Gastbeitrag: Von Werteordnung bis Religionsunterricht – Zum Stand der Islamkonferenz
28. März 2008 | Von E. S. | Kategorie: Gastbeiträge, Gesellschaft | 18 Kommentare |Mustafa Yeneroglu, der stellvertretender Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs und Teilnehmer der Deutschen Islam Konferenz (DIK) Arbeitsgruppe 1 „Deutsche Gesellschaftsordnung und Wertekonsens“, schildert den Stand der dritten Deutschen Islam Konferenz 2008 aus erster Hand.
Die dritte Plenumssitzung seit der Eröffnungsveranstaltung im September 2006 haben wir nun hinter uns. In der Zwischenzeit haben die 3 Arbeitsgruppen und der Gesprächskreis mit dem Ziel, das Verhältnis zwischen dem deutschen Staat und den hier lebenden Muslimen auf eine tragfähige gesellschaftspolitische Grundlage zu legen, über viele Themen diskutiert.
Zu welchen Ergebnissen ist die Islamkonferenz gekommen? Wie entwickelt sich die Arbeit? Was wollen die Teilnehmer erreichen? Ãœber diese und weitere Fragen ist viel geschrieben worden. Es gibt auch sicherlich unterschiedliche Meinungen darüber, wie sinnvoll die Islamkonferenz grundsätzlich ist, ob die Zusammensetzung des Teilnehmerkreises so richtig, ob die Themenbesetzung möglicherweise verfehlt ist. All dies sind Punkte, über die gestritten wird. Dass, worüber sich jedoch wohl alle Teilnehmer einig sind, hat der Initiator der DIK, Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble, in seiner Eröffnungsrede zur 3. Plenarsitzung sehr treffend wiedergegeben: „Gemeinsames Handeln wiederum erfordert ein gemeinsames Verständnis dessen, wie man zueinander steht, wie man miteinander umgehen und was man gemeinsam erreichen will. Eine solche Verständigung herbeizuführen ist eine der zentralen Aufgaben und Herausforderungen an diese Konferenz“. Dass es „streckenweise sehr strittig“ zugegangen und „intensiv um Worte und Positionen gerungen“ worden ist, spricht für eine konstruktive Streitkultur.
In der Arbeitsgruppe 1 „Deutsche Gesellschaftsordnung und Wertekonsens“, in der es um die Skizzierung der essentiellen Voraussetzungen und Herausforderungen der Integration von Muslimen geht, hat sich die Diskussion vor allem auf die Frage, ob sich die Muslime in Deutschland zur Rechts- und Werteordnung bekennen sollen, wollen, können oder gar müssen, konzentriert. Wir wissen, dass sich viele in der Öffentlichkeit teilweise auch mit Empörung gefragt haben, was denn die Diskussion um die deutsche Rechts- und Werteordnung sein soll. Es sei doch wohl selbstverständlich, dass jeder, der in diesem Land lebt, die Rechts- und Werteordnung im Sinne der Werte des Grundgesetzes zu achten hat bzw. sich zu dieser bekennen muss. Dieser Eindruck ist in Anbetracht mancher Artikel in den großen Tageszeitungen wie in der „Welt“ mit dem Titel „Muslime streiten über Werte des Grundgesetzes“ bzw. am nächsten Tag in den Feuilleton-Seiten der FAZ unter dem Titel „Sie wollen ein anderes Deutschland“, in dem Necla Kelek in ihrer bekannten mit Diffamierung und Lügen gepaarten Eigenart den an der DIK beteiligten Vertretern der islamischen Religionsgemeinschaften vorwirft, „Sie lehnen letztlich die Werteordnung Deutschlands ab“, verständlich.
