Wolgang Schäuble: Der Einbürgerungstest hat mit Abschreckung nichts zu tun

29. Juli 2008 | Von | Kategorie: Leitartikel, Politik | 4 Kommentare |

Einer Agenturmeldung zufolge wirbt auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für den neuen Einbürgerungstest. Wer schon mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland lebe und gut in die Gesellschaft integriert sei, sollte sich für die Einbürgerung entscheiden. Er versichere, der neue Einbürgerungstest habe „mit Abschreckung nichts zu tun„. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit setze lediglich ein Minimum an Kenntnissen über das Land voraus.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble

Erstaunlich, wie sich der Einbürgerungstest innerhalb kurzer Zeit zu einer festen Größe der Integrationspolitik entwickelt hat. Die Staatsangehörigkeit setze Kenntnisse über das Land voraus, Punkt! Im Lichte dieser Feststellung hätten über eine Million Einbürgerungen allein in den Jahren 2000-2006 nicht erfolgen dürfen. Allein 1.500.000 türksichstämmige Migranten wurden bis heute in Deutschland eingebürgert. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle Eingebürgerten wussten, was beispielsweise mit dem Kniefall ausgedrückt wurde oder in welchem Rhythmus Wahlen stattfinden.

Und dennoch sind nahezu sämtliche Studien über eingebürgerte Migranten positiv. Jüngst hat das NRW-Innenministerium sogar veröffentlicht, dass eingebürgerten Migranten gebildeter seien als einheimische. Aus Studien, die nicht nach Nationalität sondern nach Migrationshintergrund differenzieren, kann man entnehmen, dass eingebürgerte Migranten in Punkto Kriminalität nicht häufiger auffallen, auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt im Durchschnitt „integrierter“ sind und sogar als Unternehmer häufiger als Arbeitgeber in Erscheinung treten, als der Durchschnittseinheimische.

Solche Ergebnisse werden selten festgestellt in Studien über „Migranten“ weil der Eingebürgerte eben kein Ausländer mehr ist. Der Eingebürgerte Migrant dient daher nicht selten dazu, den einheimischen Durchschnitt anzuheben in Punkto Bildung, Soziales oder wirtschaftlicher Nutzen, um die Kluft zwischen dem durchschnittlichen Deutschen und nichtintegrierten Ausländern zu vergrößern.

Wenn aber die Einbürgerungsgeschichte Deutschlands – trotz vieler integrationspolitischer Verspätungen – erfolgreich war, stellt sich zu Recht die Frage nach der Einführung eines zusätzlichen Tests. Geht es nun nur noch darum, die bisherige Erfolgsgeschichte weiter zu optimieren? Noch gebildeter, noch integrierter, noch nutzenbringender, noch, noch, noch. Migranten als Nutzbringer oder gar Wirtschaftsware?

Jetzt, wo der Einbürgerungstest steht, räkelt man sich gemütlich und tut so, als sei es das Selbstverständlichste auf der Welt. Dass, wenn dem doch so ist, man dann seit über vierzig Jahren das offensichtlich Selbstverständliche nicht umgesetzt hat, wird mit derselben Selbstverständlichkeit nicht erwähnt. Kein einziger Journalist kommt auf die Idee, nach der jahrzehntelangen Verspätung zu fragen. Schließlich hätte sich die Notwendigkeit eines Einbürgerungstests seit den ersten Einbürgerungen ja geradezu ins Gehirn bohren müssen.

Im Ergebnis ist der Einbürgerungstest von heute nichts anderes als eine Schadensbegrenzung vom Baden-Württembergischen Gesinnungstest. Um solche und ähnlich offensichtlich peinliche Alleingänge in den Bundesländern zu unterbinden, hat man eine bundeseinheitliche zur Chefsacher erklärt. Das Ergebnis:

Frage 13 des Baden-Württembergischen Gesinnungstests: Man hört immer wieder, dass Eltern ihren volljährigen Töchtern verbieten, … einen Mann ihrer Wahl zu heiraten. Wie stehen Sie persönlich zu diesem Verhalten? Was würden Sie tun, wenn Ihre Tochter einen Mann anderen Glaubens heiraten … möchte, die Ihnen nicht gefällt?

Frage 267 des bundeseinheitlichen Einbürgerungstests: Eine junge Frau in Deutschland, 22 Jahre alt, lebt mit ihrem Freund zusammen. Die Eltern der Frau finden das nicht gut, weil ihnen der Freund nicht gefällt. Was können die Eltern tun?

Die Fragen erschnüffeln heute nicht mehr die Gesinnung, sondern in einer abstrakten Formulierung die mögliche Handlung des Einbürgerungsbewerbers. Die Gesinnung der Fragesteller ist im Kern dieselbe geblieben, fällt unter 300 Fragen aber weniger ins Gewischt als unter 30.

