Eheliche Gewalt in einer Zwangsehe begründet ein Abschiebungsverbot in den Iran
Von E. S. | 4. Mai 2006 | Kategorie: Leitartikel | Keine KommentareDas hat das Verwaltungsgericht Stuttgart (Urteil vom 23.01.2006, Az: A 11 K 13008/04) auf die Klage einer iranischen Asylbewerberin mit nunmehr rechtskräftigem Urteil vom 23.01.2006 entschieden und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu der Feststellung verpflichtet, dass die Klägerin nicht in den Iran zu ihrem dort lebenden Ehemann abgeschoben werden darf.