Die zwei Gesichter von JuraBlogs.com
22. Dezember 2008 | Von E. S. | Kategorie: Feuilleton | 11 Kommentare |Als ich mich gegen Ende März 2008 von JuraBlogs.com verabschiedete, hatte ich noch ein mulmiges Gefühl im Magen. Heute geht es mir und meinem Blog besser. Ich möchte hier nicht alle Argumente aufführen, die mich damals zur Trennung von JuraBlogs bewegt haben. Wer Interesse hat, kann meinen Artikel vom 20. März 2008 lesen.
Seit meinem Ausstieg haben mich einige Blawger angeschrieben und sich nach meinen Erfahrungen nach meinem Ausstieg erkundigt. Anfangs fehlten die Besucher von JuraBlogs selbstverständlich. Besucher aus Google blieben dagegen anfangs konstant und stiegen mit der Zeit peu á peu an. Das mag verschiedene Ursachen haben: weiter steigende Anzahl von Blogbeiträgen oder keine Konkurrenz von JuraBlogs durch inhaltsgleiche Inhalte, die von Google nicht selten besser gelistet werden oder viele weitere Faktoren. Eine klare Aussage ist nicht möglich.
So oder so, der folgende Test zeigt aber, dass mein Ausstieg richtig war. Um den Test durchzuführen, muss man zunächst einmal auf die Startseite von JuraBlogs.com gehen. Hier der Link: www.jurablogs.com. Spätestens jetzt – mindestens 99% der Blawger, deren Blogs auf JuraBlogs.com gelistet sind, werden schon einmal auf der Startseite von JuraBlogs.com gewesen sein – wurde auf Ihrem Rechner gespeichert, dass Sie mal auf der Startseite von JuraBlogs.com waren. Jetzt suchen wir uns eine zufällige Ãœberschrift aus JuraBlogs.com aus und lassen nach dem Wortlaut in Google suchen.
Ich habe hier als Beispiel die Ãœberschrift „Ausgleichsansprüche beim Tod des nichtehelichen Partners“ (klicken!) von www.rechthaber.com genommen. Google präsentiert daraufhin erwartungsgemäß sowohl JuraBlogs.com (1. Platz) als auch www.rechthaber.com (4. Platz) in den Suchergebnissen. Nun klicken wir auf das Google-Suchergebnis, dass auf JuraBlogs.com führt (1. Platz) und lassen das Browserfenster oder Tab geöffnet.
Nun öffnen wir ein neues Browserfenster oder ein Tab und löschen sämtliche Cookies (unter Firefox: Extras/Private Dateien löschen/Cookies auswählen; unter Internet Explorer: Extras/Browserverlauf löschen/Cookies löschen anklicken). Daraufhin lassen wir Google erneut nach „Ausgleichsansprüche beim Tod des nichtehelichen Partners“ (klicken!) suchen und klicken erneut auf das Google-Suchergebnis, dass auf JuraBlogs.com führt. Wer alles richtig gemacht hat, sollte zwei JuraBlogs.com Seiten geöffnet haben, die anders aussehen.
Auf der ersten Seite ist lediglich ein großzügiger Auszug aus dem Originaltext zu sehen, auf der zweiten Seite ebenfalls den selben Auszug aus dem Originaltext. Diesmal allerdings mit Werbeeinblendungen, einer Kommentarfunktion (unten) und ein Hinweis auf „Aktuelle Kommentare“ (unten rechts). Wer gerne Leserkommentare zu seinen Blogbeiträgen liest, kann hier möglicherweise weitere finden.
Fazit: Es ist verständlich, dass man Stammleser – die auch mal auf der Startseite von JuraBlogs.com waren – von Werbeeinblendungen verschont. Es ist aber geradezu paradox, dass man auch die Kommentarfunktion von Stammlesern – das sind vor allem Blawger, die JuraBlogs.com mit Inhalten versorgen – ausblendet.
Ganz offen: Ich finde es schade, dass der Betreiber an diesem System festhält. Wie viele Blawger, die JuraBlogs.com mit Inhalten versorgen, haben wohl bis heute die zwei Gesichter von JuraBlogs.com gesehen oder wurden darüber informiert?
