Tagesordnungspunkt zu Staatsbürgerschaftsrecht wurde erweitert
14. November 2008 | Von E. S. | Kategorie: Politik | 4 Kommentare |Soeben erreicht uns ein Änderungsantrag zur Thematik „Staatsangehörigkeitsrecht“. Die ursprünglich auf knapp einer DIN-A4-Seite ausgeführte Problematik, wurde um eine weitere Seite erweitert. Im Folgenden TOP Staatsbürgerschaftsrecht in Volltext:
„Deutschland ist ein Einwanderungsland. Diese Tatsache muss sich auch im Staatsbürgerschaftsverständnis widerspiegeln. Es ist daher an der Zeit, sich vom ethnisch-nationalistisch definierten Staatsbürgerschaftsverständnis zu verabschieden und es durch ein Staatsbürgerschaftsverständnis republikanischer Prägung zu ersetzen.
Die Einführung des Territorialprinzips (ius soli) durch die rot-grüne Bundesregierung war der erste Schritt hierzu. Notwendig ist aber auch ein einbürgerungsfreundliches Klima, sowohl in den Behörden, als auch in der gesamten Gesellschaft. Wir halten die Informationskampagne der Bundesregierung zur Einwanderung an sich für richtig. Leider müssen wir aber konstatieren, dass die gleichzeitig verschärfte Rechtslage auch und gerade bei der Einbürgerung zu einem Rückgang der Anträge geführt hat. Die Staatsministerin für Integration Maria Böhmer (CDU) spricht davon, wie wichtig die Staatsangehörigkeit für die Integration sei. Tatsächlich aber ist unter dieser Bundesregierung die Rate der Einbürgerung um 9,5% zurückgegangen. Es braucht daher dringend Veränderungen im materiellen Recht. Der klare politische Wille der Bundesregierung zu einer Erleichterung der Einbürgerung ist nicht zu erkennen:
Einbürgerungsverfahren dauern bisher viel zu lange und sind zu teuer. Wartezeiten von bis zu 3 Jahren sind keine Ausnahme. Das Einbürgerungsverfahren muss daher verkürzt und beschleunigt werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Verwaltungen personell besser ausgestattet werden, das Einbürgerungsverfahren entbürokratisiert wird, das Recht transparenter gestaltet und vereinfacht wird und die Gebühren sozialverträglich gesenkt werden. Auch müssen die geforderten Aufenthaltszeiten verkürzt werden. Ein Anspruch auf Einbürgerung soll nicht erst nach 8 Jahren bestehen, sondern bereits nach 6 Jahren. In bestimmten Fällen bei Miteinbürgerung von Familienangehörigen, bei anerkannten Flüchtlingen und Staatenlosen und eben nicht nur bei Profi-Fußballern muss dies auch früher möglich sein. Die Aufenthaltszeiten von Studierenden und Geduldeten müssen berücksichtigt werden.
Wir wollen die neuen Hürden, die die große Koalition auf dem Weg zum deutschen Paß aufgebaut hat, wieder beseitigen. Sprachzertifikate und unsinnige Tests schrecken viele ab und sind unnötig und kontraproduktiv, weil sie die ausgrenzen, die klar sagen: „Ich will dazu gehören“.
Für die Einbürgerung muss eine einfache Überprüfung der mündlichen Verständigungsfähigkeit reichen – wie vor der Verschärfung des Staatsangehörigkeitsrechts. Ohne Zweifel ist Sprachförderung wichtig – aber das ist Aufgabe von Schulen und Integrationskursen, nicht von Einbürgerungsbehörden. Wiederherstellen wollen wir außerdem die Regelung, dass unter 23-Jährige ausgenommen sind von der Voraussetzung, dass sie den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können.
Aber auch die Einbürgerungs-Chancen älterer MigrantInnen wollen wir verbessern: Die erste Zuwanderergeneration soll nicht für die fehlenden Integrationsangebote der deutschen „Gastarbeiterpolitik“ bestraft werden. Wer schon über 15 Jahre in Deutschland lebt und über 54 Jahre alt ist, soll auch ohne die geforderten Sprachkenntnisse eingebürgert werden und den bisherigen Pass behalten dürfen. Zudem wollen wir über Härtefallklauseln gewährleisten, dass auch Analphabeten volle staatsbürgerliche Rechte erhalten können.
Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für eine unverzügliche Abschaffung der Optionsregelung ein. Durch die Optionspflicht sehen sich viele MigrantInnen in ihrer Wahrnehmung bestätigt, dass man sie doch nicht wirklich will. Auch ist es äußerst fraglich, ob mit der „Schere“ im Kopf, sich später entscheiden zu müssen, ausländische Kinder tatsächlich als gleichberechtigte MitbürgerInnen in unserer Gesellschaft aufwachsen und als solche wahrgenommen werden können.
Zudem setzen wir uns für die Zulassung von Mehrstaatlichkeit ein. Der Zwang, sich aus der bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen zu müssen, darf kein Hindernis für Einbürgerungswillige darstellen. Die Möglichkeit, den alten Pass behalten zu dürfen, spielt bei der Entscheidung der MigrantInnen sich einbürgern zu lassen, nach wie vor eine wichtige emotionale Rolle. Deutschland hält – im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten – am Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit fest. Die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit darf nicht nur im absoluten Ausnahmefall möglich sein. Wir begrüßen, dass die Bundestagsfraktion sich für die Erleichterung von Einbürgerungen einsetzt.
Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für eine Begrenzung des Verlusts der deutschen Staatsbürgerschaft ein. Wer als Deutsche/r eine andere Staatsbürgerschaft (wieder) annimmt, verliert nach geltender Rechtslage automatisch die deutsche – und weiß das womöglich nicht einmal. Das führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit, auch und gerade für die Kinder. Zur Lösung dieser Probleme schlagen wir pragmatische Regelungen vor, die es erlauben, den Fehler rückgängig zu machen und Schaden für unbeteiligte Dritte abwenden.
Ein weiterer Mißstand sind Widerrufsverfahren: Stellt ein/e anerkannte/r Asylberechtigte/r einen Einbürgerungsantrag, sind die Einbürgerungsbehörden bisher gehalten, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach einem möglichen Widerruf der Anerkennung zu fragen. Manchmal wird aufgrund des Einbürgerungsantrages erst das Widerrufsverfahren eingeleitet. Deshalb fordern wir diese unsinnige Praxis sofort einzustellen. Menschen, die sich zur Einbürgerung entscheiden, müssen wir willkommen heißen.“
Antragssteller: BAG Migration und Flüchtlinge – Begründung: erfolgt mündlich
Begründung der Eilbedürftigkeit: Die Durchführung der sogenannten Einbürgerungskampagne der Bundesregierung hat letzte Woche begonnen. Da die Bundesintergrationsbeauftragte seit 2005 immer wieder Einbürgerungskampagnen ankündigt hatte, diese aber nie durchgeführt wurden, war ein faktischer Beginn einer solchen Kampagne nicht absehbar. Dieser Änderungsantrag, von der Antragsstellerin von V-26 selbt verfasst, soll den Alibi-Charakter der Aktion der Bundesregierung klar herausstellen.
Ich glaube, ich werde grüner – im Sinne von grün, grüner, am grünsten???, auch wenn mir integrationspolitische Themen immer noch zu kurz kommen.
Nun wer das den Grünen noch glaubt ist selber Schuld. Schließlich waren es auch die Grünen, die uns in diese ganze Malaise gebracht hatten. Ich kann nur sagen, dass auch die SPD genauso verlogen ist!
Ich hoffe nur, dass sie weiterhin zur Bedeutungslosigkeit absinken, denn sie haben schon wieder das Staatsangehörigkeitsgesetz mit der CDU/CSU drastisch verschlimmert!
Selbst, wenn Cem Özdemir da zum Vorsitzenden der Grünen durchgeboxt werden sollte, hat er nicht nur eine eiskalt schwierige Zeit noch vor sich, und sich nicht lange halten können. Der Mann verbrät sich gerate sprichwörtlich. Die Grünen sind nun mal allesamt Machtgeil und würden alles dafür geben, denn als angebliche Türken-Versteher bzw. –Flüsterer, haben sie uns ja schon mal verkauft!
Deutschland ist keine USA!
Ich sehe unweigerlich nur noch die Partei „DIE LINKE“, gerade für uns wählbar, alles andere verarscht uns nur!
DIE LINKE ist gerade für uns wählbar, deren Vorsitzender Oskar Lafontaine mit rechtspopulistischen „Fremdarbeiter“-Äußerungen a la Goebbels Stimmung macht?
Im rot-roten Berlin gibt es jedes Jahr gibt ca. 1000 Abschiebungen, darunter sogar langjährige BerlinerInnen, Minderjährige und Kranke.
