Spracherforderniss beim Ehegattennachzug – Bundesregierung dreht weiteren Film über Zwangsehen

9. Juli 2008 | Von | Kategorie: Leitartikel, Politik | 14 Kommentare |

Erneut geht es in einem Frage-Antwort-Spiel der Bundesregierung um das leidige Thema der Spracherfordernis beim Ehegattennachzug im Wege der Familienzusammenführung. Diesmal nehmen die Grünen die Bundesregierung in die Mangel und stellen einige interessante Fragen. Wer sich nun auf ebenso interessante Antworten freut, wird erneut enttäuscht. Interessant ist allenfalls die immer wieder anzutreffende Dreistigkeit, mit der die Bundesregierung vorgeht, sobald das Wort Ehegattennachzug fällt.

Im folgenden gebe ich den genauen Wortlaut der Fragen und Antworten wieder mit einigen kurzen Kommentaren dazu. Die eingerückten kursiven Textpassagen sind die Antworten der Bundesregierung.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/9496 –

Kritik von „Human Rights Watch“ an der Verschärfung des deutschen Ehegattennachzugsrechts

Vorbemerkung der Fragesteller

Die internationale Menschenrechtsorganisation „Human RightsWatch“ hat im Mai 2008 eine Studie über die menschenrechtlichen Implikationen des verschärften Ehegattennachzugs, insbesondere des Nachweises von Sprachkenntnissen noch im Herkunftsland sowie diesbezügliche Ausnahmeregelungen für bestimmte Nationalitäten (www.hrw.org/backgrounder/2008/netherlands0508/netherlands0508web.pdf), veröffentlicht.

„Human Rights Watch“ erkennt in diesen Maßnahmen nicht nur eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung des Menschenrechts auf Eheschließung und auf Gründung einer Familie bzw. der Familieneinheit.

„Human Rights Watch“ hält diese Verschärfung des Ehegattennachzugs bzw. die entsprechenden Ausnahmregelungen für bestimmte Nationalitäten auch für einen Verstoß gegen international gültige Antidiskriminierungsvorschriften bzw. gegen das Gleichstellungsgebot.

Die „HumanRights Watch“-Studie trägt zwar den Namen „The Netherlands: Discrimination in the Name of Integration – Migrants’ Rights under the Integration Abroad Act“. Allerdings wird auf Seite 13 f. ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Deutschland im letzten Jahr in analoger Weise wie die Niederlande den Ehegattennachzug verschärft hat:

  • So wurde § 30 des Aufenthaltsgesetzes dahingehend geändert, dass nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 dem Ehegatten eines Ausländers eine Aufenthaltserlaubnis nur noch dann zu erteilen ist, wenn sie/er sich bereits bei der Visumantragstellung „zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann“.
  • Zudem werden jetzt auch in Deutschland nach § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 41 der Aufenthalteverordnung Ehegatten von Staatsangehörigen aus Australien,Andorra, Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, aus Monaco, San Marino, Neuseeland und derVereinigten Staaten von Amerika vom Nachweis einfacher Deutschkenntnisse befreit.

Diese Verschärfung des Ehegattennachzugs wurde seitens der Bundesregierung ausdrücklich mit der „Vermeidung von Zwangsverheiratungen“ begründet (Bundestagsdrucksache 16/5065, S. 172 f.).

In der Debatte des DeutschenBun destages am 9. Mai 2008 stellte diesbezüglich der Sprecher der Fraktion der CDU/CSU, Reinhard Grindel, fest: „Wenn jetzt die Zahlen der Familienzusammenführung zurückgehen, dann heißt das auch, dass wir Zwangsehen erfolgreich bekämpfen, dass wir Hunderte, wahrscheinlich Tausende von Frauen davor bewahren, hier in Deutschland in einer Zwangsehe leben zu müssen. Das ist eine richtige Politik“ (Plenarprotokoll der 161. Sitzung des 16. Deutschen Bundestags am 9. Mai 2008, S. 16992).

Der innenpolitische Sprecher der Fraktion der SPD, Dr. Dieter Wiefelspütz, kündigte unterdessen an, dass die letztjährige Neuregelung des Familien- und Ehegattennachzugs „noch vor der Sommerpause 2008 auf ,Wirkungen und unerwünschte Nebenwirkungen‘ überprüft“ würde (zit. nach: Frankfurter Rundschau, 17. Mai 2008).

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesregierung wendet sich gegen den Titel der Kleinen Anfrage, der zu Unrecht unterstellt, „Human Rights Watch“ habe das deutsche Recht kritisiert. Die Studie befasst sich mit dem niederländischen Recht. Die Bundesregierung stellt richtig, dass die deutsche Regelung lediglich erwähnt wird, ohne bewertet zu werden.

1. Ist der Bundesregierung die Studie der Menschrechtsorganisation „Human Rights Watch“ „The Netherlands: Discrimination in the Name of Integration – Migrants’ Rights under the Integration Abroad Act“ vom Mai 2008 bekannt?

