Doppelte Staatsbürgerschaft – Die Linke fordert Amnestieregelung
11. Juli 2008 | Von E. S. | Kategorie: Leitartikel, Politik | 16 Kommentare |Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (16/9654) auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Voraussetzungen und Folgen bei Rücknahme und Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft regelt. In Fällen des Verlustes aufgrund des (Wieder-)Erwerbs einer anderen Staatsbürgerschaft, sei für bereits eingetretene Fälle eine Amnestieregelung zu treffen, „die sinngemäß eine rückwirkende Fortschreibung der bis zum 1. Januar 2000 geltenden so genannten Inlandsklausel beinhaltet“.
Sei Aufhebung der so genannten Inlandsklausel in § 25 Abs. 1 StAG führt der (Wieder-)Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit zum unmittelbaren Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft. Dies galt zuvor nicht bei Deutschen mit einem Inlandsaufenthalt. Die Neu-Regelung wurde auch als „Lex Turka“ bezeichnet, weil sie insbesondere den gängigen und von türkischen Behörden geförderten Wiedererwerb der türkischen Staatsbürgerschaft nach einer Einbürgerung unterbinden sollte. Einer breiteren Öffentlichkeit und auch vielen Betroffenen wurde die Problematik erst nach Presseberichten im Jahr 2005 bekannt, als Bundestagswahlen bevorstanden und insbesondere die CDU sich darum bemühte, betroffene Türken von der Stimmabgabe abzuhalten.
Als Begründung führt die Linksfraktion in ihrem Antrag auf, dass bislang mindestens 21.500 Betroffene ermittelt wurden, bei denen der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit infolge des (Wieder-)Erwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit offiziell festgelegt wurde (Drucksache 16/139). Nach Angaben der türkischen Regierung habe es seit dem Jahr 2000 aber rund 50.000 Fälle von (Wieder-)Erwerb Einbürgerungen gegeben (Drucksache 15/5006). Deshalb müsse von ca. 30.000 Betroffenen türkischer Herkunft ausgegangen werden, bei denen der Verlust ihrer deutschen Staatsangehörigkeit offiziell noch nicht bekannt geworden sei und die als „faktische Deutsche“ ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland leben. Hinsichtlich der Zahl der Betroffenen mit einer anderen als der türkischen Staatsangehörigkeit lägen nicht einmal Schätzungen vor.
Die möglichen Folgen des Verlustes der deutschen Staatsbürgerschaft seien rechtsstaatlich inakzeptabel. Beispielsweise würden Kinder, die zwar als (vermeintliche) „Deutsche“ aufgewachsen seien, tatsächlich weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch – schlimmstenfalls – ein Aufenthaltsrechts geltend machen können und damit faktisch „illegal“ in Deutschland leben. Sie müssten nach einer „Aufdeckung“ unter Umständen Deutschland verlassen.
Daher fordert Die Linke, dass ein möglicher Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nicht automatisch per Gesetz eintreten solle, sondern nur dann, wenn die Betroffenen von den Behörden auf diese Rechtsfolge hingewiesen und ihnen die Möglichkeit gegeben wurde, sich für eine der beiden Staatsangehörigkeiten zu entscheiden. Sollte es dennoch zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kommen, müssten die Betroffenen zumindest eine Niederlassungserlaubnis erhalten, schreibt die Linksfraktion in ihrem Antrag.
Die Gesetzesinitiative der Linken ist bereits überfällig und begrüßenswert. Schließlich stellt es nichts anderes dar, als die Kompensierung der Folgen der Streichung der Inlandsklausel, dass zu höchst problematischen und bis heute ungelösten Problemen geführt hat. Neben den von der Linksfraktion aufgeführten aufenthaltsrechtlichen Problemen müssen Betroffene auch andere weitreichende Nebenwirkungen vor einer Selbstanzeige berücksichtigen, die diesen Schritt nahezu unmöglich macht.
Beispielsweise ist die Frage immer noch ungeklärt, was etwa mit einem bereits – als vermeintlicher deutscher Staatsbürger – abgeleisteten Militär- oder Zivildienst passiert, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Betroffene den Dienst überhaupt nicht hätte leisten dürfen. Ebenfalls problematisch ist, welche Folgen beispielsweise Beamte treffen, wenn sich herausstellt, dass sie keine deutsche Staatsbürger sind. Ein ähnliches Problem betrifft Ärzte, die nur aufgrund ihrer vermeintlichen deutschen Staatsbürgerschaft praktisch tätig sein dürfen. Eine weitere Frage betrifft ganz normale Arbeitnehmer, die nach dem automatischen Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft auch ohne Aufenthaltstitel und somit auch ohne Arbeitserlaubnis sind. Sie hätten Beiträge in die Sozial- und Rentenkassen abgeführt, obwohl das juristisch nicht möglich ist. Nicht weniger problematisch sind andere finanzielle Folgen für die Betroffenen. Mit welchen Rückforderungen müssen sie beispielsweise rechnen, wenn sie als vermeintliche Deutsche Staatbürger Sozialleistungen oder einfach nur Kindergeld erhalten haben, ohne dass Sie auch nur ein Aufenthaltstitel gehabt haben, was aber Voraussetzung für einen Anspruch auf Sozialleistung oder Kindergeld gewesen wäre.
Streng juristisch betrachtet müsste der Militär- oder Zivildienstleistende den Dienst erneut antreten in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit er nun besitzt; der Beamte dürfte nicht mehr als Beamter weiter tätig sein; der Arzt dürfte nicht mehr praktizieren; der Sozialhilfe- oder Kindergeldempfänger müsste rückwirkend alle erhaltenen Leistungen erstatten, was zum finanziellen Ruin führen kann. Die Auflistung aller an die deutsche Staatsbürgerschaft oder an einen Aufenthaltstitel geknüpften Rechte und Pflichten würden hier den Rahmen sprengen.
Angesichts solch gravierender Folgeprobleme des Wegfalls der Inlandsklausel darf nicht erwartet werden, dass die restlichen ca. 30.000 (Doppelstaatler) sich selbst anzeigen, zumal – darauf weist auch Die Linke hin – bestenfalls nur ein befristeter Aufenthaltstitel ausgestellt wird. Eine Amnestieregelung für diese Fälle würde nicht nur Rechtsklarheit und -sicherheit für die Betroffenen mit sich bringen. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat ein Interesse daran, dass beispielsweise nur Deutsche Staatsbürger das Wahlrecht ausüben oder nur deutsche Staatsbürger den Militärdienst ableisten. Eine Korrektur des Wegfalls der Inlandsklausel – wie sie von der Linksfraktion gefordert wird – führt in jeder Hinsicht zu einer Win-Win-Situation.
Der Gesetzgeber hat durch die Streichung der Inlandsklausel – auch weil keine Übergangsregelung getroffen wurde – ein uferloses Problem geschaffen. Wird dieser Zustand beibehalten, werden die Probleme weiter vertieft. So werden neugeborene Kinder von vermeintlichen Deutschen Staatsbürgern ebenfalls als vermeintliche Deutsche Staatsbürger aufwachsen. Die Zahl der heute in Deutschland lebenden 30.000 – juristisch illegalen – würde unnötig vergrößert und mit weiteren Folgeproblemen in juristischer oder praktischer Hinsicht belastet. Eine Rückabwicklung ist in den allermeisten Fällen aufgrund faktisch erbrachter Leistungen unmöglich. Betroffene werden aus Angst vor den Folgeproblemen in die Illegalität gedrängt, was nicht Ziel eines Integrationslandes – wie die CDU Deutschland neuerdings definiert – sein kann und darf. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, für klare Verhältnisse zu sorgen, die für alle Beteiligten akzeptabel sind.
