Ein Telefonat um halb vier in Deutschland
19. Januar 2006 | Von E. S. | Kategorie: Feuilleton | Keine Kommentare |Grund: Kündigung eines Telefonvertrages bei Euphony für eine Kanzlei.
Sachverhalt: Kündigung per FAX und Post im Dezember 2005 abgeschickt. Bis heute keine Reaktion. Daher ein Anruf bei Euphony.
Gesprächsverlauf:
Euphony: Die Kündigung wurde nicht vom Vertragspartner unterschrieben.
Ich: Wer ist Vertragspartner?
Euphony: Die XY-Kanzlei
Ich: Die XY-Kanzlei kann selbst nicht unterschreiben, daher habe ich unterschrieben.
Euphony: Sie haben aber die Antragsformulare nicht unterschrieben. Wir brauchen eine Kündigung mit der Unterschrift von der Person, der den Antrag unterschrieben hat.
Ich: Die Person ist aus der XY-Kanzlei ausgeschieden.
Euphony: Dann müssten Sie ein Schreiben bei uns einreichen mit der Unterschrift der jetzt zuständigen Person und der des ursprünglich zuständigen.
Ich: Und wenn der aus der Kanzlei ausgeschiedene aus dem Leben geschieden ist?
Euphony: Dann bräuchten wir ein Totenschein.
Ich: Und wenn die Person verschollen ist?
Euphony: Hmmm… Aber er ist ja sicher nicht verschollen (lächeln).
Ich: Sie merken, dass Ihre Praxis weder eine Grundlage hat noch sonstwie plausiebel ist?
Euphony: Hmmm… Dann schicken Sie uns doch einfach, noch eine Kündigung mit dem Vermerk, dass der ursprüngliche Antragsteller nicht mehr zuständig ist.
Ich: Und für wann soll die zweite Kündigung dann gelten?
Euphony: Für Februar.
Ich: Und für wann galt meine erste Kündigung?
Euphony: (Kein Hmmm…) Für Januar.
Schließlich und nach einem Gespräch mit dem Vorgesetzten endet der Vertrag aus Kulanz zum Januar.
Ekrem Senol – Köln, 19.01.2006