Religion in der Volkszählung 2011?

3. April 2008 | Von | Kategorie: Gesellschaft | 11 Kommentare |

Dr. Blume fragt in seinem Blog „Religionswissenschaft aus Freude„, ein sehr interessanter Blog übrigens, ob bei der nächsten Volkszählung im Jahre 2011 auch nach der Religionszugehörigkeit gefragt werden soll.

Wenn deutsche Wissenschaftler gefragt werden, ob religiöse Zugehörigkeiten in Deutschland noch abnehmen oder wieder ansteigen, wie viele Buddhisten, Juden oder Muslime in unserem Land leben, wie verschiedene Religionszugehörigkeiten mit regionalen Schwerpunkten, Bildung oder Einkommen korrelieren u.v.m. – so lautet die häufigste Antwort „Genau wissen wir das nicht.“

Um der Wissenschaft auf diesem Gebiet verlässliche Zahlen zu liefern, unterstütze er eine Petition der Deutschen Vereinigung für Religionswissenschaft (DVRW) und bittet, das ggf. ebenfalls zu tun. Als Begründung liefert er Erkenntnisse und Beispiele aus der Schweiz, die auf seiner Seite zu lesen sind.

Eine insgesamt interessante Frage, bei ich auf den Ersten Blick ebenfalls dazu tendiere, dass nach der Religionszugehörigkeit gefragt wird. Jedenfalls würde die Zahlen eine verlässliche Grundlage für Medien und Wissenschaft liefern.

11 Kommentare
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  1. Ich bin in der Frage eher gespalten. Einerseits wäre es natürlich gut, mal genaue Zahlen zu haben – andererseits, solange es möglich ist, und keineswegs unwahrscheinlich, dass mit dem Merkmal „Religionszugehörigkeit“ bei Rasterfahndungen u.ä. gearbeitet wird, ist mir bei der Idee nicht wohl.

  2. @ Anne

    Das waren auch meine ersten Gedanken. Allerdings werden Daten aus Volkszählungen doch annonym verarbeitet oder irre ich mich?

    Aus Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Volksz%C3%A4hlung

    Für den Zensus 1987 musste in Folge des Urteils – des Bundesverfassungsgerichts (siehe Volkszählungs-Urteil von 1983) – die Befragung teilweise neu konzipiert werden, indem personenbeziehbare Angaben von den Fragebögen getrennt und die Fragebögen selbst überarbeitet wurden, um die Anonymität der Befragten besser zu gewährleisten.

  3. Seit damals sind ja die technischen Möglichkeiten sehr gewachsen – und mein Vertrauen in eine angebliche Anonymität ist gelinde gesagt, gering. Bei der Frage nach der Religionszugehörigkeit bin ich mir ohnehin nicht sicher, ob die zu den zu anonymisierenden Daten gehören würde – denn zumindest die kirchensteuerpflichtigen Bürger sind ja ohnehin verpflichtet, dies entsprechend anzugeben. Da man von diesen (siehe Sozialrecht!) als dem Regelfall ausgeht, könnte es da nicht sein, dass genau diese Information zu den nicht-anonymen gehört?

  4. schon alleine zur gefahrenabwehr _muss_ nach religion gefragt werden, das zweifelt doch heute keiner mehr an!

    .~.

    (scnr…)

  5. Tja, aber solange der Islam keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und Mitgliedschaftsregelungen hat, wie die anderen – wer kann da verlangen, dass ich diese Frage beantworte?

  6. @ 3

    Da gebe ich Dir allerdings Recht Anne! So richtig sicher kann man sich heute nicht mehr sein, leider.

  7. Naja, in der Schweiz gibt es die Volkszählung als verpflichtende Vollerhebung seit 1870 alle zehn Jahre – einschließlich der Religionszugehörigkeit, und es gab nie Probleme. Ich arbeite ja selber wissenschaftlich mit den Daten, die strikt anonymisiert werden. Und vor allem: will man in Deutschland bisher die Religionszugehörigkeiten abschätzen, geht man von Herkunftsnationen oder gar Namen aus! Verstösst das nicht viel mehr gegen Selbstbestimmungsrechte, wenn jemand in Rastern einer Religion zugeordnet wird, ohne sich selbst dazu äußern zu können?

    Hinzu kommt – die Mitgliedschaften der Kirchen und jüdischen Gemeinden sind selbstverständlich erfasst, nur andere Religionen nicht. Auch das finde ich befremdlich, sowohl gegenüber den einen wie den anderen.

    Daher glaube ich, dass es nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch für Öffentlichkeit, Politik und Recht ein Gewinn wäre, wenn gleichberechtigt erhobene, verläßliche und selbstbestimmte Daten nach gesetzlichen Vorgaben vorlägen – statt dem bisherigen Wildwuchs, der weder Wissen schafft, noch Betroffene vor Willkür schützt.

    PS: JurBlog, danke für das Lob! Ich schaue hier auch immer wieder gerne vorbei! (-:

    Herzliche Grüße

    Michael

  8. @ Michael Blume

    Es ist ein schönes Gefühl, wenn man durch gute Argumente überzeugt wird.

    PS: Es war mir eine Ehre, Sie auf JurBlog begrüßen zu dürfen 🙂 Willkommen auch in meinem Blog’n’Roll (s.u.).

  9. Herzlichen Dank – und eine Gelegenheit, dies zu erwidern! Herzlich willkommen auch auf meiner Blogroll, Ihr Blog ist eine wertvolle, kreative und dabei -soweit ich das als Nichtjurist überblicken kann- stets auch seriöse Informationsquelle! (-:

  10. Ich bin der Ansicht das eine deartige Angabe allenfalls freiwillig gemacht werden sollte, da Religion Privatsache ist. Und wie sollte man das überhaupt erfassen ? Gut bei den grossen Religionsgemeinschaften geht das noch, aber was macht man mit mit einem ortodox reformierten Rastafari der aber gleichzeitig dem dialektischen materialimus zuneigt ? Wo soll der sein Kreuzchen setzen?

    Gruss

    B.T.

  11. @Bill Trainer:

    So eng sollte man es nicht sehen. Dir großen Religionsgemeinschaften sind hinlänglich bekannt. Ein Kästchen für die „Sonstigen“ dürfte reichen. Das Religion Privatsache ist, ist richtig. Da müsste man darauf achten, dass diese Daten anonym ausgewertet werden. Das wäre meine einzige Sorge.

 

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