Antwort der Bundesregierung: Äußerungen von Maria Böhmer zur Jugendkriminalität
22. April 2008 | Von E. S. | Kategorie: Politik | 4 Kommentare |Eine noch nicht veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf die „Kleine Anfrage“ der Fraktion BÃœNDNIS 90/DIE GRÃœNEN – Drucksache 16/8270 – vom 15. April 2008 liegt mir seit einigen Tagen vor, die ich nicht vorenthalten möchte. Darin werden der Staatsministerin für Integration Maria Böhmer kritische Fragen zu ihren Äußerungen zur Jugendkriminalität gestellt, die aber weitestgehend unbeantwortet bleiben:
Vorbemerkung der Fragesteller
Der gegen (kriminelle) Ausländer gerichtete Wahlkampf des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch wurde seitens der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Staatsministerin Dr. Maria Böhmer, nicht kritisiert – im Gegenteil:
Dr. Maria Böhmer billigte am 14. Januar als Mitglied des CDU-Präsidiums ausdrücklich den in der sog. Wiesbadener Erklärung der CDU enthaltenen Sechs-Punkte-Plan von Roland Koch für ein schärferes Vorgehen gegen ausländische jugendliche Täter;
sie forderte im Kampf gegen jugendliche Gewalttäter die Einrichtung sog. Erziehungscamps (DIE WELT, 9. Januar 2008);
und schließlich heizte Dr. Maria Böhmer in einem Tagesspiegel-Interview vom 12. Januar 2008 die Debatte um den Anteil ausländischer Jugendlicher an der Gewaltkriminalität in Deutschland mit offenkundig völlig undifferenzierten Zahlenangaben weiter an.
Nach der verlorenen Landtagswahl will Dr. Maria Böhmer nun den Wahlkampf Roland Kochs und ihren Anteil daran schnell wieder vergessen machen (so: taz vom 31. Januar 2008).
Hier wäre im Sinne der Integration eine klare Positionierung der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung nötig gewesen Diese zeigt Dr. Maria Böhmer nicht. Unter dem offenen Brief vom 31. Januar 2008, in dem führende Christdemokratinnen und -demokraten (etwa der Integrationsminister von Nordrhein-Westfalen Armin Laschet; der 1. Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Ole von Beust; die Bundestagspräsidentin a. D. und vormalige Vorsitzende des Zuwanderungsrates der Bundesregierung Dr. Rita Süssmuth oder der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern Peter Altmaier) den Wahlkampf des hessischen Ministerpräsidenten vorsichtigkritisieren („Integrationspolitik ist so fundamental für die Zukunft unseres Landes, dass sie nicht zum Wahlkampfthema degradiert werden darf“), fehlt ausgerechnet die wichtige Unterschrift der Staatsministerin und Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Dr. Maria Böhmer.
Die Vorbemerkung lässt auf spannende Fragen und Antworten hoffen. (Die Antworten der Bundesregierung sind eingerückt und kursiv dargestellt:)
Erziehungscamps
1. Welche Erziehungs-Camps kennt die Staatsministerin in Abgrenzung zu bestehenden Kurz-Interventionsprojekten (wie Anti-Gewalt-Trainings) und häuslichen/familiär angelegten Hilfsangeboten (wie z. B. dem „Projekt Chance“ des Christlichen Jugenddorfwerks im baden-württembergischen Creglingen oder der Jugendhilfeeinrichtung des Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerks im brandenburgischen Frostenwalde), und welche dieser Camps würde sie als vorbildlich bezeichnen?
2. Auf welche Evaluationsergebnisse stützte sich die Empfehlung der Staatsministerin zur Einrichtung von Erziehungscamps für jugendliche Straftäter?
Frage 1 und 2 werden zusammenfassend beantwortet.
Staatsministerin Prof. Böhmer hält Erziehungs- oder Trainingscamps für eine Maßnahme, die in geeigneten Fällen straffällige Jugendliche frühzeitig vor einem Abgleiten in eine Dauerkriminialität bewahren können. Dies belegen die überzeugenden Resultate beispielhafter Projekte etwa in Baden-Württemberg oder in Hessen. Im Anschluß an den Aufenthalt in einer solchen Einrichtung müssen sich nach Auffassung der Staatsministerin schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen anschließen, die den betroffenen Jugendlichen eine berufliche Perspektive aufzeigen.
