hib-Meldung zu Ehegattennachzug – Öffentlichkeitsarbeit für die Bundesregierung?

20. November 2008 | Von | Kategorie: Leitartikel, Politik | 18 Kommentare |

Der Bundestag gibt täglich sog. hib-Meldungen (heute im bundestag) heraus, die online zu lesen sind und in Kürze den wesentlichen Inhalt der Tagesthemen im Bundestag wiedergeben. Diese hib-Meldungen sind meist sehr kurz gefasst und kratzen allenfalls die Oberfläche einer Thematik an. Wer Näheres zu einer hib-Meldung erfahren möchte, muss sich die einschlägigen Volltext-Dokumente durchlesen, auf die per Link verwiesen wird.

hib-Meldungen

hib-Meldungen

Hib-Meldungen können sich Interessenten kostenlos per e-Mail oder RSS-Feed zuschicken lassen. Abonnenten dieser hib-Meldungen sind vor allem Journalisten, die ein großes Interesse am täglichen Geschehen im Bundestag haben. Trudelt eine interessante hib-Meldung ein, stürzt man sich zunächst auf die Zusammenfassung. Erscheint die Meldung interessant, werden die Volltext-Dokumente bemüht. Dazu kommt es in aller Regel aber nicht, weil die hib-Meldungen brisantes und interessantes, ob vorsätzlich oder fahrlässig, jedenfalls gekonnt außen vor lassen. Wer nach berichtenswerten Inhalten sucht, muss selbst zwischen den Zeilen ellenlanger Dokumente lesen. Hat der Journalist etwas gefunden, was Mitteilungswert hat, erscheint es am nächsten Tag in der Tageszeitung.

Selten – aber immer dann, wenn der Bundesregierung unangenehm wird – kommt es vor, dass die einschlägigen Volltext-Dokumente mit Verzögerungen online gestellt werden. In solchen Fällen erscheint nach einem Klick auf den entsprechenden Link in der hib-Meldung, der Hinweis: „Das von Ihnen ausgewählte Dokument wurde nicht gefunden. Zwischen dem Erscheinen einer Drucksache und der Bereitstellung im Internet vergeht etwas Zeit. In den meisten Fällen ist die von Ihnen gesuchte Drucksache in den nächsten Tagen verfügbar.

Für Journalisten bedeutet diese Meldung meist, dass die Nachricht mangels Hintergründe und Details uninteressant wird. Auch wenn das Dokument in einigen Tagen online sein sollte, wird es entweder nicht mehr aktuell sein oder Mitglieder der Bundesregierung werden noch vor Erscheinen des Dokuments ihre Pressemitteilungen herausgegeben haben, ohne dabei auf unangenehme Punkte einzugehen. Kurz: Die Thematik wird ausgelatscht sein. Auch besteht die Möglichkeit, dass die Regierungsmitglieder nichts von sich geben, die Volltext-Dokumente ohne Ankündigung irgendwann online gestellt werden und der Journalist es vergisst, da er in aller Regel nicht einmal eine Woche kontrolliert, ob die Dokumente endlich verfügbar sind. Je länger es dauert, bis die Dokumente online sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass es in der Presse keine Erwähnung findet.

Glücklicherweise sind in den allermeisten Fällen die einschlägigen Dokumente mit Erscheinen der jeweiligen hib-Meldung online abrufbar. Nur selten muss man darauf warten, da die Zusammenfassung der hib-Meldungen logischerweise erst erfolgt, wenn die Dokumente vorliegen. Und wenn sie vorliegen, ist das Online-Stellen nur noch eine Formsache.

Wie es der Zufall aber will, muss man auf Dokumente – meist Kleine Anfragen der Linken – im Zusammenhang mit den Ehegattennachzugsregelungen nicht nur einige Tage sondern Wochen warten. Die möglichen Hintergründe sollen an dieser Stelle an einem aktuellen Fall verdeutlicht werden. Am Dienstag den 18. November 2008 wurde eine hib-Meldung zum Ehegattennachzug veröffentlicht. Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion (16/10732) war am 20. November 2008 immer noch nicht online abrufbar.

Eine telefonische Anfrage bei der zuständigen Stelle ergab, dass die Drucksache wohl versehentlich untergegangen sei. Das Dokument liege vor und werde innerhalb weniger Stunden online gestellt werden. Auf die Nachfrage, wieso denn insbesondere Dokumente zum Ehegattennachzug häufig mit Verzögerung online gestellt würden, konnte man keine Erklärung geben. Die Frage, ob das Online-Stellen von außen beeinflusst werde, wurde selbstverständlich verneint.

Im Folgenden wollen wir uns die hib-Meldung, die den wesentlichen Inhalt der kleinen Anfrage der Linksfraktion wiedergeben soll, anschauen und anschließend einige Fragen und deren Antworten.

hib-Meldung im Volltext:

Nahezu jeder zweite Teilnehmer besteht die erforderliche Sprachprüfung beim Ehegattennachzug nicht. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/10732) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/10564) zu den Auswirkungen der neuen Sprachanforderungen beim Nachzug eines Ehegatten hervor. In Russland ist die Bestehensquote mit 71 Prozent besonders hoch, in Kasachstan ist sie hingegen mit 38 Prozent sehr niedrig.

