Das Gesetz der Fremde – Teil 1: Das Fremde Gesetz
18. September 2008 | Von E. S. | Kategorie: Gastbeiträge, Leitartikel | 4 Kommentare |Die folgende Rede wurde von Mustafa Yeneroglu* in der RuhrTriennale am 14.09.2008 beim Symposium „Was tun? – Zwischen Fremdsein und Zugehörigkeit in Deutschland“ abgehalten. Die übrigen Teilnehmer des Symposiums waren Necla Kelek, Heinrich Wefing, Tarik Al-Wazir und Thomas Kufen.
Die Rede Yeneroglus wird hier auf JurBlog in mehreren Teilen veröffentlicht und soll einen Einblick in Perspektiven und Empfindungen geben, die im Mainstream selten bis kaum Erwähnung finden. Yeneroglu spricht Themen und Probleme an, die bereits aus den Medien mehr oder weniger bekannt aber immer noch akutell sind. Im Anschluss an die Rede Yeneroglus werden die Reden der übrigen Teilnehmer folgen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
zunächst möchte ich mich bei den Organisatoren dafür bedanken, dass mir hier die Möglichkeit gegeben wird, meine Vorstellungen zum Thema „Was tun?- Zwischen Fremdsein und Zugehörigkeit in Deutschland“ in die Diskussion mit einzubringen.
Die Moderation hat mich gebeten, vor allem auf die Frage: „Das Gesetz der Fremde – Muslime in Deutschland zwischen Gottes Gebot und Grundgesetz“ einzugehen.
Ich habe mir lange überlegt, welche Argumente eine solche Hypothese stützen können. Unter anderem habe ich mich gefragt, ob die Muslime sich tatsächlich in einem Dilemma befinden, sich immer wieder entscheiden zu müssen zwischen Gottes Geboten und dem Grundgesetz?
Entspricht dies tatsächlich der Lebenswirklichkeit der Muslime?
Wird das Grundgesetz von ihnen als das Gesetz der Fremde wahrgenommen? Ãœbrigens, was ist fremd? Wann ist etwas fremd?
Fremd ist wohl das, was aus der Perspektive des Betrachters vom Vertrauten abweicht. Das Fremde wird als andersartig, als distanziert empfunden. Die Nähe fehlt von vornherein und es ist oft schwierig, ein positives Empfinden dafür zu entwickeln. Man muss zunächst neugierig sein, man muss sich anstrengen, oftmals überwinden, damit dass Fremde überhaupt die Chance bekommt, vertraut zu werden.
Trifft dies nun auf Muslime in ihrem Verhältnis zum Grundgesetz zu?
Ich denke nicht.
Und wenn wir mal einen Blick auf die muslimische Bevölkerungsstruktur werfen, werden wir erkennen, dass der Großteil der Muslime, mit denen wir es heute hier zu tun haben, entweder hier auf die Welt gekommen und aufgewachsen ist oder schon seit Jahrzehnten in Deutschland lebt.
Diese sind in dieser Rechtsordnung groß geworden, sie sind in ihrem Alltag mit dieser Rechtsordnung in Berührung gekommen und sind sicherlich auch von ihr geprägt worden.
Mag sein, dass nicht viele die einzelnen Grundrechtsparagraphen benennen können, gar das Grundgesetz in seiner Gesamtheit kennen. Doch auf wie viele aus der großen Menge der Mehrheitsgesellschaft trifft dies zu?
Studien belegen, dass bei der überwältigenden Mehrheit der Muslime weder zum Grundgesetz, noch zur Rechtsordnung eine Abneigung besteht. Es sind eher Lob und Anerkennung, die zum Beispiel immer wieder gegenüber Verwandten und Bekannten in der alten Heimat für die neue Heimat vorgebracht werden. Oftmals wird man Zeuge davon, dass viele Verhältnisse in Deutschland, ob es nun die soziale Sicherheit, der Rechtsstaat oder der hohe Rang der Menschenwürde durch viele Muslime den Grundprinzipien des Islams entsprechend empfunden werden.
