Um diese Forderung allerdings zu verwirklichen wäre eine Verfassungsänderung notwendig. Aus Anlass der Ratifizierung des Maastrichter Vertrages wurde bereits im Jahr 1992 ein erster Schritt in Richtung „Kommunalwahlrecht für Ausländer“ unternommen. Der damals eingefügte Artikel 28 Abs. 1 Satz 3 GG eröffnet aber die Teilnahme an Kommunalwahlen lediglich den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Staatsangehörigen von Mitgliedstaaten der EU.
Art. 28 Abs. 1 Satz 3 GG: Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar.
Die von Beck angesprochene Ungleichbehandlung von Ausländern führt in der Tat bei nüchterner Betrachtung zu unsachgemäßen Ergebnissen. Während ein EU-Ausländer, auch wenn er neu in die Bundesrepublik eingereist ist, ein kommunales Wahlrecht besitzt, darf beispielsweise der in Deutschland geborene und aufgewachsene Türke nicht zur Wahlurne gehen.
1,4 Millionen oder 21% aller im Ausländerzentralregister geführten Ausländerinnen und Ausländer wurden in Deutschland geboren. Personen mit türkischer … Staatsangehörigkeit liegen hier mit Anteilen von 34% … deutlich über dem Gesamtdurchschnitt. (Quelle: Aufenthaltstitel.de)
Trotz dieser Kommunalen Schieflage scheint eine Umsetzung Becks Forderungen allerdings schwierig. Die SPD, die immer wieder mal gerne etwas für Ausländer fordert, sich allerdings im Bundestag meist gegen die CDU nicht durchsetzen kann, wird Rückgrat beweisen müssen.
Die Bundesregierung hatte nämlich bereits im April 2007 mitgeteilt, dass sie derzeit keinen Weg für ein Kommunalwahlrecht für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten sehe. Dies erfordere eine Verfassungsänderung. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat sei „nicht absehbar“.
Stimmt! Für die erforderliche Zweidrittelmehrheit wären die Stimmen der CDU/CSU notwendig.
Dieses „wir-können-nichts-dafür“ oder auch „würden-gerne,-können-aber-nicht“ Argument wird sich allerdings nicht mehr lange halten, da bereits die Mehrheit der EU-Staaten ihren Ausländern das Wahlrecht auf kommunaler Ebene ermöglichten und durchweg von positiven Erfahrungen berichten. Selbstverständlich wird, wir kennen die Union nur zu gut, ausreichend Nachdruck von Nöten sein, wie beispielsweise von der Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages, der Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU!). Sie bestätigt in diesem Fall die Regel in der Union.
Letztlich würde durch die Umsetzungen die Integration vieler Kommunalpolitiker in die deutsche Wirklichkeit enorm vorangetrieben werden. Sie wären gezwungen auf die Bedürfnisse und Probleme der über sieben Millionen Ausländer einzugehen, sich diese anzuhören und sich um Besserung der Umstände einzusetzen.