Der zu erbringende Sprachnachweis soll einerseits den Nachzug zwangsverheirateter Ehegatten verhindern und andererseits die Integration nachreisebereiter Ehegatten fördern, erklärt die Regierung. Es werde von allen zuziehenden Ehegatten eine entsprechende sprachliche Vorbereitung gefordert. Die Teilnahme an einem Deutschkurs des Goethe-Institutes setze keine höhere Schulbildung voraus, heißt es in der Antwort weiter. Die jeweiligen Lehrkräfte werden in besonderen Fortbildungen auf den Unterricht mit zuziehenden Ehegatten vorbereitet.

Im dritten Quartal 2008 seien insgesamt 6.670 Visa zum Ehegattennachzug beantragt worden, davon wurden 111 Anträge aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse abgelehnt. Die Regierung teilt mit, dass insgesamt 27.672 Personen aus den 15 stärksten Herkunftsländern zwischen Januar und August 2008 an entsprechenden Sprachprüfungen teilnahmen.

Dass die Erfolgsquote der Sprachprüfungen nicht sonderlich hoch ist, weis man mittlerweile. Die Anforderungen sind seit den offiziellen Ankündigung Frau Böhmers, es würden ja nur 200-300 Wörter verlangt, nach und nach oben korrigiert worden. Der zweite Absatz liest sich wie ein Werbetext für die Ehegattennachzugsregelung der Bundesregierung. Der letzte Absatz hingegen führt sogar in die Irre: 111 abgelehnte Anträge von 6670 hört sich selbst für einen kritischen Journalisten zunächst human an. Wenn aber von solchen Zahlen die Rede ist, sollte man faiererweise auch dazu schreiben, dass es bei den abgelehnten Anträgen nur um solche handelt, die ohne ein Goethe-Zertifikat überhaupt angenommen wurden, weil der Antragsteller möglicherweise bereits Deutschkenntnisse hat. In den allermeisten Fällen, werden – unabhängig von Deutschkenntnissen – Anträge ohne Goethe-Zertifikat überhaupt nicht angenommen (siehe unten Frage 5).

Die Fragen der Linksfraktion, die Antworten der Bundesregierung und einige Anmerkungen dazu:

4. Geht die Bundesregierung – in Kenntnis der Tatsache, dass die Visumszahlen nach dem Einbruch im 4. Quartal 2007 im 1. und 2. Quartal 2008 wieder angestiegen sind, dass aber zugleich die Zahlen der erteilten Visa zum Ehegattennachzug immer noch deutlich unterhalb der Werte von vor der Gesetzesänderung liegen, insbesondere bezogen auf die 15 bzw. noch stärker auf die vier stärksten Herkunftsländer – davon aus, dass die Neuregelung der Sprachanforderungen vor Einreise zu einem dauerhaften Rückgang des Ehegattennachzugs führt (bitte begründen)?

b) Wie bewertet sie diese Entwicklung und entspricht der allgemeine Rückgang der erteilten Visa zum Ehegattennachzug der Intention der gesetzlichen Neuregelung?

Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 4b:

Eswird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/10198 vom 2. September 2008 verwiesen.

Aha! Dann schauen wir uns also die Antwort der Bundestagsdrucksache 16/10198 vom 2. September 2008 an:

Antwort der Bundesregierung:

Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 5a bis 5c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/9137 vom 7. Mai 2008 … verwiesen. Hierbei ist die weltweit weiterhin ansteigende Zahl der erteilten Visa zum Ehegattennachzug zu berücksichtigen.

Zweiter Aha-Effekt! Man hätte ruhig direkt auf die Bundestagsdrucksache 16/9137 verweisen können. Offensichtlich möchte man es den Lesern nicht einfach machen. Er soll für die Wahrheit arbeiten. Dann wollen wir uns auch die Bundestagsdrucksache 16/9137 anschauen. Na endlich. Eine Antwort:

Antwort zu den Fragen 5, 5a bis c:

Die Zahl der erteilten Visa zum Ehegattennachzug ist im 1. Quartal 2008 im Vergleich zum vorangegangenen Quartal wieder angestiegen (vgl. Anlage 1). So hat sich die Zahl der erteilten Visa zum Ehegattennachzug in der Türkei im 1. Quartal 2008 gegenüber dem letzten Quartal 2007 mehr als verdoppelt. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Prüfung der übrigen Erteilungsvoraussetzungen zum Ehegattennachzug und der Zustimmungsentscheidung der beteiligten Ausländerbehörde je nach Einzelfall eine mehrmonatige Bearbeitungsdauer erfordern kann.

Der Rückgang der Zahl der erteilten Visa zum Ehegattennachzug in der Türkei im 4. Quartal 2007 ist nach Ansicht der Bundesregierung wesentlich darauf zurückzuführen, dass sich die ersten Antragsteller nach Einführung des Sprachnachweises zunächst auf die Sprachprüfung vorbereiten müssen und erst danach ihren Visumantrag stellen bzw. gestellt haben. Die Steigerung der Zahl im 1. Quartal 2008 deutet darauf hin, dass es sich um einen vorübergehenden Rückgang handelt.