Ja

Immerhin.

2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von „Human Rights Watch“ (S. 34 ff.), dass Sprachkenntnisse unter anderem unter Hinweis auf

  • Artikel 17, 23 und Artikel 26 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie
  • Artikel 5d (iv) des Internationalen Ãœbereinkommens zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung
  • und der diesbezüglichen Rechtsprechung

als gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen für den Ehegattennachzug eine ungerechtfertigte und die Integration hemmende Beeinträchtigung des Menschenrechts auf Eheschließung und auf Gründung einer Familie bzw. der Familieneinheit darstellen?

Wenn nein, warum nicht?

3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von „Human Rights Watch“ (auf S. 26 ff.) unter anderem unter Hinweis auf

  • Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK);
  • das im April 2005 in Kraft getretene Protokoll Nr. 12 zur EMRK sowie
  • Artikel 1 des Internationalen Ãœbereinkommens zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung
  • und der diesbezüglichen Rechtsprechung,

dass Sprachkenntnisse als gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen für den Ehegattennachzug bzw. die entsprechenden Ausnahmeregelungen für bestimmte Nationalitäten auch für einen – zudem auch noch ungerechtfertigten und die Integration hemmenden – Verstoß gegen international gültige Antidiskriminierungsvorschriften bzw. gegen das Gleichstellungsgebot darstellen?

Wenn nein, warum nicht?

Die Ausführungen in dem Bericht von „Human Rights Watch“ beziehen sich auf die Rechtslage in den Niederlanden. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, diese zu bewerten.

Dass die Bundesregierung – sofern es um Menschenrechte und Völkerrecht geht – sehr wohl eine Bewertung abgeben und Kritik ausüben darf, kann und muss, ist im Grunde selbstverständlich. Als Beispiel sei hier die BT-Drucksache 16/4991 genannt: Darin geht es aber nicht um das unangenehme Thema Ehegattennachzug sondern um den Beitrag der Bundesregierung zur politischen Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts. Darin wird die Lage des türkisch-kurdischen Konflikts bewertet.

Die Bundesregierung ist im Übrigen der Auffassung, dass das Erfordernis des Nachweises einfacher Deutschkenntnisse vor der Einreise mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Die genannten  Menschenrechtsübereinkommen garantieren weder ein Recht auf Einreise, Aufenthalt oder Einbürgerung noch die Wahl des Familienwohnsitzes oder die Niederlassung von Familienangehörigen, die nicht die Staatsbürgerschaft des Vertragsstaates besitzen. Die Vereinbarkeit der Neuregelung mit dem Völkerrecht ist auch im Gesetzgebungsverfahren geprüft und in einer Sachverständigenanhörung von Experten bestätigt worden.

Es gab ebensoviele Experten und Sachverständigen, die Bedenken geäußert und Kritik ausgeübt haben. Die blendet man hier vollkommen aus.

Im Ãœbrigen wird Bezug genommen auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen (Bundestagsdrucksache 16/5201 vom 3. Mai 2007, Bundestagsdrucksache 16/6914 vom 5. November 2007 sowie Bundestagsdrucksache 16/7953 vom 30. Januar 2008) der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 16/5498 (Frage 10) vom 25. Mai 2007, Bundestagsdrucksache 16/7288 vom 27. November 2007 (Frage 12) sowie Bundestagsdrucksache 16/8175 vom 18. Februar 2008 (Frage 8).

Wer sich die Mühe machen möchte, kann sich die Verweise ruhig einmal anschauen. Wer eine plausible Begründung sucht, wird nicht fündig werden. Hier zwei Zitate aus den ersten beiden Verweisen: „… Der Verzicht auf den Nachweis von Sprachkenntnissen bei bestimmten Staatsangehörigen knüpft an bestehende Privilegierungen aufgrund besonderer enger wirtschaftlicher Beziehungen an …“ oder „… Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Nachweis einfacher Deutsch- kenntnisse zumutbar und verhältnismäßig …„.

Besonders nahe legen möchte ich den dritten Verweis. Die Frage lautete: „Ist die Bundesregierung bereit zuzugestehen, dass die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattennachzug (BVerfG 2 BvR 1226/83, vom 12. Mai 1987) … nicht nur den von der Bundesregierung herangezogenen Leitsatz enthält, wonach es keinen grundrechtlichen Anspruch ausländischer Ehegatten auf Nachzug gebe, sondern auch den Leitsatz, dass die Pflicht des Staates, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern, auch für Nichtdeutsche gilt…?

Die Antwort der Bundesregierung ist kurz, klar und eindeutig: Die Bundesregierung berücksichtigt bei ihrem Handeln sorgfältig den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 1987 (BVerfGE 76, 1). Der zitierte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat die Regelungen über den Familiennachzug im Aufenthaltsgesetz in besonderer Weise geprägt.