Jedoch geben diese Behauptungen die tatsächliche Diskussion nicht wieder. Die muslimischen Vertreter haben in der DIK nicht das Bekenntnis zur Rechts- und Werteordnung des Grundgesetzes problematisiert. Bei der Diskussion um den Begriff der Werteordnung ging es auch nicht um die Werte der Verfassung. Manche präsenten, aber auch andere nicht präsente Teilnehmer waren der Meinung, dass sich Muslime auch zu „den deutschen Werten“ bekennen müssten. Eine Feulletonistin einer großen Tageszeitung sagte mir später, es sei aus ihrer Sicht ein großer Skandal, dass man überhaupt darüber diskutiere. Selbstverständlich hätten sich die Muslime auch zu der deutschen Werteordnung bekennen müssen.
Der schillernde Begriff der „deutschen Werteordnung“ stand von Anfang an im Kontext der Diskussion um die Anpassung an die sog. kulturellen Leitorientierungen der Mehrheitsgesellschaft. Jedoch konnte niemand nachvollziehbar erklären, was der Begriff der „deutschen Werteordnung“ konkret zu bedeuten hat und warum ein besonderer Wert darauf gelegt wird, diese unbestimmt zu belassen. Wer sollte diesen Begriff später ausfüllen, auf welcher Grundlage? Wäre dieser Begriff auch nicht in der nichtmuslimischen Bevölkerung höchst umstritten? Welche gemeinsamen deutschen Werte teilt z.B. die PDS mit der CSU? Wie verhält sich die deutsche Werteordnung zur liberalen Werteordnung der FDP? Welches Verhältnis sollte die deutsche Werteordnung zum Grundgesetz haben und in welchem Rang zu dieser stehen?
Vielmehr waren viele Vorstellungen vom Begriff der „deutschen Werteordnung“ deckungsgleich zu Aussagen zur „Leitkultur“. Dass diese sich aber nicht unbedingt auf den freiheitlichen Geist der Verfassung stützen, zeigt eine Vielzahl von Äußerungen bekannter Politiker, die diesen Begriff geprägt haben. Beispielhaft sei folgende Erklärung vom bayerischen Ministerpräsidenten Günther Beckstein genannt:. Zu seinem Verständnis der deutschen Werteordnung gehöre es, das muslimische Verbände „den muslimischen jungen Frauen nicht das Tragen eines Kopftuchs empfehlen“ dürften (siehe Focus online – 07.04.2007 – http://www.focus.de/politik/deutschland/integration_aid_52899.html).
Im Hinblick darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in 57 Jahren ihrer Rechtsprechung den Begriff der Werteordnung immer im ausschließlichen Bezug zum Grundgesetz verwendet hat, scheint die Diskussion sicherlich etwas befremdlich.
Zudem wäre die Diskussion äußerst verkürzt, wenn es ausschließlich auf Muslime fokussiert wäre und nur darum ginge, ob Muslime die Verfassungswerte anerkennen oder nicht. Die Verfassung gilt für jeden Bürger in Deutschland. Insofern bilden die Verfassungswerte für jedermann – nicht nur für Muslime – einen normativ-kritischen Maßstab, an denen jede Handlung zu beurteilen ist. Die Werte der Verfassung kennzeichnen also niemanden im Sinne einer Beschreibung, weder den Staat, noch seine Vertreter, noch die Mehrheitsgesellschaft.
Hier sei betont, dass Bundesinnenminister Dr. Schäuble die nun beschlossene Formulierung „vollständige Beachtung der deutschen Rechtsordnung und der Werteordnung des Grundgesetzes“ ausdrücklich begrüßt und sich über die in Teilen der Öffentlichkeit vorhandene Wahrnehmung von einem „großen Wertestreit“ erstaunt gezeigt hat. In seiner Eröffnungsrede hat er deutlich gemacht, dass die ursprüngliche Version mit der Formulierung „auch im Grundgesetz spiegelt“ im Unklaren lasse, woraus sich die genannte „Werteordnung“ darüber hinaus ergeben soll und welche Werte sie über die unser Gemeinwesen prägenden Werte des Grundgesetzes hinaus umfassen soll. Gegenüber dieser Unbestimmtheit bietet die nun vorliegende Formulierung deutlich mehr Klarheit, welche Werte gemeint sind. Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verkörpert sich in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes eine objektive Werteordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt. Die „Werteordnung des Grundgesetzes“ wirkt somit auch in andere Bereiche der Rechtsordnung und die dadurch konstituierte Gesellschaftsordnung hinein.
