Alle Beiträge dieses Autors



Vorgaben und Folgen des Zuwanderungsgesetzes

Von | 29. Dezember 2005 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Die TAZ berichtet über Vorgaben und Ziele des Zuwanderungsgesetzes auf der einen Seite (weniger Ausländer, „die uns ausnutzen“, und mehr Ausländer, „die uns nützen“) und über das Resultat („Es kommen weiter massenhaft die Falschen, und nicht die, die wir brauchen“) auf der anderen und über deren Gründe („die Art und Weise, wie das Gesetz zustande […]



Die Wandlung der Berichterstattung über Susanne Osthoff

Von | 29. Dezember 2005 | Kategorie: Feuilleton | Keine Kommentare

Das Hamburger Abendblatt berichtet über den Fall Osthoff mal anders und geht mehr auf die Wandlung der Berichterstattung ein als auf die Person und die eigentlichen Ereignisse.



Wirtschaftliche Integration

Von | 27. Dezember 2005 | Kategorie: Leitartikel | 11 Kommentare

Deutschland kann Integrationsprobleme nur bewältigen, wenn Migranten wirtschaftlich nachhaltig integriert werden. Das tut nicht nur den Ausländern gut, sondern auch dem deutschen Staat. Die jüngsten Krawalle in Paris machen es deutlich. Dort wurden keine Brände gelegt weil Migranten anders aussahen, die französische Sprache nicht beherrschten oder Muslime waren. Die Brände wurden gelegt weil die Brandstifter […]



Aus Angst um französische Verhältnisse

Von | 20. Dezember 2005 | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare

Zunehmend nutzen deutsche Politiker negative Ereignisse im Ausland mit Ausländern als Steilvorlage, um im Inland Gesetze zu verschärfen ohne dass Parallelen dargelegt werden, die die Annahme bestätigen, dass die Probleme auch Deutschland existieren. Daher zucke ich immer zusammen wenn in deutschen Zeitungen über Probleme, Anschläge oder Krawallen im Ausland berichtet werden und stelle mir die […]



Frankreich als Vorbild für Integrationsfragen

Von | 20. Dezember 2005 | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare

Unsere neue Integrationsbeauftragtin der Bundesregierung, Frau Maria Böhmer möchte sich für eine Selbstverpflichtung deutscher Unternehmer zur Verbesserung der Ausbildungschancen für Ausländer einsetzen. Dabei wolle sich die CDU-Politikerin am „französischen Vorbild“ orientieren. Dort hätten sich rund 240 Unternehmen darauf verständigt, gegen die Diskriminierung von Migranten bei der Ausbildung vorzugehen.



Bedrängende Fragen

Von | 17. Dezember 2005 | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare

Halten Sie es für zulässig, dass ein Mann seine Frau oder Tochter einschließt, um zu verhindern, dass sie ihm in der Öffentlichkeit keine Schande macht? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass die Frau ihrem Ehemann gehorchen soll und dass dieser schlagen darf, wenn sie ihm nicht gehorsam ist? Ihr Sohn kommt nach Hause und […]



Die relative Wahrheit

Von | 17. Dezember 2005 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Aus aktuellem Anlass (VG Düsseldorf Beschluss Az.: 1 K 4791/03) möchte ich, nein muss ich erneut auf das Bundesamt für Verfassungsschutz eingehen: Eine islamische Religionsgemeinschaft wehrte sich vor Gericht jahrelang gegen „unwahre“ Veröffentlichungen in Verfassungsschutzberichten. Das Land NRW hatte in der Publikation „Islamismus in Nordrhein-Westfalen – Instrumentalisierung der Religion für politische Zwecke“ vom Dezember 2001 […]



Vaterland – Mutterland

Von | 26. November 2005 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Es ist aus Sicht eines Vaters beruhigend zu wissen, dass im Vaterland, in der in den letzten Jahren immer mehr Muttergesetze geschaffen wurden, zumindest die Justiz den Sinn für die Gerechtigkeit nicht verloren hat.

Der Gesetzgeber ist nun gehalten, den Gleichheitsverstoß bis zum 31. Dezember 2006 zu beheben. Bis dahin können die genannten Bestimmungen zugunsten von Kindern, die ein Aufenthaltsrecht von der Mutter ableiten, weiter angewandt werden. Entscheidungen über Anträge, die an das Aufenthaltsrecht des Vaters anknüpfen, sind auszusetzen.

§ 33 AufenthG lautet noch:

Einem Kind, das im Bundesgebiet geboren wird, ist … eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn die Mutter eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt.

