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Beiträge zum Stichwort ‘ Religion ’



Mügeln: 50 Türken jagen acht deutsche durch Innenstadt

Von | 23. August 2007 | Kategorie: Gesellschaft | 18 Kommentare

„Solche Parolen können jedem mal über die Lippen kommen“, sagte Mügelner Bürgermeister Gotthard Deuse, als ihn die „Financial Times Deutschland“ auf die „Ausländer-raus“-Rufe während der Hetzjagd auf acht Inder ansprach.



Moscheebau in Köln Ehrenfeld und CDU’s Phobien

Von | 16. August 2007 | Kategorie: Politik | 16 Kommentare

Ein Hauch von Kulturkampf war am Dienstagabend in Köln zu verspüren. Im Streit um den Moscheebau im Stadtteil Ehrenfeld sei „Widerstand Bürgerpflicht“, bekannte ein Redner auf dem Mitgliederparteitag der Kölner CDU unter dem Beifall seiner Parteifreunde. Ein anderer Redner fragte, womit der in Deutschland gewährte Vertrauensvorschuss für den Islam gerechtfertig sei.



Die Anwendung der Folter im deutschen Strafprozessrecht

Von | 14. August 2007 | Kategorie: Recht | 8 Kommentare

Nach Auffassung von Künßberg war der Gebrauch der Folter den Germanen zunächst unbekannt. Fest steht jedoch, dass die Germanenreiche, die auf römischem Boden gegründet wurden, nach dem Vorbild des römischen Rechts die Folter in ihre Gesetzgebung aufgenommen hat[1]. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass sich die Folter bei den Germanen eigenständig entwickelt haben kann, und dass später bei den Aufzeichnungen der germanischen Stammesrechte der entsprechende Terminus des römischen Rechts einfach übernommen wurde. Diese These gilt seit der grundlegenden Abhandlung von Winfried Trusen über „Strafprozeß und Rezeption“ aus dem Jahre 1984 als widerlegt[3].

Die Folter durfte nach römischem Recht ursprünglich nur gegen Unfreie angewendet werden, was ihre Rechtfertigung in der umfassenden Macht des „pater familias“ fand[5]. Uneingeschränkt galt dies jedoch nur für die Zeit der Republik. Im Prinzipat und in der Kaiserzeit wurde die Praxis zum Teil auch auf Freie ausgedehnt. Dies spiegelt sich im Codextitel „De quaestionibus“ (C.9.41), der in mehreren Stellen die Zulässigkeit der Folter auch gegen Freie dokumentiert[6].

Mit Ausnahme des westgotischen Rechts büßte die Folter in den germanischen „Nachfolge-Staaten“ erheblich an Bedeutung ein. Der Grund hierfür war das Prinzip der Verbrechensverfolgung des „germanischen Rechtsdenkens“. Ein gerichtliches Verfahren wurde nämlich nur dann eingeleitet, wenn der Verletzte Anklage erhob. Die Folter war „ein Produkt einer ganz anderen staatlichen Organisation, die in der Verbrechensverfolgung eine Staatsaufgabe und keine Angelegenheit einer Prozesspartei sah[7].

Der Inquisitionsprozess

Durch den Inquisitionsprozess im 13. Jahrhundert erlangte die Folter ihre alte Bedeutung zurück. Sie wurde nunmehr auch in „normalen“ Verfahren zur Erlangung eines Geständnisses eingesetzt[8]. Der Grund hierfür war die Vorstellung, dass jeder Verbrecher vom Teufel besessen sei und dies nur durch die Folter gebrochen werden könne[9]. Ferner reichten in der gerichtlichen Beweisführung für eine Verurteilung weder Indizien noch eine sonstwie geartete freie Überzeugung des Gerichts aus. Vielmehr war ein Geständnis oder die Aussage zweier Zeugen erforderlich, die den Täter bei der Tat selbst gesehen haben müssen[10]. Da Tatzeugen nur selten zur Verfügung stehen, entwickelte sich das Geständnis zu dem entscheidenden Beweismittel: confessio est regina probationum (=das Geständnis ist die Königin der Beweismittel)[11]. In dieser Form ist die Folter erstmalig im Stadtrecht von Wiener Neustadt bezeugt[12].

