Grüne Versuchung – Islam-Bashing im Wahlkampf der CSU

23. Juni 2008 | Von | Kategorie: Gastbeiträge, Politik | 5 Kommentare |

Die bayerischen Grünen haben mit ihrem umstrittenen Parteitagsbeschluss, religiöse Symbole an Schulen zu verbieten, der angeschlagenen CSU wohl ungewollt ein Wahlgeschenk geliefert. Soviel Unterstützung bekamen die Christsozialen, die bei der bayerischen Landtagswahl Ende September um ihre absolute Mehrheit bangen müssen, nicht einmal von ihrer Schwesterpartei. Die CDU verhagelte der CSU den Wahlkampf durch ihre strikte Ablehnung zu den Steuersenkungsplänen. Und ausgerechnet eine türkischstämmige Bundestagsabgeordnete der Grünen bescherte den Christsozialen nun den ersehnten Rückenwind.

Dabei sah der Entwurf des Wahlprogramms der Grünen ursprünglich vor, dass alle religiösen Symbole, „wie das christliche Kreuz oder das muslimische Kopftuch“, nicht verboten werden dürfen: „Kinder sollen schon früh die Erfahrung machen, dass es unterschiedliche Religionen gibt“, hieß es dort. Doch dann drehte Ekin Deligöz, die zuvor die in Deutschland lebenden Musliminnen dazu aufrief, ihr Kopftuch abzulegen, dem Parteitag ein Generalverbot von religiösen Symbolen an. Ihr sei es eigentlich nicht in erster Linie um religiöse Symbole gegangen, sondern um ein Verbot des Kopftuchs. Aus Gründen der Gleichbehandlung hätten die Delegierten in das Wahlprogramm jedoch die Forderung aufnehmen müssen, alle religiösen Symbole an Schulen zu verbieten, also auch christliche Symbole wie das Kruzifix und das Nonnenhabit sowie die jüdische Kippa.

So kommt es nicht wirklich überraschend, dass die CSU diesen Beschluss für ihre Wahlkampagne zu nutzten versucht und dabei in kulturkämpferischer Manier ebenfalls gegen das Kopftuch hetzt. Das Kopftuch sei ein Symbol der Unterdrückung der Frau. Deshalb könne das Habit der Nonne „selbstverständlich“ nicht mit dem Kopftuch der Musliminnen verglichen werden, sagte der Ministerpräsident Günther Beckstein noch in guter Gesellschaft mit der Grünen Politikerin. Innenminister Joachim Herrmann fügte hinzu, dass das Kopftuch in Widerspruch zu „unserem“ Werteverständnis stehe. Christliche Symbole gehörten hingegen zu „unserer“ Kultur und zu „unseren“ Werten. Die bayerische Verfassung sehe schließlich vor, dass die christlichen Gemeinschaftsschulen den Auftrag hätten, die Schüler auf dem Boden von Christentum, Aufklärung und Humanismus zu erziehen – in der Praxis eine Ungleichbehandlung der Religionen.

Dabei hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg noch kürzlich das „privilegium christianum“ aufgehoben und dieser unzulässigen Bevorzugung christlicher Glaubensbekundungen keinen Raum gelassen. Wird das Verbot religiöser Bekundungen nur beim islamischen Kopftuch durchgesetzt, beim Nonnenhabit oder der jüdischen Kippa aber darüber hinweggesehen, so handele es sich um eine gleichheitswidrige Diskriminierung, die das Vorgehen allein gegen die Kopftuchträgerin rechtswidrig macht. Der im Schulgesetz verwendete Begriff des „Christlichen“ bezeichne dabei nur eine von Glaubensinhalten losgelöste, aus der Tradition der christlich-abendländischen Kultur hervorgegangene Wertewelt, argumentierten die Richter, die auch dem Grundgesetz zugrunde liege und unabhängig von ihrer religiösen Fundierung Geltung beanspruche.

