Sprachkenntnisse für den Ehegattennachzug: Gerichtliche Aufklärungspflicht wenn kein Goethe-Zertifikat vorliegt

6. August 2008 | Von | Kategorie: Gastbeiträge, Recht | 12 Kommentare |

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 20.05.2008, Az. OVG 3 M 13.08, erneut deutlich gemacht, dass für den Ehegattennachzug nicht zwingend ein Test des Goethe-Instituts erforderlich ist. In der Entscheidung ging es um die Gewährung von Prozesskostenhilfe, die nur dann erfolgen kann, wenn hinreichende Aussichten auf Erfolg der Klage bestehen.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Erfolgsaussichten verneint, weil die Klägern die gem. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG erforderlichen Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 des europäischen Referenzrahmens nicht durch geeignete Dokumente, insbes. eines Goethe-Zertifikats, nachweisen konnte. Zwar hatte die Klägerin in ihrem Heimatland Eritrea, in dem es kein Goethe-Institut gibt, nachweislich einen Deutschkurs an einer privaten Schule besucht, dies genügte dem Verwaltungsgericht Berlin jedoch nicht.

Die hiergegen gerichtet Beschwerde der Rechtsanwältin Stephanie Weh aus Frankfurt hatte Erfolg: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellte klar, dass es für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage genüge, wenn das Vorhandensein des geforderten Sprachniveaus zumindest möglich erscheine. Dies sei auf Grund des besuchten Deutschkurses und eines darüber hinaus gehobenen Bildungsniveaus der Klägerin, zu bejahen. Es obliege daher wieder dem Verwaltungsgericht festzustellen, ob die erworbenen Sprachkenntnisse tatsächlich den gesetzlichen Anforderungen genügen.

„Die Entscheidung ist ein Meilenstein für alle Ehepartner, die in ihren Heimatländern zwar Deutsch lernen, jedoch ein Goethe-Zertifikat nicht erhalten können“ erläuterte Weh die Bedeutung des Beschlusses. Für das verwaltungsgerichtliche Verfahren gelte noch immer der Amtsermittlungsgrundsatz, so dass das Verwaltungsgericht grundsätzlich den Sachverhalt selbst aufzuklären habe und sich nicht darauf beschränken könne, schematisch bestimmte Dokumente zu verlangen und andere Nachweisformen auszuschließen.

Quelle: Rechtsanwältin Stephanie Weh

12 Kommentare
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  1. […] Jede 4. Familie Migrationshintergrund, da konnte Koch nicht mehr punkten (FAZ) Sprachkenntnisse bei Ehegattennachzug FH streitet um toten grünen […]

  2. booooaaahhh ey! ultrrrakrrrasses blog hier, weisst du!

  3. @ jens:

    🙂

  4. Es geht doch nicht nur um den Deutschkurs und „A1″…das sind faule Ausreden ! Man möchte den Zuzug steuern-auch gegen das Grundgesetz.Durch die Hintertür sozusagen.Denn das Grundgesetz zu ändern traut man sich nicht,bekäme evtl auch keine Mehrheiten-und man bekäme noch schlechtere Noten im Ausland ! „A1“ ist doch nur der Anfang !!! Nach bestendenem Test gibts noch lange kein Visum.Wieviele Monate das dauert liegt im Ermessen der Botschaft und des zuständigen Ausländeramtes ! Natürlich ist das Visum kostenlos…aber es fallen andere „Gebühren“ an…also doch nicht kostenlos…nur eine Farce. Klagen kann man dagegen kaum, denn das dauert Jahre , man müsste Jahre eine Getrenntehe führen…und man könnte dann sagen „wusste ich doch-Scheinehe“…
    Diese Problematik…nur ausgewählte Ehepartner heiraten zu dürfen…ist nicht neu…Klar darf ich heiraten wen ich will…aber nicht zusammenleben , in Deutschland. Ich bin Deutscher, nicht eingebürgert und habe keine 2. Staatsbürgerschaft.

