Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit für die türkischstämmige Bevölkerung in Deutschland
Von E. S. | 7. Juni 2005 | Kategorie: Leitartikel | 2 KommentareEs gibt eine Reihe Ausnahmen im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht, die eine Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit vorsehen. Im Folgenden werden die einzelnen Voraussetzungen vorgestellt um sodann in die Feinheiten der meist unbestimmten Begriffe einzugehen und diese auf die türkischstämmige Bevölkerung in Deutschland zu übertragen.