Die Arbeitsgruppe 2 „Religionsfragen im deutschen Verfassungsverständnis“ hat in den Arbeitsgruppensitzungen seit dem letzten Plenum Fragen über die Einführung von islamischem Religionsunterricht, den Bau- und Betrieb von Moscheen und die islamische Bestattung thematisiert. Bzgl. des Religionsunterrichts ist ein gemeinsames Papier zu den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts erarbeitet worden. Die wesentlichen organisatorischen und inhaltlichen Anforderungen der Unterrichtseinführung sind präzisiert worden. Alle Teilnehmer stimmten darin überein, dass islamischer Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach in deutscher Sprache an öffentlichen Schulen eingeführt werden soll, wie dies bereits in dem Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 20. Dezember 2001 zum Ausdruck gebracht wurde.
Leider besteht in manchen Ländern zwischen dem Willen und der Wirklichkeit eine große Diskrepanz. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass viele Länder – noch – große Vorbehalte haben, islamischen Religionsunterricht nach Art. 7 III GG einzuführen. Sicherlich müssen in vielen Ländern die Muslime noch ihre Hausaufgaben machen, vor allem repräsentative Landesvertretungen auf Grundlage des Zusammenschlusses möglichst aller Moscheegemeinden errichten und Ressourcen entwickeln. Größere Schwierigkeiten bereitet jedoch der Umstand, dass in den Ländern – auch wenn politisch der Wille geäußert wird – kein ernsthaftes Interesse an einer wirklichen Kooperation mit islamischen Religionsgemeinschaften da ist. Stattdessen laufen die Bemühungen nach wie vor auf die Legitimation von sog. „Zwischenlösungen“ bzw. „Schulversuchen“ oder der Schaffung von Ansprechpartnern ohne inhaltliche Kompetenz hinaus.
Die AG 2 hat sich auch den Fragen zum Bau und Betrieb von Moscheen in Deutschland gewidmet. Übereinstimmend ist festgestellt worden, dass der Moscheebau ein wichtiger Schritt zur Integration des Islam in Deutschland ist, weil mit dem Neubau von Moscheen die muslimischen Gemeinden die Hinterhöfe verlassen und ihren Willen dokumentieren, dauerhaft ein Teil der deutschen Gesellschaft zu sein. Bei der Erörterung von Moscheebaukonflikten ist unterstrichen worden, dass die Religionsfreiheit selbstverständlich auch das Recht der muslimischen Gemeinden, Moscheen zu errichten, umfasst. Die Rechtsprechung stellt die Moscheen deshalb den Kirchen und Synagogen bauplanungsrechtlich im Ergebnis gleich.
Insbesondere wurde die Notwendigkeit einer Stadtentwicklungspolitik, die sich aktiv mit dem Bedarf und möglichen Standorten von Moscheen auseinandersetzt, und eine Öffentlichkeitsarbeit, die den Bau von Moscheen ausdrücklich befürwortet, dabei vorhandene Ängste in der Bevölkerung aber ernst nimmt, dargelegt. Die Politik und die Öffentlichkeit, insbesondere auf lokaler Ebene, Medien und Kirchen oder andere Religionsgemeinschaften, die Bauherren und die Nachbarschaft tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass die Diskussion über den Bau von Moscheen sachlich geführt wird und damit die Integration des Islam in Deutschland voranbringt und nicht in Frage stellt.