Hexenprozesse

Bereits im 13. Jahrhundert stand die Zauberei in der „Treuga Heinrici“ unter Strafe. Aber auch bekannte Rechtsbücher wie beispielsweise der Sachsen- und Schwabenspiegel oder die Carolina enthielten Bestimmungen, die das „crimen magiae“ mit schwerer Strafe bedrohten. Durch den Einfluss der Kirche seit dem Ende des 15. Jahrhunderts entwickelte sich die Zauberei zusätzlich zu einem schweren Religionsdelikt. Papst Innozenz VIII. (1484-1492) ordnete mit der sogenannten Hexenbulle „Summis desiderantes affectibus“ vom 5. 12. 1484 die strafrechtliche Verfolgung hexenverdächtiger Personen an. Mit seinem Einverständnis verfassten daraufhin die beiden Dominikanermönche Heinrich Institoris und Jakob Sprenger den berüchtigten „malleus maleficiarum“, den sogenannten Hexenhammer[13], der den Inquisitionsprozess verschärfte. Der Hexenprozess entwickelte sich zu einem Ausnahmeverfahren, der in anderer Weise als bei anderen Verbrechen geführt werden dürfe[14]. Somit war die strafrechtliche Verfolgung in Art und Maß „aufs willkürlichste gesteigert“[15].

Bekir Altas – Duisburg, 13.08.2007

Teil 1: Der Kampf gegen die Folter

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[1] Schröder/Künßberg: Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte, S. 399
[2] Lieberwirth, in: Thomasius, Christian: Über die Folter, Untersuchungen zur Geschichte der Folter, S.43; Amira: Grundriss des Germanischen Rechts, S. 277; Schmidt: Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege, S. 92f.
[3] Trusen,: Strafprozeß und Rezeption. Zu den Entwicklungen im Spätmittelalter und den Grundlagen der Carolina, S. 33-69
[4] Pfenninger: Die Wahrheitspflicht des Beschuldigten im Strafverfahren, S. 357; Moos: Das Geständnis im Strafverfahren und in der Strafzumessung, Diss. Göttingen 1983, S. 14
[5] Höra, Knut: Wahrheitspflicht und Schweigebefugnis des Beschuldigten: eine Analyse der Rechtsstellung des Beschuldigten im Strafprozess, S. 41
[6] C.19.41.8.pr, 9.41.11, 9.41.16, 9.41.17; siehe hierzu Falk: Zur Folter im deutschen Strafprozess. Das Regelungsmodell von Benedict Carpzov (1595-1666), Rn. 21, http://www.rewi-hu-berlin.de/FHI/Zitat/0106falk-folter.htm
[7] Lieberwirth, in: Erler /Kaufmann: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, I. band, S. 1150
[8] Wessels: Schweigen und Leugnen im Strafverfahren, JuS 1966, S. 170
[9] Rüping: Zur Mitwirkungspflicht des Beschuldigten und Angeklagten, JR 1974, S. 136
[10] Liepmann: Die Psychologie der Vernehmung des Angeklagten im deutschen Strafprozeß, ZStW 1924, S. 656
[11] Liepmann: Die Psychologie der Vernehmung des Angeklagten im deutschen Strafprozeß, ZStW 1924, S. 656
[12] Schmidt: Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege, 3. Auflage, S. 91
[13] Sellert: Friedrich Spee von Langenfeld – ein Streiter wider Hexenprozess und Folter, NJW 1986, S. 1223; Lorenz/Midelfort,: Hexen und Hexenprozesse. Ein historischer Überblick, historicum.net, URL: http://www.historicum.net/no_cache/ persistent/artikel/3353/, zuletzt besucht am 18.05.2007
[14] Sellert,: Friedrich Spee von Langenfeld – ein Streiter wider Hexenprozess und Folter, NJW 1986, S. 1225
[15] Schmidt: Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege, S. 210



BVerfG: Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren

Von | 9. August 2007 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Ich bin mir nicht sicher aber stelle mir dennoch die Frage, was sich die Verfassungsrichter dabei gedacht haben (darauf geht die Formulierung des VG Stuttgart zurück), als sie meinten, dass die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse daran habe, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren. Die im Ergebnis überzeugende Entscheidung des VG Stuttgart hat in der Begründung einen Nachgeschmack, der schwer einzuordnen ist.