Auch hat man nicht selten im Einbürgerungskontext gelesen, dass Migranten sich mit der Geschichte Deutschlands auseinandersetzen müssen. Antisemitismus ist einer der Stichwörter, die immer wieder und insbesondere im Zusammenhang mit Muslimen fällt. Stellt sich nur die Frage, wieso in keinem der 300 Fragen des Einbürgerungstests über die deutsche Geschichte vor 1945 gefragt wird. Dies überrascht umso mehr, wenn man Wolfgang Schäubles Worte von März 2006 in Erinnerung ruft:

“Das geht nicht, dass die Zugewanderten sagen: Was vor 1945 war, interessiert uns nicht. Auch die, die nach 1945 geboren sind, haben als nationale Identität die Verantwortung für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Das gilt auch für die, die sich integrieren wollen.”

Und noch im Juli 2006 wollte Schäuble bei Zuwanderern nicht den Eindruck erwecken, „wir wollen euch nicht„. Damals stellte er noch zutreffend fest: „Damit ist die Chance für Integration verspielt.“ Zwei Jahre später wirbt er für einen Einbürgerungstest, der aufgrund der Vorgeschichte, des Inhalts und der allgemeinen Rahmenbedingungen eben einzig und allein das Gefühl vermittelt, man wolle Migranten möglichst nicht einbürgern. Das Ergebnis wird sein, dass die bereits rückläufigen Einbürgerungszahlen weiter sinken werden, womit auch die Chance für Integration verspielt wird.

4 Kommentare
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  1. Was für ein Hampelmann.

    Mittlerweile darf man in Deutschland sein Partner auch nicht mehr frei aussuchen. Der Partner muss aus einem EU Land, Israel, Japan , Australien oder aus den Staaten sein. Sonst dürfen sie nicht einreisen .lol.

    Ich habe letzten Monat mein Pass bekommen. Hat insgesamt 8 Monate gedauert. Einbürgerungstest habe ich nicht machen müssen.

    So endlich kann ich wählen gehen. Jede Stimme zählt. So scharf war ich noch nie zu wählen. Ist ja auch das erstemal das ich darf.

  2. INTERVIEW: „Das ist kein Wettkampf“
    Staatsrechtlerin hält Wissenstests bei Einbürgerung für falsches Signal

    Astrid Wallrabenstein. Foto: privat

    Ab September müssen einbürgerungswillige Ausländer einen Test absolvieren. Die Staatsrechtlerin Astrid Wallrabenstein aus Bielefeld hält das für problematisch. Mit ihr sprach Christian Rath. …

    Quelle: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11273718/492531/Staatsrechtlerin_haelt_Wissenstests_bei_Einbuergerung_fuer_falsches_Signal.html

  3. Stellungnahme im Rahmen der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zu „Einbürgerung/Staatsgehörigkeit“, u.a. BT-Drs. 16/5107, 16/2650

    IV. Themenblock 3: Mehrstaatigkeit

    Die weiteren Regelungen des Gesetzentwurfs zur stärkeren Akzeptanz von Mehrstaatigkeit sind rechtspolitisch begrüßenswert. Die Erörterungen zur Optionspflicht machen deutlich, dass Mehrstaatigkeit nicht als solche ein Problem darstellt. Angesichts der Zulassung von Mehrstaatigkeit innerhalb der EU, im Verhältnis zur
    Schweiz und auch im Rahmen weiterer Übereinkommen, kann die traditionelle Sichtweise, dass Mehrstaatigkeit unlösbare völkerrechtliche und internationale Probleme aufwerfe, als überholt gelten.

    Stattdessen tritt bei der Verpflichtung zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit immer stärker eine Art Bekenntnisfunktion zu Tage. Bereits im Rahmen des ersten Themenblocks wurden Staatsangehörigkeitsanforderungen, die auf die soziale Integration u.ä. abstellen, kritisiert. Die Pflicht, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, wirkt obendrein gerade für die Skeptiker einer erweiterten Einbürgerungspraxis kontraproduktiv. Ist die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben, so
    führt eine – im nächsten Themenblock noch zu erörternde – Rücknahme der Einbürgerung
    zur Staatenlosigkeit und damit jedenfalls faktisch zu einem Abschiebehindernis. Personen, die manche mit dem Bekenntnisdruck „testen“ und im Mißverhaltensfall gerne ausweisen würden, bleiben so auf jeden Fall im Land.