Die Frage, welche der aufgeführten Camps Maria Böhmer als vorbildlich bezeichnen würde, wird nicht beantwortet. Statt dessen wird die rein subjektive Meinung Maria Böhmers mitgeteilt. Nicht gerade aufschlussreich.
Notwendige Einordnung von Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik
3. Ist der Staatsministerin bekannt, dass das Bundeskriminalamt in der „Polizeilichen Kriminalstatistik 2006“ (PKS) selber die Aussagekraft der von der Staatsministerin zitierten PKS-Zahlen wie folgt einschränkt: „Die Kriminalitätsbelastungder Deutschen und Nichtdeutschen ist zudem aufgrund der unterschiedlichen strukturellen Zusammensetzung (Alters-, Geschlechts- und Sozialstruktur) nicht vergleichbar. Die sich in Deutschland aufhaltenden Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind im Vergleich zur deutschen Bevölkerung im Durchschnitt jünger und häufiger männlichen Geschlechts. Sie leben eher in Großstädten, gehören zu einem größeren Anteil unteren Einkommens- und Bildungsschichten an und sind häufiger arbeitslos. Dies alles führt zu einem höheren Risiko, als Tatverdächtige polizeiauffällig zu werden“?
Wenn ja, warum hat die Staatsministerin in ihren jüngsten öffentlichen Einlassungen zum Thema jugendlicher nichtdeutscher Straftäter diese entscheidenden Einordnung des Bundeskriminalamtes verschwiegen?
4. Ist der Staatsministerin bekannt, dass dem 2. Periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung zufolge (S. 417f) bislang keine Modellrechnung vorliegt, in der die vom Bundeskriminalamt benannten Verzerrungsfaktoren (insbesondere hinsichtlich der sozialen Lage der Tatverdächtigen) vollständig berücksichtigt werden konnten?
Wenn ja, warum hat die Staatsministerin in ihren jüngsten öffentlichen Einlassungen zum Thema jugendliche nichtdeutsche Straftäter diesen entscheidenden Hinweis des Sicherheitsberichts der Bundesregierung verschwiegen?
5. Ist der Staatsministerin bekannt, dass die Zahlen über nichtdeutsche Tatverdächtige deswegen besonders vorsichtig zu bewerten sind, weil dieser Personenkreis im Vergleich zu deutschen Tatverdächtigen (so der 2. Periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung auf S. 420) „größeren Kriminalisierungsrisiken [aufgrund] erhöhter Anzeigerisiken und [einer] intensivere[n] Kontrolldichte“ ausgesetzt ist?
Wenn ja, warum hat die Staatsministerin in ihren jüngsten öffentlichen Einlassungen zum Thema nichtdeutscher jugendlicher Straftäter diesen entscheidenden Hinweis des Sicherheitsberichts der Bundesregierung verschwiegen?
6. Ist der Staatsministerin bekannt, dass der 2. Periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung auf S. 418 darauf hinweist, dass ein Blick in die Strafverfolgungsstatistik zeigen würde, dass tatverdächtige Ausländer immer wieder „zu einem geringeren Anteil [als deutsche Tatverdächtige] abgeurteilt werden“ – Ermittlungsverfahren gegen diesen Personenkreis also überproportional häufig wieder eingestellt werden?
Wenn ja, warum hat die Staatsministerin in ihren jüngsten öffentlichen Einlassungen zum Thema nichtdeutscher jugendlicher Straftäter dieses entscheidende Ergebnis des Sicherheitsberichts der Bundesregierung verschwiegen?
7. Ist der Staatsministerin der Bericht der Polizei aus Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württembergvom November 2007 an die Innenministerkonferenz bekannt („Entwicklungder Gewaltkriminalität junger Menschen mit einem Schwerpunkt auf städtischen Ballungsräumen“), in der es heißt, dass gesicherte Aussagen darüber, ob die Jugendgewaltkriminalität in den letzten Jahren tatsächlich gestiegen ist, „derzeit nicht möglich ist“, weil die kriminologische Forschung gestiegene Fallzahlen lediglich mit einer Verschiebungaus dem polizeilich bisher nicht erfassten Dunkelfeld in das Hellfeld der Polizeilichen Kriminalstatistik erklärt?