Das Bundesverfassungsgericht hat vor seiner Entscheidung unter anderem der Bundesregierung, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Bundesministerium des Innern hat für die Bundesregierung Stellung genommen und hält die Anknüpfung an einen Aufenthaltstitel der Mutter für verfassungsgemäß. Die gesetzliche Ausgestaltung lasse sich ohne Weiteres mit dem natürlichen engen Beziehungsverhältnis zwischen Mutter und Kleinkind begründen und stelle eine ausreichende sachliche Rechtfertigung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG dar, die den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht überschreite.

Im Umkehrschluss geht das Bundesministerium des Innern, im Namen der Bundesregierung, davon aus, dass zwischen Kind und Mutter ein engeres Beziehungsverhältnis besteht als zum Vater.

Armes Vaterland!

„Der Kinder Ehre sind ihre Väter.“ Die Bibel, Sprüche Salomons 17.6



Alles eine Frage der Zeitung

Von | 23. November 2005 | Kategorie: Feuilleton | Keine Kommentare

Die Resonanz des Artikels finde ich in Handakte WebLAWg wieder. Ebenfalls überrascht darüber, dass es einen Mann getroffen hat, war der Artikel ein Blog wert.

Ich ärgere mich immer und immer wieder über die deutsche Presselandschaft, weil sie ein verzerrtes Bild vermittelt, die an den Realitäten weit vorbeigehen. In Bezug auf Ehrenmorde wurden in der Türkei in den letzten fünf Jahren 64 Straftaten begangen (Quelle: Generalstaatsanwaltschaft). 28 Straftaten wurden dabei gegenüber Frauen und 36 gegenüber Männern verübt. In Deutschland wird dem Leser allerdings (wie jetzt auch in die Welt) nahe gebracht, als wären fast immer Frauen betroffen und Opfer männlicher Gewalt.

Ich denke, dass man kein Sozialwissenschaftler sein muss, um zu erkennen, dass der deutschen Medienlandschaft, eine Frau in der Rolle des Opfers besser schmeckt weil sie besser in das Bild der unterdrückten türkischen Frau mit Kopftuch passt. In der Türkei dagegen hat man Ehrenmorde als ein soziales Problem erkannt. Die türkische Presse beschäftigt ein Ehrenmord einer Frau nicht mehr oder weniger als ein Ehrenmord an einer Frau.

Es ist alles eine Frage der Zeitung. (Dr. phil. Michael Richter (*1952), deutscher Zeithistoriker)



Der Verfassungsschutz als Richter und Henker

Von | 19. November 2005 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Ulrich Speck in Die Zeit nennt die Empfehlung der BpB in seinem Blog Kosmoblog als „verantwortungslos“. Clemens Wergin von Der Tagesspiegel schließt sich dem an und begründet es mit der Beobachtung Seitens des Verfassungsschutzes.

BpB-Präsident Thomas Krüger dagegen verteidigt die Datenbankaufnahme in Die Welt: „Sie stellt keine Empfehlung dar, sondern will unterrichten. Wir können auch kontroverse Personen aus dem islamistischen Bereich nicht gänzlich außen vor lassen, wenn wir eine sachgerechte Meinungsbildung unterstützen wollen.“

Allein die Beobachtung vom Verfassungsschutz darf in einem Rechtsstaat nicht dazu führen, dass einzelne Personen oder Vereinigungen vom politischen Diskurs ausgeschlossen werden. Für eine gesunde Meinungsbildung ist es notwendig, alle Seiten zu hören. Es darf keine Rolle spielen, ob es sich dabei um Rechtsradikale, Sekten oder Islamisten handelt. Wichtig ist vor allem die Einhaltung des Grundsatzes: Keine Strafe ohne Schuld! Wenn eine Organisation verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, so muss sie verboten werden. Wenn allerdings Organisationen, die bereits seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet werden und weiterhin existieren, weil ein Verbotsgrund nicht gefunden werden konnte oder schlicht nicht existiert, so darf das nicht dazu führen, dass diese Organisation dann eben auf der politischen Bühne diffamiert wird.

In „Der Verfassungsschutzbericht – das scharfe Schwert der streitbaren Demokratie – Zur Problematik der Verdachtsberichterstattung“ von Prof. Dr. Dietrich Murswiek, erschienen in NVwZ 2004, 769 wird die Praxis des Verfassungsschutzes kritisiert, Organisationen schon dann im Verfassungsschutz als „extremistisch“ zu bezeichnen, wenn lediglich ein Verdacht besteht, die betreffende Gruppierung könnte verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.

Verfassungsschutz und Verfassungsschutzberichte haben die Aufgabe, die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen Bestrebungen zu schützen, die ihre Abschaffung oder Destabilisierung bezwecken. Die Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder sind nach Auffassung des Herrn Murswiek darüber hinaus aber auch Instrumente im politischen Kampf. Wer im Verfassungsschutz als „extremistisch“ bezeichnet sei, werde aus der politischen und publizistischen Diskussion ausgeschlossen und politisch wie gesellschaftlich isoliert.