*Mustafa Yeneroglu, in der Türkei geboren, emigrierte 1976 im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland. Yeneroglu studierte Jura in Köln und Izmir. Neben seiner Tätigkeit als stellvertretender Generalsekretär und Leiter der Rechtsabteilung der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e. V. (IGMG) ist er als Berater des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland e.V. in religionsverfassungsrechtlichen Fragen tätig und Mitglied der Islamkonferenz. Mustafa Yeneroglu lebt heute in Köln, ist verheiratet und Vater zweier Kinder.
Es tut mir schon Leid, dass diese Debatten um das Grundgesetz immer wieder – nicht nur in eine falschen Richtung entfacht wird, sondern auch noch in einer solch deprimierten und niederen Form geführt wird, dass man es einfach dessen satt und überdrüssig ist, nämlich der Thematik um die Frage „Der Muslime und das Deutsche Grundgesetz“!
Auch der erste Teil des obigen Beitrags ist nicht nur ermüdend, es ist schlicht auch nichts aussagend. Da stellt sich die Frage – mit Verlaub – wie einer wirklich so das Jura Studium hat abschließen können? Obendrein fehlt wohl auch noch der historische Hintergrund zu dieser doch brisanten Thematik!
Nun will mal auch eine andere Sichtweise der Dinge offenbaren:
In dieser Frage zeigt sich natürlich auch etwas Undurchsichtiges und Unverständliches, nämlich das bewusste nicht wissen wollen über das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland. Will man also bewusst die Wahrheit verdrängen?
Halten wir doch einfach fest, dass das Grundgesetz (GG), zunächst streng genommen, nur ein Provisorium war und eigentlich, wenn man es realistisch sieht, es immer noch ist, weil z.B. auch kein Volksbegehren vollzogen wurde, was zunächst vom GG vorgeschrieben war, und damit war es das einzig erlaubte nationale Plebiszit denn überhaupt! Ein 4 plus 2 Vertrag ist so gesehen weder ein Friedensvertrag noch eine Entsprechung des Willens des Volkes aus dem Grundgesetz, und damit mit keiner Silbe auch ein Friedensvertrag! Aber das ist dann auch schon wieder eine ganz andere Diskussionsebene.
Das Grundgesetz des West-Deutschlands zumindest wurde, wie bekannt sein sollte, von den West-Alliierten, also den US-Amerikanern, den Briten, Kanadier und den Franzosen dem Deutschen Volke, gleich nach Hitlers Willkürregime, unter einem Zwang „geschenkt“!
Speziell deutsche Innen-Politiker – von heute – halten wohl auch deswegen nicht viel vom Grundgesetz, noch von dessen Geiste, wenn sie z.B. in ihren Kreationen von immer neuen Sicherheits- und Ausländergesetzen unentwegt dagegen verstoßen. Denn sie alle leben wohl nach dem Motto: „Was einem geschenkt wird, und dann auch noch unter einem gewissen Zwang, wird wohl nicht viel wert sein!“
Kein Mensch in Deutschland ist nach 1945 demonstrierend auf die Straßen gestürmt oder hat – in Deutschland – in diesen Jahren für ein rechtstaatlich demokratisches Deutschland gekämpft! Sicher die Menschen hatten ihre Trümmer und Toten um sich, aber trotzdem hätte man mehr zeigen müssen als ein großes Desinteresse! Das neue freiheitsliebende demokratische Herrschaftssystem wurde dann einfach so hingenommen, vielleicht auch wegen dem Anrecht des Siegers, der von nun an die Richtung bestimmen durfte? Schließlich gab es dann auch ein anderes Herrschaftssystem eines sozialistischen Aufbaus, das sich als DDR konstruierte, und doch nur ein Satellit, Vasall und Musterschüler der UdSSR war!
Die Liebe zum Grundgesetz musste den West-Deutschen aber noch anerzogen werden. Vorher gab es noch eine relativ kurze Zeit der Entnazifizierung, man sollte dieses Kapitel auch nicht vergessen? Denn heute stellt man das ganze doch recht verlogen dar, man versucht das Ganze nämlich so anders hinzustellen, als wäre dies eine ganz völlig normale Entwicklung in Deutschland gewesen. Das kurze aufflackern einer Weimarer Zeit, die sich darin versuchte die Demokratie ins Deutsche Reich zu bringen, darf man wirklich so überhöhen. Zumal die große Mehrheit der Reichsdeutschen lieber danach sehnte, sich dann doch an die Ketten [Vom Autor verwendeter Ausdruck in Anlehnung an Heinrich Heine.] legen zu lassen – sich das so sehr wünschte, dass es einfach einen Hitler brauchte!
