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Beiträge zum Stichwort ‘ Diskriminierung ’



Deutschland führt DNA-Tests bei Einwanderern bereits durch

Von | 28. November 2007 | Kategorie: Recht | Ein Kommentar

In Frankreich sollen DNA-Tests eingeführt werden, um vor einer Familienzusammenführung die verwandtschaftliche Zugehörigkeit zu einer in Frankreich lebenden Einwandererfamilie überprüfen zu können. Darauf hat sich am 16. Oktober 2007 der Vermittlungsausschuss des französischen Parlaments verständigt. Von den dortigen Befürwortern der politisch stark umstrittenen Regelung wurde u. a. vorgebracht, dass in der Bundesrepublik Deutschland in Visa- und Passangelegenheiten schon seit längerer Zeit DNA-Analysen durchgeführt werden.



Integrationskurse für Deutsche

Von | 26. Oktober 2007 | Kategorie: Gesellschaft | Keine Kommentare

Thomas Usleder ist Autor des Buches „Die Farben unter meiner Haut“. Für die Frankfurter Rundschau schildert er seine Erfahrungen, als Deutscher mit anderer Hautfarbe immer wieder die Frage nach dem „Woher?“ beantworten zu müssen.



Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Deutsch-Nachweis bei Ehegattennachzug angekündigt

Von | 24. Oktober 2007 | Kategorie: Recht | 44 Kommentare

Ausländische Ehepartner, die nach Deutschland kommen möchten, müssen schon vor der Einreise nachweisen, dass sie Deutsch gelernt haben. Der Berliner Fraktionsvorsitzende der Grünen, Volker Ratzmann, kündigte eine Klage vor dem Verfassungsgericht an



Kopftuchverbot in Ausweispapieren

Von | 17. Oktober 2007 | Kategorie: Recht | 37 Kommentare

Beim Versuch der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis einer Kopftuch tragenden muslimischen Frau türkischer Staatsangehörigkeit im Ordnungsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises in Schwelm, sei der Antragstellerin die Auflage gemacht worden, ein Passfoto ohne Kopfbedeckung vorzulegen.



DNA-Tests bei Familienzusammenführung

Von | 21. September 2007 | Kategorie: Recht | 17 Kommentare

Wer ein Familienmitglied nach Frankreich nachholen will, soll mit Hilfe der DNA-Analyse Zweifel an seinen Verwandtschaftsbeziehungen ausräumen.



Rassistische Einbürgerungspraxis der „Schweizermacher“

Von | 20. September 2007 | Kategorie: Gesellschaft | 7 Kommentare

Einem Bericht der Schweizer Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) zufolge ist die Einbürgerungspraxis in der Schweiz in vielen Punkten rassistisch.



Gastbeitrag: Offener Brief an Herrn Giordano – Nicht der Islam, die radikalen auf beiden Seiten sind das Problem

Von | 29. August 2007 | Kategorie: Gastbeiträge, Gesellschaft | 8 Kommentare

Der Schriftsteller Ralph Giordano ist die lebende Opposition gegen die geplante Kölner Moschee – nun hat er den Streit mit einem harschen offenen Brief eskaliert. Vor allem in den Reihen der Kölner CDU findet Giordano immer mehr Anhänger.



Widerstände gegen die Folter

Von | 21. August 2007 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Widerspruch gegen die Anwendung der Folter hatte es bereits in der Zeit vor Christus gegeben. So rügt Cicero in einer Rede die Folteranwendung wie folgt: „Bei den peinlichen Fragen scheint man nicht darauf auszugehen, die Wahrheit zu erforschen, sondern um damit jemanden, der gefoltert wird, zu falschen Aussagen zu zwingen[1]. Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit galten die Bedenken teils gegen die Glaubwürdigkeit von erzwungenen Geständnissen, teils wurden sie jedoch auch als unmenschliches Mittel bezeichnet[2]. Diese unterschiedliche Missbilligung hatte auch unterschiedliche Forderungen zur Folge. Die einen forderten „lediglich“ die Einschränkung der Folter und verurteilten den Missbrauch. Wohingegen die anderen die gänzliche Abschaffung verlangten. Die Widerstände gegen die Folter sollen deshalb unter diesen beiden Gesichtspunkten analysiert werden.