Bzgl. Islamischer Bestattungen sind die bisherigen Anpassungen der Bestattungsgesetze einzelner Länder und kommunaler Friedhofssatzungen als positive Beispiele für den konstruktiven Dialog zwischen muslimischen Vertretungen und den Ländern gewürdigt worden. Die Länder und Kommunen sind aufgerufen, sich über die bereits praktizierten Lösungsmöglichkeiten auszutauschen und möglichst vergleichbare Regelungen zu schaffen, welche den Spezifika islamischer Bestattungen Rechnung tragen. Dazu gehören insbesondere die Einrichtung islamischer Gräberfelder und Friedhöfe, die Verkürzung der Mindestbestattungsfrist, die sarglose Bestattung und die Verlängerung der Ruhefristen.
In der Arbeitsgruppe 3 „Wirtschaft und Medien gibt es einen Konsens darüber, dass deutsche Medien vielfach ein sehr einseitig negatives Bild über den Islam und Muslime zeichnen, welches wiederum den gesellschaftlichen Frieden belastet. Zwar lassen sich in den letzten Jahren einige Veränderungen in den Medien erkennen, etwa eine stärkere Beteiligung von Muslimen an öffentlichen Debatten. Allerdings ist die Medienagenda noch immer von einer sehr eingeschränkten Themenpalette bestimmt, die eine Diversifizierung des Islambildes erschwert und die Normalität des muslimischen Lebens in Deutschland nicht adäquat widerspiegelt. Zahlreiche Anregungen sind zwar erörtert worden, jedoch noch nicht zum Abschluss gebracht worden.
Im sog. Gesprächskreis „Sicherheit und Islamismus“ wird über Fragen der inneren Sicherheit und Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung diskutiert. Die Diskussionen konzentrieren sich insbesondere auf bestehende grundsätzliche Differenzen bzgl. der Verwendung und Definition problematischer Begriffe, der Subsumtion von Tatbeständen unter unbestimmte Begriffe, der vorgenommenen Herleitungen, sowie der Zielsetzung und Verträglichkeit von bestimmten mit der Sicherheit begründeten Forderungen mit dem Grundgesetz.
Mustafa Yeneroglu – Köln, 28.03.2008
Photo: http://www.bmi.bund.de/
Hallo E.S., sind sie eigentlich auch Mitglied bei Milli Görüs ?
@ Tuotrams
Hatten wir das nicht schon einmal? Nein!
Ich frage mich wirklich allmählich, was aus Deutschland einmal werden soll. Hier zu Lande soll islamischer Religionsunterricht eingeführt werden? Man muss sich einmal die Frage stellen, ob in einem islamistischen Staat jemals der christliche Glauben unterrichtet wurde bzw. unterrichtet werden wird. Und überhaupt, wo bleibt die Offenheit den anderen Weltreligionen gegenüber? Was ist mit dem Judentum und den anderen großen Religionen? Was unser Staat hier macht, ist die Bevorzugung des Islams, nur um in der Welt nicht als ausländerfeinlich zu gelten, denn darauf läuft es hinaus. Passt irgendetwas den Ausländern in userem Staat nicht, wird man gleich als Nationalsozialist und als ausländerfeinlich beschimpft.
Wenn man den Artikel liest, muss man sich zurückhalten, um nicht laut aufzuschreien. Wenn man die Zukunft für Deutschland prognostiziert, könnte man meinen, das unser Staat eine neue Staatsreligion bekommen wird: den Islam.
Es ist einfach nur traurig…
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http://www.jurblog.de/2006/12/09/zdf-fuer-mehr-migrantenprogramme-tuerke-kauft-prosiebensat1/
@E. S.
Warum eigentlich nicht ?
🙂
Die Frage müssen sie nicht beantworten.
Meiner Meinung nach sollte man alle Religionen aus dem Unterricht nehmen,und dafür Ethik,Toleranz und den richtigen Umgang mit Mitmenschen lehren.Die Welt muss umdenken,weg von der Religion und dafür Wissenschaft und rationales Denken fördern,dann könnten wir uns solche Diskussionen sparen.
jo
@ Blogrider
Wir sollten es uns abgewöhnen, Deutschland mit Ländern zu messen, die nicht über eine so tolle Verfassung verfügen. Das ist ein Schuss nach hinten und hilft niemandem.