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Einen besonderen Lob an dieser Stelle möchte ich Sevim Dagdelen aussprechen, die sich unermüdlich für die Probleme und Anliegen der Ausländer in Deutschland einsetzt und zugleich vorbildlich beweist, wie wichtig es ist, dass Menschen mit Migrationshintergrund im Bundestag sitzen und auf die Probleme von Migranten – als Teil der Gesellschaft – hinweisen.
Sehr gelungener Artikel.
Was ich gerne noch hinzufügen möchte ist, dass man wirklich mal die Leute fragen sollte, die wenigstens wissen, wie sich betroffene fühlen würden, oder fühlen.
Das zeigt sich auch am Beispiel Dagdelen. Politiker mit Migrationshintergrund müssen allerdings nicht unbedingt so eine Weitsicht wie Dagdelen haben, was sich an anderen Beispielen auch zeigt.
@Akif Sahin:
Danke!
Die Gefühlsebene kommt in der deutschen Integrationspolitik leider viel zu kurz. Auf der anderen Seite wird aber auf der Gefühlsebene gefordert: Loyalität, Heimatsgefühl etc.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz ist ein Paradebeispiel für die Aussage, dass man türkische Staatsbürger von diesem ihnen zustehende Recht abhalten. Es zeigt aber auch die krude Weltsicht deutscher Politiker die vieles partout nicht wahrnehmen wollen.
Da ihre bisherigen Argumente eins nach dem anderen baden gehen, sind sie bereit nach absourder zu werden. Die letzten Zuckungen in dieser Richtung wären der angebliche Frage nach der Loyalität und, dass man doch sie nicht zwinge Deutscher zu werden, und die bisherige Krone, dass sonst Ungleichheien schaffe. Das ist mehr als dreist!
Hierzu würde ich gerne in einem Beitrag Stellung nehmen – wenn es erlaubt ist?
Aber vielleicht hilft das schon mal fürs Erste zur Aufklärung, denn diese Mühe machen sich ja nicht einmal unsere eigenen Juristen, mit türkischem Hintergrundwohlgemerkt. Muss man wirklich so opportun denn wirklich sein?
Man möge mir dies verzeihen, aber von ihnen und ihrem Einsatz hört man in dieser Richtung überhaupt nichts. Vielen Dank auch – ich frage mich da nur, warum sie eine derartig große Chance so brüsk von sich weisen. Es ist schon insgesamt ein überaus trauriger Zustand! Da verteidigen uns auch in Parlamente deutsche Politiker und die wenigen, die im Grunde nur wegen und gerade aus diesem Grund den Stuhl mit ihrem Hintern wackeln tun einen Dreck für uns. Denn lieber beschäftigen sie sich mit allem möglichen, nur nicht mit diesen Unrechtszuständen! Nochmals vielen Dank an euch- Toll macht ihr alle das, nur weiter so!!
Eins ist aber euch sicher, ihr ausgewählte Elite von S…, gewiss in der kritischen Geschichtsschreibung werdet ihr keinen guten Platz finden!
Ich will hier den Vorwürfen und Diskriminierungen über diese leidige Geschichte ein für allemal hiermit aufzählen und das sie allesamt unwahr sind. Denn all das geschieht wissentlich und mit einem perfiden Vorsatz der extra Klasse! Hier erzählen deutsche Politiker allzu gerne Märchen und das Volk stimmt dem zu, ohne die auch nur durch einen Hauch zu hinterfragen. Dabei sagen sie die Unwahrheit! Hier nun die Auflistung der vorgetragenen Märchen und Mythen:
Die vorsätzlich Diskriminierung fing also schon damit an, dass durch die vorsätzlich Begangene ersatzlose Streichung durch deutsche Parlamentarier, (SPD, CDU, FDP und Grüne!!) die so genannten „Inlandsklausel“ das noch in § 25 Abs. 1 RuStAG die „Doppel- und Mehrstaatigkeit“ erlaubte, nämlich durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit neben der deutschen Staatsangehörigkeit bei dauerhaftem Aufenthalt im Inland natürlich, nach 87 Jahren plötzlich eingesackt wurde!
1. Vorwurf von „Mißbrauch“ und „Täuschung“, durch deutsche Politiker, Kommentatoren in deutschen Medien und durch Richter an den Verwaltungsgerichten in Urteilsbegründungen.
Obwohl der Kläger nur das damalig geltende Recht gebrauchte, was alle Deutschen seit 1913 ja auch für sich beanspruchten! Denn nach der Regelung aus dem § 25 Abs. 1 RuStAG von 1913 war der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit neben der bereits deutschen Staatsangehörigkeit erlaubt und mit keiner Zeile beschränkt oder zeitlich limitiert! Das erlaubte nämlich die so genannte „Inlandsklausel“, die aber auch unbedingt einen dauerhaften Verbleib im Inland voraussetzte. Ein dauernder Auslandsaufenthalt mit einem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit wurde ohne eine behördliche Feststellung gemäß dem § 25 Abs. 1 RuStAG mit dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sanktioniert! Wie gesagt ohne der Anwendung irgendwelcher Veraltungsakte gemäß den Regel aus dem VwVfG! Die deutsche Staatsangehörigkeit war dann einfach weg – und das ohne die geringste Kenntnis einer öffentlichen deutschen Stelle.
Der so tatsächlich vorhandene Verlust war real da, was aber den Hunderttausenden Auslandsdeutschen, die davon seit 1913 betroffen waren nicht viel bekümmerte! Eine nicht ganz genau gekannte unzählige Größe von diesen Deutschen in der Fremde, die eigentlich gar keine deutsche Staatsangehörigkeit mehr hatten, genoss aber die vollen deutschen staatsbürgerlichen Rechte mit den vorhanden deutschen Ausweispapieren. Nahmen an Wahlen aktiv und passiv teil! Durften zudem Ämter und Berufe bekleiten, die nur deutschen Staatsbürgern vorbehalten war!
Der § 25 Abs. 1 RuStAG wurde aber auch von deutschen Auslandsvertretungen 87 Jahre lang einfach ignoriert! Jeder der Beteiligten brach das Gesetz letztendlich vorsätzlich, denn das Gesetz wurde nicht zur Anwendung gebracht!
Das ist ein Verstoß gegen das Grundprinzip vom „Vorrang des Gesetzes“ in der deutschen Rechtsordnung, wonach der Staat bzw. die Verwaltung einerseits nicht vom Gesetz abweichen darf bzw. nicht gegen das Gesetz verstoßen darf. Zum anderen gilt auch das Gebot das Gesetz unbedingt zur Anwendung zu bringen!
Bedeutung hat dieses Prinzip vor allem bei der so genannten „Leistungsverwaltung“, also der Gewähr von Geldleistungen (Transferleistungen) oder der Daseinsvorsorge, wovon nicht wenige Deutsche jahrzehntelang, trotz ihrem dauerhaften Aufenthalt im Ausland und ihrem Erwerb der dortigen Staatsangehörigkeit von ihren (angeblichen) Heimatgemeinden in der Bundesrepublik Deutschland (West-Deutschland), die zwar keine deutsche Staatsangehörigkeit mehr hatten, aber dennoch ihre fetten Auslandsrenten und Sozialhilfen zusätzlich im Ausland lebend bezogen durch Überweisung der jeweiligen Stellen aus dem fernen Deutschland.
Dieser jahrzehntelang wirkende unwirkliche Rechtszustand wurde hingenommen! Und alles wurde mit der Reform des RuStAG zum StAG vom 01.01.2000 ganz still und heimlich amnestiert und damit völlig legalisiert! Natürlich ein rechtswidriger Akt par exellance und erster Güte!
