Doppelpass bei Israelis erlaubt
12. Oktober 2005 | Von E. S. | Kategorie: Recht | Keine Kommentare |Als ich die Ãœberschrift „Doppelpass bei Israelis erlaubt“ laß, eines der Artikel in der aktuellen Ausgabe der MuB 8/05 (Migration und Bevölkerung), wäre ich fast vom Stuhl gefallen. Bei näherem hinsehen wurde mir jedoch klar: Nein, der deutsche Rechtsstaat ist nicht aus den Fugen geraten. Auch gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz nach wie vor. Bei näherem hinsehen, steht in dem Artikel nichts anderes, als dass von Gesetzes wegen nicht bereits bekannt ist.
1. Nicht nur bei Israelis, sondern bei allen Nationen ist und wird die doppelte Staatsbürgerschaft möglich sein, wenn eines der zahlreichen Ausnahmevorschriften des § 12 StAG greifen.
2. Die betroffenen würden unterrichtet werden, wie sie die deutsche Staatsbürgerschaft behalten – vorausgesetzt, die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht bereits erloschen (dies geht aus dem zweiten Halbsatz hervor – oder bei vorherigem Verlust wieder erwerben können. Damit sagt dieser irreführende Satz nicht mehr aus, als dass auch Israelis bei Erwerb Ihrer israelischen Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben oder
3. eine Beibehaltungsgenehmigung einholen sollen. Auch die Nennung der Wiedereinbürgerungsmöglichkeit zeigt, dass die deutsche Staatsbürgerschaft zunächst einmal verloren gegangen ist.
4. Worin die Privilegierung liegen soll wird in diesem Kontext nicht klar. Was allerdings auch an dem Anfangs geschriebenen kratzt. Es bleibt die Frage, wie die CDU/CSU versucht haben zu verhindern, dass die „deutsch-israelis“ an den Bundeswahlen teilnehmen können. Wie hatte Hartmut Koschyk innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion doch noch mal gesagt: „Vor der Bundestagswahl muss der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eindeutig Geltung verschafft werden. Es muss Gewissheit herrschen, dass Personen, die ihr Wahlrecht verloren haben, nicht an der Bundestagswahl teilnehmen können. Die Wählerinnen und Wähler müssen sicher sein können, dass alles mit rechten Dingen zugeht.“
Ekrem Senol – Köln, 12.10.2005