Auch die Argumentation, das Kopftuch sei ein Symbol der Unterdrückung wird ausgerechnet durch eine Studie von der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung widerlegt. Die Studie belegt, dass 90 % der befragten Frauen durch das Kopftuch Selbstvertrauen gewinnen. Die befragten Frauen favorisieren gleichberechtigte Modelle der Partnerschaft und wollen keineswegs hinter ihren Partnern zurückstehen. Die Entscheidung ein Kopftuch zu tragen sei im Wesentlichen eine persönliche, die nur in geringem Ausmaß durch andere Menschen beeinflusst werde. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde unterstreicht zudem, dass das Tragen eines Kopftuchs durch eine muslimische Lehrerin für sie die Wahrnehmung ihrer Bekenntnisfreiheit darstellt. So dürfe dieser Grundrechtsausübung nicht andere – etwa politische – Deutungen des Kopftuchs zugerechnet werden. „Das wäre völlig unverhältnismäßig und würde das Grundrecht von vornherein entleeren.“

Die Verfassungswidrigkeit ihrer Forderung scheint die Parteifunktionäre der CSU zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht sonderlich zu interessieren. Es gilt zunächst, eine Wahl zu gewinnen und sie glauben, dass die Projektion der Angst vor Überfremdung ihnen dabei hilft. Die reine Antihaltung gegen das Kopftuch wird dabei zum Aushängeschild. Die „mildtätige Gabe“ von Deligöz ist für die Wählerschaft der CSU jedoch alles andere als akzeptabel. Denn wer das Kopftuch in einem bestimmten Bereich verbietet, muss auch andere religiöse Bekleidungen in diesem Bereich verbieten.

Die Befürchtung des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick, dass nach und nach auch in Deutschland die Religiosität nach dem Vorbild Frankreichs und der Türkei aus der Öffentlichkeit gänzlich verbannt wird, scheint damit nicht unberechtigt zu sein. Wer wie die CSU den Schutzbereich der ungestörten Religionsausübung auf bestimmte Glaubensrichtungen einschränken möchte, läuft Gefahr, die Reichweite des Schutzbereichs im Ergebnis generell auf den Innenbereich (forum internum), also auf die innere Überzeugungsbildung von Werten und Überzeugungen zu beschränken. Alles andere würde die im Grundgesetz verankerte religiöse und weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staates verletzen. Die CSU wäre daher gut beraten, keine verfassungsrechtlich prekären Vorschläge zu machen und damit einer laizistischen Auslegung der Schulsituation Vorschub zu leisten.

Bekir Altas – Duisburg, 19.06.2008

5 Kommentare
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  1. Da werden doch wieder Äpfel mit Gurken verglichen !

    Wir haben in Deutschland eine im Grundgesetz festgeschriebene Religionsfreiheit ! Von daher darf jeder auch Symbole seiner Religion tragen.
    Ich sehe allerdings im Kopftuch ( bei Muslimen und auch bei Christen – ja da gibt es auch noch so welche ) einen gravierenden Unterschied. Wird dieses Kleidungsstück nicht aus modischen sondern aus religösen Gründen angelegt, so verstößt das gegen das Gleichheitsrecht von Mann und Frau – es handelt sich also um eine geschlechtsspezifische Diskreminierung ! Also trägt man ( Frau ) kein Kopftuch mehr – oder die Männer binden sich auch eins um 😉

    Grüße

    Achim

  2. Das nennt man dann Mehrfachdiskriminierung. Die Ungleichbehandlung bezieht sich auf mehrere Diskriminierungsmerkmale: hier Religion, Geschlecht und womöglich auch ethnische Herkunft, Behinderung und Alter. Auch der Gesetzgeber hat hier den Handlungsbedarf erkannt, da die Gründe, aus denen Diskriminierungen erfolgen, nicht immer klar voneinander abzugrenzen sind.

    Ich empfehle Ihnen die folgende Broschüre der Europäischen Kommission: Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung- Praktiken, Politikstrategien und Rechtsvorschriften (http://ec.europa.eu/employment_social/fundamental_rights/pdf/pubst/stud/multdis_de.pdf)

    MfG

    Bekir Altas

  3. Naja, man kann sich aber auch anstellen. Also ich fühle mich diskreminiert, weil mich keiner diskreminiert. Gleiches Recht für alle ! 😉

    Grüße

    Achim

  4. Es ist zum Verzweifeln, wie das nicht in die Köpfe reingeht : der Islam ist eine Religion. Im Wörterbuch steht, was das bedeutet. Wer den Koran mit der Brille liest, findet nix vom Kopftuch dorten.