Wenn ja, warum hat die Staatsministerin in ihren jüngsten öffentlichen Einlassungen zum Thema jugendlicher nichtdeutscher Straftäter die Ergebnisse dieser Polizeistudie verschwiegen?
Dass gleich fünf Fragen in nur zwei Absätzen beantworten werden, lässt nichts gutes erahnen.
Die Fragen 3 bis 7 werden zusammenfassend beantwortet:
Zu den Ausführungen der Fragesteller in Frage 5 stellt die Bundesregierung zunächst richtig: Ungeachtet der aus verschiedenen Gründen bestehenden Schwierigkeiten eines Vergleiches der Tatverdächtigenbelastungszahlen von Deutschen und Nichtdeutschen führt der 2. Periodische Sicherheitsbericht an der genannten Stelle (S. 420) aus, dass trotz dieser Umstände von einer höheren Deliktbelastung von Nichtdeutschen auszugehen ist: „… Insgesamt ergab sich für Ausländer eine Tatverdächtigenbelastungszahl für das Jahr 1999 von 6 965, für Deutsche von 3 123, also eine Relation von 2 : 1. Sie legt es nahe, auch bei Berücksichtigung erhöhter Anzeigerisiken und der durch intensivere Kontrolldichte größeren Kriminalisierungsrisiken der Zuwanderer, von einer etwas höheren Deliktbelastung(zumindest einiger Gruppen) von Nichtdeutschen auszugehen.“ (2. Periodischer Sicherheitsbericht, S. 418 ff., Hervorhebung hinzugefügt).
Die Fragesteller wollten wissen, warum Frau Böhmer in ihren jüngsten öffentlichen Einlassungen zum Thema jugendlicher nichtdeutscher Straftäter die Einlassungen des BKA, die Ergebnisse des Sicherheitsberichts und der Polizeistudie verschwiegen hat. Diese relativieren die Ergebnisse ja nicht gerade unwesentlich. Aber Frau Böhmer pickt sich lediglich Frage 5 raus und kontert lieber damit, dass Sie schließlich doch Recht habe. Auf die Fragen 3, 4, 6 und 7 wird nicht eingegangen.
Die Bundesregierug ist der Auffassung, dass jede Gewalttat eine zuviel ist und mit aller Entschiedenheit bekämpft werden muss. Soll Gewalt erfolgreich verhindert oder vermindert werden, muß an den Ursachen angesetzt werden. Diese liegen unter anderem in häuslichen und familiären Gewalterfahrungen und schulischer und beruflicher Perspektivlosigkeit. Mit den Schwerpunktsetzungen bei besserer Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt sowie der Prävention von Gewalt gerade gegen Frauen und Mädchen leistet die Bundesregierung einen wirksamen Beitrag zur Gewaltprävention. Bereits im Jahr 2007 hat die Integrationsstaatsministerin zusammen mit den Migrantenorganisationen und der Konferenz der Länderinnenminister die Kampagne „Hand in Hand gegen Gewalt“ begonnen, die sich nachhaltig für eine gewaltfreie Erziehung einsetzt.
Wenn man um den heißen Brei herumreden definieren müsste, könnte man diese Einlassung als Musterbeispiel aufführen.
8. Ist es zutreffend, dass der jüngst vorgelegte „7. Lagebericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland“ mit keinem Wort auf das Thema Jugendkriminalität eingeht?
