Bundesverwaltungsgericht: Kopftuchverbot bedeutet auch Verbot der Ordenstracht
Von E. S. | 26. Januar 2009 | Kategorie: Recht | 22 KommentareDas Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das umstrittene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom März 2008 endgültig bestätigt. Demnach sei das Schulgesetz des Landes verfassungsgemäß. Somit dürfen Lehrerinnen auch zukünftig an baden-württembergischen Schulen nicht mit einem Kopftuch unterrichten.