Ohne Job kein Bleiberecht, dabei bekommt die linke Arbeitssenatorin keine qualifizierte Jobvermittlung auf die Beine gestellt! Die Berliner Ausländerbehörde setzt das Bleiberecht sogar strenger um als die meisten anderen Bundesländer. Das rot-rote Berlin ist Spitzenreiter bei nicht bearbeiteten Anträgen – die Betroffenen werden nicht einmal über Ihr Bleiberecht informiert.
Die LINKE tut nichts für die medizinische Versorgung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus in Berliner Krankenhäusern – paradox: Die zuständige Gesundheitssenatorin Lompscher ist selbst Mitglied der LINKEN!
Die LINKE betreibt in Berlin heruntergekommene Zwangsunterkünfte, auch für langjährige Flüchtlinge, und weitet diese Heime gegenwärtig sogar aus.
So sieht sieben Jahre Linkspartei an der Regierung aus und gerade die Partei ist für uns wählbar?
Ein Urteil dass es in Sich hat, hat das EuGH am 18. Dezember 2008 veröffentlicht und in der Rechtssache C‑337/07 für Recht erkannt und leider nicht als Meldung besprochen:
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Dritte Kammer) für Recht erkannt:
1. Art. 7 Abs. 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation, der von dem durch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei errichteten Assoziationsrat erlassen wurde, ist dahin auszulegen, dass das Kind eines türkischen Arbeitnehmers die Rechte aus dieser Bestimmung in Anspruch nehmen kann, wenn der betreffende Arbeitnehmer während des Zeitraums von drei Jahren, in dem das Kind mit ihm zusammengelebt hat, zweieinhalb Jahre lang erwerbstätig und anschließend sechs Monate lang arbeitslos war.
2. Die Tatsache, dass ein türkischer Arbeitnehmer das Aufenthaltsrecht in einem Mitgliedstaat und damit das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt in diesem Staat als politischer Flüchtling erworben hat, schließt nicht aus, dass ein Angehöriger seiner Familie die Rechte aus Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 in Anspruch nehmen kann.
3. Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 ist dahin auszulegen, dass, wenn ein türkischer Arbeitnehmer den Status eines politischen Flüchtlings durch unwahre Angaben erlangt hat, die Rechte, die ein Angehöriger seiner Familie nach dieser Bestimmung hat, nicht in Frage gestellt werden können, wenn dieser Angehörige zu dem Zeitpunkt, zu dem die dem Arbeitnehmer erteilte Aufenthaltsgenehmigung zurückgenommen wird, die Voraussetzungen der genannten Bestimmung erfüllt.
Quell des Urteils: http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&newform=newform&Submit=Suchen&alljur=alljur&jurcdj=jurcdj&jurtpi=jurtpi&jurtfp=jurtfp&alldocrec=alldocrec&docj=docj&docor=docor&docop=docop&docav=docav&docsom=docsom&docinf=docinf&alldocnorec=alldocnorec&docnoj=docnoj&docnoor=docnoor&typeord=ALL&docnodecision=docnodecision&allcommjo=allcommjo&affint=affint&affclose=affclose&numaff=c-337%2F07&ddatefs=&mdatefs=&ydatefs=&ddatefe=&mdatefe=&ydatefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100
Quelle für den Überblick: http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&newform=newform&Submit=Suchen&alljur=alljur&jurcdj=jurcdj&jurtpi=jurtpi&jurtfp=jurtfp&alldocrec=alldocrec&docj=docj&docor=docor&docop=docop&docav=docav&docsom=docsom&docinf=docinf&alldocnorec=alldocnorec&docnoj=docnoj&docnoor=docnoor&typeord=ALL&docnodecision=docnodecision&allcommjo=allcommjo&affint=affint&affclose=affclose&numaff=c-337%2F07&ddatefs=&mdatefs=&ydatefs=&ddatefe=&mdatefe=&ydatefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100
In der Konsequenz wird es auch für die neu eingefügten §§ 35 und 42 StAG damit echt sehr eng!Denn das Gericht lässt damit die Tatbestände von „Täuschung“ und so auch auch den „Missbrauch“ völlig unberücksichtgt und nimmt sie sogar hin! Das sollten deutsche rechtskonservative Politiker von SPD, SDU und CSU doch endlich begreifen, wenn sie so lebensfernen Gesetze wieder einmal konstruieren!!
07.01.2009 05:00 Uhr
Deutscher Pass nicht um jeden Preis
Immer weniger Türken in München wollen eingebürgert werden – sie fürchten um die alte Staatsangehörigkeit …
Von Stephan Handel
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/050387/446/2702788/Deutscher-Pass-nicht-um-jeden-Preis.html