Der Bundesregierung fehlt demnach nicht der Wille, das Fleisch scheint schwach zu sein. Die drei Verweise mögen auf dem Papier Eindruck schinden, eine zufriedenstellende Antwort enthalten sie jedenfalls nicht.

4. Hält die Bundesregierung die Ergebnisse dieser „Human Rights Watch“- Studie für begründet?

  • Wenn ja, welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um das deutsche Recht wieder in Einklang zu bringen mit den völkerrechtlichen Vorgaben?
  • Wenn nein, warum nicht?

Es wird auf die Antwort zu Frage 2 und 3 verwiesen.

Wieso auch nicht? Ist ja um ein vielfaches einfacher zu behaupten, es gehe dort um die Niederlande. Die Regelungen beider Länder sind zwar fast identisch, aber das reicht der Bundesregierung aus, um sich um die Antwort herzmzudrücken.

5. Hat die Bundesregierung – wie seitens der Regierungskoalition angekündigt – die Absicht, die letztjährige Neuregelung des Ehegattennachzugs zu evaluieren?

Wenn ja, wer soll diese Evaluation durchführen, und wann ist mit der Vorlage entsprechender Ergebnisse zu rechnen?

Wenn nein, warum nicht?

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Anwendung der Neuregelung ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten zu überprüfen. Sie wird diese Überprüfung selbst durchführen. Aufgrund der Komplexität der zu untersuchenden Daten und Sachverhalte kann ein genauer Zeitpunkt dafür, wann Ergebnisse vorliegen werden, noch nicht benannt werden.

Diese Antwort suggeriert, der Bundesregierung lägen nicht nur Daten vor, diese seien auch noch komplex. Noch im Februar 2008 (16/8121) teilte die Bundesregierung folgendes mit: „Wie unter anderem dem Bericht … zu entnehmen ist, sind deutschlandweit über das Ausmaß von Zwangsverheiratungen keine gesicherten Daten verfügbar.

Wenn das Gesetz aber zur Verhinderung der Zwangsehen eingeführt wurde, über Zwangsehen jedoch keine gesicherten Daten verfügbar sind, frage ich mich, welche komplexen Sachverhalte und Daten die Bundesregierung gedenkt zu überprüfen. Eine Scheinantwort mit Null Aussagegehalt.

6. Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, wie viele Frauen aufgrund der Verschärfung des Ehegattennachzugs davor bewahrt worden sind, in Deutschland in einer Zwangsehe leben zu müssen, und wenn ja, welche?

Nein

Kurz, knapp und präzise: Die Bundesregierung hat im Grunde keine Ahnung, ob das Gesetz Zwangsehen verhindert hat und wird. Allem Anschein nach interessiert das die Bundesregierung auch nicht im geringsten, da keine Untersuchungen angekündigt sind, um den Erfolg der Gesetzesänderung zur Verhinderung von Zwangsehen zu messen.

7. Kann die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bestätigen, dass aufgrund der zurückgehenden Zahlen der Familienzusammenführung Hunderte oder gar Tausende von Frauen davor bewahrt worden sind, hier in Deutschland in einer Zwangsehe leben zu müssen?

Wenn nein, sind nach Ansicht der Bundesregierung derzeit überhaupt fundierte Aussagendarüber möglich, wie viele Frauenaufgrun d der Verschärfung des Ehegattennachzugs davor bewahrt worden sind, in Deutschland in einer Zwangsehe leben zu müssen?

Nein. Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht erfolgte Zwangsheiraten der Bundesregierung nicht zur Kenntnis gelangen.

Schön rausgeredet. Es liegt doch aber auch in der Natur der Sache, keine Gesetze zur Verhinderung von Zwangsehen zu verabschieden, ohne zu wissen, wie viele Zwangsehen überhaupt geschlossen werden. Oder?

8. a) Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, gegen wie viele Personen aufgrund der am 28. Oktober 2004 beschlossenen Einfügung der Zwangsehe als schwerer Fall von Nötigung in das Strafrecht (§ 240 Abs. 4 des Strafgesetzbuches – StGB) Ermittlungsverfahren aufgenommen wurden, und wenn ja, welche?

Nein. Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erlaubte bis jetzt keine Rückschlüsse zur Häufigkeit von Zwangsheiraten, weil ein entsprechendes Erfassungsmerkmal noch nicht eingeführt war. Ab dem 1. Januar 2009 wird der Straftatbestand des § 240 Abs. 4 StGB jedoch bundesweit in der PKS erfasst werden, so dass mit der PKS 2009, die im Jahre 2010 erscheinen wird, entsprechende Erkenntnisse verfügbar sein werden.

Da sind war mal gespannt; nur noch zwei Jahre warten.

b) Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele der Verfahren eingestellt wurden und aus welchen Gründen dies geschah, und wenn ja, welche?

c) Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele Personen aufgrund dieses Paragrafen verurteilt worden sind, und wenn ja, welche?

