Umfrage: Halten Sie die U-Haft von Marco W. in der Türkei für gerechtfertigt?

1. Dezember 2007 | Von | Kategorie: Feuilleton | 7 Kommentare |

Oft interessiert es mich, was JurBlog Leser über dies oder jenes denken. Viele hinterlassen ein Kommentar und tragen zur Diskussion bei. Es gibt aber auch viele, die sich nicht so gerne an Diskussionen beteiligen und sich mit dem Lesen begnügen. Daher habe ich mich entschlossen, ein Umfrage-Plugin einzubauen. Die erste Umfrage betrifft den Fall Marco W. Es gab in den letzten Wochen viel darüber zu lesen in den Medien und auch im JurBlog wurde lebhaft und kontrovers darüber diskutiert. Manche halten die U-Haft Marcos für rechtswidrig, andere für gerechtfertigt und wiederum andere sind der Ansicht, dass die Untersuchungshaft mittlerweile einfach zu lange dauert. Wie denken Sie darüber?

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7 Kommentare
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  1. Europa fordert von der Türkei Reformen.
    Reformen die dazu führen sollen, dass die Türkei europäischen Standards entspricht.

    Und was passiert ein deutscher wird in der Türkei verhaftet und in U-Haft genommen wegen des dringenden Tatverdachts der Vergewaltigung. Die einzelheiten des Falles sind niemanden bekannt.

    Es ist äußerst peinlich, dass man einerseits von der Türkei eine unabhängige Justitz fordert und auf der anderen Seite von Seiten der Regierung (Deutschlands) versucht in diesen Fall Einfluss zu nehmen. Es zeigt sich wieder einmal wie von oben herab man die Türkei betrachtet. Einige Aussagen von deutschen Politiker sind beispiellos.

    Übrigens in Deutschland säße ein Türke der hier Urlaub macht bei einem solchen Tatverdacht auch in U-Haft zumindest wegen Fluchtgefahr. Die türkische Regierung würde hierbei auch nicht versuchen Einfluss auf ein Verfahren zu nehmen.

    Es ist korrekt, dass dieses Thema sehr emotional ist, aber man sollte die Forderungen die man gegenüber anderen erhebt auch selbst erfüllen

  2. ich schließ mich da Peter an; die Verfahrensdauer ist zwar absolut unangemessen, aber wenn der aus der u-haft entlassen wird ist der doch sofort weg… und ich glaube auch nicht dass deutschland den ausliefern würde; insofern seh ich keine alternative zur u-haft; da ich auflagen, das land nicht zu verlassen bzw. sich an einem bestimmten ort aufzuhalten für nicht durchsetzbar halte.

  3. Nach den Spiegel Angaben dürfte es in jeder Hinsicht an einem dringenden Tatverdacht fehlen.

    Die U-Haft ist ein scharfes Schwert. Sie nimmt die Freiheit, ohne dass ein rechtsstaatliches Urteil vorliegt. Umso schärfer sind die Anforderungen, die an die Ermittlungen zu knüpfen sind:

    Es liegen keine weiteren Aussagen als die von Täter und Belastungszeugin vor. Diese hat jedoch schon erklärt, sie werde sich der Verteidigung und dem Angeklagten nicht stellen. Damit ist das Verfahren jedoch einzustellen, weil ohne Aussage der Belastungszeugin mit einer Verurteilung nicht mehr zu rechnen ist.

    Dass würde man in Deutschland auch nicht anders sehen und dabei spielt die Nationalität des Angeschuldigten und sein Aufenthaltsort keinerlei Rolle.

  4. Off Topic:

    Bei der Umfrage sollte es noch einen Button gebe, mit dem man sich die Ergebnisse anzeigen lassen kann, ohne eine Stim,me abzugeben. Sonst müssen Leute, die später nochmal vorbeischauen uhnd das Ergebnis sehen wollen, nochmal abstimmen.

    VG
    Lothar

  5. @ Lothar

    Danke für den Hinweis. Erledigt 🙂

  6. Ich habe am Wochendende die Talkrunde im SWR RP Fernsehen verfolgt, bei der auch der Jurist Prof. Kühne zu Gast war. Er hat als Kenner des deutschen und (!) türkischen Strafrechts sehr objektiv seine Sicht geschildert und m.E. deutlich gemacht, dass die Dauer der U-Haft bzw. die Anordnung der Fortdauer nicht mehr gerechtfertigt ist. Er beurteilt die Aussage von Ch. als „für den Papierkorb“, weil sie nicht verwertbar ist. Ebenso kritisierte er den Richter ausdrücklich und die „Antalya-Justiz“, die das Verfahren überfordert und die das Recht nicht „können“. Er argumentierte aber weniger scharf als Herr Bosbach von der CDU, dem ich aber insoweit zustimme als ich einen dringender Tatverdacht nicht als gegeben ansehe. Um diesen aufrecherhalten zu können, müsste verwertbares „Material“ aus England vorliegen. Dass dieses schwer einzufordern ist (keine entspr. Abkommen) ist klar. Genauso klar ist aber auch, dass weder das Gericht noch Ch.s. Anwalt Druck in dieser Hinsicht nach England ausgebübt haben bzw. der Anwalt einmal mitgeteilt hat, dass Ch. nicht kommen wird. Da eine Aussage, die verwertbar ist, nicht zu erwarten ist, weil zB im Hinblick auf eine Videokonferenz keinerlei ernsthafte Planungen ersichtlich sind, halte ich die U-Haft für ungerechtfertigt, weil man nicht davon ausgehen kann, dass in einem vertretbaren Zeitrahmen beweisgeeignetes Material herbeigeschafft werden kann. Entsprechende Hoffnungen des Gerichts sind m.E. unbegründet.

    Andererseits hat er auch die Verknüpfung dieser Frage mit dem Frage nach der EU-Beitrittsfähigkeit der Türkei verurteilt. Dem stimme ich absolut zu. Dies sind zu trennende Frage. Ãœberdies mag es auch in anderen Ländern, denen man mehr „Westlichkeit“ nachsagt, solche Fälle geben.

  7. Keep up the good work.

 

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