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Beiträge zum Stichwort ‘ Arbeitsrecht ’



LAG Düsseldorf: Berufung gegen das so genannte „Kopftuchverbot“ zurückgewiesen

Von | 14. April 2008 | Kategorie: Leitartikel, Recht | Keine Kommentare

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschied, dass das Tragen einer Baskenmütze unter das Kopftuchverbot für Lehrerinnen fällt. Auch eine Mütze, die die Haare komplett verdeckt, könne von den Schülern als religiöses Symbol empfunden werden, heißt es.



Preis für gute Gesetzgebung

Von | 25. April 2007 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung, DGG, hat am Dienstag, dem 24. April 2007, den „Preis für gute Gesetzgebung“ erstmals im Bundestag verliehen. Mit dem Preis werden gute Gesetze oder Gesetzentwürfe, besonders gelungene Teile eines Gesetzentwurfs, aber auch eine erfolgreiche Gesetzesfolgenabschätzung gewürdigt. (Quelle: Bundestag)



Wie viele Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz enthält diese Stellenausschreibung?

Von | 20. Dezember 2006 | Kategorie: Leitartikel | 2 Kommentare

Bildhübsche dynamische Anwältinnen zwischen 25 und 35 Jahren mit deutlich zweistelligen Examina und akzentfreiem Englisch gesucht.



611a- und AGG-Hopper

Von | 11. Dezember 2006 | Kategorie: Leitartikel | 2 Kommentare

In der Kölnischen Rundschau wird über so genannte „611a-Hopper“ berichtet. 611a-Hopper bewerben sich zum Schein auf Stellenanzeigen, die an Frauen oder Männer gerichtet sind und verklagten die Arbeitgeber auf Entschädigung von bis zu drei Monatsgehältern, wenn sie nicht eingestellt werden. Hier einige Beispiele gescheiterter 611a-Hopper-Klagen:



Schafspelzübergabe – Bouffier für und Müntefering gegen Arbeitserlaubnis für geduldete

Von | 6. November 2006 | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare

Hessens Innenminister Bouffier sei für eine generelle Änderung der geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen. Derzeit dürfen Ausländer in Deutschland mit Duldungsstatus ein Jahr lang nicht arbeiten. Auch danach erhalten sie aber in aller Regel keinen Job, weil die Stelle für Deutsche und EU-Bürger freigehalten wird, selbst wenn diese sich gar nicht bewerben.



Innenministerium fordert Behörden auf, ARB 1/80 zu umgehen

Von | 14. Juli 2005 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Das am 12. September 1963 von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten mit der Türkei geschlossene Assoziationsabkommen (BGBl. 1964 II S. 509) nebst dem Zusatzprotokoll vom 23. November 1970 (BGBl. 1972 II S. 385) hat zum langfristigen Ziel, die Türkei über eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitik und die Errichtung einer Zollunion (seit 1. Januar 1996) auf einen Beitritt zur Europäischen Union vorzubereiten. Seit dem hat sich die Türkei sowohl politisch als auch wirtschaftlich der Europäischen Union angenähert und befindet sich auf bestem Wege zur Vollmitgliedschaft.

Umso mehr verwundern in diesem Zusammenhang die allgemeinen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern in der Fassung vom 2. Mai 2002 zum Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei, worin die Behörden offen dazu aufgefordert werden, Türken vom Anwendungsbereich des Beschlusses herauszuhalten, in dem man die erstmalige Arbeitsaufnahme gemäß den innerstaatlichen ausländer- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen auf zunächst höchstens elf Monate befristet. Denn sobald ein türkischer Arbeitnehmer mehr als ein Jahr ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber ordnungsgemäß beschäftigt ist, besitzt er kraft dieses Beschlusses ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht. Begründet wird diese Aufforderung damit, dass die Verfestigungsregeln des ARB 1/80 im Ergebnis gegen geltenden Anwerberstopp zuwider laufen würden.

In Zeiten einer historischen Annäherung der Türkei an Europa ist es bemerkenswert, dass wegen innerstaatlichen Arbeitsmarkpolitischen Interessen der Sinn und Zweck eines internationalen Beschlusses vereitelt wird, was nicht nur aus politischer, sondern auch aus juristischer Sicht bedauerlich ist. Diese Aufforderung erhebt innerstaatliche einfache Gesetze praktisch über den Beschluss des Assoziationsrates, so dass dessen Anwendungsbereich faktisch verkleinert wird.





 

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