Die Neuregelungen des Ausländerrechts
14. Juni 2007 | Von E. S. | Kategorie: Recht | Ein Kommentar |Nach heftigen Diskussionen hat der Innenausschuss am 13.06.2007 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein neues Asyl- und Ausländerrecht (16/5065) zugestimmt. Der Entwurf, soll elf EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen.
Die wesentlichen Änderungen sind im Einzelnen:
- Langjährig Geduldete sollen ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie sich zum Stichtag 1. Juli 2007 seit mindestens acht Jahren (Familien mit Kindern sechs Jahre) in Deutschland aufhalten, selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, deutsch sprechen und nicht straffällig geworden sind. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, kann eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe bekommen und hat bis Ende 2009 Zeit, einen Arbeitsplatz zu finden.
- Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten dürfen künftig nur nachziehen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und Deutschkenntnisse nachweisen können. So sollen Zwangsheiraten bekämpft werden.
- Die Teilnahme an Integrationskursen ist verpflichtend. Wer sich verweigert, muss mit Geldbußen rechnen.
- Der Aufenthaltstitel eines nachgezogenen Ehegatten soll auch nach zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestehender Ehe nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen, wenn der Ausländer, zu dem der Familiennachzug erfolgt ist, nur über eine befristetes Aufenthaltsrecht verfügt.
- Bei der Visavergabe sollen Ausländer- und Sicherheitsbehörden künftig enger zusammenarbeiten.
Vergeblich widersetzten sich Liberale und Grüne insbesondere gegen die Verschärfung der Nachzugsregelung für nachziehende Ehegatten. Außerdem sollte eine Härtefallregelung für Ausländer eingeführt werden, die aus Deutschland ausreisen und nicht innerhalb der vorgesehenen 6-Monats-Frist zurückkommen, weil sie – etwa wie im Fall des Türken Murat Kurnaz – Opfer von Umständen wurden, die es ihnen nicht ermöglichen, fristgemäß einzureisen oder einen Antrag auf Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Wie naiv zu glauben, dass sich die Union auf so eine Regelung einlässt.
Wirklich zufrieden mit dieser Verabschiedung war dabei nur die Union – während die Oppositionsfraktionen dem Entwurf geschlossen die Zustimmung verweigerten, stimmte die SPD zwar zu, betonte aber mehrfach, sie sehe darin einen „schmerzhaften Kompromiss“.
Die Opposition sieht in diesen Regelungen gravierende Verschärfungen geltenden Rechts. Der Gesetzentwurf verabsolutiere viele Regelungen ohne die Ermessensmöglichkeiten und sei zudem „nicht praktikabel“. Außerdem seien in der Anhörung massive grundrechtliche Probleme sichtbar geworden.
Die Linke monierte, es sei der Koalition nicht primär um die Umsetzung der EU-Richtlinien gegangen, sie habe vielmehr Verschärfungen durchgesetzt, die zu einer „sozialen Selektionspolitik“ geführt hätten. Die Union nehme immer wieder für sich in Anspruch, insbesondere Frauen schützen zu wollen, räume ihnen aber in Sachen Aufenthaltsrecht und Schutz keinerlei Rechte ein.
Auch die Grünen kritisierten, das Paket werde die Ressentiments gegen Ausländer in Deutschland weiter schüren und verstoße in Teilen sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen EU-Recht. Die Koalition betone nur, was die Ausländer für ihre Integration tun müssten, verschweige aber, dass auch der Staat dabei Pflichten habe.
Quelle: Bundestag
Ekrem Senol – Köln, 14.06.2007
Von dem, was ich bisher in der Zeitung gelesen habe, empfinde ich dieses Gesetz als eindeutige Kriegserklärung an alle Nichtdeutsche, die nicht aus einem europäischen, christlich geprägten Land kommen, als eindeutige Kriegserklärung:
Solltet ihr doch kommen, möchten wir Euch hiermit klar sagen, dass ihr seid und bleibt unerwünscht. Und wenn ihr doch kommt, seid ihr grundsätzlich verdächtig, verntwortlich zu sein für … [Und hier darf dann alles Ãœbel, das der deutschen Gesellschaft widerfährt, eingefügt werden].
Ist der Ausländer/Zuwanderer der Jude des 21. Jahrhunderts?
Um es kurz zu fassen: Das Gesetz ist xenophob und menschenverachtend, Es stellt jeden Ausländer unter Generalverdacht. Und demnächst droht das auch den Leuten mit einem deutschen Pass.