[…] die zwei Gesichter von Jurablogs berichtet der Kölner Rechtsanwalt Ekrem Senol: Als ich mich gegen Ende März 2008 von […]
[…] habe den von Ekrem Senol beschriebenen Test mit einem eigenen Beitrag […]
Vielleicht einfach mal den geplanten Relaunch abwarten und schauen, wie es dan aussieht.
@ Consigliere:
Nein, nicht passiv abwarten, sondern aktiv mitgestalten. 🙂
@ Consigliere:
Von einem Relaunch wusste ich bisher nichts. Darum geht es hier aber auch nicht. Bereits im März 2008 habe ich den Betreiber auf diese Dinge hingewiesen, ohne dass sich etwas geändert hat (neun Monate sind es her). Mir wäre ein transparenteres JuraBlogs lieber. Dann würde ich auch – mal vorausgesetzt, der Betreiber möchte es überhaupt noch – wieder mitmichen. 😉 Gegen Werbung habe ich definitv nichts. Die Kommentarfunktion dagegen geht mir eindeutig viel zu weit. Außerdem wäre mir ein eindeutig sichtbarer Link auf die Quelle wichtig.
Ich denke, es war schon die richtige Entscheidung „Tschüss“ zu sagen. Klar, für fast alle Blogger ist das Publizieren ihrer Texte mehr ein Hobby, was aber nicht heißen darf, dass diese frei von jeglichem Urheberrecht sind. Und Werbung auf fremde Inhalte zu setzen find ich schon dreist.
Nicht minder dreist ist es, wenn zu einem eigenen Beitrag Kommentare auf einer anderen Seite erscheinen, über die man nicht einmal Kenntnis erlangen kann.
Ich weiß zwar nicht, wie das nach dem von Consigliere angesprochenen Relaunch aussehen soll, aber in der jetzigen Version kann ich Deine und Hoenigs Sorgen nachvollziehen.
MfG Engin
Hallo Herr Senol,
Ich finde es gut, dass Sie Ihren Lesern die Erfahrungen „nach JuraBlogs“ mitteilen – es steht jedem Autor frei, sich für oder gegen JuraBlogs zu entscheiden. Daran hat sich in den letzten Monaten genau so wenig geändert, wie an der technischen Ausgestaltung des Angebots.
Auf Grund unserer damaligen Diskussion habe ich im Impressum von JuraBlogs jedoch folgenden Satz hinzugefügt:
„Sollten Sie sich zu einer Teilnahme entschließen, beachten Sie bitte die Informationen in folgendem Beitrag: Kommerzielle Nutzung von Artikeln auf JuraBlogs.com“. Dahinter findet sich dann ein Link auf den entsprechenden Diskussionsartikel in unserem Blog von damals (bzw. jetzt auf die Kopie in unserer internen Datenbank).
Das seit langem an einem Relaunch gearbeitet wird, habe ich – wo immer es möglich war – offen mitgeteilt und aktiv nach Feedback gefragt. Zuletzt gab es dazu beispielsweise eine lange Diskussion auf Jurabilis (als es um das vermeintlich sinkende Niveau der Einträge ging).
Die neue Version ist zu einem großen Teil bereits fertig und wird sich mittelfristig wesentlich mehr auf einen personalisierten Bereich konzentrieren. Die Fülle von juristischen Blogs macht es zwingend notwendig, dass es nicht mehr „ein Portal für alle“ geben kann, sondern der Nutzer die Auswahl der für ihn interessanten juristischen Blogs selbst steuern kann und beispielsweise nicht mehr nur den standardisierten (im übrigen werbefreien und mehr als 700 Mal täglich verschickten Newsletter) beziehen kann.
ich wünsche Ihnen frohe Festtage und hoffe auf Ihr Verständnis, dass ich die Diskussion von meiner Seite nicht weiter führen werde. Neugierige Leser können sich gerne die „kilometerlangen“ Ausführungen im Originalthread hier durchlesen.