Was mit den anderen Weltreligionen in Deutschland ist? Ich verstehe das Problem nicht. Welche Weltreligionen kommt denn Ihrer Meinung nach zu kurz? Der Judentum etwa? Oder was meinst Du?
@ Tuotrams
Stimmt! Warum eigentlich nicht?
Soweit zum Bestand scheinbarer muslimischer Wertordnung in der Praxis, guter Beitrag in der TAZ:
http://www.taz.de/1/politik/nahost/artikel/1/wie-hoch-ist-der-preis/?src=ST&cHash=c95982ad20
@ E.S.
Ja genau. Wie Sie schon sagen: das Judentum kommt zu kurz. Ich denke, dass es allgemein bekannt ist, dass die deutsche Staatsreligion, wenn man das heutzutage noch so nennen kann, das Christentum ist. Jedenfalls ist das der Ursprung. Deswegen ist es auch zu tollerieren, dass das Christentum in Deutschland im Religionsunterricht gelehrt wird. Ich verstehe nicht warum man islamischen Religionsunterricht braucht, denn erstens hat der Islam mit Deutschland im Allgemeinen nichts zu tun und zweitens werden im Religionsunterricht, so wie er derzeit an den deutschen Schulen praktiziert wird, auch die Grundzüge der anderen Weltreligionen unterrichtet. Es ist deswegen für mich unvorstellbar, warum man nun diese andere Art von Religionsunterricht braucht, denn mit Deutschland hat das ganze nun wirklich nichts mehr zu tun.
Zu dem, dass sie das Problem an der Sache offenbar nicht verstehen:
Es tut mir Leid, aber in meinen Augen sollte man, wenn man schon auf diese ‚grandiose‘ Idee kommt, islamistischen Religionsunterricht an deutschen Schule zu lehren, um damit zu zeigen, dass man das Christentum nicht besser findet als den Islam, auch alle anderen Religionen gleichstellen. Wie oben bereits gesagt, denke ich, dass der Islam nichts (aber auch wirklich gar nichts) mit Deutschland im eigentlichen Sinne zu tun hat und frage mich deshalb, warum man das so macht. Die Antwort ist für mich, dass man wieder einen Schritt von dem ausländerfeinlichen Bild, dass die Welt von den Deutschen hat, weg machen will. Deswegen verstehe ich auch nicht, warum man diesen Schritt nicht ordentlich macht und auch andere Weltreligionen an den Schulen lehrt. Aber meiner Meinung nach sollte dieses ganze Projekt wieder verworfen werden.
@ BlogRider
Es gibt es seit 1919 keine Staatsreligion in Deutschland. Dafür gibt es den Gleichbehandlungsgrundsatz. Sie sollten sich mit der deutschen Verfassung etwas näher beschäftigen. Dann hätten Sie ein Paar offene Fragen weniger. Die Verfassung verpflichtet den Staat dazu, alle Menschen gleich zu behandeln. Es handelt sich also nicht um eine freiwillige Angelegenheit sondern um eine längst überfällige.
Im übrigen handelt es sich nicht um islamistischen Religionsunterricht, was immer das sein soll. Ansonsten habe ich nichts gegen die Gleichbehandlung aller Religionen. Da sind wir einer Meinung.
PS: Ich habe nicht geschrieben, dass das Judentum zu kurz kommt. Ich habe Sie lediglich dahingehend verstanden und vorsichtshalber gefragt. Ich kenne mich da zwar nicht so gut aus, meine aber, dass das Judentum im Vergleich zu anderen Nicht-Christlichen-Religionen noch am besten wegkommt. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Die jüdischen Gemeinden haben den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit alle Rechte, die die katholische Kirche und die EKD auch haben.
@ E.S.