Die Einschränkung der Folter

Im 15. Jahrhundert wurde die Folter in immer stärkerer Masse dafür missbraucht, um im Strafprozess Geständnisse um jeden Preis zu erlangen. Diese Art und Weise wurde auch als „Geständnisprozess“ bezeichnet. Erst im 16. Jahrhundert kam es in den großen Rechtsreformen zu einer Einschränkung der Folter durch die Präzisierung der Kriterien und die Ausbildung einer Indizienlehre.

Die „Constitutio Criminalis Carolina“

Durch die „Constitutio Criminalis Carolina von 1532 sollte eine maßvolle Anwendung der Folter gewährleistet werden. Trotz der Beibehaltung der Folter in seinen Grundzügen zeichneten sich die Carolina dadurch aus, das versucht wurde, einen an Form und Regeln gebundenen Strafprozess zu schaffen. Das Eintreten für eine Mäßigung und eine strengere Kontrolle sollte sich als erste Stufe im Kampf gegen die Folter erweisen. Ein durch Folter erlangtes Geständnis reichte nur aus, wenn Indizien von erheblicher Stärke vorlagen (Art. 22 ff.). Suggestivfragen auf der Folterbank waren verboten; überdies reichte das unmittelbar nach der Folter abgelegte Geständnis nicht aus. Vielmehr sollte der Angeklagte einen oder mehrere Tage später erneut befragt werden, und zwar nicht in der Folterkammer, sondern „in die büttelstuben oder ander gemach“ (Art. 56). Das in der Marter abgelegte Geständnis war unwirksam (Art. 58), entscheidend war die Aussage, „so er von der marter gelassen ist“. „Ordnungsmaßstab waren die Folterbestimmungen des römischen Rechts (D 48.18; C. 9. 41)[6]. Durch diese offensichtlichen Bemühungen, das durch Folter erwirkte Geständnis auf seine Richtigkeit zu überprüfen und nicht kritiklos zu übernehmen, stellte die Carolina einen Fortschritt dar. Bezeichnend ist, dass „die von der Carolina gezogenen Grenzen in verderblicher Weise überschritten“ wurden: den Höhepunkt erreichte „der ärgste Missbrauch“ in den Hexenprozessen.

Das Regelungsmodell von Benedict Carpzov

Obwohl die Carolina in fast allen deutschen Territorien als gültig betrachtet wurde, war ihre Anwendung in der Gerichtspraxis beeinträchtigt durch die unzureichende Ausbildung vieler Richter, das Fortleben alter Rechtstraditionen und die mangelnden Kontrollmöglichkeiten innerhalb der kompliziert strukturierten Gerichtsverfassungen [7]. Im Bewusstsein dieser Umstände und „in klarer Erkenntnis der Gefährlichkeit“ der Folter hat der Gesetzgeber zwar zahlreiche Schutzbestimmungen erlassen; ihre Zulässigkeit stand jedoch außer Frage[8]. Trotz ihrer Fortschrittlichkeit führten diese Umstände zu erheblichem Missbrauch der Folterbestimmungen. Dadurch war mit der Folter praktisch jedes Geständnis zu erlangen. Bloch nennt die Carolina deshalb ein „Lehrbuch des Sadismus“[9].

Diese Lage war den Richtern der obersten Gerichte durchaus bekannt. Benedict Carpzov, Richter am Appellationsgericht Dresden, den obersten Gericht Sachsens, „primus ordinarius“ am renommierten Leipziger Schöffenstuhl sowie Richter am Oberhofgericht und am Kirchengericht in Leipzig, bezeichnet die Folter als ein „trügerisches und gefährliches Instrument“, dass häufig über die Wahrheit hinweg täusche. Carpzov wisse aus Erfahrung, dass mancher Straftäter jeder Folter widerstehen könne. Viele Menschen zögen es jedoch vor, alles Beliebige zu gestehen[10]. Trotz alledem seien für Carpzov die Erforschung der Wahrheit und eine effiziente Strafverfolgung ohne die Folter unmöglich. Dabei bezieht sich Carpzov unter anderem auf die Peinliche Halsgerichtsordnung von Kaiser Karl V, die Carolina[11]. Carpzov vereinigte damit „folterbejahende Effizienz und folterkritische Skepsis in einem Regelungsmodell[12], das aus damaliger Sicht einzuleuchten vermochte“. Dieses Regelungsmodell war dadurch gekennzeichnet, dass Aktenversendung, Strafverteidigung und die rechtliche Beschränkung der Folter einen gewissen Schutz der Angeklagten gewährleisteten. Nach Falk liegt in dieser Synthese allerdings „ein entscheidender Grund dafür, dass die strafprozessuale Folter in der deutschen Jurisprudenz und Rechtspraxis bis weit ins 18. Jahrhundert akzeptiert wurde“[13].

