Wenn Familiengerichte Ausländer ausweisen …
30. Dezember 2005 | Von E. S. | Kategorie: Recht | Ein Kommentar |Die Verfassungsbeschwerde (2 BvR 1001/04) eines in Deutschland lebenden serbisch-montenegrinischen Vaters einer 5 jährigen deutschen Tochter, dessen Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert worden war, war erfolgreich. Der Verwaltungsgerichtshof verneinte das Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft mit der Begründung, von der Übernahme von Betreuungs- und Erziehungsaufgaben könne bei einem alle zwei Wochen stattfindenden Umgang und etwaigen Telefonaten zwischen Vater und Kind nicht gesprochen werden.
Umso begrüßenswerter der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts letztlich auch sein mag, desto trauriger ist die Tatsache, dass der Betroffene sich bis zum höchsten Gericht durchkämpfen musste. Im Klartext bedeutet es nämlich, dass das Kind zunächst das Recht bekommt, alle zwei Wochen seinen Vater zu sehen, dieses Recht allerdings wieder unmöglich gemacht wird. Diese Kettenreaktion (Umgangsrecht alle zwei Wochen und anschließend Ausweisung weil eine familiäre Beziehung so nicht besteht) hätte zur Folge, dass Familiengerichte darüber entscheiden, ob ein ausländischer Vater eines deutschen Kindes ohne festen Aufenthaltserlaubnis, in Deutschland bleiben darf oder nicht ohne dafür zuständig zu sein.
Das ist ein Zeichen dafür, dass die Rechtsordnung versagt hat oder dass Verwaltungsgerichte zum Spielball der Innenministerien geworden sind, die nur noch darauf bedacht sind mit allen Mittel unliebsamme Ausländer auszuweisen auch wenn im Einzelfall einfache Rechtsnormen Grundrechte einschränken. Solche und ähnliche Fantastereien der Behörden und Verwaltungsgerichte spiegeln meiner Meinung nach auch die allgemeine Einstellung zu Kindern wieder. Sie kosten, sind nervig und zeitraubend, sowohl für die Eltern als auch für den Staat.
„Bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die den Umgang mit einem Kind berühren, ist … maßgeblich auch auf die Sicht des Kindes abzustellen …“ (BVerfG) und nicht auf den unliebsamen Ausländer.
Ekrem Senol – Köln, 30.12.2005
sehr geerte Dammen und Herren
Ich bin seit 5mon Vater geworden. mir wird mit der abschiebung gedroht ,da ich vor 5jahren vorbeschtraft war. Ich war knap 4monate im gefengniss: ich bin meine bewerungs pflichten nicht nachgekommen!
seit der entlasung und zwei jahre davor habe ich mich gebessert 2005 habe ich ein schreiben von ausländeramt reutlingen bekommen mit eine rechtskräftige ausweisung vor 6mon. hab ich eine abschiebungs drohung von regieriungspresidium!! ich möchte liebend gern hier bleiben arbeiten zu dürfen und mich um meine tochter und ex freundin kümmern!! was kann ich tun das ich hier bleiben darf und mich um die kleine kümmern was gibt es für möglichkeiten ?? ich bitte sie mir zu helfen habe zeit bis 23.05.08
ich habe mich freiwillig gemeldet aber ich bereue meine entscheidung da mir gesagt wurde das ich minimum 3jahre in ausland bleiben muss hab keinen pass nur einen wo abgelaufen ist! ich würde leibend gern hier bleiben und und erleben wie meine kleine tochter aufwechst ich bereue meine taten von damals heute noch! Ich bin in mein land (kosovo)nur gebohren und mit 6mon in croatien aufgewachsen ich bin jetzt seit 15 jahren in Bundesrepublik Deutschland und würde liebend gern hier bleiben bein meinen kleinen engel und meiner traum frau.BHitte helfen sie mir ich habe leider kein geld um ein anwald zu bezahlen meine einkommen sind 140€ monatlich. Ich würde sehr gerne arbeiten und zeigen das ich mich gebesert habe!
Mit freundlichen grüssen Dollc Man