300 Fragen zum bundeseinheitlichen Einbürgerungstest veröffentlicht
8. Juli 2008 | Von E. S. | Kategorie: Leitartikel, Politik | 7 Kommentare |Der Fragenkatalog zum bundeseinheitlichen Einbürgerungstest wurde vom Bundesinnenministerium veröffentlicht. Einige Fragen sollten für Einbürgerungsbewerber sicherlich auch ohne große Vorbereitung lösbar sein:
Was für eine Staatsform hat Deutschland?
- Monarchie
- Diktatur
- Republik
- Fürstentum
Andere Fragen wiederum sind anspruchsvoller:
Durch welche Verträge schloss sich die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammen?
- durch die Londoner Verträge
- durch die Pariser Verträge
- durch die Römischen Verträge
- durch die Hamburger Verträge
Und dann gibt es wiederum Fragen, die im Grunde überflüssig sind und erkennen lassen, für welche Gruppe sie formuliert wurden:
Eine junge Frau in Deutschland, 22 Jahre alt, lebt mit ihrem Freund zusammen. Die Eltern der Frau finden das nicht gut, weil ihnen der Freund nicht gefällt. Was können die Eltern tun?
- Sie müssen die Entscheidung der volljährigen Tochter respektieren.
- Sie haben das Recht, die Tochter in die elterliche Wohnung zurückzuholen.
- Sie können zur Polizei gehen und die Tochter anzeigen.
- Sie suchen einen anderen Mann für die Tochter.
Wer sich selbst ein Bild machen möchte, hier der Link: Fragenkatalog zum bundeseinheitlichen Einbürgerungstest. Mein Kommentar vor Veröffentlichung der Fragen können Sie hier lesen.
Scherz auf Raedern…….
Aber klar, was erwartet man auch……..
So ist das eben beim Monopoli….
wer das Monopol hat dem gehört die Welt.
Man erntet, was man saet !!!
Frage 5
Wen müssen Sie in Deutschland auf Verlangen in Ihre Wohnung lassen?
– den Vermieter / die Vermieterin
– den Nachbarn / die Nachbarin
– den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin
– den Postboten / die Postbotin
Sofern es sich um eine Eigentumswohnung handelt sehe ich keine der Antworten als zutreffend.
Vllt. sollten die Fragen etwas präziser gestellt werden.
@M.A.:
Richtig! 🙂
Ich finde leider die Zeit nicht, sonst würde ich die Fragen gerne auch mal genauer unter die Lupe nehmen.
die richtige Antwort auf die Frage wäre letztlich.:
Niemanden von den genannten Alternativen auch wenn es sich um eine Mietwohnung handelt.
Ein einfaches Verlangen reicht nicht aus, sondern es muß ein begründetes Verlangen sein, wobei nicht jede Begründung ausreichend ist.
Selbst ein begründetes Verlangen ist allenfalls mit einem Vollstreckungstitel durchsetzbar.
Ich gehe noch nicht davon aus, dass Voraussetzung des Einbürgerungssverfahrens ein juristisches Staatsexamen ist.
Da der Einbürgerungsbewerber gegenüber der Einbürgerungsstelle auf die Frage 5 eine Rechtsauskunft erteilt, wäre möglicherweise eine Kollision mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz zu prüfen.
Grüsse
LI
PS Ergänzung
es muß natürlich heißen
Ein einfaches Verlangen des Vermieters reicht nicht aus….
LI
Eigentlich sind die Fragen so bescheuert wie im RTL Quiz „Wer wird Millionär“. Da kann man auch nach dem Ausschlussprinzip vorgehen. Drei Antworten sind derart abwegig, dass einem die nach Auffassung der Verfasser dieses Tests richtigen Antworten geradezu ins Auge springen. Dies selbst dann, wenn man die Antwort nicht sicher weiß.
@Sprinter:
Sie haben sich bei Jauch aber noch nicht beworben oder?