Bekir Altas – Duisburg, 21.08.2007

Teil 1: Der Kampf gegen die Folter

Teil 2: Die Anwendung der Folter im deutschen Strafprozessrecht

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[1]Lieberwirth, in: Thomasius, Christian: Ãœber die Folter, Untersuchungen zur Geschichte der Folter, S. 123
[2]Baldauf: Die Folter. Eine deutsche Rechtsgeschichte, S. 71 ff., S. 44f.
[3]Der fränkische Ritter Johannes Freiherr zu Schwarzenberg und Hohenlandsberg (1463 oder 1465 – 1528) schuf im Jahre 1507 die Halsgerichtsordnung für das Bistum Bamberg, die sog. „Constitutio Criminalis Bambergensis“. Diese war Vorbild für die Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V.
[4]Schmidt: Der Strafprozeß, Aktuelles und Zeitloses, NJW 1969, 1137,1138.
[5]Als Indizien wurden u.a. aufgeführt: der allgemein verdächtig machende üble Leumund, die Tatsache, dass der verdächtige in der Nähe des Tatortes gesehen wurde, die Bezichtigung durch einen Sterbenden, der Fund eines dem Beschuldigten gehörenden Gegenstandes.
[6]Lieberwirth, in: Erler/Kaufmann: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, I. band, S. 1152
[7]Trusen, Winfried: Strafprozeß und Rezeption. Zu den Entwicklungen im Spätmittelalter und den Grundlagen der Carolina, S. 86-90
[8]Trusen, Winfried: Strafprozeß und Rezeption. Zu den Entwicklungen im Spätmittelalter und den Grundlagen der Carolina, S. 104, 112
[9]Bloch: Naturrecht und menschliche Würde, Frankfurt 1977,S. 278.
[10]Falk: Zur Folter im deutschen Strafprozess. Das Regelungsmodell von Benedict Carpzov (1595-1666), Rn. 29f., http://www.rewi-hu-berlin.de/FHI/Zitat/0106falk-folter.htm
[11]Falk: Zur Folter im deutschen Strafprozess. Das Regelungsmodell von Benedict Carpzov (1595-1666), Rn. 17ff., http://www.rewi-hu-berlin.de/FHI/Zitat/0106falk-folter.htm
[12]Carpzsov machte die Zulässigkeit der Folter von strengen rechtlichen Voraussetzungen abhängig. Aktensendung, Strafverteidigung und die rechtliche Beschränkung der Folter gewährleisteten einen gewissen Schutz der Angeklagten. Dadurch ist in Kursachsen eine auffallend niedrige Quote an Hexenprozessen und an Todesurteilen zu beobachten. Die Zulässigkeit der Folter hingegen gewährleistete eine gewisse Befriedigung des kriminalpolitischen Bedürfnisses nach kompromissloser und effizienzbetonten Strafverfolgung.
[13]Falk: Zur Folter im deutschen Strafprozess. Das Regelungsmodell von Benedict Carpzov (1595-1666), Rn. 33ff., 98, http://www.rewi-hu-berlin.de/FHI/Zitat/0106falk-folter.htm



Mehr Migranten in Polizeiuniform oder weniger Diskriminierung im Schulsystem?

Von | 17. August 2007 | Kategorie: Gesellschaft | Keine Kommentare

Die hessische Polizei will die Zahl der Migranten in ihren Reihen erhöhen. „Die Landesregierung versucht, der demographischen Veränderung in der Gesellschaft gerecht zu werden“, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Thorsten Neels, in Wiesbaden. Derzeit seien 72 von 14.000 hessischen Polizeibeamten Ausländer. Daneben gebe es Polizisten aus Migrantenfamilien, aber mit deutschem Pass. Trotzdem sei der Anteil der Migranten in Uniform im Verhältnis zum Ausländeranteil von 11,4 Prozent der hessischen Bevölkerung gering.