    Die Detailregelungen, wie die Öffnung des Ausnahmekatalogs für Mehrstaatigkeit, Nr. 5 a) aa) aaa), und die konkrete Regelung für die Einbürgerungsberechtigten aus Ex-Jugoslawien, Nr. 5 a) aa) eee), sind praktisch sinnvoll.

    V. Themenblock 4: Verlust der Staatsangehörigkeit

    1. Feststellung des Verlustes beim Erwerb neuer Staatsangehörigkeit

    Der Vorschlag, den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit mit konstituierender Wirkung festzustellen, wenn er durch den Erwerb einer neuen Staatsangehörigkeit eintritt, ist zu begrüßen.

    Wie bereits ausgeführt, sind die Probleme aufgrund von Mehrstaatigkeit heute in der Regel zu vernachlässigen. In der Situation, dass eine Person zwar durch § 25 StAG ihre deutsche Staatsangehörigkeit bereits verloren hat, dies aber noch „unbemerkt ist“, bestehen solche Probleme gerade nicht. Umgekehrt dürfte die rückwirkende
    Feststellung, dass die deutsche Staatsangehörigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt verloren wurde, nicht selten „Rückabwicklungsbedarf“ hervorrufen. Unrechtmäßige Teilnahmen an Wahlen, die Staatsangehörigkeitsfeststellung zwischenzeitlich geborener Kinder, eventuelle Rechtsfragen, bei denen nach dem internationalen Privatrecht die Staatsangehörigkeit (mit)ausschlaggebend für das anwendbare
    Recht ist, machen die Dimension deutlich. Demgegenüber ist ein Staatsangehörigkeitsverlust ex nunc praktikabler.

    In der rechtspolitischen Diskussion und in der Rechtspraxis handelt es sich meist um die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit von türkischen Migranten. Weil hier Mehrstaatigkeit richtigerweise ohnehin hingenommen werden sollte, kommt der Verlustregelung des § 25 StAG in diesen Fällen ohnehin in erster Linie Sanktionscharakter zu. Es soll bestraft werden, dass diese Migrantengruppe – und die Türkei – die deutsche Forderung nach Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit bewußt unterlaufen. Zur Fragwürdigkeit dieses Gesetzeszwecks soll hier nicht Stellung genommen werden. Aber der Hinweis sei erlaubt, dass die Sanktionswirkung im zwischenstaatlichen Kontext genauso erreicht werden kann, wenn die Verlustregelung,
    die die einzelnen Menschen trifft, zumindest rechtsklar und praktikabel gestaltet wird.


    2. Rücknahme rechtswidriger Einbürgerungen

    Die Regelung der Rücknahme rechtswidriger Einbürgerungen, wie sie der Gesetzentwurf in § 30 StAG-neu vorsieht, scheint vom Bundesverfassungsgericht angemahnt. Es überrascht allerdings, dass nicht die Bundesregierung (bzw. die Regierungsfraktionen), sondern eine Oppositionsfraktion einen Entwurf vorlegt. Dies gilt umso mehr, als der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen klar eine einbürgerungsfreundliche Richtung verfolgt. Eine gesetzliche Regelung der Rücknahme dürfte aber die Situation für betroffene Personen nicht unbedingt gegenüber dem status quo verbessern. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 116, 24 ff, lässt die Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung nur in einem recht klaren Fall zu. Das Bundesverfassungsgericht hat erkennbar Bedenken, die Rücknahme weit auszudehnen, weil die Grundrechtsbeeinträchtigung dann zu gravierend werden kann. Auch wenn dies nur „weiche“ Vorgaben für die Verwaltungspraxis sind, so kann dies doch zu Vorsicht bei entsprechenden Fällen führen. Eine spezialgesetzliche Rücknahmeermächtigung gibt deshalb in erster Linie den Verwaltungsbehörden Rechtssicherheit. Sollte der Gesetzentwurf geltendes Recht werden, ist vor allem nicht auszuschließen, dass die Rücknahmevoraussetzungen weiter gefasst werden, als im gegenwärtigen Entwurf und möglicherweise auch in der aktuellen Praxis.

    Im Übrigen sind die im Gesetzentwurf vorgesehenen Rücknahmevoraussetzungen vernünftig. In der Sache müssen die im allgemeinen Verwaltungsrecht wurzelnden Vertrauensschutzgesichtspunkte auf die besondere Situation der Staatsangehörigkeit übertragen werden. Personen, die darauf vertrauen durften, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, dürfen deshalb nicht von einer Rücknahme „überrascht“ werden.

    Darmstadt, den 04.12.2007

    Dr. Astrid Wallrabenstein

    Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/anhoerung10/stellungnahmen/Stellungnahme02.pdf

  4. Hier ist ein rin Kurzfilm Tipp zum Einbürgerungstest 🙂

 

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