EuGH: Türkische Touristen dürfen ohne Visum einreisen!
24. September 2007 |
Von E. S. |
Kategorie: Recht |
9 Kommentare |
Hier der Link zur Entscheidung. Die Auswertung folgt in Kürze. Ich kann es kaum erwarten, Zeit dafür zu haben. Nur so viel: Nach Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls gelte, sofern diese günstiger sei, für Einreisebestimmungen durch türkische Staatsangehörige die Rechtslage des Ausländergesetzes im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls, d.h. am 01.01.1973. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG vom 10.09.1965 in der Fassung vom 13.09.1972 benötigten türkische Staatsangehörige nur dann vor der Einreise einen Sichtvermerk, wenn sie im Bundesgebiet eine Erwerbstätigkeit ausüben wollten. Für sonstige Aufenthalte bestand ohne zeitliche Begrenzung grundsätzlich keine Visumspflicht, da die Visumspflicht erst am 01.07.1980 eingeführt wurde.
Der Geschrei wird groß sein bei der Bundesregierung, die mit viel TamTam erst kürzlich die Einreisebestimmungen verschärft hatte. Nun droht den Gesetzesverschärfungen das Prädikat: Makulatur.
Ekrem Senol – Köln, 24.09.2007
Aber nur wenn Sie zum Zwecke der Aufnahme einer selbstsändigen Erwerbstätigkeit einreisen wollen!
Nach dem zitierten Urteil des EuGH ist die Einführung neuer Beschränkungen der Ausübung der Niederlassungsfreiheit einschließlich solcher, die die materiell- und/oder verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die erstmalige Aufnahme türkischer Staatsangehöriger im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates betreffen, nur dann unzulässig, wenn sich die betroffenen türkischen Staatsangehörigen dort zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit niederlassen wollen.
Für türkische Touristen dürfte es also bei der Visapflicht bleiben!
@ Apo
so weit ich das einschätze gilt es eben nicht für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, da das AuslG in der Fassung vom 13.09.1972 Visum vorsah, die Anforderungen jedoch niedriger waren. Die Stillstand-Klausel Art. 41 Abs. 1 Zusatzprotokoll gewährt Dienstleistungsfreiheit. Dies gilt sowohl für Dienstleister, als auch für Dienstleistungsempfänger (Touristen).
Habe mir allerdings noch kein abschließendes Bild über die Entscheidung machen können. Kommt aber noch… 😉
Ich habe vom 19.02.2009 das EU Urteil von einem Rechtsanwalt für Ausländerrecht erhalten. Es ist wohl tatsächlich so, dass Touristen einreisen dürfen, ohne ein Visum vorlegen zu müssen? Ich benötige dringend eine Info, weil ich einem abgelehnten Visum widersprechen möchte.
gruss
hülya
Ich habe vom 19.02.2009 das EU Urteil von einem Rechtsanwalt für Ausländerrecht erhalten. Es ist wohl tatsächlich so, dass Touristen einreisen dürfen, ohne ein Visum vorlegen zu müssen? Ich benötige dringend eine Info, weil ich einem abgelehnten Visum widersprechen möchte.
gruss
hülya
Hallo Hülya,
es ist in der Tat so, dass türkische Staatsangehörige kein Visum benötigen, solange sie nicht zwecks Ausübung einer Erwerbstätigkeit einreisen wollen. Das besagt zum einen das o.g. EuGH-Urteil, zum anderen ist das mittlerweile auch die Überzeugung der nationalen Rechtsprechung, vgl. Aufsatz von Verwaltungsgerichtsrichterin Dr. Mielitz in NVwZ 2009.
Bei den Behörden können Sie einfach Bezug auf das EuGH-Urteil und den o.g. Aufsatz nehmen. Wenn die Behörde sagen sollte, dass das EuGH-Urteil nur die Dienstleistungsfreiheit betreffe, dann können Sie auf den Aufsatz verweisen, in dem juristisch bindend hergeleitet wird, wieso auch Touristen (Dienstleistungsnehmer) unmittelbar von diesem Urteil erfasst werden.
Ich hoffe, ein wenig weiter geholfen zu haben.
MfG
hab ich richtig verstanden, dass türken tatsächlich kein visum zur einreise mehr brauchen ???? seit wann ist das so ??? und wie wäre es zum beispiel wenn ein türke ein gültiges visum hat, aber länger bleibt, als sein visum gültig ist ?? was passiert dann ?? und wird er das nächste mal wieder einreisen können ???
[…] wegen Ãœberarbeitung zwecks Anpassung, immer im Hinblick auf künftige Mitgliedschaft. EuGH: Türkische Touristen dürfen ohne Visum einreisen! « JurBlog.de hier noch mal ein link wo alles schwarz auf weis steht __________________ Ey Büyük Ata, […]
Also mein Schwager ist am 24.12.2010 von der türkei gekommen für ein monat als Tourist und er benötogte ein Visum für ein Monat………wieso denn er übte keine Erwerbstätigkeit aus er will nur 1 Monat urlaub machen hier in Deutschland
Also solange es ein Beamter bei der Einreise nicht weiss, solange eine Flugges.-Mitarbeiter/rin in İstanbul nicht weiss, wird ein Visum benötigt so einfach ist das für mich.
Es muss klarrrrrrr und offiziel sein.