Jetzt muss ich Sie aber darauf hinweisen, dass sie meine Kommentare aufmerksamer lesen müssen, denn ich habe ja auch nur gesagt, dass es die Staatsreligion ist, WENN MAN DAS HEUTZUTAGE NOCH SO NENNEN KANN. Wenn ich mich selber erklären dürfte, dann habe ich probiert, mit meinem Kommentar auszudrücken, dass doch wohl das Christentum eher ein Anspruch hat, in Deutschland unterrichtet zu werden, weil es unmittelbar mit der Historie unseres Landes zusammen hängt.
Und was diese Sache mit der ,,längst überfällige[n]“ Angelegenheit angeht, da kann ich Ihnen auf gar keinen Fall zustimmen. Warum sollte das längst überfällig sein? Ich finde, dass Deutschland mit an der Spitze steht, wenn es darum geht, Religionen und Glaubensrichtungen zu tollerieren. Welcher Staat, frage ich Sie, tut denn mehr für Gleichberechtiung? Erklären Sie mir einmal, warum diese Angelenheit längst überfällig ist!
Dass das Judentum in der Welt vielleicht am besten wegkommt, dagegen sage ich nichts, weil ich das im Übrigen auch nicht beurteilen kann. Aber wenn jetzt wirklich ein solcher freiwilliger Unterricht eingeführt wird, dann finde ich es nur fair, auch das Judentum mit zu berücksichtigen. Warum sollte das Christentum und der Islam unterrichtet werden und das Judentum nicht? Schließlich sind alle drei, meines Wissens her, die Welreligionen mit den meisten Anhängern.
Und noch eines: Wenn es sich nicht um islamistischen Religionsunterricht handeln soll, um welchen dann?
@ Anne
Wie Anne bereits zutreffend ausgeführt hat: Die jüdischen Gemeinden haben den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ich weiß immer noch nicht, worin sie eine Benachteiligung sehen. Jüdischer Religionsunterricht gibt es doch bereits in vielen Bundesländern. http://de.wikipedia.org/wiki/Religionsunterricht_in_der_Bundesrepublik_Deutschland#Islamischer_Religionsunterricht
Was ich mit „überfällig“ meine habe ich ja bereits erklärt. Der Staat ist verpflichtet aufgrund der Verfassung. Einen besseren Grund kann ich ihnen nicht bieten. Bezweifle aber auch, dass in einem Rechtsstaat ein besserer Grund gefunden werden kann.
@ E.S.
Aufgrund der Verfassung…….darüber müsste man mal nachdenken. Vielleicht sind sie nicht richtig informiert, aber das deutsche Grundgesetz sagt nur aus, dass jeder Religionsfreiheit hat, nicht aber dass so etwas im Schulsystem eingeführt wird. Ich weiß nicht, ob sie sich zudem auch mit dem deutschen Schulsystem auskenne, aber es besagt, dass die Offenheit Religionen gegenüber den Schülern gelehrt werden soll. Zudem spricht man, wenn von Religionen gesprochen wird, von einer Neutralität in der Schule. Das nur einmal so nebenbei.
BlogRider, dann lesen Sie mal Art. 7 GG – dort ist der Religionsunterricht zugesichert. Und zwar als Bekenntnisunterricht, in Verantwortung der Religionsgemeinschaften – nicht neutral.
@ BlogRider
Danke Anne!
An blogRider:
Etwas recherche waere angebracht: Es gibt bereits seit vielen Jahren entsprechende Angebote fuer andere Religionsgemeinschaften. Juedische Schueler koennen auf Anfrage vom Religionsunterricht freigestellt werden um ein alternives Anebot ihrer Gemeinde zu besuchen. Aehnlich ist es mit Orthodoxen Christen. Natuerlich sollte der Staat KEINE Religionsgemeinschaft bevorzugen, dass ist aber kein Argument gegen die Einfuehrung eines islamischen Religionunterricht, eher dafuer, dass diese Moeglichkeit auch anderen Gemeischaften zur Verfuegung steht.