Integration unerwünscht
Von E. S. | 18. Juli 2006 | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare„Ein weiterer Zweck dieser Auflage soll auch sein, Ihren Aufenthalt so auszugestalten, dass eine Ihre spätere Entfernung aus dem Bundesgebiet unter Umständen hindernde Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse vermieden wird.“ Das Teilte die Ausländerbehörde einer Äthiopierin, laut Süddeutsche Zeitung vom 18.07.2006, mit.