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Beiträge zum Stichwort ‘ Jura ’



Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 StAG ohne Erfolg

Von | 10. Januar 2007 | Kategorie: Recht | 2 Kommentare

Der Beschwerdeführer wurde im März 1999 in den deutschen Staatsverband eingebürgert. Seine türkische Staatsangehörigkeit hatte er im Zusammenhang damit aufgegeben. Auf seinen Antrag vom Juni 1999 erwarb er im Februar 2001 erneut die türkische Staatsangehörigkeit. Daraufhin zog die Stadt Frankfurt am Main die deutschen Ausweispapiere des Beschwerdeführers ein. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer Klage vor den […]



Das Bundesverfassungsgericht zitiert JurBlog.de

Von | 10. Januar 2007 | Kategorie: Feuilleton | 13 Kommentare

Eher zufällig habe ich heute erfahren, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 08.12.2006 (2 BvR 1339/06) meinen Aufsatz über das Problem der doppelten Staatsbürgerschaft der türkischstämmigen Bevölkerung vom 26.05.2005 aus dem JurBlog.de zitiert hat.



611a- und AGG-Hopper

Von | 11. Dezember 2006 | Kategorie: Leitartikel | 2 Kommentare

In der Kölnischen Rundschau wird über so genannte „611a-Hopper“ berichtet. 611a-Hopper bewerben sich zum Schein auf Stellenanzeigen, die an Frauen oder Männer gerichtet sind und verklagten die Arbeitgeber auf Entschädigung von bis zu drei Monatsgehältern, wenn sie nicht eingestellt werden. Hier einige Beispiele gescheiterter 611a-Hopper-Klagen:



Landgericht München verurteilt Exiliraker wegen humanitärer Hilfe

Von | 1. Dezember 2006 | Kategorie: Recht | 3 Kommentare

Das Landgericht München I hat zwei Iraker zu Geldstrafen verurteilt, weil sie im Jahr 2002 notleidende Angehörige im Irak finanziell unterstützt haben. Die Richter erklärten ihr Urteil mit dem Irak-Embargo, das erst mit dem Sturz von Saddam Hussein und seinem Regime aufgehoben wurde. Da er sich keine Genehmigung der Bundesbank für eine humanitäre Geldsendung einholte, […]



Prozess um Kopftuch-Verbot in Bayern

Von | 29. November 2006 | Kategorie: Leitartikel | 4 Kommentare

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Montag über eine Klage gegen das gesetzliche Verbot für muslimische Lehrerinnen verhandelt, an den Schulen ein Kopftuch zu tragen. Dieses Verbot ist in Bayern im Jahre 2004 in das Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen aufgenommen worden.



Wenn die „Putzfrau“ diskriminierend wirkt

Von | 16. November 2006 | Kategorie: Leitartikel | 3 Kommentare

Erste Verfahren zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) laufen bereits. Ãœber weitere mögliche Klagegründe, wird in der „Neue Ruhr Zeitung“ berichtet.



Klagen gegen Rücknahme der Einbürgerung erfolgreich

Von | 9. November 2006 | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit zwei Urteilen zu Rücknahmen von Einbürgerungen zugunsten der Eingebürgerten entschieden.



Kopftuchfall: Der resignierte Rektor

Von | 9. November 2006 | Kategorie: Leitartikel | 11 Kommentare


Muslimischer Schülerin wird Baden in Halle verboten

Von | 6. November 2006 | Kategorie: Leitartikel | 8 Kommentare

Eine muslimische Schülerin des Robert-Blum-Gymnasiums wurde in der Schwimmhalle am Sachsendamm in Schöneberg nicht ins Wasser gelassen, weil sie einen Badeanzug mit langen Beinen und Ärmeln trug. Der Bademeister hatte ihr die Teilnahme am Schwimmunterricht untersagt. … Quelle: Die Welt



Verhindert ein zu Studienzwecken erteilter Aufenthaltstitel ein Hineinwachsen in eine aufenthaltsrechtliche Position nach Art. 6 ARB 1/80?