Zu diesen Fragen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. In den einschlägigen Statistiken der Strafrechtspflege, insbesondere in der Strafverfolgungsstatistik, wird die Zwangsheirat gem. § 240 Abs. 4 Nr. 1, 2. Alt. StGB nicht gesondert erfasst bzw. ausgewiesen. Auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/5201 vom 3. Mai 2007) der Fraktion DIE LINKE in der Bundestagsdrucksache 16/5498 wird Bezug genommen.

Auch dieser Quelle gehen wir selbstverständlich nach. Die Linke fragten, in wie vielen Fällen Strafverfahren vermuteter sog. Zweckehen/-partnerschaften bzw. Zwangsheiraten gegen die ausländischen bzw. deutschen Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen und Ehe- bzw. Lebenspartner mit welchen Ergebnissen seit 1997 jährlich eingeleitet wurden?

Hier die Antwort: „Der Bundesregierung liegen derzeit entsprechende statistische Angaben nicht vor …  Zur Zahl der Strafverfahren wegen Zwangsverheiratung (§ 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 2. Alt. StGB) führte das Bundesministerium der Justiz im Jahre 2006 eine Umfrage bei den Landesjustizverwaltungen durch, die Folgendes ergab:

  • Sieben Länder teilten keine Ermittlungsverfahren mit, da derartige Verfahren dort nicht anhängig seien oder solche Ermittlungsverfahren in den vorhandenen Registern nicht abgefragt werden könnten.
  • Zwei weitere Länder teilten ebenfalls mit, keine Verfahren nach § 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB geführt zu haben, wobei diese jedoch ergänzend über Erfahrungen aus der Vergangenheit oder am Rande von Ermittlungsverfahren in anderer Sache berichteten.
  • Vier Länder meldeten jeweils ein Ermittlungsverfahren, wobei zwei Verfahren bereits eingestellt worden seien und zumindest in einem Fall unter anderem wegen einer durch Drohung erzwungenen Zwangsheirat Anklage erhoben worden sei.
  • Von mehr als einem Verfahren berichteten lediglich drei Bundesländer (insgesamt neun Verfahren), so dass die Länderumfrage daher weniger als zwanzig Ermittlungsverfahren bundesweit ergab, in denen eine Zwangsverheiratung zumindest am Rande eine Rolle spielte, wobei hiervon etliche Verfahren bereits eingestellt waren.

Erkennen Sie, wie die Bundesregierung rhetorisch vorgeht? 4+9 Verfahren = weniger als 20 Verfahren. Die Antwort hätte auch 13 Verfahren lauten können. Aber es waren ja auch noch einige Erfahrungsberichte dabei, die allerdings nicht dazu führten, Ermittlungen einzuleiten. Aha.

9. Hat das Bundesministerium der Justiz seine 2006 durchgeführte Umfrage bei den Landesjustizverwaltungen über die Zahl der Strafverfahren wegen Zwangsverheiratung (§ 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 2. Alt. StGB) wiederholt?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Nein. Auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/7951 vom 30. Januar 2008) der Fraktion DIE LINKE in der Bundestagsdrucksache 16/8121 wird Bezug genommen.

Bei den Zahlen (3+9 Verfahren = weniger als 20 Verfahren) ist es doch auch logisch, dass die Umfrage nicht wiederholt wird. Wieso stellen die Grünen aber auch so dumme Fragen? Zumal die Frage ja bereits in der  Bundestagsdrucksache 16/8121 gestellt wurde. Damals antwortete die Bundesregierung mit: „Eine neuerliche Umfrage bei den Landesjustizverwaltungen über Erkenntnisse hinsichtlich der Anzahl der seitens der Strafverfolgungsbehörden wegen § 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1, 2. Alternative des Strafgesetzbuches (StGB) durchgeführten Verfahren ist bislang nicht durchgeführt worden. Zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 16/5498 verwiesen.

Auf die gehen wir jetzt aber nicht noch einmal ein. Das Ergebnis kennen wir bereits: 9+4 Verfahren = weniger als 20 Verfahren.

Das Szenario aus der Feder der Bundesregierung erinnert an einen US-Amerikanischen Film. Dort wurde ebenfalls unter Vorspielung falscher Tatsachen gehandelt. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass das Ãœbel nicht einmal ansatzweise in dem Maße vorhanden war, wie es Anfangs behauptet wurde. Trotz zahlreicher Opfer, die überhaupt nichts mit dem Ãœbel zu tun haben, wird heute immer noch behauptet, es ginge um die Bekämpfung eines Ãœbels. Das Ãœbel sei da, obwohl niemand – auch nach Jahren – Fakten auf den Tisch legen kann. Makaber daran ist, dass mittlerweile die ganze Welt die eigentlichen Beweggründe des ursprünglichen Handelns kennt. Dennoch traut sich niemand, es offen auszusprechen. Weder die CDU noch die SPD zeigen Courage und gestehen ein, dass es primär nicht um die Verhinderung von Zwangsehen ging, wie es immer behauptet wurde.