  5. Hallo zusammen,
    ich bin seit august 2007 verheiratet und mein mann ist immer noch nicht bei mir. es hat einige zögerungen gegeben und die erste prüfung hat er auch nicht bestanden gehabt. „ra“ du hast recht, mit der bestandenen prüfung ist wirklich längst nichts geschafft. mein mann hat die prüfung am 4. dezember in ankara abgelegt und bestanden. nur seinen antragstermin auf das visum hat er auf den 19. januar bekommen. nur hoffe ich bis dahin, dass er nicht von dem all gelernten was vergisst, denn dort kommunizieren sie nur in der deutschen sprache. das ist der ober-hammer, dass mein mann sein termin erst nach über einem monat antreten kann. das ist provokativ unmöglich unmenschlich zugleich. das ist pure absicht, wieder steine in den weg gelegt ist das. zeit gewonnen für die botschaften ist das nur, sonst garnchts. auf die frage ob er es nicht früher beantragen könne bekam er diese antwort „nein, dies ist der nächstmögliche termin, sie können es auch bleiben lassen“‚!! das ist doch wohl nicht zu glauben, dass man sogar am telefon versucht die leute davon abzuhalten. wir haben über eineinhalb jahre gewartet und gekämpft, und wir werden alles versuchen um zusammenzukommen, davon kann uns deutschland nicht abhalten..“WER KÄMPFT KANN VERLIEREN.. WER NICHT KÄMPFT HAT BEREITS VERLOREN.. wahre worte! wir sind nur darauf gespannt, wie lange wir nach antragstellung noch warten müssen, bis er dann endlich sein visum erhält..

  6. @ 57:

    Hallo 57

    mein Mann hat auch die Prüfung in Ankara abgelegt und bestanden.Am 13.11. war die Prüfung.
    Er hat den Termin in ankara für den 5.12.08 bekommen.
    Und eins kann ich sagen. Ankara war sehr sehr schnell bei der Visavergabe.
    Antragstellung am 5.12. und am 13.12 hat er schon sein Visum nach Hause geschickt bekommen:)

    Geh direkt nach der Antragstellung zu deinem Sachbearbeiter bei der ABH und gib ihm deine Unterlagen, damit alles etwas beschleunigt wird:)

    Viel Glück

    Elif & Murat 🙂

  7. hi Elif,
    das freut mich unheimlich für euch..ja ich habe das oft gehört, dass die visavergabe anschliessend nach beantragung ziemlich rasch gehen soll. nur kann ich es einfach nicht glauben. weisst du, bei uns war in den letzten eineinhalb jahren so viel an aufregung an enttäuschungen, (wir waren schon soweit, dass wir beide an scheidung dachten…) daher liegt mir das glauben einfach schwer. ich habe mein glauben an die menschen verloren. sogar bei der arbeit habe ich einige kollegen, bei denen ich dachte sie zu kennen, erst richtig kennen gelernt. es ist einfach so, dass die meisten deutschen nicht mehr möchten, dass ausländer einreisen, und das macht mir unheimlich grosse sorgen. wenn man dies dann noch von ziemlich engen kollegen erfährt..man o man…schliesslich ist man die meiste zeit des tages im geschäft und dann sowas mitzubekommen ist die reinste hölle. daher vermeide ich jeden wortwechsel zum thema ehepartner aus dem ausland. ist so, das habe ich gelernt.. anfangs nach der hochzeit habe ich auf fragen geantwortet.. mittlerweile gehe ich ihnen aus dem weg.. es ist wirklich traurig.. wir haben es in dieser gesellschaft eh schon schwer und dann noch irgendwelche dummen sprüche sich noch reinziehen ist bei mir wirklich nicht drin.. jedenfalls freu ich mich sehr, wenn es bei uns auch klappen würde elif und wir endlich unserer zukunft zusteuern könnten.. euch beiden noch alles gute..

  8. Hallo zusammen,
    ich bin neu hier im Blog und verfolge mit Interesse Eure Einträge. Auch ich bin seit dem 7.9.2007 mit meinem türkischen Mann verheiratet. Auch er hatte erst nach dem zweiten Anlauf den Deutschtest „A1“ bestanden und konnte somit erst im Juni 2008 sein Visum beantragen. Im Oktober 2008 kam dann die Ablehnung mit der Begründung einer „Scheinehe“. Mir zog es den Boden unter den Füßen weg. Ich hatte einen Nervenzusammenbruch und war nach sechs Wochen erst wieder fit. Aber das alles hat uns nur noch stärker gemacht. Ich habe unsere Angelegenheit einer sehr guten Berliner Anwältin übergeben und erwarte demnächst unseren Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht . Ich hoffe der dortige Richter wird erkennen, dass wir aus Liebe geheiratet haben und uns durch seine Entscheidung das Zusammenleben hier ermöglichen. Wenn nicht werden wir weiter kämpfen…wie heißt es in dem Song von „Silbermond und Cruse“….es kommt wie es kommen muss; wenn es sein muss kämpf ich bis zum Schluss…….