Die Bundesregierung über die Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention

Von | 8. August 2007 | Kategorie: Politik | Keine Kommentare

Eine Rücknahme der vor 15 Jahren abgegebenen Erklärung zur UN-Kinderrechtsrechtskonvention wäre „migrationspolitisch bedenklich“. Sie kann zu einem Anstieg der Einreise unbegleiteter minderjähriger Ausländer nach Deutschland führen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/6076) auf eine Große Anfrage der Grünen (16/4205). Aus diesem Grund sowie unter anderem der Gefahr, dass die Rückname der Erklärung zu Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des nationalen Aufenthalts- und Asylrechts führen würde, seien zwölf Bundesländer nicht bereit, den Vorbehalt zur Konvention fallen zu lassen. Die Bundesregierung sehe sich deshalb außerstande, die Erklärung zu der Kinderrechtskonvention gegen den Willen der Länder zurückzunehmen. Deutschland hatte 1992 eine Erklärung hinterlegt, die unter anderem besagt, dass keine Bestimmung der UN-Kinderrechtskonvention so ausgelegt werden kann, dass sie das Recht Deutschland beschränkt, Gesetze über die Einreise von Ausländern und die Bedingung ihres Aufenthalts zu erlassen. Zuletzt habe Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) Ende vergangenen Jahres bei den zuständigen Kollegen der Länder nachgefragt, ob sie bei ihrer Haltung blieben.
Im Ãœbrigen sei die Exekutive „Träger der auswärtigen Gewalt“. Dem Bundestag sei aber auch zuvor bei der Verabschiedung des Vertragsgesetzes die vorgesehene Erklärung bekannt gewesen. Der Rechtsausschuss des Parlaments hatte schon der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich in der Erwartung zugestimmt, „dass die vorgesehene völkerrechtliche Erklärung zum Auslegungsvorbehalt abgegeben wird“, erklärt die Regierung. Die Grünen hatten unter anderem angeführt, der Bundestag habe schon mehrfach Beschlüsse zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung gefasst. Auch die Unabhängige Kommission „Zuwanderung“ unter der Leitung der früheren Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) habe die Rücknahme empfohlen.
Das deutsche Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht entspricht nach Auffassung der Bundesregierung den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge berücksichtige bei der Bearbeitung von Asylanträgen unbegleiteter Minderjähriger „deren spezifische Bedürfnisse in vielfältiger Weise“. So sei ein speziell geschulter Asylsachbearbeiter in dieser Angelegenheit tätig. Die Anhörung des Kindes – oder des Jugendlichen – werde einfühlsam und weniger formal vorgenommen als bei Erwachsenen. Man gehe besonders sensibel auf die Bedürfnisse der Minderjährigen ein.



Radikale Christen stören Veranstaltungen zum Islam

Von | 2. August 2007 | Kategorie: Gesellschaft | 12 Kommentare

Ziel der Gruppe, die den Koran als „religiöse Hetzschrift“ bezeichne, sei es, den Bau der Moschee am Gotzinger Platz zu verhindern. Am 12. Juli war eine Rede von Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) auf einer Bürgerversammlung über die geplante Moschee gestört worden. Vorigen Mittwoch wurde der Vortrag des Erlanger Jura-Professors und Islamwissenschaftlers Mathias Rohe gestört, so dass die Veranstaltung vorzeitig abgebrochen wurde.