Wer meint, die Bundesregierung hätte nach zwei Verweisen die Antwort auf die oben gestellt Frage gegeben, tut gut daran, die Frage noch einmal durchzulesen. Im Übrigen soll dieses Beispiel verdeutlichen, wie die Bundesregierung auf unangenehme Fragen reagiert und diese umgeht. Nächste Frage:

d) Wie bewertet sie die gesetzliche Neuregelung insgesamt vor dem Hintergrund, dass empirisch nachvollziehbare Angaben dazu, ob sie dazu beitrug, Zwangsverheiratungen zu verhindern, nicht gemacht werden können, während zugleich z. B. der Verband iaf e. V. darauf hinweist, dass sich im Gegenteil die Neuregelung sogar negativ für die Opfer von Zwangsverheiratungen auswirkt, weil sie länger in der Gewaltsituation und der Kontrolle der Familie vor Ort ausharren müssen und erst zeitlich verzögert Zugang zu Integrationskursen und Beratungs- und Hilfsangeboten in der Bundesrepublik Deutschland erhalten?

Antwort der Bundesregierung:

Anders als die Frage unterstellt trägt die gesetzliche Regelung gerade dazu bei, den Nachzug zwangsverheirateter Ehegatten nach Deutschland und damit die in der Frage beschriebene Konstellation von vornherein zu verhindern. Zwangsverheiratungen verfehlen auf diese Weise ihr Ziel. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/7288 vom 27. November 2007 verwiesen.

Angesichts dieser Antwort, sollte die Bundesregierung doch in der Lage sein, ihre Behauptung, die Ehegattennachzugsregelung würde Zwangsverheiratungen verhindern, auch zu belegen. Dann kann sie aber nicht, weil es nicht einmal verlässliche Schätzungen über Zwangsverheiratungen gibt. Entsprechende Zahlen sollen erst 2010 vorliegen. Wie aber kann diese Behauptung aufgestellt werden, wenn man nicht messen kann, ob die Zahl der Zwangsehen zurückgeht?

Die Mühe, dem Verweis nachzugehen, ersparen wir uns an dieser Stelle mangels Aussicht auf Erfolg, eine Antwort zu erhalten.

e) Wie bewertet sie die gesetzliche Neuregelung insgesamt vor dem Hintergrund, dass das Ziel einer Förderung der Integration nicht erreicht wird, weil die Betroffenen im Ausland wesentlich länger benötigen, um Sprachkenntnisse zu erwerben, weil sie damit auch später in die hiesige Gesellschaft integriert werden und weil insgesamt die Identifikation mit der hiesigen Gesellschaft erschwert wird, wenn sich die Betroffenen von Beginn an aufgrund der als Diskriminierung empfundenen Behördenerfahrungen als nicht gewollt oder unerwünscht fühlen (vgl. Broschüre des iaf e. V., S. 36)?

Antwort der Bundesregierung:

Die bereits vor der Einreise erworbenen Sprachkenntnisse erleichtern das unmittelbare Zurechtfinden des Ehegatten in Deutschland. Der Gesetzgeber fordert vor dem dauerhaften Zuzug ausdem jeweiligen Herkunftsland nach Deutschland grundsätzlich für alle zuziehenden Ehegatten entsprechende Bemühungen zur sprachlichen Integrationsvorbereitung.

Man beachte, welchen Teil der Frage die Bundesregierung außen vor lässt: „weil insgesamt die Identifikation mit der hiesigen Gesellschaft erschwert wird, wenn sich die Betroffenen von Beginn an aufgrund der als Diskriminierung empfundenen Behördenerfahrungen als nicht gewollt oder unerwünscht fühlen„. Wohl deshlab, weil es keine plausieble Erklärung dafür gibt.

f) Wie bewertet sie die gesetzliche Neuregelung insgesamt vor dem Hintergrund, dass nach Angaben des iaf e. V. zunehmend (oft hoch qualifizierte) Deutsche über ihre Auswanderung nachdenken bzw. diese auch vollziehen, weil sie sich infolge der mit der Neuregelung verbundenen (Inländer-)Diskriminierung und erlebten Gängelung nicht mehr mit diesem Staat identifizieren können?

Antwort der Bundesregierung:

Die Bundesregierung geht davon aus, dass es sich um nicht repräsentative Einzelfälle handelt.

Auf die Fälle wird nicht Stellung genommen. Wer weg wolle, solle weg, scheint zwischen den Zeilen zu stehen.

g) Wie bewertet sie die gesetzliche Neuregelung insgesamt vor dem Hintergrund, dass die derzeitige „Inländerdiskriminierung“ für eingebürgerte Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit einen Anreiz bietet, ihre deutsche Staatsangehörigkeit wieder aufzugeben (vgl. Broschüre des iaf e. V., S. 31 f.)

Antwort der Bundesregierung:

Die Regelung zum Sprachnachweis setzt aus Sicht der Bundesregierung keinen derartigen Anreiz.

Diese Antwort grenzt an Unverschämtheit. In der Einleitung der Anfrage wird der oben erwähnte Fall wie folgt ausgeführt:

Hiltrud Stöcker-Zafari vom iaf e. V. veranschaulichte eine besonders desintegrative Auswirkung der Neuregelung am Beispiel eines eingebürgerten Griechen mit doppelter Staatsangehörigkeit. Dieser denkt daran, die deutsche Staatsangehörigkeit wieder aufzugeben, weil er dann als (nur) griechischer Staatsangehöriger den Freizügigkeitsbestimmungen der Europäischen Union gemäß seine Frau aus der Dominikanischen Republik auch ohne vorherigen Sprachnachweis in die Bundesrepublik Deutschland nachholen könnte. Die so genannte Inländerdiskriminierung (für Unionsbürger/Unionsbürgerinnen gelten bessere Bedingungen als für Deutsche) führt zu absurden Ungleichbehandlungen in der Praxis und in Einzelfällen auch dazu, dass Deutsche vorübergehend im europäischen Nachbarland ihren Wohnsitz nehmen, um dort als EU-Angehörige ihre Ehegatten ohne zusätzliche behördliche Schikanen nachziehen lassen zu können.

