US-Gericht verurteilt Studenten wegen „totaler Blödheit“

30. Januar 2007 | Von | Kategorie: Feuilleton | Keine Kommentare |

Ein 21-jähriger Student aus Miami schaffte es im August vergangenen Jahres nicht mehr ganz rechtzeitig zum Flughafen. Um trotzdem noch an Bord seiner Maschine zu kommen, ließ er sich etwas einfallen – nämlich eine Bombendrohung. Ein US-Gericht würdigte die Aktion mit einem Urteil wegen „totaler Blödheit“. (Quelle: RP)

Würde mich interessieren, ob der Student wirklich wegen „totaler Blödheit“ verurteilt worden ist. Hierzulande gibt es keine Vorschrift, die „totale Blödheit“ unter Strafe stellt. Doch dürfte die Tat des Studenten auch bei uns nicht wegen sondern trotz „totaler Blödheit“ nicht ohne Folgen bleiben, außer:

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat nicht wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. (§ 20 StGB)

Ekrem Senol – Köln, 30.01.2007

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