Infobrief von der Schule: Bitte schicken Sie Ihre Töchter nicht mit Kopftüchern in die Schule
Von E. S. | 26. Oktober 2007 | Kategorie: Gesellschaft | Ein KommentarZwar hat eine Muslima, sofern sie glaubhaft darlegen kann, dass sie das Kopftuch aufgrund ihrer persönlichen religiösen Überzeugung trägt, ein Recht auf das Tragen eines Kopftuches. Doch dürfte bei einer Grundschulschülerin die Glaubhaftmachung wesentlich schwerer fallen. Schade ist lediglich, dass es Realität ist, dass durch das Tragen eines Kopftuches Schülerinnen sich der Gefahr aussetzen, ausgegrenzt zu werden.