VGH Baden-Württemberg bestätigt Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerin
20. März 2008 | Von E. S. | Kategorie: Recht | 2 Kommentare |Der Kopftuch-Streit um eine zum Islam konvertierte Lehrerin aus Stuttgart ist entschieden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gab am 18. März 2008 bekannt, dass die 58-Jährige Grund- und Hauptschullehrerin nicht weiter mit Kopftuch unterrichten dürfe. Die Klägerin sei 1984 zu Islam übergetreten, sei seit 1973 im Schuldienst tätig und trage seit 1995 auch im Dienst eine Kopfbedeckung, ohne dass es bisher zu irgendeiner Beanstandung von Schülern oder Eltern gekommen sei.
Durch das Tragen der Kopfbedeckung verstoße die Lehrerin gegen die ihr durch das Schulgesetz auferlegte Verpflichtung, in der Schule religiöse äußere Bekundungen zu unterlassen, die geeignet seien, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern sowie den religiösen Schulfrieden zu gefährden. Der dem gesetzlichen Verbot zugrunde liegende abstrakte Gefährdungstatbestand sei mit höherrangigem Recht, insbesondere dem Grundgesetz, vereinbar. Ob das Tragen der Kopfbedeckung durch die Lehrerin eine konkrete Gefahr für die genannten Schutzgüter an ihrer Schule hervorrufe, sei nicht erheblich.Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte im erstinstanzlichen Verfahren der Klägerin im Juli 2006 Recht gegeben. Die muslimische Lehrerin dürfe ihren Dienst in der Schule auch künftig mit Kopfbedeckung verrichten, urteilten die Stuttgarter Richter – weil auch Nonnen in Ordenstracht an staatlichen Schulen zugelassen seien und auch tatsächlich unterrichten. Die Pädagogin verstoße zwar gegen das im Schulgesetz verankerte Verbot, religiöse Bekundungen an öffentlichen Schulen abzugeben. In ihrem Anspruch auf strikte Gleichbehandlung der verschiedenen Glaubensrichtungen werde sie aber verletzt.
In der Begründung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg heißt es dagegen, dass die Lehrerin sich auf eine „etwaige Ungleichbehandlung“ zu drei Nonnen, die an einer staatlichen Grundschule Unterricht erteilen, jedoch nicht berufen könne.
Auf Deutsch bedeutet der letzte Satz, dass die muslimische Lehrerin vor Gericht so tun müsse, als gebe es die drei Nonnen nicht. Insofern braucht sich auch das Gericht nicht mit der Frage zu beschäftigen, ob eine etwaige Ungleichbehandlung vorliegt.
Obwohl die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, ist davon auszugehen, dass sich das Gericht auf den Standpunkt gestellt hat, dass eine Nonnentracht mit einem Kopftuch nicht vergleichbar sei, insofern auch eine Ungleichbehandlung nicht vorliegen könne. Abenteuerliche und haarspalterische Versuche in diese Richtung wurden bereits während des Gesetzgebungsverfahrens von Politikern vorgebracht, die zumeist milde belächelt wurden. Bis zu diesem Urteil. Warten wir die Urteilsbegründung ab.
Die Revision gegen sein Urteil hat der VGH nicht zugelassen, wogegen aber die Nichtzulassungsbeschwerde möglich ist.
Dazu nun ein Kommentar von Ursula Knapp in der FR vom 19. März 2008 auf der Seite 11, die auch Online nachzulesen ist (Quelle hierfür: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/meinung/kommentare/?cnt=1305886), dass sich an dem obigen Urteil bezieht
„…Das Urteil empört uns nicht, weil wir für das Kopftuch im Unterricht eintreten, im Gegenteil. Aber es ist für jeden unerträglich, der die Diskriminierung Andersgläubiger ablehnt. Die war bereits im Stuttgarter Gesetz angelegt, das religiöse Symbole an Schulen untersagt, christliche Insignien dann aber privilegiert.
Heuchelei herrscht im Land, in dem einst Geister wie Friedrich Schiller groß wurden. Nicht nur im Umgang mit der Lehrerin Doris G. Dazu passt Ministerpräsident Günther Oettinger, der die Wahl des Juraprofessors Horst Dreier zum Verfassungsrichter ablehnt, weil der die christlichen Werte in der Embryonenforschung missachte. Dabei vertritt Dreier exakt das, was die frühere Stuttgarter Bildungsministerin Annette Schavan zeitgleich im Bundestag forderte.
Konsequent wäre es, Lessings „Nathan der Weise“ in Baden-Württemberg auf den Index zu setzen. Ein Dichter, der keinen Unterschied zwischen Juden, Christen und Muslimen kennt, dem jede Religion gleich wert ist, kann in den Schulen des Musterländles nicht mehr als Vorbild gelten. …“
Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/meinung/kommentare/?cnt=1305886
(Az.: 4 S 516/07)
„Das Urteil empört uns nicht, weil wir für das Kopftuch im Unterricht eintreten, im Gegenteil“
Jaja, behaupten die linken Gutis immer, wenn sie mal wieder die Islamisten unterstützen.
Diskriminiert wird hier gar keiner, 11 Jahre hat es die Lehrerin auch ohne Kopftuch ausgehalten.
Eins ist allerdings wahr, mittlerweile sind viele Leute, eben auch in der Justiz, beim Thema Islam sensibilisiert.