    Und diesmal muss manAchim zustimmen : Äpfel mit Gurken.Das Kruzifix ist ein religiöses Symbol, die Menorah ist ein religiöses Symbol, der kalligraphierte Name Gottes oder das Bild der Kaaba sind religiöse Symbole. Was die Leute anziehen oder in ihrer fernen Heimat anzogen, welche diese Religion ausüben, Lederhosen, ungepflegte Bärte, geblümte Hütchen, den 1978 von Modediktator Khomeini im Pariser Exil erfundenen Tschador angeht oder das Kopftuch, ist das ein ander paar Schuh. Eine traditionelle Berufstracht wie das Ordenskleid oder den Turban des Hodjas wirdman damit nicht vergleichen können. Auch der Blaumann oder die Polizeiuniform ist kein religiöses Symbol, obwohl diese Leute wohl an Gott glauben können.
    Also nochmal zum Mitschreiben, der Hidjab ist kein religiöses Symbol, sondern ein orientalisches Gewand, das von Orientalen im Orient getragen wird. Dazu bedecken Männer und Frauen ihr Haupt bei kultischen Handlungen. eine Mode, die sich in Bayern langsam verliert, aber warum trug Frau dr. Merkel die schwarze Mantilla zur Papstaudienz ? Auf der Regierungsbank oder der CEBIT würde sie damit nur Verwunderung erregen. Wer weiß, dass der Mensch kein Tier istsondern ein Geistwesen, das sich der Sinnfrage stellt, wird die religiösen Symbole aus den erziehungsanstalten, die ja keine Hühnerfarmen oder Pferdekoppeln sind, nichtverbannen wollen : Leben ist mehr als Videospiele und Pornofilme auf dem Taschentelefon. Wo sich getaufte christliche Kinder in einem der Persönlichkeitsbildung gewidmeten Raum befinden, muss Sie ein religiöses Symbol auf diese höhere Bestimmung hinweisen, wo ein jüdisches Kind im Raume ist, soll das Licht der Menoorah darauf hinweisen, wo ein muslimisches Kind im Raume ist, soll der Name Gottes ihn darauf hinweisen, dass Gott über allem steht. Ein eingerahmter sinnspruch oder ein Koranvers kann es auch sein. „Erhebet eure Herzen.“

    Wenn nun eine orientalische Frau ein Kopftuch tragen will, weil sie ein Leben lang ihre Mama für einen Fahrradritt durch den Regen gerüstet am Herde hat stehen sehen, kann man das verstehen, so wie ich mich ohne Krawatte auf der Straße unwohl fühle. Aber das vergeht, wenn mich der Metzger mit meiner Festtagstracht aufzieht. In die große Moschee von Kairouan durfte ich hingegen nicht rein, weil ich vergessen hatte, die Krawatte abzunehmen.
    Also nochmal, das Kopftuch ist ein orientalisches Gewand und schützt bei Regen und Hagel die Dauerwelle. Um auf eine alte Diskussion zurückzukommen, im Orient, in Jordanien und in Afghanistan, tragen auch Männer die Keffiyeh oder das Palästinensertuch wie weiland Yassir Arafat, und in Schottland die Nänner Miniröcke. Aber das sind keine religiösen Symbole, auch wenn sie damit in die Kirche gehen.
    In frankreich wurde leider 1905 das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, aber niemand hindert eine Schülerin oder eine Lehrerin, ihren Glauben durch ein religiöses Symbol anzudeuten, das man am Hals oder am Ohr trägt. Nur soll eben keine Regenkleidung das Bild einer Lehrerin oder einer Klasse verfremden. Gesellschaften, soziokulturelle Gruppen, verlangen eben eine gewisse Angleichung, aufdringlicher Mummenschanz von Exzentrikern stört da halt mal die Harmonie.
    Es ist zum Verzweifeln, wie das nicht in die Köpfe reingeht : der Islam ist eine Religion. Im Wörterbuch steht, was das bedeutet. Wer den Koran mit der Brille liest, findet nix vom Kopftuch dorten.

