Das Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei und die Version im Rathauses Rheydt in Mönchengladbach
22. Juni 2006 | Von E. S. | Kategorie: Leitartikel | Ein Kommentar |Am 15.06.2006 berichtete ich in „Wie man das Recht abschneidet“ über die Behördenpraxis im Rathaus Rheydt in Mönchengladbach. Die Behörde hatte das Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei einfach mal abgeschnitten. Die Behörde verweigert grundsätzlich die Verlängerung des Aufenthaltstitels, wenn die Betroffene ein Passbild mit Kopftuch vorlegt. Hier nun eine original Aufnahme des des Foto-Mustertafels des Rathauses Rheydt, wie sie am schwarzen Brett im Rathaus ausgehängt ist.
Man beachte: ACHTUNG! Wichtiger Hinweis!
Hier der Link zum Original Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
Siehe auch:
- Kopftuchverbot im privaten Rechtsverkehr (Sportverbände)
- Das Kopftuch im Referendariat – Kleine Anfrage (NRW)
- Katholiken kämpfen für das Kopftuch
- Schulleiter will sich Kopftuchverbotsgesetz nicht beugen
- Passfoto mit Kopftuch im Lichtbildausweis
Ekrem Senol – Köln, 22.06.2006
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