Aber zuvor gab es auch viele andere Reaktionen gegen die Einführung einer Demokratie im Zweiten Deutschen Reich, die sich von dieser „jüdisch organisierten Weltmacht“ verabschieden wollte, dass diese als Vertreter eines Neuen Deutschlands, das Deutsche Reich in den Verträgen von Schloss Versailles verraten hatten, eine Dolchstoß-Legende wurde geboren. Stichworte wie Frei-Corps, der Tod von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht und vielen anderen Untaten zeugen von dem schwierigen Verhältnis, auch der absoluten Ablehnung der meisten Reichsdeutschen gegen das Demokratische Weimar, dass gleich nach dem Ende des ersten Weltkriegs über sie kam. Man sehnte sich immer noch nach einem „starken Mann“, der sagen konnte wo es lang geht. Dann kam eben Hitler, der ein Meister der Wegbeschreibung war, aber auch den 2. Weltkrieg beschwor. Einen weiteren Weltkrieg, der ebenfalls von den Deutschen angezettelt wurde, mit den bekannten Resultaten! Es war also keineswegs ein so gradliniger Weg, so übergangslos zum Grundgesetz von Heute!
Das jetzige Deutschland, als einen demokratisch geführten Rechtstaat, den wir heute so kennen und immer noch bewundern wurde, wenn man wirklich mit der Wahrheit und ehrlich mit sich meint, wurde ja gewissermaßen über Nacht und unter einem gewissen Zwang vollführt, eben durch den großen Druck der westlichen Siegermächte, und einem Aufbauplan für die Wirtschaft, dem Marschallplan.
Man sollte das alles und vieles mehr nicht vergessen! Sich jetzt dann auch noch so hinzustellen als wäre man schon immer so eingestellt gewesen, also schon immer die größten Demokraten abgegeben und einfach so hinzustellen, ist nicht nur verlogen, sondern auch noch völlig fehl am Platz, es entspricht einfach nicht der Wahrheit! Zudem war hat der Osten der Republik erst seit mal 16 Jahren dieses demokratische Rechtsstaatsystem genießen dürfen, vergessen wir das auch nicht. Schließlich wird gerade der unsägliche Geist es ewig gestrigen dort am meisten konserviert, gehütet offen zur Schau getragen! Aber auch im Westen, in den „alten“ Bundesländern ist das Heer nicht viel geringer! Wenn ich also eine braune Neigung habe, kann ich mich da noch als Demokrat outen?
Man sollte, bei dieser Angelegenheit, auch gleich mit einem anderen Ammenmärchen auch noch aufräumen!
Nun sollte ruhig noch einen Einblick in die von der UN vereinbarten „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ werfen. Genauer in die Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 in der Übersetzung des Deutschen Übersetzungsdienstes der Vereinten Nationen zu New York gemacht hat.
Quelle: http://www.g26.ch/uno_ja_04.html
Nun nach dem Sie diesen Text studiert haben, werden sie sicherlich auch feststellen müssen, dass ziemlich viele Artikel dieser Resolution 217 A (III) mit dem Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland vom 23 Mai 1949 eigentlich völlig übereinstimmen, von wenigen Nuancen mal abgesehen. Oder nicht?! Also soviel Kreationsvermögen, wie man es den „Vätern und Müttern“ des deutschen Grundgesetz von 1949 nachsagt, haben diese Personen dann doch nicht gehabt. Sie haben wohl vieles von dem, was in der UN-Charta steht, dann eben einfach abgekupfert! So einfach geht das, denn wiese das Rad von Neuem erfinden, wenn es schon da ist, oder?