Auffällig ist aber auch, dass Medien keinerlei Interesse daran zeigen, ihre Zuschauer und Leser über die möglichen  Hintergründe zu informieren. Der Eindruck, als interessiere sich niemand für die eignetlichen Motive weil alle sich einig darüber sind, dass Zuwanderung im wege der Familienzusammenführung gestoppt werden muss, erhärtet sich zunehmend. Auf der Strecke bleiben aber nicht nur die Betroffenen sondern auch ein Stück Rechtsstaat und der Glaube an die Politik. Ein Verlust, den man nicht so einfach hinnehmen sollte.

Apropos Rechtsstaat: In diesem Zusammenhang ist es immer wieder angebracht, auf die gesetzlichen Aufgaben von Maria Böhmer – seit 23. November 2005 Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration – hinzuweisen:

§ 93 Nr. 3 und 4 AufenthG:

3. nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen, soweit sie Ausländer betreffen, entgegenzuwirken;

4. den Belangen der im Bundesgebiet befindlichen Ausländer zu einer angemessenen Berücksichtigung zu verhelfen;

Leider ist Frau Böhmer in ihrer gestzlichen Funktion lieber damit beschäftigt, das „Gesetz zur Verhinderung von Zwangsehen“ bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu unterstützen, um den „Zwangverheirateten“ Frauen zu helfen. Nicht vergessen ist natürlich auch ihre Aussage, dass für den Sprachtest 300 Wörter ausreichend seien. Schade nur, dass das Goethe-Institut, der die Tests entwirft, diese Aussage für ein „bewusstes Herunterspielen“ der Anforderungen hält. Mit 300 Wörtern sei der Test definitiv nicht zu bestehen. Die Bundesregierung meint dennoch, es besser zu wissen (Frage 9).

14 Kommentare
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  1. Absolut am Thema vorbei Herr Senol.

    Denn mit derartigen Aufklärungsfilmen wird nur Problemen begegnet die so in unserer heutigen Zeit nicht mehr auftreten dürfen.

    Denn Zwangsehen waren nie zeitgemäß und sind nicht akzeptabel.

    Wenn ein Mindestmaß an Sprachkenntnissen des Landes in welches die Ehegatten nachziehen zu mehr Eigenständigkeit der betroffenen Menschen führt, dann ist doch diesen Menschen mehr als mit allen anderen Mitteln schon geholfen.

    Und darum geht es doch….allen Menschen die Möglichkeit auf freie Entfaltung zu bieten.

    Und die Landessprache zu erlernen in welches übergesiedelt werden „will“ “ soll “ halte ich gelinde gesagt für eine sehr „positive“ Grundlage für ein erfolgreiches Leben.

    MfG Tobi

  2. @ Tobi:

    Ich verteidige doch keine Zwangsehen. Ich kritisiere lediglich die Art und Weise der Herangehensweise der Bundesregierung an das Problem. Opfern von Zwangsehen kann durch andere Maßnahmen viel besser und effektiver geholfen werden als durch diese Regelung. (hier: http://www.jurblog.de/2008/06/26/union-und-spd-lehnen-opferschutz-fuer-zwangsverheiratete-ab/) Tausende Menschen werden hier Mitopfer obwohl sie nicht aus Zwang geheiratet haben. Im Ausland Deutsch zu lernen ist nicht einfacher und für manche Menschen ein aussichtsloses Unterfangen. Von daher sind Sprachkenntnisse vor der Einreise für alles andere gut als die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Beziehungen und Ehen gehen hier zu Bruch.

    Was mich aber am meisten stört, ist, dass Zwangsehen für eine Maßnahme herhalten müssen und dadurch der Eindruck entsteht, als seien Zwangsehen in manchen Kreisen Standard. Im Übrigen bin ich selbstverständlich für das Erlernen der Landessprache. Je früher, desto besser.

  3. @ E.S.

    Von daher sind Sprachkenntnisse vor der Einreise für alles andere gut als die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Beziehungen und Ehen gehen hier zu Bruch.

    das würde ich jetzt aber schon gerne etwas genauer wissen…wie kann es der freien Entfaltung der Persöhnichkeit abträglich sein, wenn der Ehepartner der Landespsrache schon vor Einreise mächtig ist.

    Confused…schon unter dem Gesichtspunkt das wie ich Ihnen durchaus zustimme Beziehungen und Ehen fast immer erst im realen Leben scheitern und zerbrechen können.

    Somit hat der betroffenen zugereiste Ehepartner aber doch viel mehr Entscheidungsfreiraum wenn eine Beziehung nicht richtig läuft oder zu zerbrechen droht.

    Sie (respektive) er wenn es solche Fälle geben sollte hat mit der schon beherschten Landessprache eindeutig bessere Chancen auf freie Entfaltung.

    Darüber werde ich definitiv nicht streiten.

