BVerwG: Bremen – Referendarin muss Kopftuch nicht ablegen
Von E. S. | 1. Juli 2008 | Kategorie: Leitartikel, Recht | Ein KommentarDas BVerwG hat entschieden, dass von einer Referendarin (Lehramt), die ein Kopftuch trägt, nicht das Ablegen des Kopftuchs verlangt werden kann. Eine solche Auslegung des Schulgesetzes stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die vom Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit dar.