Von | 20. September 2006 | Kategorie: Leitartikel | Ein Kommentar

Thema dieser Kurzabhandlung ist der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Juni 2006 (12 TG 786/06). Zunächst vergleichen wird den Leitsatz des Beschlusses mit den allgmeinen Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern zum Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei. Anschließend stellen wir der Begründung ein Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen gegenüber sowie ein Urteil des VGH Baden-Württemberg.



Vaterland – Mutterland

Von | 26. November 2005 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Es ist aus Sicht eines Vaters beruhigend zu wissen, dass im Vaterland, in der in den letzten Jahren immer mehr Muttergesetze geschaffen wurden, zumindest die Justiz den Sinn für die Gerechtigkeit nicht verloren hat.

Der Gesetzgeber ist nun gehalten, den Gleichheitsverstoß bis zum 31. Dezember 2006 zu beheben. Bis dahin können die genannten Bestimmungen zugunsten von Kindern, die ein Aufenthaltsrecht von der Mutter ableiten, weiter angewandt werden. Entscheidungen über Anträge, die an das Aufenthaltsrecht des Vaters anknüpfen, sind auszusetzen.

§ 33 AufenthG lautet noch:

Einem Kind, das im Bundesgebiet geboren wird, ist … eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn die Mutter eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt.

Das Bundesverfassungsgericht hat vor seiner Entscheidung unter anderem der Bundesregierung, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Bundesministerium des Innern hat für die Bundesregierung Stellung genommen und hält die Anknüpfung an einen Aufenthaltstitel der Mutter für verfassungsgemäß. Die gesetzliche Ausgestaltung lasse sich ohne Weiteres mit dem natürlichen engen Beziehungsverhältnis zwischen Mutter und Kleinkind begründen und stelle eine ausreichende sachliche Rechtfertigung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG dar, die den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht überschreite.

Im Umkehrschluss geht das Bundesministerium des Innern, im Namen der Bundesregierung, davon aus, dass zwischen Kind und Mutter ein engeres Beziehungsverhältnis besteht als zum Vater.

Armes Vaterland!

„Der Kinder Ehre sind ihre Väter.“ Die Bibel, Sprüche Salomons 17.6



Gott zählt auch die Ausländer

Von | 8. November 2005 | Kategorie: Politik | Keine Kommentare

Leider wurde die türkischstämmige Bevölkerung in Deutschland zum Spielball von Unionspolitikern, wie die Frankfurter Rundschau bereits berichtet hat. Ich möchte an dieser Stelle an die Worte von Walter Ludin (*1945) aufmerksam machen, der sagte: “Um im Himmel eingebürgert zu werden, brauchen wir die Stimmen der Ausländer“. Das sollte eigentlich die Christlich Demokratische/Soziale Union am besten wissen.

Gesetze, die für andere Ausländer nicht gelten sollen, wurden bei Türken in einer beispiellosen Kampagne mit zum Teil rechtsgrundlosen oder schlicht irreführenden Belehrungen und Fragebogen vollzogen. Irreführend deswegen, weil in keinem der von den Ländern verschicken Fragebogen zur Informationseinholung über die Doppelte Staatsbürgerschaft, die ausschließlich an die türkischstämmige Bevölkerung verschickt wurden, der Hinweis enthalten war, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur dann automatisch erlischt, wenn der Widererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit auf „Antrag“ erworben wurde, was bei vielen nicht zutraf. Eine Voraussetzung, die im Gesetz ausdrücklich erwähnt wird.

§ 25 StAG: „Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag …“

Umso mehr erstaunt es, dass die Damen und Herren beim Innenministerium wie selbstverständlich auf diese Voraussetzung aufmerksam machen, wenn es um die deutsche Staatsbürgerschaft des Papstes geht. Der Papst hätte nämlich keinen Antrag gestellt, sondern sei gewählt worden und somit kraft Gesetzes die vatikanische Staatsbürgerschaft erhalten, was keineswegs zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft führe.