Der gesamte Bereich „Kriminalität“ von Ausländerinnen und Ausländern bzw. Personen mit Migrationshintergrund hat für die Beauftragte eine erhebliche integrationspolitische Bedeutung. Im Rahmen des geplanten bundesweiten Integrationsmonitorings soll deswegen zu dem Themenfeld „Kriminalität“ ein Indikator gebildet werden (vgl. 7. Lagebericht, Abschnitt I.4.3). Ferner werden insbesondere in den Kapiteln zu Bildung (Schule und Berufsausbildung) und Arbeitsmarkt (vgl. 7. Lagebericht, Abschnitte II.2 und II.3) unter Bezugnahme auf aktuelle Daten zu jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern und zu Jugendlichen mit Migrationshintergrund ausführlich die Gründe dargelegt, die grundsätzlich zu einer erhöhten Gefährdung, als Jugendlicher straffällig zu werden, führen können. Darüber hinaus wird in Abschnitt II.8.1 des 7. Lageberichts rechtsextreme bzw. fremdenfeindliche Kriminalität bzw. Gewalt beschrieben, die überwiegend von jugendlichen bzw. heranwachsenden Männern ausgeht. Schließlich wird in Kapitel II.5 Gewalt gegen – insbesondere junge – Migrantinnen (häusliche Gewalt, Frauenhandel und Zwangsverheiratung) thematisiert, deren Bekämpfungfür die Beauftragte eine hohe Priorität hat; dieses Thema spielt auch im Nationalen Integrationsplan eine wichtige Rolle.
Also nicht. Lediglich hier und da einige Hinweise zur Thematik. Seltsam: Die Frage war so gestellt, dass sie mit einem einfachen „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten wäre. Mann fasst sich sonst kurz.
9. Ist es zutreffend, dass der von der damaligen Integrationsbeauftragten Marieluise Beck vorgelegte 6. Lagebericht diesem Thema nicht nur ein eigenes Kapitel eingeräumt hat, sondern darin auch die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik im o. g. Sinn auch kritisch eingeordnet und bewertet hat?
10. Warum äußert sich die Staatsministerin und Integrationsbeauftragte in ihrem 7. Lagebericht nicht dementsprechend zu diesem Thema?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammenfassend beantwortet:
Der 7. Lagebericht zur Lage der Ausländerinnen und Ausländer spiegelt die Neuausrichtung der Integrationspolitik der Bundesregierung wieder. Er ist keine Aktualisierung oder Fortschreibung früherer Berichte, nimmt aber an geeigneter Stelle Bezug auf diese Bezug. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/8828
Daraus entnehmen wir, dass die kritische Einordnung der Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht geeignet waren, um darauf Bezug zu nehmen. Seltsam, da gerade diese Ausführungen die PKS-Zahlen nicht unerheblich relativieren.
11. Warum ist die Staatsministerin und Integrationsbeauftragte dem gegen (kriminelle) Ausländer gerichteten Wahlkampf des hessischen Ministerpräsidenten Roland Kochs nicht mit kritischen Hinweisen im o. g. Sinn entgegengetreten, wie es sich auch aus dem gesetzlichen Auftrag der Integrationsbeauftragten aus § 93 des Aufenthaltsgesetzes ergibt:
„(…) die Voraussetzungen für ein möglichst spannungsfreies Zusammenleben zwischen Ausländern und Deutschen (…) weiterzuentwickeln, Verständnis nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen, soweit sie Ausländer betreffen, entgegenzuwirken;
den Belangen der im Bundesgebiet befindlichen Ausländer zu einer angemessenen Berücksichtigung zu verhelfen“?
Eine wirklich sehr gute Frage!
Die Staatsministerin nimmt ihren umfassenden gesetzlichen Auftrag erfolgreich wahr. Der Integrationsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, wird mit Bezug auf einen von ihm initiierten in der ZEIT abgedruckten Brief von 17 Politikern von CDU und CSU wie folgt wiedergegeben: „Angela Merkels Integrationsgipfel wird gelobt und auch Wolfgang Schäubles Islamkonferenz. Deshalb seien diese beiden nicht um ihre Unterschrift (u. d. o. g. Brief – Anm. der Bundesregierung) gebeten worden, sagt Laschet. Auch die Integrationsbeauftragte Maria Böhmer nicht, weil sie zum gelobten Kanzleramt zählt.“ (FAZ vom 2. Februar 2002)
Erfolgreich? Selbstlob stinkt bekanntlich und beantwortet die Frage nicht, weshalb sie dem Wahlkampf des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch nicht entgegengetreten ist.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass keine der elf gestellten Fragen korrekt beantwortet wurden. Es war ein Fehler von Maria Böhmer, sich hinter Roland Kochs Wahlkampf zu stellen. Würde sie wenigstens Courrage zeigen und sich dazu bekennen, könnte man noch damit leben. Abschweifende Ausführungen führen aber nicht gerade dazu, dass das Vertrauen in sie als Integrationsministerin steigt.