    Liegt in der Sache an und für sich begründet…wenn eine Beziehung nicht gelebt wird kann sie schwerlich zerbrechen 🙂

    Denn das Problem der Zwangsehen ist bei weitem nicht das einzig bestehende Problem in Bezug auf Eheschließungen, aber bei weiten das vordringlichste in Bezug auf Zwischenmenschliche Beziehungen.

    Übrigen bin ich selbstverständlich für das Erlernen der Landessprache. Je früher, desto besser.

    Wo also liegt dann bitte das Problem.

    An der unterschiedlichen Betrachtungsweise möglicherweise.

  4. @ Tobi:

    Ich wiederhole mich: Das Problem liegt in der Begründung des Gesetzes, damit angeblich Zwangsehen verhindern zu wollen.

  5. @E.S.

    Tja dann wiederhole ich es eben auch noch mal.

    Sie Herr Senol tun wieder mal das was Sie scheinbar als eiziges recht passabel können….ausweichen und drum herum reden.

    Bitte dann eben wieder mal ohne Argumentation auf Ihrer Seite…als Abschluß meinerseits dieses hier.

    In jedem Gesetz liegt auch immer der Ansatz begründet es für ungerecht zu erachten.

    Alles immer im Blichwinkel des Betrachters begründet.

    Ein gutes Recht eines jeden einzelnen in einer freien Demokratie wie der unseren….schlage vor das Sie Klage dagegen einreichen Herr Senol.

    Das ändert aber nichts daran das dieses Gesetz niemanden bevorzugt oder benachteiligt.

    Gleiches Recht für alle.

    Dessweiteren sollten Sie Herr Senol die unbedingte Notwendigkeit ein Gesetz zu begründen nicht all zu sehr überschätzen….-)

  6. @E.S.

    Und um einen Abschluß unter Ihre Ãœberlegungen zu ziehen Herr Senol : Gesetze sind nicht ausschließlich dazu geschaffen worden um Menschen Ihrem „Recht“ zum durchbruch zu verhelfen…sondern um ein geregeltes Mindestmaß an Ordnung im Chaos des täglichen Lebens aufrecht zu erhalten.

    Wer mehr will hat die Möglichkeit dagegen vorzugehen.

    Die Bedürfnisse der Mehrheit entscheiden darüber was dann als vordringlich angesehen wird.

    🙂

    MfG Tobi

  7. @ Tobi:

    Das ändert aber nichts daran das dieses Gesetz niemanden bevorzugt oder benachteiligt.

    http://www.jurblog.de/2008/04/04/wissenschaftliche-dienste-sprachanforderungen-im-auslaenderrecht-familiennachzug-ehegattennachzu/

    Ein gutes Recht eines jeden einzelnen in einer freien Demokratie wie der unseren….schlage vor das Sie Klage dagegen einreichen Herr Senol.

    Ich bin nicht betroffen. Kann nicht dagegen klagen.

    In jedem Gesetz liegt auch immer der Ansatz begründet es für ungerecht zu erachten.

    Zwischen Gerechtigkeitsempfinden Einzelner und der Verfassungsfeindlichkeit bestehen erhebliche unterschiede.

    Wer mehr will hat die Möglichkeit dagegen vorzugehen.

    Mit der Konsequenz, dass über die Dauer des gesamten Verfahrens (bis zum BVerfG viele Jahre) der Betroffene getrennt von seinem/ihrer Ehepartner/in leben muss. Sobald die bessere Hälfte ein Fuß auf deutschem Boden setzt, ist die Sache juristisch erledigt.

    wie kann es der freien Entfaltung der Persöhnichkeit abträglich sein, wenn der Ehepartner der Landespsrache schon vor Einreise mächtig ist.

    Falsch formuliert. Der freien Entfaltung der Persönlichkeit abträglich ist es, wenn der Ehepartner so lange nicht zu seinem Partner ziehen kann, bis er den A1-Deutsch-Test besteht. Lebt er in einem unterentwickelten Land ohne Goethe-Institut in der Nähe oder hat er nur geringe schulische Bildung genossen oder ist er nicht einmal der latainischen Schriftsprache mächtig oder gar analphabet, hat er kaum eine Chance auf absehbare Zeit, zu seinem Ehepartner zu ziehen. Das verstehe ich nicht unter der freien Entfaltung der Persönlichkeit.

    Dessweiteren sollten Sie Herr Senol die unbedingte Notwendigkeit ein Gesetz zu begründen nicht all zu sehr überschätzen….-)

    Ich begründe keine Gesetze. Das macht der Gesetzgeber.

    Finden Sie denn wirklich keinen einzigen Punkt, wo Sie sagen könnten, das hätte der Gesetzgeber auch anders regeln können? Wirklich nicht oder geht es Ihnen nur darum, mich zu kritisieren?

  8. @ E:S:

    Wenn Sie Ihre Beiträge intressiert verfolgen dürfte Ihne nicht entgangen sein das ich im Gegensatz zu Ihnen durchaus einmal zum Kreis der Betroffenen gehört habe.