Nun Frage der Kläger, wer wohl hier wen hat mit der wohlwollender Zustimmung hier das Recht in unzulässiger Weise „missbraucht“ und den deutschen Staat, wie den Sozialkassen „getäuscht“ hat?! Wir türkischen Staatsbürger wohl nicht! Trotzdem wurden wir zu kriminellen deklassiert, obwohl wir rechtstreu waren!
Derartige Situationen, mit dem plötzlichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führten und führen immer noch in eine Blanke Existenznot! Dem Arbeitgeber werden hier unversehens Signale gesendet, dass der Stelleninhaber gleichzusetzen wäre mit einem Dieb, Betrüger, Urkundenfälscher und jetzt nicht Fähig Geheimnisträger zu sein, wegen der kürzlich aufgeworfenen Loyalitätsfrage auch von führenden deutschen Politiker der CDU/CSU und vornehmlich vom jetzigen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble.
Es stellen sich also so auch arbeitsrechtliche Fragen, wie, dass man plötzlich Visa benötigt für Reisen ins Ausland, was zu Zeitverlusten und finanziellem Mehraufwand führt, und somit eine zusätzliche Schikane ist. Der türkische Arbeitnehmer kann aber auch die Stelle aus anderen Gründen verlieren, weil nämlich plötzlich ordinäre Gesetze die Weiterbeschäftigung ganz einfach verbieten, z.B. als Arzt oder Rechtsanwalt! Oder der Betroffene ist Beamter geworden oder hat die Aussicht Beamter zu werden. Das Gesetz (StAG) greift derart immanent und forsch in die besonderen Schutzrechte des Grundgesetzes (GG) ein, dass nämlich auch die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG und in die Eigentumsrechte aus Art. 14 Abs. 1 GG lädiert werden, so dass man einfach gesagt den Glauben – an einem demokratischen Rechtsstaat Deutschland – sehr leicht verlieren kann!
Zeitgleich hatte man den § 38 AufenthG neu im Zuwanderungsrecht erfunden, um angeblich damit den Aufenthaltsstatus von so genannten „ehemaligen Deutschen“ zu ermöglichen. Danach bestimmt sich die Rechtsstellung im Aufenthaltsstatus nach den Jahren des Deutschseins.
Nach 5 Jahren des Deutschseins erst wird eine Niederlassungserlaubnis ausgestellt und vorher nur ein einfacher Aufenthaltstitel vergeben. Was soviel bedeutet, wie, dass der Betroffene bzw. die Betroffene vom Ermessen des Sachbearbeiters und damit der Regelungen auf Länderebene bestimmt wird, wobei auch der Ermessensspielraum vom/von der Sachbearbeiter/in der zuständigen Ausländerbehörde bedeutend sein kann.
So genannte „Status- bzw. Erbdeutsche“ fallen regelmäßig über die 5 Jahres Grenze, erhalten also immer die Niederlassungserlaubnis. Und der Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ein erleichterter Verwaltungsakt von wenigen Wochen sein kann. Während wir Betroffenen alle unter der 5 Jahresgrenze fallen und damit zunächst die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erhalten!
Wir erhalten regelmäßig nur einen einfachen Aufenthaltsstatus mit einem eingeschränkten Arbeitsrecht. Die vormaligen Rechte die der jetzigen Niederlassung entsprechen würde, also unsere unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder gar der Aufenthaltsberechtigung mit einer unbefristeten und unbeschränkten Arbeitserlaubnis gehen, gemäß der Regelung aus dem § 38 AufenthG, völlig verloren, wegen eben des kurzen Zeitraumes, dem Adjektiv eines kürzeren „Deutschseins“! Die deutsche Staatsangehörigkeit, kann so erst nach Jahren wieder erworben werden, wenn überhaupt! Denn der erhobene Vorwurf von „Mißbrauch“ und „Täuschung“ könnte auch eine andere Konsequenz haben, nämlich dass man diesen nicht mehr bekommt, und wenn ja dann müsste man wohl man im schönen regelmäßigen Rhythmus sich schriftlich bei deutschen Behörden, ob man nur die eine deutsche Staatsangehörigkeit hat oder nicht! Was eine weitere Schikane bedeutet!
Das Ganze widerspricht aber nicht nur der Normsetzungswirkung aus dem ARB 1/80 Beschlusses, als Primärrecht aus dem Assoziierungsbeschlusses, sondern auch der so genannten „Still-Stands-Regelung“ für türkische Wanderarbeiter bzw. Arbeitnehmer (Gemeinschaftsrecht) und wirkt auch gegen den Geist des Grundgesetzes aus Art. 1 Abs.1 GG i.Vm. Art. 79 Abs. 3 GG (Ewigkeitsklausel), der Würde des Menschen. Einfach gesagt ist es unmoralisch und Sittenwidrig! Eigentlich ist das ganze Zuwanderungsrecht wie das bisherige Staatsangehörigkeitsgesetz, vornehmlich die §§ 12 Abs. 2 i.V.m. 25 Abs. 1 StAG sind ein Konstrukt im Geiste des „Schickaneverbot“ des § 226 BGB, immer bedacht explizit den muslimisch türkischen Staatsbürger zu treffen ihn gezielt Diskriminieren!
2. Angebliche „Vermeidung von Mehrstaatigkeit“ als Staatsziel und Staatsräson. Zeitgleich Ausweitung der so genannten „Mehrstaatigkeit“ in § 12 Abs. 1 StAG vom 01.01.2000 wegen Humanitätsgründen und einer noch größeren Ausweitung in Abs. 2 an ausländische Staatsbürger von EU-Staaten, damals noch ohne die neuen Staaten des ehemaligen „Warschauer Paktes“ und der Inselrepubliken Zypern (griechischer Teil) und Malta, später noch Rumänien und Bulgarien.
3. Die Voraussetzung zur Beibehaltung wurde angeblich durch die Auflage der sogenannten „Gegenseitigkeit“ beschränkt. Was aber regelmäßig durch bundesdeutsche Verwaltungsgerichte ausgesetzt wurde, so dass diese Auflage für Angehörige von EU-Staaten nicht umgesetzt wurde.
4. Für deutsche Staatsbürger wurde selbst bei Vorhandensein einer so genannten „Gegenseitigkeit“ zur Geltung gebracht, da zeitgleich der § 25 Abs. 1 StAG zum Zuge kam, dass gerade auch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit grundsätzlich verbot, und mit dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sanktionierte! Und das ohne einen Verwaltungsakt durch zuständige deutsche Behörden (per Gesetz!), wobei diese Stellen auch nichts davon wissen mussten! Es ist eine gezielte Benachteiligung der eigenen deutschen Staatsangehörigen gegenüber EU-Ausländern vom 01.01.2000 bis zum September 2007, denn urplötzlich hieß es, man erlaube es wegen der EU. Nur die EU bestand auch bereits vor dem Jahre 2000! Ganz klar ist hier auch der Vorsatz, dass man türkische Staatsbürger ausgrenzen wollte, und deshalb zunächst auch die „Status- und Erbdeutschen“ in Sippenhaft nahm, damit auch das Bundesverfassungsgericht sich der angeblichen Staatsräson, „der Vermeidung von Mehrstaatigkeit“ anschließen möge und die gezielte Ausgrenzung nicht erkenne!
Eigenartigerweise wurde aber gerade die „Mehrstaatigkeit“ durch den § 12 Abs. 1 und insbesondere mit Abs. 2 i.V.m. § 25 Abs. 1 StAG für jetzt über 420 Mio. EU-Auslander, plus 80 Mio. deutsche Staatsbürger eingeführt und natürlich allen Schweizern, die in ihrer Mehrheit partout nicht zur EU wollen!
Wo ist noch von einer Politik der unbedingten „Vermeidung von Mehrstaatigkeit“ zu erkennen?
Auch wird die Ausgrenzung sichtbar!