Quelle GG: http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/gg.html
Deutschland im Ãœbrigen, wurde mit der ehemaligen „DDR, also der Deutschen Demokratischen Republik“, gemeinsam erst am 18.09.1973 Vollmitglied der UNO, die Türkei und mit ihr auch andere – doch so vermeintlich rückständig gebliebene – muslimische Staaten unterzeichneten diese Charta wesentlich früher, schon am 24.10. 1945; gelten so, gemäß Art 110 Abs. 4 der Charta der Vereinten Nationen, als „ursprüngliche Mitglieder der Vereinten Nationen“, sind demnach also Gründungsmitglieder der UNO! Daneben hat die Türkei bei Ihrer Gründung – im Jahre 1923 – zu einer „Republik Türkei“ und einem laizistischen Staat, die demokratischen Gesetze von Europa 1:1 übernommen, z.B. die der Schweiz und Italien!
Bei dieser ganzen Diskussion um angebliche Verstöße und Verständnisschwierigkeiten – von demokratischen Prinzipien und anderem wenig geistreichem Vorhaltungen an die Adresse der Muslime gerichtet, wohl aber auch gezielt nur an türkische Muslime gemeint, entbehren so jeglicher Grundlage!
An die Adresse unserer „Schmeichellecker“ gerichtet, sollten diese also nicht etwas nachplappern, was sie eh nicht ganz verstehen! Soviel Ehrerbietung gewinnt nur die Verachtung – selbst ihrer Herren!
Man sollte zudem nicht mit Steinen werfen, wenn man selbst im Glashaus sitzt!
@ Delice
Ich denke das SIe das Thema falsch Verstanden haben.
Es geht nicht um das Grundgesetzt , seiner Entstehung oder Entwicklung , sondern eher um den Vorwurf , das die Muslime in Deutschland das Grundgesetzt nicht akzeptieren.
„Mag sein, dass nicht viele die einzelnen Grundrechtsparagraphen benennen können, gar das Grundgesetz in seiner Gesamtheit kennen.“
„Diese sind in dieser Rechtsordnung groß geworden, sie sind in ihrem Alltag mit dieser Rechtsordnung in Berührung gekommen und sind sicherlich auch von ihr geprägt worden“
Verstehen Sie was ich meine ?
@ delice:
Ich unterzog mich der Mühe, Ihren Text im Detail zu verstehen. Dabei kam ich auf ca. 25 Punkte, wo ich Ihnen weder nach Inhalt noch Bewertung irgendwie folgen kann.
Was Sie „offenbaren“ ist in der Tat „eine andere Sichtweise der Dinge“ und Sie bemerken nicht, wie SIE „Wahrheit“en verdrängen. [Wenig, eher NICHTS davon, ist Gegenstand des Artikels den Sie kommentieren!]
Unter Berücksichtigung der Zahlenangaben stimme ich Ihnen in 10 Punkten in Inhalt oder Bewertung zu, was z.B. das Deutsche Reich oder UNO-relevante Fakten betrifft. Aber der Zusammenhang fehlt und Ihre Schlussfolgerungen sind faktenneutral, so z.B. auch in Sachen DDR, die Sie absurder Weise wie eine Schuld der BRD quasi anlasten.
Ob heute die Diskussion um jenes Deutsche Reich noch Erkenntnisgewinn bringt für die Beurteilung der aktuellen Situation bezweifle nicht nur ich sehr. Diesbezügliche faktenneutrale Schlussfolgerungen führen ohnehin ins Abseits.
Vielleicht betrifft Sie die Frage (siehe Ihre Formulierung „ich“) nach „brauner“ Identität mehr als Sie selbst wahrhaben wollen – jedenfalls löst Ihr bekanntes demonstratives „Draufhauen“ diese Vorstellung aus. Der heute gängige braune Stil ist bekannt: Mit ein paar Sozial- und rein numerisch exakt notierten Geschichts- oder Gesetzesdaten wird das „System“ quasi vernichtend angegriffen und schlussendlich die Systemveränderer-Hymne gelallt. Im Kontext der zur Tarnung präsentierten „Fakten“, wird’s brisant. Man erkennt diesen (Pseudo-)sozialen und -juristischen Sonntagsanzug als Tarnung eloquenter brauner Ideologie, die wie gehabt, letztlich menschenverachtend agiert. Doppeldeutige Worte, aber objektiv in totaler Ablehnung bestehender BRD-Verhältnisse und Grundorientierungen. Da wird dann von „Herrschaftsverhältnissen“ etc. gefaselt und eben jenes verräterische Vokabular (z. B. „Schmeichellecker“) benutzt. In diesem Zusammenhang bekommt Ihr Schlusssatz mit dem „Steinewerfen aus dem Glashaus“ eine ganz eigene Bedeutung!