Rechtsfreier Raum Ausländeramt

Von | 10. August 2007 | Kategorie: Recht | 2 Kommentare

In einer Ausländerbehörde in Mecklenburg-Vorpommern inszenieren sich Angestellte als Vollstrecker von Recht und Gesetz – mit Schusswaffen zwischen Aktenordnern. Ein Skandal.



Die Bundesregierung über die Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention

Von | 8. August 2007 | Kategorie: Politik | Keine Kommentare

Eine Rücknahme der vor 15 Jahren abgegebenen Erklärung zur UN-Kinderrechtsrechtskonvention wäre „migrationspolitisch bedenklich“. Sie kann zu einem Anstieg der Einreise unbegleiteter minderjähriger Ausländer nach Deutschland führen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/6076) auf eine Große Anfrage der Grünen (16/4205). Aus diesem Grund sowie unter anderem der Gefahr, dass die Rückname der Erklärung zu Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des nationalen Aufenthalts- und Asylrechts führen würde, seien zwölf Bundesländer nicht bereit, den Vorbehalt zur Konvention fallen zu lassen. Die Bundesregierung sehe sich deshalb außerstande, die Erklärung zu der Kinderrechtskonvention gegen den Willen der Länder zurückzunehmen. Deutschland hatte 1992 eine Erklärung hinterlegt, die unter anderem besagt, dass keine Bestimmung der UN-Kinderrechtskonvention so ausgelegt werden kann, dass sie das Recht Deutschland beschränkt, Gesetze über die Einreise von Ausländern und die Bedingung ihres Aufenthalts zu erlassen. Zuletzt habe Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) Ende vergangenen Jahres bei den zuständigen Kollegen der Länder nachgefragt, ob sie bei ihrer Haltung blieben.
Im Ãœbrigen sei die Exekutive „Träger der auswärtigen Gewalt“. Dem Bundestag sei aber auch zuvor bei der Verabschiedung des Vertragsgesetzes die vorgesehene Erklärung bekannt gewesen. Der Rechtsausschuss des Parlaments hatte schon der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich in der Erwartung zugestimmt, „dass die vorgesehene völkerrechtliche Erklärung zum Auslegungsvorbehalt abgegeben wird“, erklärt die Regierung. Die Grünen hatten unter anderem angeführt, der Bundestag habe schon mehrfach Beschlüsse zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung gefasst. Auch die Unabhängige Kommission „Zuwanderung“ unter der Leitung der früheren Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) habe die Rücknahme empfohlen.
Das deutsche Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht entspricht nach Auffassung der Bundesregierung den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge berücksichtige bei der Bearbeitung von Asylanträgen unbegleiteter Minderjähriger „deren spezifische Bedürfnisse in vielfältiger Weise“. So sei ein speziell geschulter Asylsachbearbeiter in dieser Angelegenheit tätig. Die Anhörung des Kindes – oder des Jugendlichen – werde einfühlsam und weniger formal vorgenommen als bei Erwachsenen. Man gehe besonders sensibel auf die Bedürfnisse der Minderjährigen ein.



Neue Plugins, Umgestaltung und Umstrukturierung

Von | 31. Juli 2007 | Kategorie: Feuilleton | 2 Kommentare

Auch wird die bisherige Kategorisierung verändert. Die Kategorieen werden an die Themenschwerpunkte angepasst. Zu der neuen Kategorisierung werden zusätzlich Akten angelegt. Den Start hat bereits die Akte „Doppelte Staatsübergschaft“ gemacht. Mit einem Klick gelangen Sie zu den wichtigsten Artikeln zum Thema. Diese Kategoriesierung wird weiter ausgebaut. Geplant sind die Akten Integration, Kopftuch, Diskriminierung etc.



Studie: Aufstieg von Türken unerwünscht

Von | 18. Juli 2007 | Kategorie: Gesellschaft | 31 Kommentare

Über Watchblog Islamophobie bin ich auf ein Artikel in der FAZ aufmerksam geworden. Darin wird über eine Studie von Ferdinand Sütterly vom Frankfurter Institut für Sozialforschung berichtet, die erstaunlich ist. Aufgrund der Debatten der letzten Jahre über Migranten könnte man meinen, dass deren Integration erwünscht ist. Die Studie kommt allerdings zu einem anderen Ergebnis:





 

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