Was bleibt dem Doppelstaatler denn auch anderes übrig, als die deutsche Staatsbürgerschaft abzugeben? Der Anreiz, die deutsche Staatsbürgerschaft abzugeben, ist da. Definitiv!

5. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass auf der in der Vorbemerkung genannten Tagung es immer noch als eines der entscheidenden Probleme in der Praxis beschrieben wurde, dass die Bearbeitung von Visumsanträgen zum Ehegattennachzug häufig von der Vorlage eines Sprachzertifikats abhängig gemacht wird, obwohl Sprachkenntnisse auch anders nachgewiesen werden können, angesichts ihrer Antwort auf die Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 16/10052, wonach es hierfür „keine Anhaltspunkte“ gebe, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen oder plant sie, um solche weisungswidrigen Praktiken künftig auszuschließen – oder mit welchen Gründen zieht sie gegebenenfalls die Angaben von Fachverbänden wie dem iaf e. V. in Zweifel?

Antwort der Bundesregierung:

Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/9137 vom 7. Mai 2008 und zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/10052 vom 24. Juli 2008 verwiesen.

Antwort der Bundesregierung aus 16/9137:

Die in der Frage zitierte Behauptung ist unzutreffend. Die Auslandsvertretungen sind angewiesen, Visumanträge zum Ehegattennachzug auch bei fehlendem Sprachzertifikat oder gleichwertigem Sprachnachweis anzunehmen und den Antragstellern die persönliche Vorsprache zu ermöglichen, damit sie etwaige gesetzliche Ausnahmen vom Sprachnachweis oder die Offenkundigkeit ihrer Deutschkenntnisse geltend machen können. Die Zurückweisung eines Visumantrags wegen unvollständiger antragsbegründender Unterlagen in dem Fall, dass der Antragsteller auf der Antragsannahme besteht, ist nach allge- meiner Erlasslage des Auswärtigen Amts unzulässig. Damit soll für den Antragsteller auch die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsbehelfen gegen eine Visumversagung, insbesondere zur Geltendmachung etwaiger Befreiungstatbestände von Erteilungsvoraussetzungen, sichergestellt werden.

Antwort der Bundesregierung aus 16/10052:

Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, dass die in der Frage genannte Weisung zu Visumanträgen auf Ehegattennachzug von den Auslandsvertretungen nicht umgesetzt wird. Vereinzelten Beschwerden über eine angeblich gegenteilige Verfahrenspraxis geht das Auswärtige Amt in jedem Einzelfall nach. Sie haben sich bisher nicht als zutreffend erwiesen.

Es gibt Probleme, die existieren. Sie werden von Betroffenen vielfach vorgetragen, die in der Summe auch keine Einzelfälle mehr sind. Die Bundesregierung will aber nichts gesehen und nichts gehört haben. Sie will es offensichtlich nicht.

7. Wie beurteilt die Bundesregierung Angaben von Betroffenen bzw. von Beratungspersonen auf der in der Vorbemerkung benannten Tagung,

c) wonach es bereits die Vorsprachesituation in den Botschaften häufig verhindere oder erschwere, Sprachkenntnisse auch ohne entsprechendes Zertifikat nachweisen zu wollen (Brüllen durch Trennscheiben; Sprechanlagen)?

Antwort der Bundesregierung:

Die persönliche Vorsprache von Antragstellerinnen und Antragstellern im Visumverfahren zum Familiennachzug findet unter Berücksichtigung der akustischen Gegebenheiten überwiegend in einem räumlich gesonderten Bereich der Visastelle statt.

Auch wo eine solche Trennung aufgrund der baulichen Situation der Auslandsvertretung nicht möglich ist, wird sichergestellt, dass die beim dauerhaften Familienzuzug bedeutsame persönliche Vorsprache der Antragsteller möglichst ungestört erfolgen kann.

Brüllen durch Trennscheiben stellt in den Augen der Bundesregierung also eine ungestörte Vorsprache dar. Sonst müsste die Bundesregierung wenigstens eine Überprüfung der Umstände ankündigen. Scheint aber niemanden zu stören, wenn Ehegatten ihre Deutschkenntnisse durch eine Trennscheibe durch Brüllen nachweisen müssen.

