration, wenn mit solchen Hürden die juristisch höchste Stufe der Integration, die Einbürgerung, verhindert wird.

Außerdem mangelt es der Gesetzgebung wieder einmal am nötigen Fingerspitzengefühl. Es ist eine Sache einem Ausländer die Einbürgerung zu verweigern, eine ganz andere dagegen, einen Ausländer, der sich selbst bereit fühlt die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, auszuschließen. Er wird mit Sicherheit nicht dazu angehalten, seine Bemühungen um mehr Integration fortzusetzen. Im Gegenteil wird er frustriert resignieren. Insbesondere dann, wenn er/sie über 20 Jahre lang in Deutschland gearbeitet, seinen Beitrag für das hiesige System geleistet hat.

Dr.-Ing. Rolf Handke (*1942) sagte einmal: „Integration ist, wenn ein kleiner Fehler in einem größeren aufgeht“. Das scheint die Gesetzgebung bei der Ausgestaltung des Aufenthaltsgesetzes, beherzigt zu haben. Die Rechtsprechung ist immerhin bemüht, es gerade zu biegen.



Die Burka und das Arbeitslosengeld

Von | 13. Oktober 2005 | Kategorie: Gesellschaft | Keine Kommentare

Es ist nicht einfach, hier eine Balance zwischen der garantierten Religionsfreiheit und dem sozialstaatlichen Gerechtigkeitsempfinden zu finden. Fakt ist zunächst, dass auch die Burka unter die Religionsfreiheit fällt. Sehr oft hat bereits das Bundesverfassungsgericht betont, dass jeder seine Religion so leben darf, wie er/sie es für richtig hält. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Religion allgemein anerkannt ist oder ob es sich dabei um eine kleine Gruppe handelt. Voraussetzung ist lediglich eine ernsthafte Glaubhaftmachung. In diesem Sinne spielt es dann auch keine Rolle, ob das Tragen einer Burka für eine Muslime Pflicht ist oder nicht.

Wenn wir nun auch, den ebenfalls im Grundgesetz verankerten, Gleichbehandlungsgrundsatz in Betracht ziehen, dürfte eine Streichung des Arbeitslosengeldes aus diesem Grund nicht in erfolgen. Denn niemand darf wegen seines Glaubens, seiner religiösen Anschauung benachteiligt werden.

Zugegeben, so eindeutig die Rechtslage im Grunde auch sein mag, etwas kratzt schon an meinem Gerechtigkeitssinn. Ich sehe all diejenigen, die Tag für Tag zur Arbeit gehen und ein gutes Teil Ihres Einkommens für den Sozialstaat abzweigen mit einem unbehaglichen aber doch tröstendem Gefühl, dass sie es ja zurückbekommen, wenn es sie mal trifft.

Wieso, so denke ich mir provokativ, soll jemand auf der Tasche anderer liegen, nur weil sie nach muslimischen Geboten leben will, wobei anzumerken ist, dass das Tragen einer Burka, lediglich nach einer Mindermeinung, Pflicht ist? Kann man denn nicht ein Mindestmaß an Anpassung an die hiesigen Verhältnisse verlangen? Wie sollte man denn die Ernsthaftigkeit der Glaubhaftmachung widerlegen können, wenn sie gut vorgetragen wird? Da könnte ja jeder kommen. Verpflichtet das Gesetz denn nicht alles zu unterlassen, was einer Anstellung auf einem neuen Arbeitsplatz entgegen steht? Nun gut, das könnte im Einzelfall über das Ziel hinausschießen, wenn eine arbeitslose Frau an eine Bar zum Kellnern vermittelt wird und von Ihr verlangt wird, den Gepflogenheiten des Milieus und den männlichen Kundenwünschen entsprechend, gekleidet zu erscheinen.

Doch, frage ich mich, steckt hinter diesen und ähnlichen Maßnahmen noch etwas anderes? Etwas Tieferes als eine simple Abwägung zweier Interessen? Nahezu aufdrängen tut sich die Frage, was mit denjenigen ist, die etwa wegen Ihrer rosaroten Haare und den seit Wochen nicht gewaschenen und deshalb bis in den Himmel stinkenden Rasterlocken nicht vermittelt werden können weil deren Körper womöglich noch mit Tattoos und Piercings übersät sind. Sicher treffen auf solche Personen dieselben Argumente zu, wie bei der Burka tragenden Muslima. Wobei unser fiktiver rosaroter Panther seine Beweggründe noch nicht einmal mit irgendeiner Religion rechtfertigen könnte. Wieso, so drängt sich mir die Frage auf, wieso wird eine Muslima Zielscheibe solcher oder ähnlicher Maßnahmen und nicht eine mit Sicherheit zahlenmäßig viel größere Gruppe von Personen, die ebenfalls auf der Tasche anderer leben?

Es ist und bleibt eine zwiespältige Angelegenheit, bei der beide Seiten der Medaille nicht glänzen. Entscheide ich mich gegen die Burka, würde ich mich auch gleichzeitig gegen fundamentale Grundwerte der Verfassung entscheiden, die ich schätze. Entscheide ich mich für die Burka, bleibt ein unbehagliches Gefühl, denen Gegenüber, die arbeiten und ihren aktiven Beitrag leisten. Und dann ist da noch der rosarote Panther.





 

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