Das Gesetz der Fremde – Teil 4: Keine Grundgesetzwidrigen Wünsche der Muslime
Von E. S. | 23. September 2008 | Kategorie: Gastbeiträge, Leitartikel | Keine KommentareMuslime sind keine Fremkörper, sie sind Teil unserer Gesellschaft. Deshalb bedürfen sie auch keiner Sonderstellung, fordern diese auch nicht ein. Sie wollen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Ordnung in Deutschland leben und sich in diesem Rahmen entfalten.