Alle diese Staaten sind nicht einmal an Europa angrenzend (außer der Schweiz!) und schon gar nicht ein Mitglied der NATO (außer den USA!), dem Europarat (außer der Schweiz!), der OECD, oder im Club der Zollunion der EU (Art. 23 ff. EGV), sind kein Assoziiertes EU-Mitglied und schon gar nicht Aufnahmekandidat zur EU. Deren Staatsbürger, dieser echten Drittstaaten, genießen dabei nicht einmal die erhöhten Rechte aus dem ARB 1/80 Beschluss, was spätestens nach 22 Jahren zur völligen Freizügigkeit bei türkischen Staatsbürgern führen sollte! Und trotzdem werden gerade türkische Staatsbürger oder mit diesem Hintergrund als deutsche Staatsbürger, z.B. in § 12 Abs. 1 StAG nicht einmal beim zweiten Anlauf (September 2007) berücksichtigt! Können immer noch nicht beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ihre alte türkische Staatangehörigkeit beibehalten!
Während man aber die freiwillige Aufgabe bzw. der deutschen Staatsangehörigkeit bei den zuständigen deutschen Behörden explizit schriftlich zu beantragen hat!
Damit ist es nicht nur eine diskriminierende Behandlung eines EU-Staatsangehörigen („verschleierte und allgemeines Beschränkungsverbot“!), aber keine Inländerdiskriminierung ist, was die Situation noch verschlechtert, sondern wirkt auch geschlechtsspezifisch benachteiligend. Denn die deutsche Schwägerin darf z.B. einen türkischen Pass erwerben und einen deutschen Pass genehmigungsfrei beibehalten, natürlich wegen der angeblichen Fluchtmöglichkeit aus einem islamisch geprägten Land, auch wenn der Ehemann ein türkischer Christ oder Jude sein sollte!
5. Jetzt dreht man den Spieß um, und vergisst dabei sein vergangenes Handeln, als man von 2000 bis 2007 seine eigenen deutschen Staatsangehörigen benachteiligt hat. Denn jetzt wird behauptet, dass man dadurch die deutschen Staatsbürgerschaften benachteiligen würde, wenn den türkischen Staatsangehörigen eine doppelte Staatsangehörigkeit erlauben würde. Anscheinend weiß man nicht was man selbst als Gesetz verabschiedet hat, denn alle deutschen Staatsbürger können gemäß § 12 Abs. 2 StAG ja auch eine ausländische Staatsangehörigkeit eines EU-Staates und der Schweiz erwerben ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren! Im Übrigen werden Staatsangehörigkeit nicht wie Akademische Grade oder Adoptionen gekauft! Die Frage stellt sich überhaupt, ob „Erb- und Statusdeutsche“ eine türkische Staatsangehörigkeit begehren würden. Ganz und gar vergisst man dabei, dass man selbst mit der neuesten Reform der Reform, deutsche Staatsbürger mit einem Hintergrund aus der Türkei, jetzt schon gezielt wieder einmal benachteiligt, denn sollte sie es wagen, jetzt ihre türkische Staatsangehörigkeit zu erwerben, dann wirkt bei ihnen immer noch der § 25 Abs. 1 StAG fort!
6. Das StAG verletzt auch das Grundprinzip vom „Vorbehalt des Gesetzes“, dass besagt, dass in Rechte des Bürgers nur durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden kann. Der Staat bedarf somit stets einer gesetzlichen Ermächtigung, wenn er in Rechte des Bürgers eingreifen will, sogenannte Eingriffsverwaltung aus Art. 19 Abs. 1 und 2, Art 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1 S. 1 und Art. 33 Abs. 1 GG (Art. 3 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 und 4 GG), vornehmlich dem strikten Verbot von Einzelfallgesetzen aus Art. 19 Abs. 1 und 2 GG, dem Verbot der Verschlechterung von Rechten (Stillstands-Klausel). Es gilt analog das „Schikaneverbot“, gemäß § 226 BGB.
7. Hier wird auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aus Art. 5 EGV verletzt.
8. Wie auch der Grundsatz des Vertrauensschutzes und Rechtssicherheit aus Art. 20 Abs. 3 GG (hierzu JARASS/PIEROTH 2006, Art. 20). Es widerspricht dem Grundprinzip von „Treu und Glauben“, gemäß § 138 BGB, somit ist hier auch eine gewisse Sittenwidrigkeit zu bemerken, gemäß § 242 BGB, analog dem Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 (2. HS) GG.
9. Eintritt von höherer Gewalt durch Paradigmenwechsel in der Gesetzgebung und die fehlende Information durch deutsche Behörden. Denn es wurde erst im April 2005 gestoppt. Damit wurde also seit 01.01.2000 von deutschen Einbürgerungsbehörden zugeschaut, wie sich die Menschen in ihr Unglück manövrieren, statt die deutschen Neubürger schon im Vorfeld verhindert, und somit auch nicht vor den extremen Konsequenzen gewarnt! Man wird hier den Verdacht nicht los, dass man wohl möglichst viele Betroffen schaffen wollte.
10. Die Ausgrenzungspolitik erfolgt neben der ethnischen Herkunft, auch durch die Zugehörigkeit zum Islam. Eine Gleichstellung, ob als türkischer oder als deutscher Staatsbürger mit einem Hintergrund aus der Türkei, wird aus religiösen Motiven verletzt, vgl. hierzu Artt. 4 und 140 GG i.V.m. 136 Abs. 3 WRV.
11. Es widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Geiste des Grundgesetzes, die die Einhaltung der menschlichen „Würde“ aus Art. 1 S. 1 GG i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG (Ewigkeitsklausel) und dem Schutz der „persönlichen Ehre“ aus Art. 5 Abs. 2 GG manifestiert.
12. So lassen sich zur oberen Auflistung von Grundrechtsverletzungen, die allesamt gegen nationale wie auch gemeinschaftliche Rechte verstoßen, noch andere dazu zählen: Art. 2, Art.3 Abs. 1 lit. c), i), s) und Abs. 2, Art. 5, Artt. 10, 12, 13, 14, 18, 39 ff., 43 ff., 49 ff., 94, 136, 137und 140 EGV.
13. Bezogen auf das Gemeinschaftsrecht liegt ein offener Verstoß auch gegen Art. 12 [Diskriminierungsverbot], wie auch dem Verbot der verschleierten und allgemeinen Beschränkung (EuGH 1974, 1299, Rdn. 10, 12) feststellen, analog i.S. auch des Art. 30 S. 2 EGV i.V.m. Art. 5 letzter Satz EGV [Subsidaritätsprinzip].
14. Natürlich werden diese uns zustehenden Rechte aufgrund unserer türkischen Staatsangehörigkeit und Herkunft vorsätzlich beschnitten, die weder wegen dem nationalen Allgemeininteresse begründet werden können, noch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, analog hierzu auch Art. 49 Abs. 2 i.V.m. 55 und 43 Abs. 2 EGV. Analog mit Art. 13 Abs. 1 [Recht auf freie Dienstleistung] EGV, analoge Anwendung Art. 49 Abs. 2 EGV mit Artt. 54 i.V.m. Art. 43 Abs. 2 EGV. Zu berücksichtigen ist die auch die zahlenmäßige Betroffenheit von nunmehr mehr 50.000 türkischen Staatsbürgern, die Opfer der ersatzlosen Streichung der so genannten „Inlandsklausel“ aus dem § 25 Abs. 1 RuStAG bzw. dem späteren StAG wurden, analog dazu das „Aragonesa-Urteil“.
