Der Bayerische Einbürgerungstest
16. Februar 2006 | Von E. S. | Kategorie: Leitartikel | Ein Kommentar |Das bayerische Innenministerium gibt zum beschlossenen Einbürgerungstest näheres bekannt und übertrifft meine skeptischen Erwartungen bei weitem. Laut Pressemitteilung soll geprüft werden, ob der Bewerber mit beiden Beinen auf dem Boden unserer Verfassung steht. Deshalb wird ab 1. März 2006 jeder Einbürgerungsbewerber anhand einer aktuellen Liste befragt, ob er extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen angehört, sie unterstützt, ihnen angehört oder sie unterstützt hat. Die Liste umfasst alle Organisationen, die der Beobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegen.
Ich habe vor allem drei Einwände:
1. Wann eine Organisation extremistisch beeinflusst ist, muss näher definiert werden weil so der Willkür Tür und Tor geöffnet ist auch wenn Herr Beckstein es gern schwammig hat. Eine Beeinflussung kann nämlich bereits dann vorliegen, wenn ein einziges Mitglied unter Tausenden, der gleichzeitig Mitglied in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation ist, bei einer Abstimmung von seinem Stimmrecht gebrauch macht.
2. Eine zeitliche Beschränkung braucht die Formulierung „unterstützt hat“. Mit dieser Formulierung könnte sich ein Ex-Extremist oder Ex-Verfassungsfeind nicht mehr resozialisieren. Einmal Extremist, immer Extremist. Das hätte fatale Folgen: Zum einen wird derjenige, der vor zehn Jahren aus einer als Verfassungsfeindlichkeit eingestuften Organisation ausgetreten ist, nicht eingebürgert auch wenn er sich mittlerweile distanziert hätte. Konfrontiert man einen Menschen damit, wird er die Vorurteile, die er nicht ändern kann, bestätigen. Zum anderen nimmt man den Menschen, die nach wie vor in extremistischen Organisationen tätig sind, jeden Ansporn, sich zu distanzieren.
3. Letztlich stört mich, dass auch Organisationen erfasst werden, die vom Verfassungsschutz lediglich beobachtet werden (dagegen auch Herr Dr. Rux). Wenn man bedenkt, dass selbst die PDS (Verfassungsschutzbericht 2004 (PDF)) vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet wird, kommen einem sicherlich große Bedenken. Auch werden Mitglieder von Organisationen erfasst, die zum Teil seit fast 20 Jahren beobachtet werden, ohne dass ein Verbotsgrund ausfindig gemacht werden konnte. So muss sich der Verfassungsschutz die Frage gefallen lassen, ob sie denn unfähig sind oder lediglich aus Arbeitsplatzerhaltungsgründen beobachten.
Unabhängig von einzelnen Organisationen wird der Verfassungsschutz, wie bisher auch, zum Richter und Henker und wird instrumentalisiert im politischen Kampf. Die Gewaltenteilung wird umgangen, um vermeintliche Verfassungsfeinde ausfindig zu machen. Klingt paradox.
Ekrem Senol – Köln, 16.02.2006
Ein Kurzfilm-Tipp zum
Einbürgerungstest