In Anbetracht der Antworten der Bundesregierung entpuppt sich diese kleine Anfrage als bloße Zeitverschwendung. Wenn die Bundesregierung für sich das Recht herausnimmt, auf die Fragen nicht zu antworten oder nur so weit, wie es noch genehm ist, verliert das Parlamentarische Fragerecht im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle seine Bedeutung, obwohl die Bundesregierung zur Beantwortung grundsätzlich verpflichtet ist.
Haben Sie etwas anderes erwartet? Politiker reden doch immer um den heißen Brei herum. Besonders auffällig ist dies bei Marie Louise Beck, deren Arbeit bisher eigentlich nichts gebracht hat.
@Sprinter:
Das ist mir schon klar. Allerdings werden die Anfragen doch zu einer Farce. Das kann es doch nicht sein. Während das Volk immer stärker kontrolliert werden soll, nehmen sich die Damen und Herren Politiker die Freiheit, einfach mal die parlamentarische Kontrolle auszuhebeln durch Beantwortung von Fragen, die gar nicht gestellt sind um der richtigen Frage auszuweichen.
@ Sprinter
Weder E.S. noch andere haben etwas anderes von einem Politiker erwartet, jedoch hoft man immer wieder das gerade so eine Frau Böhmer , die ja als beauftragte für Ausländer angelegenheiten , doch mit mehr respekt ihrem berufenen gegenüber ist.
Für alle ist klar das ein Politiker wie ein Fähnchen im Wind ist , mal so rum und dann doch mal so rum.
Keine klare linie , ausser der eigenen die aber meistens im verborgenen bleibt.
Was uns aber der Artikel hier doch verdeutlciht , ist das gerade durch solche Politiker die Ausländer kein Vertrauen in die Politik haben.
Wenn auch noch oben drein eine Frau Böhmer , die ja für die Ausländer da sein soll , so ist , tja dann ist die Entäuschung doppelt so groß.
Oder wie meinen Sie konnte ein Herr Erdogan in der Köln Arena soviele Menschen begeistern.
Ich persönlich halte Herrn Erdogan für ein A[…] , viele stimmen mit mir überein viele aber auch nicht , nur dieser Mann hat mit den meisten Türken hier in Deutschland nichts zu tuen und konnte aus dem Stand heraus so eine Menge von Menschen sofort begeistern.
Wieso können Deutschepolitiker diese Begeisterung nicht bei den Ausländern hervorrufen ?
Wieso muß eine Frau Merkel extra betonen das Sie die Kanzlerin aller hier in Deutschlan ist ?
Zwar werden einige Kritiker sofort das Argument der Sprachbarierre versuchen einzusetzten , jedoch darf man nicht vergessen das diese nicht so groß ist und ausserdem es größten teils es an der Aussprache fehlt und nicht am Verstehen.
Man kann zuhören ohne etwae zu sagen , auch ein Applaus ist eine Aussage die International verständlich ist.
[…] Mögliche Kandidaten seien Maria Böhmer (aktuell Staatsministerin für Integration), Heinz Buschkowsky (SPD-Bezirksbürgermeister von Neukölln) oder Seyran Ates (türkischstämmige Frauenrechtlerin). So nobel die Idee eines Integrationsministeriums auch ist, über die Kandidaten sollte Herr Jörges aber doch noch einige Male schlafen. Maria Böhmer hat sämtliches Vertrauen während ihrer Amtszeit als Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration bei Migranten verloren. Sie hat ihre gesetzlich vorgegebenen Aufgaben – nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen von Ausländern entgegenwirken und ihren Belangen zu einer angemessenen Berücksichtigung verhelfen – nicht wahrgenommen. Sie war eher damit beschäftigt, die Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre auf dem Gebiet des Ausländerrechts für die Union schön zu reden oder ausländerfeindliche Wahlkämpfe von Parteikollegen zu unterstützen. […]