15. Verstoß der §§ 12 und 25 StAG, wie auch des § 38 AufenthG gegen Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 Beschluss:
„Die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft räumen den türkischen Arbeitnehmern, die ihrem regulären Arbeitsmarkt angehören, eine Regelung ein, die gegenüber den Arbeitnehmern aus der Gemeinschaft hinsichtlich des Arbeitsentgeltes und der sonstigen Arbeitsbedingungen jede Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit ausschließt.“ Bei Anwendbarkeit von Art. 39 EGV [Arbeitnehmerfreizügigkeit] – Status Betroffener ist Arbeitnehmer im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 des Assoziationsrats vom 19. September 1980.
16. Somit auch Verstoß gegen das Niederlassungsrecht aus Art. 43 EGV und Art. 12 ARB 1/80 Beschluss i.V.m Verstoß gegen die Still-Stands-Klausel aus ARB 1/80, durch Wegnahme der deutschen Staatsangehörigkeit, und der zusätzlichen Wegnahme der alten Rechte, durch die zeitlich kurze Eigenschaft als Deutscher, wegen eben dann der wiederholten Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit nach dem 01.01.2000. Dadurch auch der Verlust der vormalig gefestigteren Aufenthaltsrechte (früher „Aufenthaltsberechtigung“ mit unbefristeter und unbeschränkter Arbeitserlaubnis, jetzt zusammengefasst zur so genannten „Niederlassungserlaubnis“), geregelt aus § 38 AufenthG.
17. Direktes und indirektes Einwirken des deutschen Staatsangehörigkeitsrechtes in die Gesetze von EU Mitgliedsstaaten, die eine doppelte Staatsangehörigkeit vorsehen, ungeachtet einer vorhandenen türkischen Staatsangehörigkeit. Dadurch Verstoß auch gegen Art. 2, Art.3 Abs. 1 lit. c), i), s) und Abs. 2, Art. 5, Artt. 10, 12, 13, 14, 18, 39 ff., 43 ff., 49 ff., 94, 136, 137und 140 EGV.
18. Das deutsche Staatangehörigkeitsgesetz fördert in den Mitgliedstaaten dadurch auch den Chauvinismus und gibt ein schlechtes Beispiel für ein friedliches Miteinander von Minderheiten, gerade auch in den neuen EU-Staaten und Griechenland, wo ebenfalls eine große Minderheit türkischer Einwohner mit einem griechischen und einer türkische Staatsbürgerschaft bisher friedlich mit Erbgriechen zusammen leben. Mit dem vollständigen Beitritt auch des türkischen Teils der Insel Zypern, können auch türkische Zyprioten die ebenfalls eine türkische Staatsbürgerschaft besitzen in Deutschland unter Zwang die bisher erlaubte türkische Staatsangehörigkeit ablegen, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen wollten. Dies gilt auch für Bulgarien und andere EU-Staaten. Selbst auch für in Großbritannien und Frankreich lebende Besitzer zweier Pässe in der gleichen rechtlichen Konstellation! Heiratet z.B. dann eine Französin oder Franzose die/der beide Staatsangehörigkeiten besitzt, also eine türkische und französische Staatsangehörigkeit zugleich, einen türkischen Landsmann in Deutschland, müsste sie die türkische Staatsangehörigkeit ablegen, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen würde, was aber ihr/ihm z.B. nach französischem Recht doch zusteht. Damit ist es nicht nur eine diskriminierende Behandlung eines EU-Staatsangehörigen („verschleierte und allgemeines Beschränkungsverbot“!), sondern wirkt auch geschlechtsspezifisch benachteiligend. Denn die deutsche Schwägerin darf z.B. einen türkischen erwerben und einen deutschen Pass genehmigungsfrei beibehalten, natürlich wegen der angeblichen Fluchtmöglichkeit aus einem islamisch geprägten Land, auch wenn der Ehemann ein türkischer Christ oder Jude sein sollte!
19. Nachdem all diese Vorwände nicht geholfen haben, weil man selbst als Regierung darin verstoßen hat, kommt jetzt eine noch größere Boshaftigkeit, die die Frage der Loyalität aufwirft und doch niemanden zwing!
Die Frage der Loyalität müssen sich vornehmlich Staatsbürger der ehemaligen DDR selbst machen, denn die Türkei war nicht bestrebt z.B. einen Topagenten namens „Topas“ bei der NATO zu installieren, außerdem haben sie weder einen Eid auf den Sozialismus á la Stalin und die DDR Fahne geschworen! Außerdem müssten dann auch all die über 500 Mio. Menschen in Europa sich die gleiche Frage stellen bzw. stellen lassen, was denn mit ihrer Loyalität sei?
Obendrein gibt es ja auch noch den Fall der ehemals entführten kolumbianischen Präsidentschaftskandidatin, Ingrid Betancourt, die von der Antiregierungsorganisation „Power Armed Revolution of Columbia“ (FARC) verschleppt wurde, die doch auch zusätzlich eine französische Staatsangehörigkeit besitzt! Was ist mit derlei Persönlichkeiten und ihrer Loyalität zu Frankreich oder Kolumbien?
Auch die Aussage man würde sie nicht zwingen die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben entbehrt jede Taktlosigkeit, denn auch hier gilt das obige! Niemand zwingt die Menschen aus der EU und der Schweiz und den vielen Ausnahmen aus § 12 Abs. 1 StAG, und trotzdem schenkt man ihnen dieses geradezu als Obolus!
Beweis 1:
„StaatsbürgerschaftsrechtGroße Koalition streitet wieder über Doppelpass
Deutscher oder Türke? Eine schwere Entscheidung für viele Betroffenen.
Der Großen Koalition droht neuer Streit über die Ausländerpolitik: Während die SPD Einwanderer-Kindern dauerhaft eine doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen will, lehnt die Union dies vehement ab. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte der Internetausgabe der “Süddeutschen Zeitung“, seine Fraktion wolle zum alten Recht zurückkehren, das vor 1999 galt. Es könne “eben keine doppelte Loyalität bei der Staatsbürgerschaft geben“.
Die Innenexperten der SPD-Bundestagsfraktion hatten zuvor für eine generelle Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft und für die Abschaffung des derzeit geltenden Optionsmodells plädiert. Danach müssen sich junge Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft zwischen 18 und 23 Jahren für den deutschen oder den ausländischen Pass entscheiden.
Wiefelspütz: “Doppelte Staatsbürgerschaft ist eine Zumutung“
Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy, sagte, es könne nicht sein, dass man in den kommenden Jahren Hunderttausende junger Menschen ausbürgere. Auch sein Parteifreund, der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz, sprach sich dafür aus, die doppelte Staatsbürgerschaft bei Einwandererkindern dauerhaft zuzulassen. Das Optionsmodell sei eine Zumutung für die Kinder.
Im Ziel der Abschaffung der Optionsregel sind sich Union und SPD also einig. Die Union will aber von vornherein zur alten Regel zurückkehren, wonach die deutsche Staatsbürgerschaft nur erhalten kann, wer die alte niederlegt.
Gegen die SPD-Initiative sprach sich auch der Vorsitzende des Deutsch-Türkischen Forums der CDU, Bülent Arslan, aus. Viele Einwanderer lebten mental noch in der Heimat, sagte er im SWR. Sie müssten sich deshalb für einen Staat entscheiden. Das habe nichts mit kultureller Zugehörigkeit zu tun. Sehr oft hätten Migranten “zwei Herzen in der Brust“.