    Und diesmal muss manAchim zustimmen : Äpfel mit Gurken.Das Kruzifix ist ein religiöses Symbol, die Menorah ist ein religiöses Symbol, der kalligraphierte Name Gottes oder das Bild der Kaaba sind religiöse Symbole. Was die Leute anziehen oder in ihrer fernen Heimat anzogen, welche diese Religion ausüben, Lederhosen, ungepflegte Bärte, geblümte Hütchen, den 1978 von Modediktator Khomeini im Pariser Exil erfundenen Tschador angeht oder das Kopftuch, ist das ein ander paar Schuh. Eine traditionelle Berufstracht wie das Ordenskleid oder den Turban des Hodjas wirdman damit nicht vergleichen können. Auch der Blaumann oder die Polizeiuniform ist kein religiöses Symbol, obwohl diese Leute wohl an Gott glauben können.
    Also nochmal zum Mitschreiben, der Hidjab ist kein religiöses Symbol, sondern ein orientalisches Gewand, das von Orientalen im Orient getragen wird. Dazu bedecken Männer und Frauen ihr Haupt bei kultischen Handlungen. eine Mode, die sich in Bayern langsam verliert, aber warum trug Frau dr. Merkel die schwarze Mantilla zur Papstaudienz ? Auf der Regierungsbank oder der CEBIT würde sie damit nur Verwunderung erregen. Wer weiß, dass der Mensch kein Tier istsondern ein Geistwesen, das sich der Sinnfrage stellt, wird die religiösen Symbole aus den erziehungsanstalten, die ja keine Hühnerfarmen oder Pferdekoppeln sind, nichtverbannen wollen : Leben ist mehr als Videospiele und Pornofilme auf dem Taschentelefon. Wo sich getaufte christliche Kinder in einem der Persönlichkeitsbildung gewidmeten Raum befinden, muss Sie ein religiöses Symbol auf diese höhere Bestimmung hinweisen, wo ein jüdisches Kind im Raume ist, soll das Licht der Menoorah darauf hinweisen, wo ein muslimisches Kind im Raume ist, soll der Name Gottes ihn darauf hinweisen, dass Gott über allem steht. Ein eingerahmter sinnspruch oder ein Koranvers kann es auch sein. „Erhebet eure Herzen.“

    Wenn nun eine orientalische Frau ein Kopftuch tragen will, weil sie ein Leben lang ihre Mama für einen Fahrradritt durch den Regen gerüstet am Herde hat stehen sehen, kann man das verstehen, so wie ich mich ohne Krawatte auf der Straße unwohl fühle. Aber das vergeht, wenn mich der Metzger mit meiner Festtagstracht aufzieht. In die große Moschee von Kairouan durfte ich hingegen nicht rein, weil ich vergessen hatte, die Krawatte abzunehmen.
    Also nochmal, das Kopftuch ist ein orientalisches Gewand und schützt bei Regen und Hagel die Dauerwelle. Um auf eine alte Diskussion zurückzukommen, im Orient, in Jordanien und in Afghanistan, tragen auch Männer die Keffiyeh oder das Palästinensertuch wie weiland Yassir Arafat, und in Schottland die Nänner Miniröcke. Aber das sind keine religiösen Symbole, auch wenn sie damit in die Kirche gehen.
    In frankreich wurde leider 1905 das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, aber niemand hindert eine Schülerin oder eine Lehrerin, ihren Glauben durch ein religiöses Symbol anzudeuten, das man am Hals oder am Ohr trägt. Nur soll eben keine Regenkleidung das Bild einer Lehrerin oder einer Klasse verfremden. Gesellschaften, soziokulturelle Gruppen, verlangen eben eine gewisse Angleichung, aufdringlicher Mummenschanz von Exzentrikern stört da halt mal die Harmonie.

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