Verdutzt nahm ich eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg auf. Das Gericht hatte über den Fall zu entscheiden, bei der den minderjährigen Kindern eines türkischstämmigen Vaters die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden sollte, obwohl der Vater nur für sich einen Einbürgerungsantrag gestellt hatte und die Kinder kraft türkischen Rechts in die türkische Staatsbürgerschaft wieder aufgenommen wurden. Das Gericht hat zu Recht festgestellt, dass die minderjährigen Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verloren haben, weil kein Antrag vorlag. Traurig ist diese Entscheidung nur weil das Gesetz bereits vom Wortlaut her keine andere Entscheidung zulässt und ein Ausländeramt dies dennoch nicht erkennen wollte.

Es ist eine Sache Integration zu fordern, eine ganz andere, Gesetze zu schaffen, die Integration fördern. Fast lächerlich wirken in diesem Zusammenhang die geschönten Einbürgerungszahlen der Integrationsbeauftragten und die seit der Reform des Ausländerrechts erzielten Erfolge bei der Integration. Wenn das Vertrauen in das Rechtssystem und das Gefühl, jemals dazugehören zu können, bei der größten Ausländergruppe fundamental erschüttert wird, kann von Erfolg keine Rede sein.

Um solche und ähnliche Vorkommnisse künftig zu vermeiden, schlage ich vor, den einbürgerungswilligen Ausländern gleich zwei Stimmen bei Wahlen zur Verfügung zu stellen, mit der Auflage, dass über die erste Stimme frei verfügt werden darf. Mit der zweiten Stimme muss er die CDU/CSU wählen.

Ein Trost bleibt dem Deutschtürken am Ende aber doch noch: „Gott zählt auch die Ausländer.“ (George Bernard Shaw (1856 – 1950), Literaturnobelpreisträger 1925).



Bundesverwaltungsgericht: Schriftliche Deutschkenntnisse

Von | 20. Oktober 2005 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Nach der Rechtsprechung des BVerwG reiche es aus, wenn der Ausländer im u.a. im Umgang mit Behörden und Ämtern schriftlich verkehren kann. Der Einbürgerungsbewerber muss sich hierfür jedoch nicht eigenhändig schriftlich ausdrücken können. Wenn ein Einbürgerungsbewerber nicht selbst deutsch schreiben kann, reicht es aus, wenn er einen deutschsprachigen Text des täglichen Lebens lesen und deutsch diktieren sowie das von Dritten oder mit technischen Hilfsmitteln Geschriebene auf seine Richtigkeit überprüfen kann und somit die schriftliche Äußerung als seine „trägt“. Diese Voraussetzungen hat das BVerwG in einem der beiden Fälle bejaht. In dem Fall des Analphabeten blieb das Klagebegehren dagegen erfolglos.

Wie die Rechtsreferendarin bereits ausführt, würden diese Voraussetzungen einen Deutschen in China sowie in vielen anderen Ländern der Erde überfordern. Wie so oft drängt sich auch hier die Frage auf, welchen Sinn solche und ähnliche Voraussetzungen denn eigentlich haben, wenn Ausländer, die sich bereits über 20 Jahre in Deutschland aufhalten, nicht eingebürgert werden. Es ist in höchstem Maße unsinnig zu behaupten, es ginge um Integration, wenn mit solchen Hürden die juristisch höchste Stufe der Integration, die Einbürgerung, verhindert wird.

Außerdem mangelt es der Gesetzgebung wieder einmal am nötigen Fingerspitzengefühl. Es ist eine Sache einem Ausländer die Einbürgerung zu verweigern, eine ganz andere dagegen, einen Ausländer, der sich selbst bereit fühlt die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, auszuschließen. Er wird mit Sicherheit nicht dazu angehalten, seine Bemühungen um mehr Integration fortzusetzen. Im Gegenteil wird er frustriert resignieren. Insbesondere dann, wenn er/sie über 20 Jahre lang in Deutschland gearbeitet, seinen Beitrag für das hiesige System geleistet hat.

Dr.-Ing. Rolf Handke (*1942) sagte einmal: „Integration ist, wenn ein kleiner Fehler in einem größeren aufgeht“. Das scheint die Gesetzgebung bei der Ausgestaltung des Aufenthaltsgesetzes, beherzigt zu haben. Die Rechtsprechung ist immerhin bemüht, es gerade zu biegen.





 

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