    An entsprechender Stelle habe ich mich dazu schon ausführlich zu Wort gemeldet.

    Desshalb werde ich hier nicht abermals im Detail darauf eingehn.

    Lesen Sie einfach an entspechender Stelle nach

    So wie es mir und meiner Frau damals erst durch gemeinsame anhaltende Anstrengungen möglich wurde zusammenzukommen verhält es sich auch heute.

    Es war ein schwerer Weg durch diverse Instazen und hatte eigentlich mal abgesehen vom letztendlichen Erfolg nur einen weiteren positiven Aspekt..es hat uns damal nur noch stärker zusammengeschweißt.

    Aufgrund dieser Erfahrung die ich lieber nicht so (einfacher wäre mir angenehmer gewesen) gemacht hätte kann ich allen Betroffenen nachempfinden wie hart das ist.

    Aber.

    Ohne Fleiß kein Preis.

    Es gibt nichts geschenkt..das ist heutzutage das Hauptproblem..eine Vielzahl „Betroffener“ steht eigentlich zeit Ihres Leben der Gesellschaft immer nur mit einer fordenden Erwartungshaltung gegenüber…und dort werden sie wenn sie nicht lernen lebstständig zu Handeln noch auf ewig stehen.

    Finden Sie denn wirklich keinen einzigen Punkt, wo Sie sagen könnten, das hätte der Gesetzgeber auch anders regeln können?

    Hätte, wäre, könnte, was wenn..ich werde das nicht bewerten wie es anders sein könnte..denn das hilft keinem der Betroffenen weiter.

    Das ist auch schon der einzige Vorwurf den ich Ihnen machen könnte..denn so nobel Ihr Ansinnen auch noch sei..helfen können Sie Herr Senol nicht einem einzigen der Betroffenen mit Ihren moralischen Erheben Ihres Zeigefingers.

    Geben Sie den Menschen in irgend einer Weise und sei es nur durch Zuspruch..denn fachliche Hinweise wie man derartige Pbrobleme überwinden kann vermisse ich von Ihrer Seite doch recht eindeutig.

    Ich bin nicht betroffen. Kann nicht dagegen klagen.

    das hilft keinem weiter, es bestätigt leider wieder nur einmal das Sie eher immer etwas am Rande stehen und die Szenerie eher kühl und sachlich beobachten.

    Durchaus für einen Juristen eine gute Eigenschaft scheint es mir aufgrund Ihres immer wieder vorgetragenen „Helfer-Anspruchs“ hier doch eher fehl am Platz zu sein.

    Wer helfen will darf nicht am Rande stehen und beobachten…..da heißt es Ärmel hoch und anpacken.

    Der Beruf des Juristen ist auch meiner Meinung nach die absolut falsche Grundvoraussetzung für ein selbstloses und demzufolge erfolgreiches Helfen.

    MfG Tobi

  9. @ Tobi:

    Ich hatte Ihr verlinktes Kommenter selbstverständlich gelesen, konnte es aber nicht zu Ihnen zuordnen. Was Sie durchgemacht und gemeistert haben verdient Respekt, keine Frage.

    Allerdings bringt ein jeder Mensch andere Voraussetzungen mit sich. Nicht jeder kann mit derselben Situation auch gleichermaßen umgehen. Ein Gesetz danach zu messen, ob es machbar ist oder nicht, ist falsch. Ein Gesetz muss unter anderem Geeignet sein, um die gewünschte Wirkung zu erzielen (hier Verhinderung von Zwangsehen), Verhältnismäßig sein. Nur weil die Hürden eines Gesetze theoretisch gemeistert werden können, kann es noch lange nicht in Ordnung sein. Das nicht der einzige Maßstab.

    Zu mir: Ich erhebe nicht den Anspruch hier irgendjemandem Helfen zu können. Das einzige was u.U. versuche ist, den interessierten zu informieren. Mal mehr, mal weniger. Ob ich dabei am Rande stehe oder mittendrin ist unerheblich und auch ob ich persönlich betroffen bin oder nicht. Ihrer Argumentation zu folge müsste ich JurBlog schließen und dann überhaupt nichts mehr tun, wenn ich nicht auch automatisch meine Ärmel hochkrämple und mit anpacke. Die Frage ist dann allerdings: Wie stellen Sie sich das vor und woher meinen Sie zu wissen, wo meine Ärmel sind?

  10. ich hoffe das es apgeschaft wierd das ist mein gröster wünsch ich vermisse meinen mann so sehr yeden tag muss ich weinen mit meinem mann am telefon weil wir nicht zusammen sindt das tut weh aber die verstehen uns nicht mann ich weis nicht was ich machen soll

  11. @ zilan:

    Das hoffen wir auch. Unterstütze Dein Mann so gut es geht. Viel Glück und Erfolg!