8. Welche Gründe sprechen dagegen oder dafür, mit einem Sprachvisum nach § 16 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in die Bundesrepublik Deutschland befristet einzureisen, hier einen Sprachkurs zu besuchen – wesentlich kostengünstiger als im Ausland und mit Unterstützung der Ehegatten –, die Kenntnisse über A1 hier zertifizieren zu lassen, dann auszureisen und mit dem entsprechenden Visum zum Ehegattennachzug wieder einzureisen?

a) Falls die Bundesregierung ein solches Verfahren ablehnt oder für unzulässig hält, wie wäre dies zu begründen angesichts des Umstandes, dass auch bei diesem Verfahren der Spracherwerb des geforderten Niveaus vor der endgültigen Einreise gesichert und damit der Gesetzeszweck erfüllt wäre?

b) Falls sie ein solches Verfahren befürwortet und für sinnvoll hält, wird sie die deutschen Botschaften im Ausland entsprechend anweisen, solche Visa zum Zweck des Spracherwerbs in der Bundesrepublik Deutschland auch zu erteilen, weil andernfalls mit Ablehnungen unter Hinweis auf das eigentlich erforderliche Visum zum Ehegattennachzug gerechnet werden müsste (bitte begründen; vgl. iaf-Broschüre, S. 20)?

c) Hält die Bundesregierung ein solches Verfahren für einen „Visumsmissbrauch“ bzw. insbesondere aus dem Grund für unzulässig, weil eigentlich ein Visum für den Ehegattennachzug benötigt würde – aber worin läge dann der Missbrauch, wenn doch jeweils der gesetzlich vorgesehene Zweck erfüllt wäre (bitte begründen)?

Antwort der Bundesregierung:

Einreise und Aufenthalt für einen nichtstudienvorbereitenden Sprachkurs sind nach § 16 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes allgemein und daher auch für Ehegatten möglich. Nach den allgemeinen Bestimmungen des§ 5 des Aufenthaltsgesetzes ist bei der Visumerteilung die Rückkehrabsicht festzustellen. Mit Blick darauf ist bei der Erteilung eines Visums zum Sprachkurs nach § 16 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes ein etwaiger Wunsch nach Familiennachzug in Rechnung zu stellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass den Ausländerbehörden nach § 16 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes kein Ermessen für einen etwaigen Aufenthaltszweckwechsel zum unmittelbar anschließenden Daueraufenthalt im Inland eingeräumt ist, weil der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung vor dem Zuzug nach Deutschland im Visumverfahren erfolgen soll.

Der Antwort ist zu entnehmen, dass gegen eine befristete Einreise nichts entgegensteht, um in Deutschland einen Sprachkurs zu besuchen. Trotzdem sollen die Sprachkurse im Ausland gemacht werden und nicht in Deutschland. Begründung? Keine.

11. Wie beurteilt die Bundesregierung den finanziellen Nachteil, der sich für den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ehegatten daraus ergibt, dass erst nach der Einreise des Partners/der Partnerin die Lohnsteuerkarte gewechselt werden kann (in einem in der Broschüre des iaf e. V. konkret benannten Beispielsfall wird dieser Verlust auf 2 280 Euro bei sechsmonatiger Wartezeit beziffert; zudem können finanzielle Mehrbelastungen, die durch das Getrenntleben und die Finanzierung der Sprachkurse im Ausland anfallen, steuerlich nicht geltend gemacht werden)?

Antwort der Bundesregierung:

Aus Sicht der Bundesregierung sollten integrations- und migrationspolitische Entscheidungen möglichst von steuerrechtlichen Erwägungen freigehalten werden.

Diese Antwort bedarf keiner Kommentierung.

12. a) Warum verweist die Bundesregierung einerseits zur Begründung der Einschränkung des Ehegattennachzugs durch Sprachanforderungen vor der Einreise auf die Niederlande und Frankreich, wo ähnliche Regelungen getroffen wurden, verweigert aber andererseits eine Bewertung von Entscheidungen in anderen Ländern, wie zum Beispiel in Großbritannien, die ausdrücklich erst nach der Einreise den Erwerb von Sprachkenntnissen zu verlangen (vgl. KNA-Meldung vom 24. Juli 2008 und Bundestagsdrucksache 16/10198, Antwort zu Frage 9b)?

Antwort der Bundesregierung:

Die Bundesregierung berücksichtigt bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen die Erfahrungen anderer Länder, entscheidet jedoch nach Maßgabe ihrer eigenen politischen Zielsetzung.

Wohl die einzig direkte und ehrliche Antwort. Was sich allerdings hinter der politischen Zielsetzung verbirgt, wird selbstverständlich nicht erläutert.

Stellungnahme

Jetzt, wo wir die Zusammenfassung der hib-Meldung und Teile der Kleinen Anfrage der Linksfraktion kennen, drängt sich die Frage auf, wieso die Kernpunkte der Anfrage in den hib-Meldungen nicht einmal Erwähnung finden? Ist es nicht seltsam, dass die hib-Meldung, dass vom Pressezentrum des Deutschen Bundestages herausgegeben wird, auf keines dieser kritischen Fragen und deren Antworten eingeht? Im Fragenkatalog der Linksfraktion geht es im Wesentlichen um Probleme im Zusammenhang mit der Ehegattennachzugsregelung und nicht um Statistiken allein, die mittlerweile bekannt sind.

Auf meine telefonische Anfrage bei der Redaktion, weshalb die wesentlichen Kernpunkte in den hib-Meldungen keine Erwähnung finden, konnte man keine Antwort geben. Die Redaktion sei immer darum bemüht, den Inhalt – so weit es geht – in Grundzügen ohne Wertung wiederzugeben. Weshalb das in diesem Fall nicht geschehen sei, könne man nicht sagen.

Auf mein Drängen hin, dass hib-Meldung in Zusammenhang mit dem Ehegattennachzug stets den Eindruck erwecken, als handele es sich um ein Werbetext für die Bundesregierung, verwies man mich an den zuständigen Redakteur weiter, der aber gerade nicht im Hause sei.