Anstelle eines nummerierten „pro und contra“ versuche ich mal darzustellen, was heute anerkannter Diskussionsstand in Sachen BRD-Gründung und Grundgesetz ist, obwohl das in Kurzfassung nur lückenhaft möglich ist.
Da Sie bis heute Ihren früheren „Stürmer-Rundumschlag“, trotz markanter Fakten nicht korrigierten, ist die Hoffnung auf eine konstruktive Diskussion natürlich eher sehr gering.
Das militärisch zusammengebrochene und durch Kapitulation vom 08.05.1945 nicht mehr handlungsfähige Deutsche Reich (ausgehend von 16.04.1871 ff.) ist nach Auffassung internationaler Juristen weder 1933 noch 1945 untergegangen und besteht nach einem Urteil des BVfG (31.7.1973; NJW 1973 #1539) als „Völkerrechtssubjekt“ fort. Die BRD ist jedoch „nicht Rechtsnachfolger“ und in „räumlicher Ausdehnung allenfalls teilidentisch“. Das vorweg zur juristischen Diktion des Thema „Deutsches Reich“ und kürzlich vernehmbarer anstößiger Rede vom „4. Deutschen Reich“.
Nach Artikel 13b der Viermächte-Erklärung (VK Großbritannien u. Nordirland, USA, UdSSR und Französische Republik in Berlin „Feststellung …“ vom 5.6.1945) und dem nachfolgenden Potsdamer Abkommen (02.08.1945) gab es einen Kontrollrat, in dem die Militärbefehlshaber als oberste Gewalt einstimmig über alle Angelegenheiten Deutschlands durch Kontrollrats-Gesetze entscheiden. In Köln richteten sie das Deutsche Obergericht (Proklamation Nr. 8 vom 09.02.1948 ) für alle Rechtsbereiche ein, ebenso die Bank Deutscher Länder (01.03.1948 Gesetz 62). Beide bestanden bis Ende 1951.
Briten und vor allem Amerikaner favorisierten sehr früh durchgängig föderale Strukturierung, der dann auch die Franzosen zustimmten. Nach verschiedenen Leitbeschlüssen wurde der Wirtschaftsrat (104 Vertreter aus Landtagen) und später der Länderrat (24 Vertreter der Landesregierungen) errichtet. Diese Strukturen wurden weiter differenziert und schlussendlich gelang es den, in den sog. „Frankfurter Dokumente“ (1. Dokument am 01.07.1948 von US-General Clay übergeben im US-Hauptquartier in Frankfurt) instruierten 11 Ministerpräsidenten der Länder, im Einvernehmen mit den alliierten Militärgouverneuren und den Benelux-Ländern (in London „6-Mächte“-Abkommen) am 1.9.1948 in Bonn einen Parlamentarischen Rat mit Konrad Adenauer als Präsident, zu errichten. Damit waren Voraussetzungen geschaffen, für eine Verfassung zu sorgen. Der im Herrenchiemsee-Konvent (Lehren aus „Weimar“ ziehen, z.B. instabile Mehrheiten, 5%-Klausel für Parteien) erarbeitete Verfassungsentwurf wurde in Fachausschüssen und im Hauptausschuss (Ltg. Carlo Schmid mit fast 60 öffentlichen Sitzungen) beraten und in vier Lesungen des Parlamentarischen Rates „beschlossen“, dabei verlangten die Militärgouverneure (vor allem General Clay, USA) mehrfache Änderungen zugunsten förderaler Strukturen im ‚Bündnisstaat’.
