Hessischer Staatsgerichtshof lehnt Klage gegen Kopftuchverbot ab
Von E. S. | 11. Dezember 2007 | Kategorie: Recht | Ein KommentarDas Kopftuchverbot für hessische Beamte ist verfassungsgemäß. Dies hat der Staatsgerichtshof des Landes am Montag in Wiesbaden entschieden. Die Grundrechte der Beamten seien gewahrt, hieß es in der Urteilsbegründung. Es sei zulässig, bei ihnen engere Grenzen zu ziehen, wenn diese durch das Amt oder die besonderen Anforderungen des öffentlichen Dienstes begründet seien.