Urteilsverkündung im Verfahren „Rücknahme einer durch Täuschung erwirkten Einbürgerung“
Von E. S. | 9. Mai 2006 | Kategorie: Leitartikel | Keine KommentareDer Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelte am Dienstag, 22. November 2005 die Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers, der sich gegen die Rücknahme seiner Einbürgerung in den deutschen Staatsverband wendet. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 22. November 2005 am Mittwoch, 24. Mai 2006, 10:00 Uhr sein Urteil verkünden.