Hier liegt auch eine (!) der Ursachen (z.B. Kritik von Bayern, West-Berlin-Status; DDR-Verfassung 14.11.1946 / 07.10.1949) für den „Verfassungs-Vorbehalt“ im GG. Der optimale Grundrechte-Katalog des GG sorgte für die bis heute nahezu absolute Akzeptanz. Kein anderes Dokument in der BRD erreichte bis heute eine solche bewusste und fast ausnahmslose Zustimmung in der Bevölkerung, die je nach Anlass von Stolz bis Euphorie reicht. Es besteht derzeit kein Anlass für („plebiszitäre“) Aktionen nach Artikel 146, es würde dem durch das Bundesverfassungsgericht gefestigten Bestand eher schaden und in der Bevölkerung auf Unverständnis stoßen. Das GG erweist sich als zuverlässiger Rahmen zur Ausgestaltung und permanenten Weiterentwicklung des demokratischen Rechtsstaates und seiner gesellschaftlichen Ausprägung und steht mehr denn je sogar im internationalen Interesse.
Was also ist der Grund für Ihre destruktive Sichtweise, die außerdem noch rechtsfehlerhaft ist, weil nicht „vorgeschrieben“, sondern fakultativ das GG durch „Verfassung“ austauschbar ist. „Geschenkt“ wurde überhaupt nichts, vielmehr fanden heftige Auseinandersetzungen statt. Dabei wurde hart um einzelne Worte und Rechte gekämpft, wobei die Deutschen fast zu viel Selbstbewusstsein zeigten, so dass US-General Clay alles stoppen und ausschließlich „Alliierter Hoheit“ (absolutes Besatzungsstatut) unterwerfen wollte. Letztlich führte aber seine unerschütterliche Vision vom demokratischen Prozess der BRD-Neugestaltung zu den notwendigen Zugeständnissen.
Es waren die im Krieg gegen Deutschland Verbündeten, die am 26.6.1945 in San Francisco mit der „Charta der Vereinten Nationen“ den Genfer Völkerbund durch die UNO ablösten. Dass die dort -inzwischen von weiteren Staaten anerkannten- grundlegenden Menschenrechte in das Grundgesetz der BRD einflossen, liegt deshalb historisch und sachlich nahe – glücklicherweise!
Dieses Faktum nun mit „ideenlos“ verwechselnd gegen das „damalige Deutschland nach 1945“ zu interpretieren, leugnet, dass dies sehr wohl im Detail der ganz bewusste Wille aller vom Nazistaat abgekehrten politischen Akteure der werdenden neuen Republik war. Die Besatzungsmächte überprüften bekanntlich diese Akteure und ihre Handlungen auf zuverlässige demokratische Neuorientierung.
Der „späte“ Beitritt (nur möglich durch Vier Mächte Erklärung 9.11.1972) zur UNO, liegt bekanntlich in jenen Umständen, dass zunächst wegen Uneinigkeit der Alliierten aus der „SBZ“ (1945) letztlich die „DDR“ (1946) und damit Probleme völkerrechtlicher Anerkennung entstanden, was bereits im Verfassungs-Vorbehalt des GG erkennbar wird.
Der ab 3.4.1948 verbindliche „Marshall-Plan für den wirtschaftlichen Aufbau Westeuropas“ (also nicht nur für Deutschland!) war Ausdruck des unverbrüchlichen Bestrebens vor allem der Amerikaner, aktiv ein neues sich demokratisch orientierendes Deutschland zu stärken und durch Stärkung der westeuropäischen Wirtschaft auch die Befriedung Europas zu sichern, was sich für die BRD noch einmal in der aufwändigen Berliner Luftbrücke machtvoll dokumentierte und schließlich in der von Russland im Einvernehmen mit Amerika und übrigen Alliierten („10 Artikel“ in Moskau vom 12.09.1990, völkerrechtlich hinterlegt am 15.03.1991) ermöglichten Wiedervereinigung vollendete. Diese letztlich glückliche Fügung im Vertrauen auf stabile demokratische BRD-Verhältnisse (und eben nicht das von Ihnen früher und hier behauptete Gegenteil) , ist Anlass zu Dank gegenüber den beteiligten Ländern; vor allem aber Verpflichtung unseres Landes und jedes Einzelnen zum Engagement für Frieden und Freiheit in und über Europa hinaus. Und glücklicherweise hat z.B. auch die Türkei in diesem Friedenskonzert eine konstruktive Rolle gespielt und bis heute im internationalen politischen Geschehen beibehalten.
