Kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Wiedererwerb der türkischen bei Minderjährigen
Von E. S. | 11. Juni 2008 | Kategorie: Leitartikel, Recht | 3 KommentareNach einem Beschluss des BVerwG dürfen Einbürgerungsbehörden die deutsche Staatsangehörigkeit von minderjährigen Kindern, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert wurden, nicht ohne weiteres entziehen, auch wenn sie durch elterlichen Antrag die türkische Staatsangehörigkeit wiedererlangt haben.