VG Matthias Klappenbach
@ Matthias Klappenbach:
Es ist mir ein Rätsel, weshalb Sie – wie auch im März 2008 – die Diskussion nicht weiterführen wollen. Insbesondere für Ihr Relanch könnten Sie vielleicht die eine oder andere Anregung holen, von der alle profitieren. Schließlich geht es um Kritik an ihrem Portal.
Auch ist mir ein Rätsel, weshalb Sie immer und immer wieder versuchen, Stellung zu den Werbeeinblendungen zu nehmen – das ist noch das kleinste Ãœbel obwohl ich jedenfalls über die Kommerzielle Nutzung nicht in Kenntnis gesetzt wurde – und dabei den Kommentarbereich in Ihrem Portal komplett ausblenden in Ihren Stellungnahmen.
Weiterhin verstehe ich nicht, weshalb die Kommentarfunktion nicht für Besucher zu sehen ist, die von der JuraBlogs-Startseite kommen oder irgendwann einmal dort waren.
Schließlich verstehe ich auch nicht, weshalb es Ihnen nicht möglich war, einen auffälligeren Link zu den Quellseite zu setzen oder einen deutlicheren Hinweis, dass es sich um fremde Inhalte handelt, in den letzten neun Monaten.
In der Hoffnung, dass Sie die Kritikpunkte und Vorschläge aus dem „kilometerlangen“ „Originalthread“ noch einmal durchlesen, bevor Sie Ihre Arbeit am Relaunch abschließen, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
PS: Ich hoffe auch, dass Ihnen der Relaunch so gelingt, dass ich wieder Lust hätte, mitzumachen – wobei ich nicht daran zweifle, dass Ihnen das bestens gelingen wird, so versiert, durchdacht und clever Sie Portale gestalten.
@ Hoenig:
Meine Aussage bezog sich insb. auf den markigen Satz
Daher einfach mal die für Ende des Jahres angekündigten Neuerungen abwarten, bevor man solche Aussagen „raushaut“. Und darum, Herr Senol, geht es hier durchaus auch um den Relaunch, der nunmal lang angekündigt ist. Sogar mit einem Zeithorizont. Dann kurz vorher solche Aussagen zu tätigen, ohne zu wissen, inwieweit der Betreiber überhaupt vorhat, hat dem System festzuhalten, erscheint mir unnötig (die Tatsache, dass sie mit dem Betreiber bereits vor 9 Monaten diskutiert haben erscheint mir dabei unbeachtlich. Ich jedenfalls würde solche Details vor einer ohnehin anstehenden Ãœberarbeitung sicherlich nicht gesondert einpflegen).
Die Angaben zur Neugestaltung weiß ich im Ãœbrigen „einfach so“, als nicht näher involvierter JuraBlogs-Leser. Nicht, dass es heißt, ich hätte irgendeinen Wissenvorsprung.
@ Consigliere:
Wann der Betreiber ein Relaunch angedacht hat und wann er es umsetzen will, weiß ich nicht. Wenn JuraBlogs.com aber zwei Gesichter zeigt, hält er nach wie vor am System fest. Daran wird auch der angekündigte Relaunch nichts ändern, so lange JuraBlogs.com online ist, wie sie ist. Wenn der Relaunch gelungen ist, können Sie dann „raushauen“, dass meine Aussage nicht mehr stimmt.
Sie haben allenfalls Recht darin, dass Änderungen kurz vor einem Relaunch keinen Sinn machen. Allerdings hatte der Betreiber genug Zeit gehabt (neun Monate!), auf die kritisierten Punkte einzugehen. Es hätte sicher nicht viel Zeit in Anspruch genommen, die Kommentarfunktion zu deaktivieren.
Da Sie keine Domain hinterlassen haben, gehe ich einfach mal davon aus, dass Sie keine Inhalte haben, über die man ohne Ihre Kenntnis woanders diskutiert – korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege.
Sehr interessanter Artikel. Also wirklich interessant muss nun den Artikel aus März noch einmal lesen.