  12. […] Zudem werden jetzt auch in Deutschland nach § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 41 der Aufenthalteverordnung Ehegatten von Staatsangehörigen aus Australien,Andorra, Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, aus Monaco, San Marino, Neuseeland und derVereinigten Staaten von Amerika vom Nachweis einfacher Deutschkenntnisse befreit. Diese Verschärfung des Ehegattennachzugs wurde seitens der Bundesregierung ausdrücklich mit der „Vermeidung von Zwangsverheiratungen“ begründet (Bundestagsdrucksache 16/5065, S. 172 f.). In der Debatte des DeutschenBun destages am 9. Mai 2008 stellte diesbezüglich der Sprecher der Fraktion der CDU/CSU, Reinhard Grindel, fest: „Wenn jetzt die Zahlen der Familienzusammenführung zurückgehen, dann heißt das auch, dass wir Zwangsehen erfolgreich bekämpfen, dass wir Hunderte, wahrscheinlich Tausende von Frauen davor bewahren, hier in Deutschland in einer Zwangsehe leben zu müssen. Das ist eine richtige Politik“ (Plenarprotokoll der 161. Sitzung des 16. Deutschen Bundestags am 9. Mai 2008, S. 16992). Der innenpolitische Sprecher der Fraktion der SPD, Dr. Dieter Wiefelspütz, kündigte unterdessen an, dass die letztjährige Neuregelung des Familien- und Ehegattennachzugs „noch vor der Sommerpause 2008 auf ,Wirkungen und unerwünschte Nebenwirkungen‘ überprüft“ würde (zit. nach: Frankfurter Rundschau, 17. Mai 200. ……………………………. Quelle: Spracherforderniss beim Ehegattennachzug – Bundesregierung dreht weiteren Film ber Zwangsehen JurBlo… […]

  13. […] Zudem werden jetzt auch in Deutschland nach § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 41 der Aufenthalteverordnung Ehegatten von Staatsangehörigen aus Australien,Andorra, Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, aus Monaco, San Marino, Neuseeland und derVereinigten Staaten von Amerika vom Nachweis einfacher Deutschkenntnisse befreit. Diese Verschärfung des Ehegattennachzugs wurde seitens der Bundesregierung ausdrücklich mit der „Vermeidung von Zwangsverheiratungen“ begründet (Bundestagsdrucksache 16/5065, S. 172 f.). In der Debatte des DeutschenBun destages am 9. Mai 2008 stellte diesbezüglich der Sprecher der Fraktion der CDU/CSU, Reinhard Grindel, fest: „Wenn jetzt die Zahlen der Familienzusammenführung zurückgehen, dann heißt das auch, dass wir Zwangsehen erfolgreich bekämpfen, dass wir Hunderte, wahrscheinlich Tausende von Frauen davor bewahren, hier in Deutschland in einer Zwangsehe leben zu müssen. Das ist eine richtige Politik“ (Plenarprotokoll der 161. Sitzung des 16. Deutschen Bundestags am 9. Mai 2008, S. 16992). Der innenpolitische Sprecher der Fraktion der SPD, Dr. Dieter Wiefelspütz, kündigte unterdessen an, dass die letztjährige Neuregelung des Familien- und Ehegattennachzugs „noch vor der Sommerpause 2008 auf ,Wirkungen und unerwünschte Nebenwirkungen‘ überprüft“ würde (zit. nach: Frankfurter Rundschau, 17. Mai 200 . ……………………………. Quelle: Spracherforderniss beim Ehegattennachzug – Bundesregierung dreht weiteren Film ber Zwangsehen JurBlo… […]

  14. Die Aufregung wäre nicht so groß, wenn nicht mit der scheinheiligen Begründung Zwangsehen zu verhindert argumenteirt werden würde. Im Vergleich zu Dänemark behaupte ich, dass in Deutschland, alle noch gut bedient sind. Ich würde hier auf keine Lockerung des Ehegattennachzugs hoffen, eher alles Mögliche zu Investieren bevor das Gesetz weiter verschärft wird. (Es könnten ja noch mehr Zwangsehen verhindert werden)
    Ich konnte bisher leider keine Zahlen der Bundesregierung finden wie viele Zwangsehen vor Einführung des Gestzes registriert, bzw. Strafrechtlich nachgegangen wurden, noch Zahlen darüber wieviele Zwangsehen aufgrund der Verschärfung erfolgreich verhindert wurden konnten. Die Zahlen von Ehen die in die Brüche gegangen sind würde mich auch interessieren.

    Herr Reinhard Grindel,

    wie sieht es eigentlich mit den Ausländern aus die sich schon seit Jahren gegen ihren Willen in der Bundesrepublick aufhalten? Immerhin kommen da einige Millionen Opfer in Frage, denen Sie sicherlich helfen können ihren Zwangsaufenthalt in Deutschland ein Ende zu bereiten.
    Ich setze mir einfach die Brille der Bundesregierung auf, und behaupte dass alle nicht- Hochqualifizierten Ausländer gegen ihren Willen in Deutschland sind.

 

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