In den nächsten fünf Jahren müssen sich rund 3300 Einwanderer-Kinder entscheiden, ob sie Deutsche bleiben und ihre zweite Staatsangehörigkeit aufgeben wollen. Die Jugendlichen sind die erste Gruppe, für die das Optionsmodell greift. Bis 2018 werden sich laut Böhmer fast 50.000 Migrantenkinder entscheiden müssen.“
Quelle: tagesschau.de
Quelle: http://www.swr.de/nachrichten/-/id=396/nid=396/did=3738418/1t1unuy/
Ur-Quelle: http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/799/185218/
Beweis 2:
Interview im dradio.de vom 14.07.2008 mit Joachim Herrmann
„CSU lehnt doppelte Staatsbürgerschaft ab
Bayerns Innenminister Herrmann: Werden Änderung nicht zulassen
Der bayerische Staatsminister des Innern, Joachim Herrmann (CSU), hat der SPD-Forderung nach einer dauerhaften doppelten Staatsbürgerschaft eine klare Absage erteilt. Schon von der 1999 eingeführten Optionsregel, die 18-jährigen Kindern von Ausländern befristet eine doppelte Staatsbürgerschaft zugesteht, sei die Union „nicht begeistert“ gewesen, betonte der CSU-Politiker. Eine weitere Aufweichung des Staatsbürgerschaftsrechts werde die Union nicht zulassen.
„Es wird keiner gezwungen. Aber wir werden auf gar keinen Fall akzeptieren, dass die SPD das, was damals ein Kompromiss war, jetzt durch die Hintertür weiter aushöhlt, und es zu einer massenhaften doppelten Staatsangehörigkeit kommt.“
Herrmann wies auf den Besuch des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan im Frühjahr hin. Es sei deutlich geworden, was insbesondere die Türkei anstrebe: „Erdogan hat damals sinngemäß gesagt: Einmal Türke, immer Türke, und gleichzeitig dazu aufgerufen, dass die Türken mit deutscher Staatsangehörigkeit massiv politischen Einfluss auf die Entwicklung in Deutschland nehmen müssen.“
Klagen gegen die jetzt anstehenden Anschreiben an die Jugendlichen mit doppelter Staatsbürgerschaft befürchtet der bayrische Innenminister nicht. Das Bundesverfassungsgericht habe die geltende Regelung ausdrücklich bestätigt.“
Das Gespräch mit Joachim Herrmann können Sie bis zum 14. Dezember in unserem Audio-on-Demand-Angebot nachhören. MP3-Audio [http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/07/14/drk_20080714_0655_21ee7b1f.mp3]
© 2008 Deutschlandradio
Quelle: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/815983/
„…
Peter Altmaier, MdB (CDU), Jurist, schreibt in Blätter für deutsche und internationale Politik 2/99: ”Weiter hört man, doppelte Staatsangehörigkeit führe zu doppelter Loyalität – obwohl Loyalität keinerlei juristische Kategorie ist und nichts mit dem Paß oder der Staatsangehörigkeit zu tun hat. Die allermeisten EinwanderInnen stehen auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit dem deutschen Staat wesentlich loyaler gegenüber, als z.B. – um den Vergleich von Stoiber aufzugreifen – die Terroristen der ehemaligen RAF (mit ausschließlich deutschem Paß)….”
…“
Quelle: http://home.wtal.de/tacheles-Solingen/archiv/ausg13/Seite03.html
Sollte man die Loyalitätsfrage nicht eher an den deutschen Ehemänner und Ehefrauen von chinesischen Ehegatten machen? Schließlich sind insbesondere deutsche Firmen ganz dick im China-Geschäft drin!
Schließlich wollen sie ja die Blaupausen von Kernkraftwerken (Areva), Flugzeugen (Airbus) und anderen Schlüsselprodukten!
Man sollte im Lager der Märchenerzähler und Aufwiegler gegen uns türkischen Staatsbürger bedenken, dass die Türkei ein NATO Staat der ersten Stunde ist und nicht als ein Satellitenstaat aus dem vormaligen „Warschauer Pakt“ entstammt! Aus dieser Koalition des Sozialismus entstammen viele politische Größen und Staatslenker von heute in Deutschland!
Im Nachhinein überlegt, muss denn auch der Kalte-Krieg wohl nur ein Alptraum gewesen sein! Alte Todfeinde sind jetzt die erotischen Bettgenossen, nur bei der Türkei hat sich das Bild dramatisch noch verschlimmert. Man wirft uns möglichen Landesverrat vor! Was für eine verkehrte Welt?! Wo doch früher, von dem Mauerfall, man fieberhaft den Topagenten „Topas“ im NATO Hauptquertier suchte (Stichwort: Maulwurf).
Ja, und heute koordinieren sogar die Geheimdienste des Deutschlands! Wem das nicht reicht, der kann sich an der ersten weiblichen Bundeskanzlerin ergötzen, denn Westfrauen konnten bei der CDU eine derartige Revolution nicht entfachen!
„Pressestelle des Europarates
11/07/07 Menschenrechtskommissar veröffentlicht Bericht über Deutschland
Entschließung des Europarates zur Doppelten Staatsangehörigkeit:
„The state of democracy in Europe
Specific challenges facing European democracies: the case of diversity and migration
Resolution 1617 (2008)1
„… With a view to improving the inclusiveness of the democratic process and the quality of democracy, the Assembly calls on the Council of Europe member states to:
17.1. As regards access to citizenship
17.1.1. facilitate access to citizenship;
17.1.2. consider, when appropriate, removing restrictions on dual citizenship where such restrictions exist in national legislation, except in cases of possible misuse of dual citizenship by those charged with war crimes in order to escape justice;
17.1.3. in cases where dual citizenship is not possible, consider removing restrictions placed on citizens who renounce their citizenship where such restrictions exist in national legislation;
17.1.4. sign and/or ratify the European convention on nationality (ETS No. 166) where they have not already done so;
17.1.5. consider giving migrant women a legal status independent of that of their spouse; …“
Quelle Europarat: http://assembly.coe.int/Mainf.asp?link=/Documents/AdoptedText/ta08/eRES1617.htm
_____________________________________
Entschließung im Überblick für 800 Millionen Europäer (Inklusive der Bevölkerung der Türkei):
http://www.coe.int/t/dc/files/pa_session/june_2008/20080625_news_dem_europe_de.asp
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Menschenrechtskommissar veröffentlicht Bericht über Deutschland
Straßburg, 11.07. 2007 – Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Thomas Hammarberg, hat heute dem Ministerkomitee des Europarates seinen Bericht über die Achtung der Menschenrechte in Deutschland vorgelegt. Der Bericht zieht Bilanz über die aktuelle Situation beim Schutz der Menschenrechte in Deutschland und spricht eine Reihe konkreter Empfehlungen aus. Er hebt auch die gemeinsame Verantwortung des Bundes und der 16 deutschen Bundesländer für die Wahrung und Förderung der Menschenrechte hervor.
…
Darüber hinaus empfiehlt der Menschenrechtskommissar, die immer häufiger auftretende Praxis der Aberkennung des Flüchtlingsstatus zu überprüfen, und Mindeststandards für die Unterbringung von Asylbewerbern festzulegen.
Er empfiehlt Deutschland außerdem, zu erwägen, die doppelte Staatsbürgerschaft zu erlauben. …“
Quelle Europarat: http://www.coe.int/T/D/Kommunikation_und_politische_Forschung/Presse_und_Online_Info/Presseinfos/2007/20070711-499-MRK-D.asp
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Vielfalt und Zusammenhalt:
Neue Herausforderungen für die Integration von Einwanderern und Minderheiten
Für den Europarat zusammengestellt (als pdf-Dokument)
von Jan Niessen – Direktor der Gruppe Migration Policy Group
in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kulturstiftung – Generaldirektorat 3 – Sozialer Zusammenhalt
Direktorat für Soziale Angelegenheiten und Gesundheit
Council of Europe Publishing
Seite 70:
„…
…“
Seite 85:
„…Einwanderergruppen kann unterschieden werden. Zu Ersterem gehört die Einbürgerung sowie die Zuerkennung der Wahlrechte für Ausländer. In bestimmten Situationen, wenn der Anteil der Einwanderer an der Gesamtbevölkerung steigt, lässt sich in der Regel auch eine verstärkte Debatte in der Öffentlichkeit und über Grundsatzentscheidungen zu Fragen der Einbürgerung und des Wahlrechts feststellen. In dem einen oder anderen Fall kommt im Ergebnis dieser Diskussionen die Verabschiedung von Maßnahmen zustande, die die Einbürgerung und die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen. In anderen Fällen führen solche Debatten zu einer Zuerkennung des Wahlrechts für Einwanderer auf der kommunalen Ebene. Staatsbürger von
EU-Mitgliedsstaaten haben, gleich in welchem Mitgliedsland sie leben, das aktive wie das passive Wahlrecht bei kommunalen Wahlen und bei den Wahlen zum Europäischen Parlament. Die Ausweitung dieses Rechts auf Einwanderer von außerhalb der Europäischen Union ist in einer Reihe von Mitgliedsstaaten bereits in die Praxis umgesetzt worden, in anderen Ländern befindet man sich in einem Diskussionsprozess darüber und in einigen
anderen Ländern wiederum wird es abgelehnt.