Der Autor ordnet wegen dieses stigmatisierenden Charakters den Verfassungsschutzbericht als eine hoheitliche Maßnahme ein, mit der in die Meinungsfreiheit und ggf. auch in andere Grundrechte der betroffenen Organisationen eingegriffen werde. Diese Grundrechtsbeeinträchtigungen ließen sich nur dann rechtfertigen, wenn mit dem Verfassungsschutzbericht tatsächlich nur erwiesene Verfassungsfeinde bekämpft werden.

Die gängige Praxis, auch solche Organisationen als „extremistisch“ zu erwähnen, bei denen nur ein Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen besteht, hält Herr Murswiek daher für verfassungswidrig. Der an sich legitime Zweck, die Verfassung gegen ihre Feinde zu schützen, drohe ansonsten in sein Gegenteil umzuschlagen und sich gegen die Demokratie zu wenden.

Meines Erachtens darf der Verfassungsschutz nicht zum Richter und Henker zugleich werden, wenn wir auch in Zukunft für uns in Anspruch nehmen wollen, in einem Rechtsstaat zu leben. Nicht ohne Grund sagte Rupert Schützbach (*1933): „Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem man um sein Recht kämpfen darf.“ Dieses Recht sollte niemandem verwehrt werden.



Gott zählt auch die Ausländer

Von | 8. November 2005 | Kategorie: Politik | Keine Kommentare

Leider wurde die türkischstämmige Bevölkerung in Deutschland zum Spielball von Unionspolitikern, wie die Frankfurter Rundschau bereits berichtet hat. Ich möchte an dieser Stelle an die Worte von Walter Ludin (*1945) aufmerksam machen, der sagte: “Um im Himmel eingebürgert zu werden, brauchen wir die Stimmen der Ausländer“. Das sollte eigentlich die Christlich Demokratische/Soziale Union am besten wissen.

Gesetze, die für andere Ausländer nicht gelten sollen, wurden bei Türken in einer beispiellosen Kampagne mit zum Teil rechtsgrundlosen oder schlicht irreführenden Belehrungen und Fragebogen vollzogen. Irreführend deswegen, weil in keinem der von den Ländern verschicken Fragebogen zur Informationseinholung über die Doppelte Staatsbürgerschaft, die ausschließlich an die türkischstämmige Bevölkerung verschickt wurden, der Hinweis enthalten war, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur dann automatisch erlischt, wenn der Widererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit auf „Antrag“ erworben wurde, was bei vielen nicht zutraf. Eine Voraussetzung, die im Gesetz ausdrücklich erwähnt wird.

§ 25 StAG: „Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag …“

Umso mehr erstaunt es, dass die Damen und Herren beim Innenministerium wie selbstverständlich auf diese Voraussetzung aufmerksam machen, wenn es um die deutsche Staatsbürgerschaft des Papstes geht. Der Papst hätte nämlich keinen Antrag gestellt, sondern sei gewählt worden und somit kraft Gesetzes die vatikanische Staatsbürgerschaft erhalten, was keineswegs zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft führe.

Verdutzt nahm ich eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg auf. Das Gericht hatte über den Fall zu entscheiden, bei der den minderjährigen Kindern eines türkischstämmigen Vaters die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden sollte, obwohl der Vater nur für sich einen Einbürgerungsantrag gestellt hatte und die Kinder kraft türkischen Rechts in die türkische Staatsbürgerschaft wieder aufgenommen wurden. Das Gericht hat zu Recht festgestellt, dass die minderjährigen Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verloren haben, weil kein Antrag vorlag. Traurig ist diese Entscheidung nur weil das Gesetz bereits vom Wortlaut her keine andere Entscheidung zulässt und ein Ausländeramt dies dennoch nicht erkennen wollte.

Es ist eine Sache Integration zu fordern, eine ganz andere, Gesetze zu schaffen, die Integration fördern. Fast lächerlich wirken in diesem Zusammenhang die geschönten Einbürgerungszahlen der Integrationsbeauftragten und die seit der Reform des Ausländerrechts erzielten Erfolge bei der Integration. Wenn das Vertrauen in das Rechtssystem und das Gefühl, jemals dazugehören zu können, bei der größten Ausländergruppe fundamental erschüttert wird, kann von Erfolg keine Rede sein.

Um solche und ähnliche Vorkommnisse künftig zu vermeiden, schlage ich vor, den einbürgerungswilligen Ausländern gleich zwei Stimmen bei Wahlen zur Verfügung zu stellen, mit der Auflage, dass über die erste Stimme frei verfügt werden darf. Mit der zweiten Stimme muss er die CDU/CSU wählen.

