Wohnungsgesellschaft vermietet Wohnblocks ethnisch getrennt in Zeiten des nationalen Integrationsplans
22. November 2007 | Von E. S. | Kategorie: Gesellschaft | 4 Kommentare |Eine 75-jährige deutsche Großmutter habe ein anderes Verständnis von Sauberkeit und Erziehung als eine junge Migrantenfamilie. Die Nassauische Heimstätte achte bei der Vergabe leer stehender Wohnungen deshalb darauf, dass nur noch Mieter aus ähnlichen Kulturkreisen in einem Wohnhaus zusammenleben. Damit bezieht erstmals eine große deutsche Wohnungsgesellschaft offen Gegenposition zu der von anderen Unternehmen propagierten Integration von Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen auf engstem Raum.
Die Wohnungsgesellschaft reagiere mit ihrem Konzept auf die zunehmenden Konflikte, die in den vergangenen Jahren in solchen Mietshäusern aufgetreten seien. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Russisch sprechende, in Russland geborene Deutsche den Hessisch sprechenden, in Deutschland geborenen Türken erklären wollen, wem dieses Land eigentlich gehöre und wer hier zu bestimmen habe.“ sagte Thomas Dilger, Geschäftsführer der Nassauische Heimstätte Wohnstadt laut „Die Welt“ Zeitung. Bei zunehmendem Ãœbergewicht von Migranten steige die Fluktuationsrate deutscher Mieter an. Die Integrationsbereitschaft und die Integrationskraft in den Siedlungen seien an ihre Grenzen geraten.
Spontan fällt einem dazu der jüngst vorgestellte nationale Integrationsplan ein. Die von der Bundesregierung diesbezüglich veröffentlichte Pressemitteilung, war mit dem Titel: „Böhmer: Umsetzung des Nationalen Integrationsplans auf gutem Weg“ geschmückt. Weiter im Text hieß es:
Der Anfang ist gemacht… Jetzt gehe es darum, dass alle Selbstverpflichtungen erfüllt werden. Die Bundesregierung werde das in einem Jahr überprüfen.
Die Idee der Ãœberprüfung ist gar nicht einmal so schlecht. Denn auf Seite 113 des nationalen Integrationsplans befinden sich Zielbestimmungen für „Wohnen und Wohnumfeld im Quartier„. Darin heißt es wörtlich:
Nachbarschaftliche Kontakte, gemeinschaftliche Aktivitäten und Initiativen sind Voraussetzungen für die Schaffung und dauerhafte Stabilisierung von sozialen Netzen als Grundlage für eine positive Stadtteilentwicklung und das Gemeinschaftsgefühl der Bürger. Zuwanderer und einheimische Bevölkerung sind in gleicher Weise zu nachbarschaftlichem Miteinander und bürgerschaftlichem Engagement gefordert.
An dieser Stelle darf dann bitte auch die Frage erlaubt sein, wieso die Privatwirtschaft Selbstverpflichtungen erfüllen soll, wenn nicht einmal die Bundesländer, Städte und Kreise dahinter stehen. Mit einem Bestand von 64.000 Wohnungen in Hessen und Thüringen ist die Nassauische Heimstätte einer der großen Anbieter der öffentlichen Hand am deutschen Wohnungsmarkt. Zu den Gesellschaftern zählen das Land Hessen sowie zahlreiche hessische Kommunen und Kreise, darunter die Städte Frankfurt/Main oder auch Wiesbaden.
An Empfehlungen und Ratschlägen mangelt es dem nationalen Integrationsplan nicht. So wird Ländern und Kommunen, zur integrierten Entwicklung der Stadtteile als gemischte Wohnbereiche Handlungskonzepte und Zusammenwirken empfohlen. Doch der Wille, tatsächlich etwas zu bewegen, fehlt weitestgehend.
Schließlich bekundete die Bundesregierung in ihrer Pressemitteilung, dass die große Zustimmung im Lande bereits jetzt den Erfolg des Nationalen Integrationsplans belege. Eine nicht representative Umfrage auf Welt Online jedenfalls deutet auf alles andere als auf eine große Zustimmung hin.
Auf die Frage: „Ethnisch getrennt wohnen – was halten Sie davon?“ antworteten 60% von ca. 3200 Leser mit „Die Vergangenheit hat eben gezeigt, dass Multikulti nicht funktioniert“. Weitere 12% sind der Auffassung, dass sie dafür sind, wenn sich so Konflikte zwischen Mietern verhindern lassen.
Am Ende, da kann man sich sicher sein, wird dennoch eine positive Bilanz gezogen werden. Schließlich enthält der nationale Integrationsplan ca. 400 Selbstverpflichtungen, von denen der eine oder andere als „Gelungen“ herhalten wird. Die Bundesregierung ist aber heute am Zug und muss den vollmundigen Ankündigungen und Versprechungen auch Taten folgen lassen. Jedenfalls ist es inakzeptabel, Mieter nach Ethnien sortiert unterzubringen.
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Korrekter Ansatz, das wird dem Hausfrieden sicher in einigen Gebieten mit überproportionalen Migrantenkonzentrationen sehr zuträglich sein.
einen Vorteil hat es ja schon, Mieter nach Ethnien sortiert unterzubringen. Deutsche wären bei einem Brandanschlag nicht gefährdet.
Es dürfte hier ein Verstoß gegen das AGG vorliegen. Denn nach § 19 Abs. 2 AGG sind Benachteiligungen wegen der Rasse oder ethnischen Herkunft nicht nur bei Massengeschäften, sondern bei allen zivilrechtlichen Verträgen verboten. Das Prozessrisiko und die Beweislastregel nach § 22 AGG sind zu beachten.