Die SZ berichtet von einer Morddrohung, die Rohe wenige Tage nach seinem Vortrag per E-Mail erhalten habe. Rohe, der einer der Hauptinitiatoren für den staatlichen Islamunterricht in Bayern ist und an der Islamkonferenz der Bundesregierung beteiligt ist, verdiene die Todesstrafe.



Migranten im Geiste des freiheitlich demokratischen Rechtsstaats

Von | 16. Juli 2007 | Kategorie: Gesellschaft | 12 Kommentare

Während die Mehrzahl der Medien über den Scherbenhaufen auf dem zweiten Integrationsgipfel in Berlin berichtet, hat die „Welt“ in Paderborn entdeckt, dass mehr Integration eigentlich nicht mehr möglich ist. Ein Türke sei als vermutlich erster Moslem Schützenkönig der Paderborner Bürgerschützen von 1831 geworden. Die „Main Spitze“ berichtet über: „Christen beim muslimischen Freitagsgebet“. Die wichtigste Erkenntnis […]



CDU gegen eine Gleichstellung des Islam mit dem Christentum

Von | 23. Juni 2007 | Kategorie: Politik | 11 Kommentare

Kardinal Karl Lehmann und CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sprachen sich kürzlich gegen eine Gleichstellung des Islam mit dem Christentum aus. Mit welchen Argumenten eigentlich?



Eine unendliche Geschichte? Die Diskussion um den Religionsunterricht in NRW

Von | 18. Juni 2007 | Kategorie: Gesellschaft | Ein Kommentar

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet seit dem Schuljahr 1999/2000 die islamische Unterweisung in deutscher Sprache im Rahmen eines zeitlich nicht befristeten Modellversuchs an. An mehr als 130 beteiligten Schulen besuchen über 8500 muslimische Schülerinnen und Schüler diesen Unterricht. Offiziell wird der Modellversuch aufgrund des vermeintlich fehlenden Ansprechpartners auf islamischer Seite „Übergangsweise“, quasi als „Platzhalter“ für einen […]



Döner ja, Moschee nein!

Von | 11. Mai 2007 | Kategorie: Gesellschaft | 33 Kommentare

Die Islamkonferenz zeigt: Die Muslime wollen mitreden in unserer Gesellschaft. Aber wollen sie auch mitmachen? Und wollen wir das überhaupt? Wie hoch ist der Preis? Muezzinrufe bald überall? Kopftücher akzeptieren wie die Nonnentracht? Extrawurst beim Sportunterricht? Wo ist die Grenze – unserer Geduld und der Anpassungsfähigkeit der Muslime? (Zur online Sendung: Hart aber fair)



Integrationsministerin Böhmers Argumente gegen getrennten Schwimmunterricht

Von | 10. Mai 2007 | Kategorie: Gesellschaft | 35 Kommentare

Unsere Staatsministerin für Integration – Frau Maria Böhmer – spekuliert in einem Interview mit Deutschlandfunk über Gründe, weshalb auch muslimische Kinder und Jugendliche im koedukativen Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen müssen.



Schäubles Relativierung des Koordinationsrates der Muslime (KRM)

Von | 4. Mai 2007 | Kategorie: Politik | 5 Kommentare

Aus nachvollziehbaren Gründen hatte Innenminister Wolfgang Schäuble im Rahmen des ersten Islamgipfels ein Ansprechpartner auf Seiten der Muslime gefordert. Nachvollziehbar, weil die große Mehrheit der organisierten Muslime in Deutschland einem der vier großen Dachverbände angehören und keine dieser Organisationen für alle sprechen kann.



Anfrage für den Integrations- und Migrationsausschuss: Nazi-Schmierereien auf Moschee-Hauswand

Von | 27. April 2007 | Kategorie: Gesellschaft | Ein Kommentar

In der Nacht zum 18. April 2007 sind Nazi-Schmierereien auf die Hausfront der Alemi Islam Moschee in Ludwigshafen aufgesprüht worden. Die Grünen bitten den Vorsitzenden des Integrations- und Migrationsausschusses um die Beantwortung folgender Fragen:





 

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