Die politischen Parteien sollten die Mitwirkung von Einwanderern und Minderheiten nicht nur bei Wahlen sondern auch im Leben der Parteien fördern. Es gilt, Einwanderer und Minderheiten als Mitglieder in politische Parteien aufzunehmen und bei Wahlen als Kandidaten aufzustellen. In der Wahlkampfzeit sollte man besondere Anstrengungen unternehmen, um mit Informationskampagnen über die Bedeutung der Stimmabgabe jedes Einzelnen die Einwanderer- und Minderheitengemeinschaften anzusprechen. Solche
Kampagnen müssen Fragen zum Gegenstand haben, die für Einwanderer und Angehörige der Minderheiten von Belang sind. …“
Seiten 93 bis 94:
„… Oft stehen der Gleichbehandlung und Mitwirkung in spezifischen Bereichen des öffentlichen Lebens juristische Schranken im Weg. Eine Liste solcher Hindernisse ließe sich zusammenstellen, und qualitative Nachforschungen könnten Informationen darüber erbringen, ob Einwanderer und Minderheiten das Gefühl haben, dass sie gleichberechtigt behandelt werden.
Einbürgerung erleichtert Integration. Zu den Indikatoren gehören:
– Bedingungen und Wartezeiten für den Erwerb der Staatszugehörigkeit
– Möglichkeiten der doppelten Staatsbürgerschaft
– Einbürgerungsraten unter den verschiedenen Einwanderer- und Minderheitenkategorien
Qualitative Erhebungen können Rückschlüsse über das Zugehörigkeitsgefühl von Einwanderern und Minderheiten zu einem Land erbringen.
Zu den Indikatoren für Diskriminierung und Rassismus gehören:– Angaben über rassistische und diskriminierende Handlungen
– Angaben über rassistisch motivierte Gewaltverbrechen und rassistisch motivierte Einschüchterung
– Anzahl der Anzeigen wegen Diskriminierung und Anzahl der Verurteilungen
– Angaben über diskriminierende Verhaltensformen in staatlichen Stellen (einschließlich Polizei)
– Angaben über direkte und indirekte diskriminierende Verhaltensformen im privaten
Sektor (Arbeitsmarkt und Dienstleistungen).
Diese Angaben sollten durch weiteres Material über Haltungen, Meinungen und Wahrnehmungen ergänzt werden. Neben den Erhebungen über die Gesamtbevölkerung sollte man zielgerichtete Erhebungen erarbeiten, mit denen sich Erfahrungen und Wahrnehmungen von (möglichen) Opfern rassistischer Handlungen ermitteln lassen.
…
Was Vielfalt anbelangt, so kann für die jeweiligen Bereiche des öffentlichen Lebens, der Wirtschaft, Bildung, Kultur usw. eine Liste mit Indikatoren erstellt werden. In gewissem Umfang handelt es sich hierbei zugleich um Indikatoren für Gleichbehandlung und Antidiskriminierung.
Auch für die Präsenz von Einwanderern und Minderheiten im öffentlichen Leben können Indikatoren zusammengestellt werden. Die Zusammensetzung der Mitarbeiter in staatlichen Behörden sollte die der Gesamtbevölkerung widerspiegeln. Im Hinblick auf Einstellung von Personal, berufliche Ausbildung und Förderung von Einwanderern und Angehörigen von Minderheiten können Einschätzungen vorgenommen werden. Staatliche Dienstleister sollten ihre Dienste so gestalten, dass sie das ganze Spektrum der Bevölkerungsvielfalt erfassen. Eine Bestandsaufnahme der Bedürfnisse kann ebenso erfolgen wie die Auflistung der damit einhergehenden Zielstellungen zur Befriedigung dieser Bedürfnisse. Nach Ablauf eines genau
festgelegten Zeitraums sollte eine Bewertung der Wirksamkeit der zur Verwirklichung dieser Ziele angewandten Maßnahmen erfolgen.
Der Privatsektor kann auf ähnliche Verfahren zurückgreifen. Dort können auch Bestandsaufnahmen der Aufgabenbeschreibungen von Unternehmen gemacht werden, aus denen die klare Absicht der Arbeitgeber hervorgeht, die Chancengleichheit für alle zu gewährleisten und Arbeitskräfte aus den vielfältigen Schichten der Bevölkerung einzustellen. Daneben kann man Indikatoren zur Bewertung von Veränderungen in der Unternehmenskultur erarbeiten. …“
Quelle Europarat: http://www.coe.int/t/dg3/migration/Documentation/Series_Community_Relations/Diversity_Cohesion_de.pdf#xml=http://www.search.coe.int/texis/search/pdfhi.txt?query=doppelte+Staatsb%FCrgerschaft&pr=Internet_D2&prox=page&rorder=500&rprox=750&rdfreq=500&rwfreq=500&rlead=500&rdepth=250&sufs=1&order=r&mode=&opts=&cq=&sr=&id=48497e3e1d
Na endlich kommt jemand mal zum Vorschein:
Staatskunde für Anfänger
KOLUMNE VON HILAL SEZGIN
Quelle TAZ: http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/staatskunde-fuer-anfaenger/
@ Delice
Sie gehen ja in diesem Thema auf , was ich aber bemerkenswert finde.
Ein Rat / Kritik / Tip oder Empfehlung , nehmen Sie es wie Sie´s wollen , Ihre berichte/ Artikel sind sehr langatmig.
Die Inhalte sind zwar richtig jedoch lesen sehr wenige vom Anfang bis zum Ende auch alles durch.
Die Politische entscheidung ist aber nicht ausschlag gebend.
Erst wenn sich die Haltung der Menschen in der BRD den/ uns Türken gegenüber sich ändert ist auch eine Vernünftige änderung der Gesetzte zu erwarten.
Sehen Sie sich doch einmal um.
Wenn irgendjemand etwas Negatives über die Türken berichtet wird es ohne wenn und aber aufgenommen und als zusätzliches beispiel in der Galerie der Schlechten Türken aufgereiht.
Bei den Kurden waren es immer wir Türken , bis der vorfall auf der Autobahn gegen einen Deutschen Polizisten passierte.
Ich hoffe Sie erinnern sich.
Bei den Armeniern ist das gleiche.
Alle brüllen das wir Mörde sind , aber keiner fragt wie das überhaupt zustande gekommen ist.
Meinen die etwa das das Militär morgens beim Frühstück sich dazu entschieden hat die Armenier zu verfolgen , und somit das ganze eine hauruck aktion war ?
Selbst in Deutschland ,1933-1945 , hat es Jahre gebraucht bis man die Bevölkerung/ Funktionäre soweit hatte , wie es sich das der Führer vorgestellt hatte.
Denn Politikern traue ich sowieso nicht , ein haufen von Verlogenen Banditen.
