Sicherstellung eines Kinderausweises wegen fehlerhaften Eintrags der deutschen Staatsangehörigkeit
Von E. S. | 18. Oktober 2006 | Kategorie: Leitartikel | Keine KommentareVG Aachen 6. Kammer, Beschluß vom 28. August 2006, Az: 6 L 328/06 Ein Kinderausweis kann sichergestellt werden, wenn die Eintragung „Staatsangehörigkeit: Deutsch“ – wegen des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit eines Elternteils infolge Wiederannahme der türkischen Staatsangehörigkeit – falsch ist und die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 RuStAG nicht vorliegen.