Mann kann sich denken, weshalb die Zusammenfassungen so formuliert sind, wie sie sind. In der Hoffnung, die Leser würden sich nicht die Mühe machen, die einzelnen Fragen durchzugehen, stellt man etwas online, dass zum gähnen langweilig ist und/oder nichts Neues beinhaltet. Gepaart mit einer zeitlichen Verzögerung der Veröffentlichung der Antworten, dürfte dann auch der letzte Journalist keine Lust haben, einer Meldung hinterher zu recherchieren, die nichts Interessantes oder Brisantes verspricht.

18 Kommentare
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  1. Hut ab Herr Senol!!!!
    ich verfolge diese hib-Meldungen auch, aber ich verzweifle auch jedesmal und verliere schnell die Lust weiterzulesen, da man die Antworten eh weiß. Bzw. man erkennt, dass keine Fragen beantwortet werden.

    Ich bin echt erstaunt mit wie viel Geduld und Mühe Sie sich an diese Zitate „rangemacht“ haben 🙂

    Nochmals vielen Dank für die Zusammenfassung!

  2. salam1
    Diese Antworten grenzen an Unverschämtheit!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

  3. Das grenzt nicht nur an eine Unverschämtheit, IST eine.

    Ich kann nur bei allen, die davon betroffen sind dafür werben:
    Schreibt Briefe und Petitionen an sämtliche Bundestagsabgeordnete, an den Bundespräsidenten, an die Kanzlerin, etc. in denen Ihr Eure Situation schildert und um Hilfe bittet. Das verändert in vielen Fällen nicht sofort etwas, aber schafft wenigstens ein gewisses Maß an Aufmerksamkeit für die Problematiken, die durch den Sprachtest entstehen. Die Entscheidungsträger sollen zumindest merken, dass viele Menschen unter Ihren Entscheidungen leiden und nicht mit der derzeitigen Politik einverstanden sind.

  4. @ Ruth:

    Na ja… ich hab schon an viele geschrieben. Eine Petition habe ich auch schon eingereicht. Frau Maria Böhmer, Herr Hans Peter Uhl, ja sogar an die Redaktion von Cosmo TV (WDR) habe ich schon geschrieben und auch viele andere dazu ermutigt, das gleiche zu tun. Es es tut sich nichts. Man kommt sich völlig hilflos und nicht verstanden vor! Es ist für mich und viele andere betroffene eine Katastrophe. Ok für meinen Mann und mich ist es schon zu spät. Er hat neulich seine Prüfung bestanden.

    Mir geht es jetzt eher darum, dass er sein Visum so schnell wie möglich erhält und spätestens am 31.12.2008 einreist. Denn wie ihr vielleicht wisst, wird man trotz einer Heirat nach Steuerklasse 1 abgerechnet, soweit der Ehepartner nicht in Dtld. seinen Wohnsitz hat. Das bedeutet Klartext: Wenn mein Mann nicht noch im Dezember hierher kommt, werde ich somit über 2000€ Lohnsteuer an den Staat verschenkt haben!!!!Diese Belastung kommt ja auch noch hinzu! Viel weniger Nettolohn, von dem ich meinen Mann im Ausland unterstütze + hier lebe + eine Wohnung finanzieren muss….

    2000€ wären für mich schon mal ne Couchgarnitur 🙂 Es ist einfach zum verrücktwerden… Die Mietpreise sind auch extrem hoch. Na dann mal ein guter Start ins Familienleben, als vorerst Alleinverdienerin!!
    Es hört einfach nicht auf…. Dann muss halt wieder die Familie herhalten. Aber nicht jeder hat so ein Glück

  5. @ elif:

    Die Antwort der Bundesregierung auf die 11. Frage muss Dir dann ja besonders gefallen haben:

    Aus Sicht der Bundesregierung sollten integrations- und migrationspolitische Entscheidungen möglichst von steuerrechtlichen Erwägungen freigehalten werden.

  6. Oh ja 🙂 Schuften wie ein Schwein und am Ende der nüchterne Blick aufs Konto. Na ja… nicht nur mir gehts so.
    Alle sind verzweifelt…. Zumindest die meisten Arbeitnehmer mit Durchschnittslöhnen. Und ab 2009 wirds ja noch doller…. Ich glaub Auswandern wird für die Meisten der richtige Weg sein.

  7. salam
    danke Ruth für die Antwort!da hast du recht!
    mein Frau versteht das auch nicht aber ich sage sie muss durch und muss diese verdammte Sprachtest machen in chaa Allah!
    salam

  8. Hallo leute gestern hatte meine Frau Ihre Prüfung heute sind die ergebnisse da. Meine Frau hat bestanden 87 punkte oder so 🙂
    Also eins muss ich euch sagen was ich darüber schon weider alles gehört habe …..
    da stellt es einem die haare auf….
    Da wird mit wortspilerein alles mögliche gemacht.aber egal hauptsache sie hat es jetz geschafft..

    sorry wegen der rechtschreibung…habe gerade wenig zeit,,,,

    mfg

  9. oh Super!!!! Herzlichen Glückwunsch… Na dann mal ran jetzt an den Visumantrag!
    Mein Mann hat sein Visum erst gestern stellen können.
    Die Terminvergabe verzögert das Ganze nochmal 🙁
    Leider…. Ankara ist voll.

