Gesinnungstest für den deutschen Staat
9. Januar 2006 | Von E. S. | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare |Ziel des Zuwanderungsgesetzes war es unter anderem, Ausländer, die „nutzen“, nach Deutschland zu locken. Akademiker und Wissenschaftler, die fachlich qualifiziert sind und keine Belastung für den angeschlagenen deutschen Arbeitsmarkt darstellen. Ausländer aus gut betuchten Familien, die sich eine akademische Ausbildung in ihren Ländern leisten konnten und von daher nicht auf den Sozialstaat angewiesen sind.
Falls Sie zu diesem Kreis gehören, jedoch Muslim sind und nach Deutschland wollen, sollten Sie diesen Fragebogen vorab bei einem der deutschen Auslandsvertretungen abgegeben und ihren Entschluss anhand der Antworten überdenken.
1. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland umfasst die Werteordnung des Grundgesetzes, die inhaltsgleich für alle Staaten der Europäischen Union gilt. Dazu gehören unter anderem
– der Schutz der Menschenwürde,
– die Religionsfreiheit
– und die Gleichbehandlung unabhängig von der Religion, Abstammung und Rasse.
Entsprechen diese Grundsätze den Vorstellungen des deutschen Staates?
2. Was halten Sie von der folgenden Aussage? „Die Menschheit hat noch nie eine so dunkle Phase wie unter Islam erlebt. Damit der Mensch sich vom Islam befreien kann, muss er zuerst begreifen, dass der Islam den Menschen nichts Gutes geben kann […].“
3. Gilt die grundrechtlich geschützte Religionsfreiheit auch für Muslime uneingeschränkt oder wird in Deutschland zwischen den verschiedenen Religionen differenziert?
4. Werde ich in einer Moschee beten und den Nachhause-Weg antreten können, ohne einer verdachtsunabhängigen Identitätskontrolle vor der Moschee zu begegnen, begleitet von schwer bewaffneten Sondereinsatzkommandos, die mich in meiner Nachbarschaft denunzieren und meine bestehenden Freundschaften zu meinen Nachbarn gefährden?
5. Wird mein Imam mein Freitagsgebet mit Fußfesseln leiten?
6. Werde ich vor Verlängerung meines Aufenthaltstitels zu Sicherheitsgesprächen eingeladen nur weil ich in eine verdachtsunabhängige Identitätskontrolle geraten bin und meine Personalien an den Verfassungsschutz weitergeleitet wurden?
7. Werde ich für präventive Maßnahmen missbraucht, um angebliche Terroristen abzuschrecken und der Bevölkerung das Gefühl zu geben, der Staat ist wachsam und tut etwas für die innere Sicherheit?
8. Darf ich meine Kinder nach der Grundschule in eine Schule schicken (Haupt-, Real- oder Gymnasium), die ich ausgesucht habe und als Geeignet für mein Kinde erachte oder werde ich in diesem Punkt entmündigt?
9. Werden meine Kinder eine schlechte Note in der Schule bekommen weil sie am koedukativen Schwimmunterricht nicht teilnehmen wollen, obwohl die Rechtsprechung eine Befreiung vorsieht wenn es nicht nach Geschlechtern getrennt angeboten wird und dies dem Glauben nicht vereinbar ist?
10. Wie sehen die Ausbildungs- und Arbeitschancen für Ausländerkinder in Deutschland aus? Was unternimmt der Staat, um Ungleichbehandlungen auf diesem Gebiet entgegenzuwirken?
11. Deutschland ist „Schlusslicht in Sachen Antidiskriminierungspolitik“, wie das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin feststellte. Daher stellt sich die Frage, wann die längst überfälligen Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union Richtlinien 2000/43/EG (Diskriminierung wegen Rasse und ethnischer Herkunft in Beschäftigung und Beruf sowie beim Zugang und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen), 2000/78/EG (Diskriminierung wegen Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf), 2002/73/EG (Diskriminierung wegen des Geschlechts in Ausbildung und Beruf) und 2004/113/EG (Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen) in nationales Recht umgesetzt werden?
12. Dürfen meine Kinder später Mal jeden Beruf ergreifen, den sie wollen oder werden bestimmte Berufe (Tätigkeiten in Flughäfen, Tätigkeiten beim Bergbau für die man eine Fortbildung für den Umgang mit Sprengstoffen braucht oder einfach nur Lehrer/in oder Erzieher/in) für praktizierende Muslime ausgeschlossen weil etwa die erforderliche Sicherheitsüberprüfung beim Verfassungsschutz negativ ausgefallen ist mit der Begründung, meine Kinder seien im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Identitätsüberprüfung vor einer Moschee festgestellt worden?
13. Darf ich mich in Deutschland auch dann noch aufhalten, wenn ich arbeitslos werde oder muss ich meinen und den Lebensunterhalt meiner Familie stets selbst bestreiten, um nicht abgeschoben zu werden?
14. Darf ich bei der Berufswahl meiner Kinder meine Meinung äußern, ohne dass dies als verfassungsfeindlich eingestuft wird?
15. Darf ich bei der Partnerwahl meiner Kinder meine Meinung äußern, ohne dass dies als verfassungsfeindlich eingestuft wird?
16. Müssen muslimische Frauen in Deutschland für die Ausstellung von Ausweisen mit Lichtbild ein Photo ohne Kopfbedeckung abgeben (nicht wie bei Ordensschwestern oder Nonnen) obwohl die Rechtsprechung eindeutig ist und Ausnahmen zulässt, wenn es mit der Religion der Betroffenen nicht vereinbar ist und die Person eindeutig identifizierbar ist?
17. Mal angenommen, ich würde mich einbürgern lassen wollen. Muss ich mich dann einem Gesinnungstest unterziehen lassen und rassistische Fragen beantworten?
18. Darf ich meine Meinung über Homosexuelle für mich behalten oder wird mich der Staat darüber einem Gesinnungstest unterziehen?
19. Ist es mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbar, wenn ich traurig darüber bin, dass mein(e) Sohn/Tochter schwul oder lesbisch ist?
20. Darf ich am Ramadan ein Opfertier schächten lassen, wie es mir meine Religion vorschreibt ohne ein behördliches Verbot befürchten zu müssen obwohl das Bundesverfassungsgericht mir das Recht zuspricht?
21. Dürfen meine Kinder, falls sie bereits mit 18 heiraten wollen, ihre Ehepartner zu sich holen, oder müssen sie bis zum 21. Lebensjahr warten obwohl nach Art. 6 GG der Schutz der Ehe und Familie unter besonderem Schutz des Staates stehen und das Bundesverfassungsgericht (Az: 2 BvR 1226/83) bereits 1987 die damalige Praxis der Länder Bayern und Baden-Württemberg, ausländischen Ehepartnern erst drei Jahre nach der Heirat die Einreise zu erlauben, für verfassungswidrig erklärt hat?
22. Darf ich mich über eine sexuelle Belästigung meine Tochter oder Ehefrau aufregen dürfen?
Ekrem Senol – Köln, 09.01.2006