Diese sind selber nicht glaubwürdig und somit auch deren entscheidungen nicht.
Man sollte zunächst einmal die Einstellung der Bevölkerung den Türken gegenüber ändern und der rest kommt von alleine, das denke ich zuminndestens.
Klar muß man hier und dort dann die anreize geben , aber solange den Türken sehen wie er tatsächlich ist , läst sich alles viel einfacher angehen.
@coskun
Sie haben natürlich recht. Meine Beiträge mögen sehr oft langatmig sein, aber die Lektüre dieser Zeilen bringen jedem Lesen eine Erkenntnisstufe die er so nie erhalten bzw. erlangen würde! Aber während der ganzen Zeit musste ich traurig feststellen, dass hier in Deutschland eine völlige Unkenntnis herrscht und eine gezielte und ja vorsätzlich verdrehte Diskussion und der Leugnung von Tatsachen!
Die Deutschen interessieren sich für dieses Thema der „doppelten Staatsangehörigkeit“ eigentlich überhaupt nicht, und applaudieren aber trotzdem fleißig, in Ihrer Mehrheit, ihren rechts außen Politikern, in dieser doch sehr wichtigen und sensiblen Angelegenheit, die gegen eine generelle Ausweitung seien und dennoch diese seit dem September 2007 in Deutschland eingeführt haben.
Dabei geht natürlich völlig unter, dass die „doppelte Staatsangehörigkeit“ bereits schon längst eine ganz normale Realität in Deutschland geworden ist! Man muss das immer wieder betonen, dass über 500 Millionen Menschen in der EU diese erhalten dürfen, nur eben nicht die türkischen Staatsbürger. Aus völlig unerklärlichen Gründen wird diese große Zahl, als potentielle Anspruchsberechtigte, von einer halben Milliarde Menschen geradezu vom deutschen Patriotismus durchdrungen verniedlicht und von in den deutschen Medien als eine absolute Randerscheinung dargestellt und so als eine reine Ausnahme betrachtet!
Bei Türkischen Staatsangehören handelt es sich lediglich, um eine Anzahl von gerade Mal höchstens 2,8 Millionen Menschen, wobei auch hier viele hunderttausende von ihnen diese bereits ganz legal besitzen. Denn man sollte bedenken, dass die Menschen, die in der Türkei leben weiterhin davon ausgenommen sind! Deshalb steht dies in keinem Verhältnis zur harten Verweigerungshaltung und Ausgrenzungspolitik deutscher Politiker gegenüber einer muslimisch geprägten Minderheit!
Von daher belügen deutsche Politiker ihre eigene deutsche Mehrheitsgesellschaft, bis sich die Balken biegen, und schaffen so große Gräben, statt Brücken innerhalb der Bevölkerung in Deutschland zu bauen.
Das nenne ich eine absolute Verkennung der eigenen Realität in Deutschland!
Nochmals, die Tatsache ist nun mal, dass alle EU-Ausländer, neben Schweizern, die gar nicht in die EU wollen und die vielen Ausnahmen aus dem § 12 Abs. 1 StAG, wo selbst Angehörige vieler muslimischer Staaten darunter fallen, dieses Privileg der Führung von zwei und mehreren Pässen zugesprochen wird, aber eben nicht den türkischen Staatsbürgern!
Wenn ich mich vor einer weißen Wand davor aufgestellt hätte, wäre diese von meiner feuchten Ausspreche womöglich feucht geworden, aber den deutschen Politikern diese Realität zu verdeutlichen, ist schier unmöglich, diese Seite der Wand bleibt trotzdem absolut trocken! Sie bestehen immer noch auf ihr eigenes Wunschdenken!
Mein Bedürfnis ist es dennoch, dass ich vernünftige deutsche Politiker und Vertreter in den Medien dazu bringen kann, sich nicht mehr für blöd verkaufen zu lassen! Deshalb ist auch diese Ausführlichkeit hier und anderswo begründet!
Das geschriebene, wie auch das ungeschriebene Recht steht wirklich auf unserer Seite! Auch, wenn man uns diese Rechte bewusst, gezielt und vorsätzlich vorenthalten will, wird sie dennoch einmal uns zugestanden werden müssen!
Wie weit es mit der politischen Bildung deutscher Bundesbürger ist, beweist auch folgender Artikel der Berliner Morgenpost.
Quelle Berliner Morgenpost: http://www.morgenpost.de/politik/article703756/Deutsche_wissen_nicht_viel_ueber_ihr_eigenes_Land.html
„Aha-Erlebnisse aus Fatihland
Ein deutsch-türkischer Kabarettist im Spagat zwischen den Kulturen(lifepr) Berlin, 18.07.2008 – Sein Platz ist zwischen allen Stühlen: “ Ich sehe aus wie Ali, aber ich spreche wie Hans“, sagt Fatih Cevikkollu. Er ist Deutscher, Türke, Kölner. Ein Moslem, geboren in einem katholischen Krankenhaus, Sohn eines türkischen Fabrikarbeiters – die typische Mixtur eines Gastarbeiterkindes. Von Beruf ist er Kabarettist. Eine gute Methode, um den oft grotesken Spagat zwischen deutscher und türkischer Kultur auszuhalten. …“
Quelle: http://www.lifepr.de/pressemeldungen/ufafabrik-berlin-ev/boxid-56147.html
Quelle Jungle World: http://jungle-world.com/artikel/2008/29/22220.html
Kennt einer hier zufällig einen Jugendlichen, der sich nach der Optionsregelung entscheiden muss? Es geht dabei um ein Interview in der Süddeutschen Zeitung. Würde mich über kurzen Hinweis freuen.
Ohne Kommentar
Quelle: http://einestages.spiegel.de/external/ShowTopicAlbumBackground/a785/l0/l0/F.html#featuredEntry
Falls nicht mehr aufrufbar:
Krieger gegen das eigene Vaterland: Rund 10.000 Deutsche kämpften im Zweiten Weltkrieg auf Seiten der Briten – meist rassisch oder politisch Verfolgte, die sich vor Hitler nach England gerettet hatten. Als „des Königs allertreueste Feinde“ gingen sie in die Geschichte ein. Von Katja Iken
[Admin: … bitte keine kompletten Texte von anderen Seiten übernehmen…]
[…] Eingebürgerte Deutsche – das haben vielerlei Erfahrungen in den letzten Jahren gezeigt – können im Gegensatz zu Urdeutschen wieder ausgebürgert werden. Im Jahre 2000 reichte beispielsweise die Streichung eines Halbsatzes (die sog. Inlandsklausel) aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz aus, um mit einem Schlag 50.000 türkischstämmige Deutsche automatisch auszubürgern. Die Folgeprobleme für die Betroffenen sind bis heute ungelöst. […]
ddp Deutscher Depeschendienst GmbH: Zeitung: Immer mehr Deutsche haben einen Doppelpass (Agenturmeldung v. 13.08.2008), URL: http://www.derNewsticker.de/news.php?id=35171
„…Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der neuen «Osnabrücker Zeitung» (Mittwochausgabe) sagte, haben 2000 mehr als 23 000 im außereuropäischen Ausland lebende Deutsche einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft gestellt. …“
Genau zu diesem Zeitpunkt haben aber 50.000 Betroffenen mit einer türkischen Staatsbürgerschaft ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren, samt ihren vormaligen gefestigten Aufenthalts- und Arbeitsrechte, gemäß § 38 AufenthG! Zynismus pur!!
Ein sehr interessanter Artikel in „BETA Readers Edition“
Quelle: http://www.readers-edition.de/2008/11/18/offener-und-latenter-antisemitismus-und-sein-naehrboden/“
Ein weiterer Artikel für die Leugner, dass es keinen Ethnozentrismus in Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts gebe:
Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/meinung/kommentare/?em_cnt=1630061&