    Viel Glück

  10. Hallo Elif,
    eine Frage.
    Kannst du mir mal bisschen erlaeutern wie das bei euch in Ankara abgelaufen ist?
    Meine Frau war heute dort. Sie wurde KURZ ausgefragt im gegensatz zu den anderen. Bei den anderen hat man viel mehr wissen wollen.
    Es kamen so fragen wo habt ihr euch kennengelernt usw….
    Zum schluss hat mann nach İhrer nummer gefragt weil mann sie anrufen möchte. Wird das bei jedem verlangt? Auf diesen Antraegen muss mann ja sowieso die Tel. Nummer hinterlegen.
    Sie musste auch diesen wisch NİCHT unterschreiben wo draufsteht das mann richtige angaben macht ansonsten…..usw….
    Was denkst du bzw. İhr warum sagt man zu İhr wir rufen Sie an obwohl man Tel. nummer auf dem Antrag hat und UPS auch abgibt.

  11. Tja…. dann könnt ihr euch glücklich schätzen 🙂

    Es wird nicht lange dauern bei deiner Frau. Denn die Nummer dient für die UPS (Kargo). Deine Frau erhält eine SMS, wo bescheid gegeben wird, wann sie ihr Pass inkl. Visum erhält :).

    Meinen Mann haben die auch nur gefragt wann, wo, wie wir uns kennengelernt haben. Ansonsten gab es keine Probleme. Ankara ist sehr schnell.. das muss ich denen lassen! Mein Mann hat sein Visum innerhalb von 8 Tagen erhalten, weil alle Unterlagen vollständig waren. Und das mit der Unterschrift muss jeder machen. Das ist als Sicherheit für die Behörden gedacht. Und ein kleiner Tipp… Geh morgen früh direkt zu deinem Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde. Dort kannst deine Unterlagen abgeben. Das beschleunigt das Ganze. Die letzten 3 Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Arbeitsvertrag. Ich hoffe ihr habt genauso Glück wie wir…

    Also… Macht euch keine Sorgen;) Bald wird deine Frau eine SMS von der UPS/ Kargo bekommen. Dann wird man sie anrufen und fragen, wo/ bei wem man den Pass aushändigen soll. Dann kannst du sofort ein Ticket kaufen und schon gehts los 😀

  12. @
    Söhmelioglu:

    Was werden denn da für fragen gestellt,wo man sich kennen gelernt hat und was noch .Kannst du es mir bitte sagen.würde mich freuen wenn du mir ne e-mail mit den fragen schickst-unter angel.!507@hotmail.de

  13. Vielen Dank für diesen Beitrag. Ich habe gerade genau dieses Problem. Ich fliege im Juni nach Deutschland, um zu arbeiten, mein Mann will nachziehen, doch kann kein Deutsch. Dieser Deutschtest hat es echt in sich: über Sprechen, Schreiben, Grammatik und Hören. Vielleicht muss ich jetzt drei Monate getrennt von meinem Mann leben, damit er im Ausland Deutsch lernt, auf die Arbeitserlaubnis wartet und dann endlich nachkommen kann. In dieser Zeit werden wir außerdem viel Geld verlieren, da wir warten müssen. Dieses Gesetz ist einfach zum K***en und ich bin echt froh, wenn ich wieder aus Deutschland raus bin. Ich schäme mich für das Land. Ich kenne kein anderes Land, in dem man die Sprache lernen muss, um mit seinem Partner zusammen zu sein. Das Recht auf Ehe und das Recht zu lieben wird von der deutschen Bundesregierung ignoriert!

  14. Also – ich muss einfach auch was dazu schreiben . Ich gehöre zu den sogenannten diskriminierten Inländern . Ich bin Deutsche und warte darauf , dass mein Ehemann ( NICHT-EU-BÜRGER) zu mir kommen darf . Scheitert natürlich an dem netten Sprachkurs/Test . Die Vorgaben sagen zwar aus , dass einfache Kenntnisse verlagt werden , aber die Realität sieht ganz anders aus . Die Kurse/Tests sind schwerer als eigentlich vorgeschrieben , aber das kümmert die Regierung nicht . Überprüft eigentlich mal jemand die Machensachaften ??? Als Deutsche in dem Land in welchem ich geboren und aufgewachsen bin und jahrzehntelang meine Steuern gezahlt habe , fühle ich mich diskriminiert , kriminalisiert und hilflos gegenüber der Allmacht unseres Staates. Als ausländischer Bürger , der hier lebt , würde ich mir in dieser Situation echt überlegen , ob ich die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen soll oder nicht . Momentan schiesst man sich damit was unser Problem angeht , ein Eigentor . Und ja , es stimmt und trifft auch auf mich zu : ich werde hier aus Deutschland weggehen – spätestens Anfang 2011!!! Viele tun das bereits . Aber der Regierung ist das eh schnuppe . Die sind so arrogant ! Auch das mit der Steuerbelastung ist eine Frechheit . Man ist verheiratet und wird steuerlich eingestuft als wäre man ledig . Bekommt weniger Geld und hat hohe Belastungen , denn die Familie im Ausland will man ja trotzdem unterstützen. Es ist zum Verzweifeln. Aber laut CDU ist das alles zumutbar : die psychische Belastung wegen der Trennung vom Partner und die finanzielle Belastung sowieso . Wie wollen DIE das wissen ??? DIE sind nicht in unserer Situation und haben auch ein richtig fettes Einkommen ( Steuerzahler sei Dank!!). Es ist wahr : dieses Gesetz ist zu KOTZEN . Kann man ruhig ausprechen . Weiter so Deutschland !!!! Angelika Faye