Ein Trost bleibt dem Deutschtürken am Ende aber doch noch: „Gott zählt auch die Ausländer.“ (George Bernard Shaw (1856 – 1950), Literaturnobelpreisträger 1925).



Der Automatismus, die deutsche Staatsbürgerschaft und der Papst

Von | 4. November 2005 | Kategorie: Feuilleton | Keine Kommentare

Bei n-tv bin ich auf eine Meldung gestoßen, bei der ich mir das Lachen nicht verkneifen konnte. Nicht nur ex/wieder Ausländer sind von der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes betroffen, sondern auch Deutsche. Sogar bayerische Päpste. Nach der Meldung hat der Papst seine deutsche Staatsbürgerschaft wohl automatisch verloren. Mit der Wahl zum Staatsoberhaupt des Vatikantstaates würde er „automatisch“ die vatikanische Staatsbürgerschaft annehmen, was zum automatischen Verlust der deutschen führe.

Eine gewisse Schadenfreude stellt sich bei solchen Meldungen automatisch ein. Nicht wegen Bendikt, wegen der Arroganz der Gesetzgebung. Endlich wird mal aufgezeigt, welche (Un)Wirkung die Vorschrift hat. Mit Pseudointegrationsfördernden Reformen versuchen Politiker immer mehr sich bei der Bevölkerung zu profilieren. Dabei geht es aber nicht darum, tatsächlich Fortschritt zu erzielen und dem Lande und den Menschen zu dienen. Das Recht wird immer mehr zur Vorlage bevorstehender Wahlen. Es wird Zeit, dass man begreift, was man verursacht. Tatsächlich haben sie es geschafft den Papst auszubürgern. Saubere, effektive wie effiziente Arbeit vom Feinsten.

Kurios wird das ganze aber erst, wenn man bedenkt, dass die Streichung der Inlandsklausel den Zweck hatte, ca. 50.000 türkischstämmige Deutsche auszubürgern. Laut Bayerisches Staatsministerium des Innern, haben sie deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verloren, weil sie die türkische wieder angenommen haben.

Ein türkisches Sprichwort sagt: “Kime niyet, kime kismet“, was so viel Bedeutet wie: „Auf wen abgesehen und wessen Schicksal geworden“.



Bundesverwaltungsgericht: Schriftliche Deutschkenntnisse

Von | 20. Oktober 2005 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Nach der Rechtsprechung des BVerwG reiche es aus, wenn der Ausländer im u.a. im Umgang mit Behörden und Ämtern schriftlich verkehren kann. Der Einbürgerungsbewerber muss sich hierfür jedoch nicht eigenhändig schriftlich ausdrücken können. Wenn ein Einbürgerungsbewerber nicht selbst deutsch schreiben kann, reicht es aus, wenn er einen deutschsprachigen Text des täglichen Lebens lesen und deutsch diktieren sowie das von Dritten oder mit technischen Hilfsmitteln Geschriebene auf seine Richtigkeit überprüfen kann und somit die schriftliche Äußerung als seine „trägt“. Diese Voraussetzungen hat das BVerwG in einem der beiden Fälle bejaht. In dem Fall des Analphabeten blieb das Klagebegehren dagegen erfolglos.

Wie die Rechtsreferendarin bereits ausführt, würden diese Voraussetzungen einen Deutschen in China sowie in vielen anderen Ländern der Erde überfordern. Wie so oft drängt sich auch hier die Frage auf, welchen Sinn solche und ähnliche Voraussetzungen denn eigentlich haben, wenn Ausländer, die sich bereits über 20 Jahre in Deutschland aufhalten, nicht eingebürgert werden. Es ist in höchstem Maße unsinnig zu behaupten, es ginge um Integration, wenn mit solchen Hürden die juristisch höchste Stufe der Integration, die Einbürgerung, verhindert wird.

Außerdem mangelt es der Gesetzgebung wieder einmal am nötigen Fingerspitzengefühl. Es ist eine Sache einem Ausländer die Einbürgerung zu verweigern, eine ganz andere dagegen, einen Ausländer, der sich selbst bereit fühlt die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, auszuschließen. Er wird mit Sicherheit nicht dazu angehalten, seine Bemühungen um mehr Integration fortzusetzen. Im Gegenteil wird er frustriert resignieren. Insbesondere dann, wenn er/sie über 20 Jahre lang in Deutschland gearbeitet, seinen Beitrag für das hiesige System geleistet hat.

Dr.-Ing. Rolf Handke (*1942) sagte einmal: „Integration ist, wenn ein kleiner Fehler in einem größeren aufgeht“. Das scheint die Gesetzgebung bei der Ausgestaltung des Aufenthaltsgesetzes, beherzigt zu haben. Die Rechtsprechung ist immerhin bemüht, es gerade zu biegen.





 

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