    In diesem Sinne, lasst Euch nicht einschüchtern oder diskriminieren!

    U.E-H

  9. @ U.E-H:
    Hi U. E-H,
    Waaaaas? Das kann ja wohl nicht wahr sein. glaubst du, dass es uns auch treffen könnte? ich bin momentan sowas von geschockt. und dafür haben die in der botschaft 4 lange monate gebraucht, um rauszukriegen, dass es eine Scheinehe ist? das ist doch ein witz oder.. ja, wie haben die das euch denn begründet? ich meine, die müssen euch doch beweise vorlegen, dass es eine Scheinehe ist. ihr müsst das nicht tun, dass es keine ist, sondern „die“ müssen euch das beweisen, wenn sie meinen dass es eine ist. wer entscheidet letztendlich die zustimmung für den visum. das ist doch deutschland, also die ausländerbehörden hier oder??? ich habe nämlich von unserem schon längst eine mündliche zustimmung, weil unsere papiere alle vorhanden und absolut ausreichend sind..ich bin momentan total verblödet, das kann ja wohl nicht sein, mensch! Ja dann wünsch ich euch doch viel Ausdauer und gute nerven, beim prozessieren.. man o man.. ich kann das immernoch nicht glauben..

  10. Leider sieht es so aus, dass die ABH keine Beweise braucht, wenn sie ein FZF-Visum mit der Begründung „Scheinehe“ ablehnt. Vielmehr wird die Beweislast für das Gegenteil, also das Bestehen einer „richtigen“ Ehe (was, bitte, ist das überhaupt? ) den Antragstellern aufgebürdet. Ein juristisches Detail, dass ich schon immer mit Misstrauen beäuge.

    Die Beweislast ist in meinen Augen aber auch der Grund dafür, dass zwar ABH gerne FZF oder AE mit dieser Begründung ablehnen, sie jedoch nur äußerst selten die Akte an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Dann nämlich müsste den Betroffenen NACHGEWIESEN werden, dass sie keine „richtige“ Ehe führen, bzw. könnten sie im Falle des positiven Ausgangs von der ABH zumindest die AE, wenn nicht auch Schadensersatz verlangen….

  11. @ 57: Hallo zusammen,
    die Begründungen der AHB sind allesamt konstruiert. Ganz oben auf deren Liste steht, dass wir uns im Internet kennenlernten: ich älter bin als mein Mann; er „angeblich“ im kurdischen Teil der Türkei wohnt; dass er während der „Scheinehebefragung“ unsere islam. Hochzeit als „Verlobung“ bezeichete; weil ich bei der Geschwisteraufzählung meines Mannes eine Schwester vergessen habe zu nennen usw., usw……(von den sehr persönlichen Fragen der AHB ganz zu schweigen 🙁 )
    Unsre Lebensläufe sind in Ordnung, mein Einkommen ist ausreichend ebenso mein Wohnraum. Mein Mann hat sofort eine Arbeitsstelle, wenn er hier einreist. Alles ist perfekt geplant. Meine hier lebende Familie steht zum Glück hinter uns und gibt mir die nötige Kraft alles durchzustehen. Wer hat eigentlich das Recht so massiv in unser beider Leben einzugreifen?

    U.E.-H.

  12. @ Ulrike Ewald-Han:
    das ist ja wohl der ober hammer.. ich bin auch 4 jahre älter als mein mann und das kann unser ablehngrund sein oder wie.. aber es frägt doch beim kennenlernen keiner gleich nach dem alter des anderen. alles entwickelt sich doch mit der zeit..kennenlernen, verlieben.. heiraten.. ich bin total am ende.. am 19. januar stellt mein mann den antrag, bin mal gespannt, wie es um unsere zukunft geht.. ob ablehnung oder zustimmung.. was meinst du Ulrike, können diese 4 jahre altersunterschied unsere zukunft bestimmen??

 

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