  15. ZUM KOTZEN meinte ich sorry . Das hier habe ich auch gefunden: Es wird behauptet , die Scheidungsrate wäre soooo hoch bei binationalen Ehen . Das lässt ja gleich wieder die Vermutung aufkommen “ also doch nur Scheinehen “ !!! &&&&& Dazu folgendes aus dem Internet : Das hier über Scheidungsraten lamentiert wird ist Beleg für den Grad der Auseinandersetzung des Autors mit der Thematik. Wenn mann weiss, das es gerade in binationalen Beziehungen eben nicht möglich ist mal eine gewisse Zeit zusammenhängend zusammen zu leben, erklärt sich auch ein eventuell höher Scheidungsgrad. Da Besuchsvisa wegen nicht belegbarer Rückkehrwilligkeit der Antragsteller in über 90 Prozent der Fälle nicht ausgegeben werden, bleiben genau zwei Wege: Heirat und anschliessender Familiennachzug oder Heiratsvisum für genau 3 Wochen – falls man das A2, sorry, A1-zertifikat des GI vorlegen kann. &&&&&&
    Man macht uns in vielerlei Hinsicht das Leben schwer . Ist es eine Zwangsehe oder eine Scheinehe ???? Will sich der nachziehende Partner vielleicht nur an der Staatskasse guetlich tun und abkassieren ???? Das nur nochmal dazu , dass man zusaetzlich zu dem Leidensdruck ohne den Partner auskommen zu muessen auch noch kriminalisiert wird . Es ist eine Schande . L.G. Angelika

  16. @ Angel-faye:
    Hallo Angel-faye!

    du hast mir bei Multi-Kulti-Ladies geschrieben 🙂 Ich wollte nur kurz fragen, wann überhaupt eine Sendung im WDR über dieses Thema gelaufen ist? Ich habe wieder einer Dame beim WDR gemailt, aber die wusste auch nicht so ganz, wann es Sendungen darüber gab. Ich bin berufstätig und leider nicht auf dem laufenden, wenn es um Fernsehsendungen geht.

    Ich hoffe das mit deinem Mann klappt auch bald! Aber glaub mir, nach dem er hier ist, hört es noch lange nicht auf… Integrationskurse, Fahrerlaubnisse umschreiben etc. Die Kosten steigen und steigen.
    Viel Glück für alle

  17. @ elimu: @ elimu: Hallo, schön von Dir zu lesen :-)) . Also , es ist eine Sendung in Planung und der Sender wird sich wieder bei mir melden . Wann das sein wird , weiss ich leider auch nicht , aber ich denke , es wäre sehr gut , wenn sich noch weitere Betroffene dort melden . Die Anschrift habe ich in einem vorhergehenden Beitrag hinterlegt. Ansonsten bin ich beim Fernsehprogramm auch nie auf dem Laufenden . Man hat zu viel um die Ohren um sich darauf zu konzentrieren.
    Dass es nach der Einreise unserer Partner/innen weitergeht mit dem Behördenstress ist ja klar – schliesslich leben wir in Deutschland mit unserer allseits bekannten Bürokratie. Aber zumindest ist man dann zusammen . Ich habe am 08.06. einen Termin bei der ABH und mein Mann wird am 22.06. einen 6-Wöchigen Intensivkurs beginnen. Prüfung ist dann im August und ich hoffe , er besteht dieses Mal . Ich werde voraussichtlich rüberfliegen und mit ihm zusammen lernen . Dieses Gesetz ruiniert einen finanziell ,
    aber was soll man machen ? Ich werde 2011 aus Deutschland weggehen – soviel steht fest . Unter dieser Regierung mit diesen Ungerechtigkeiten und Missachtung unserer gesetzlich verankerten Rechte (besonders für Menschen in unserer Situation) will ich nicht hier bleiben .
    Für Dich und Deinen Mann viel Glück weiterhin – gemeinsam schafft ihr auch die nächsten Hürden .
    Viel Glück auch für alle Anderen . Lieben Gruss Angelika

  18. hallo leute,
    ich bin auch in einer solchen situation , mein mann stammt aus der türkei wie einige von hier auch.
    mein mann hat erst beim zweiten anlauf seinen sprachtest bestanden obwohl ich die letzten vier wochen bevor er freiwillig ausgereist ist jeden tag geübt habe mit ihm . aber das hat auch nichts gebracht zumindest beim ersten mal . ich finde dieses gesetz auch zum ……. . mann will mit den den menschen den mann liebt zusammen leben aber man lässt uns nicht .
    dazu kommt noch das die ausländerbehörden immer gleich denken es ist eine“ scheinehe“ . aber da bin ich nicht die einzige betroffene der das passiert ist.
    die von den ausländerbehörden kommen ja dazu auch nicht sag ich mal aus den knick den antrag aufs visum zum ehegattennachzug zu bearbeiten, nein lieber erst mal auf den nächsten aktenstapel liegen lassen.
    ´sie machen lieber erst die anderen visas bearbeiten nur wir werden hingehalten was echt zum ….. ist.

 

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