Was also soll dieses komische, geradezu europa- und friedensfeindliche Spalten und substanzlose Gegeneinander-Aufrechnen, wer was wann und von wem irgendwie „abkupferte“? (juristische Textexegese von Charta und GG bestätigt die Grund-Sätze, differenziert aber rechtlich bedeutsame Ausgestaltung wie z.B. Grundrechts-Drittwirkung!; siehe auch 3 (!) Entwürfe in Synopse, 1948).
Wie realitätsfremd und zynisch Ihre Überlegung „kein Mensch nach 1945 demonstrierend auf die Straße“ – zigtausende waren in den Städten auf der Straße, weil die Häuser zerbombt [Stichwort „Hamburgisierung“ (=Feuerbrunst vom Himmel) der Städte, was den über Deutschland wütend gewordenen Churchill trotzdem erschütterte und er seine Generäle fragte „muss das sein?“]. Natürlich interessierte 1947-1948 die Massen nichts von der res publica GG, sondern ihr „privates“ Überleben: wo wohnen, wie dem quälende Hunger entgehen; was war mit den gefangenen Ehemännern, Brüden usw., wer aus dem persönlichen Umfeld hat überlebt. Und wer durch die Allierten Arbeit, Essen und Wohnung bekam, dachte der an ohnehin absolut verbotene Straßen-Demos ? Die Straßen-Demo hieß damals Schwarzhandel!
Und nach Überwindung dieser Phasen gabs bekanntlich anhaltend harte Auseinandersetzungen um mehr demokratisches Bewusstsein, gegen das „ewig gestrige“, mehr als manchmal notwendig war. Und manchmal durch brutalen Missbrauch demokratischer Bürgerrechte, was (unter getarntem DDR-Einfluss?) im Mordkommando RAF gipfelte und zur harten Bewährungsprobe für den Rechtsstaat führte. Und neu organisierte Gewerkschafts- und Studentenbewegung mit Parteien und Verbänden, war das kein demokratischer Aufbruch? War und ist die aktive Aussöhnungspolitik mit den Nachbarn, (etwa durch deutsch-französ. Jugendwerk, Städte-Partnerschaft u.ä., Dienste in Übersee und in Israel, „Ostdenkschriften“ der Kirchen und Jugendverbände, Afrika- und Katastrophenhilfen etc.) keine demokratische Aktivität? Und alle genannten und sonstigen Organisationen mit ihren unzähligen Seminaren und Veranstaltungen zu Innen- und Außenpolitischen Themen waren und sind das keine demokratischen Bewegungen?
Ohne Bewusstsein schreiben Sie „kein Mensch …“, ja es gab in der Tat gewisse Kreise (siehe dritter Absatz oben!) die so z.B. über Studentenbewegung redeten.
Der Rückblick in die Zeiten vor 1945, Weimar und früher, in die für damals lebenden Menschen wenig erbauliche, phasenweise menschenvernichtende Historie, die allerdings in den Anfängen des Deutschen Reichs und als Weimarer Republik auch einige positive Daten enthält, rechtfertigt -allen aktuellen großen und kleinen Problemen zum Trotz- heute eine euphorische Grundstimmung und die Hoffnung, dass nicht zuletzt auch die Globalisierung die neue Entwicklung verstärken kann und dies für alle Menschen erreichbar wird und auch Rückschläge dies letztlich nicht aufhalten werden.
Auch ergreifen Sie mit all Ihren absurden Vorstellungen an völlig verfehlter Stelle Partei gegen die interessanten Ansätze von Mustafa Yeneroglu. Er zeigt hier kritisches Bewusstsein, in dem durchaus kritische Distanz durchscheint. Aber seine Argumentation zeigt konstruktive Ansätze zur Problembewältigung. Seinen Beitrag werde ich weiterhin mit Interesse verfolgen.
Wer vorgibt sich für Menschen und ihre Selbstverwirklichung im umfassendsten Sinne zu engagieren, kann nur in konstruktiver Orientierung glaubwürdig und Gemeinsinn-bildend sein.
@ delice:
Im 4. Teil der Serie erkennt man, dass Sie Yeneroglu voreilig kritisieren.