Umfrage: Islamkonferenz beschließt Islamunterricht an deutschen Schulen

16. März 2008 | Von | Kategorie: Gesellschaft | 17 Kommentare |

Bei der dritten Islamkonferenz (DIK) wurden neben anderen wichtigen und wegweisenden Punkten unter anderem auch beschlossen, dass deutschsprachiger Islamunterricht (islamischer Religionsunterricht) an Schulen eingeführt werden soll. Selbst Innenminister Wolfgang Schäuble machte sich für den deutschsprachigen Islamunterricht stark und sprach in einem Interview davon, dass der Staat Hasspredigern Konkurrenz machen wolle.

Aus der Zusammenfassung der Zwischenberichte der Deutschen Islamkonferenz (DIK) wurde Seitens des Innenministeriums folgendes veröffentlicht:

Es besteht Übereinstimmung, dass islamischer Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach in deutscher Sprache an öffentlichen Schulen eingeführt werden soll. Die Arbeitsgruppe 2 der DIK hat dem Plenum der DIK deshalb eine Empfehlung vorgelegt, welche die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, damit ein konfessioneller Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen eingeführt werden darf, und Wege beschreibt, wie möglichst rasch auf der Grundlage der derzeitigen Sach- und Rechtslage im Konsens der Beteiligten Religionsunterricht eingeführt werden kann (siehe Anlage 2 des Zwischen-Resümees).

Die in Anlage 2 genannten Punkte (II-XI) lassen bereits erahnen, dass islamischer Religionsunterricht noch in weiter Ferne liegt, wären da nicht die möglichen Übergangslösungen (XII.):

Wegen der besonderen Bedeutung des Religionsunterrichts für die Religionsfreiheit der Schüler und Eltern sollte seine Einführung bei Bedarf nicht daran scheitern, dass die Qualifikation einer Organisation als Religionsgemeinschaft noch nicht endgültig feststeht. In solchen Fällen ist es als Übergangslösung zu einem Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 3 GG denkbar, mit im Land verbreiteten Organisationen zu kooperieren, die Aufgaben wahrnehmen, welche für die religiöse Identität ihrer Mitglieder wesentlich sind. Damit ist die Erwartung verbunden, dass diese Organisationen innerhalb einer absehbaren Frist alle Merkmale einer Religionsgemeinschaft unzweifelhaft erfüllen.

Was hier wie ein freiwilliger Zugeständnis vom Bund an die Länder aussieht, ist verfassungsrechtlich schon seit jeher nicht anders gewesen. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder, was auch Schule und Bildung umfasst, sind sowieso Länder Zuständig, wenn es darum geht zu entscheiden, was in den jeweiligen Schulen gelehrt. Insofern ist der ganze TamTam der letzten Tage nichts anderes als ein laues Lüftchen, was heute betrifft. Islamischen Religionsunterricht werden heute wie morgen – wenn überhaupt – die Länder einführen und nicht das Bundesinnenministerium. Berlin beispielsweise hat bereits Religionsunterricht eingeführt mit einer islamischen Religionsgemeinschaft als Partner seiner Wahl.

Die Ergebnisse der Islamkonferenz können und werden für die Länder nicht mehr als eine Leitschnur darstellen, an der sie sich orientieren können, sofern sie es wollen, wovon aber in der Regel ausgegangen werden kann. Das einzige, was hier wirklich erwähnenswert ist, ist das positive Signal, dass an Muslime gesendet wurde.

Unabhängig von den Nebenschauplätzen dieser Problematik interessiert mich in dieser Woche, ob Du grundsätzlich für oder gegen deutschsprachigen islamischen Religionsunterricht in Schulen bist.

{democracy:15}

Dafür spricht die Tatsache, dass katholischer/evangelischer/jüdischer Religionsunterricht in manchen Ländern erteilt wird. Aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes wäre es nur gerecht, wenn auch islamischer Religionsunterricht erteilt wird. Außerdem könne man – wie es Schäuble formuliert hat – Hasspredigern Konkurrenz machen.

Dagegen wird aufgeführt, dass Religionsunterricht Privatsache und Sache der Eltern sei. Vielmehr müsse Ethikunterricht eingeführt werden, in der die Grundzüge aller Religionen gelehrt werde.

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17 Kommentare
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  1. generell spricht nichts gegen ein islamuntericht an schulen. nur wer wird lehren? werden muslimische lehrer eingestellt? gerade wenn es um türken oder muslime ging, hat schäuble und co. nicht gerade viel weitsicht und toleranz bewiesen.
    waren an diesem islamkonferenz überhaupt muslime beteiligt? oder nur solche, die sich so nennen? Die vergangenheit hat mich eins gelehrt, zweifle erst mal an allem was mit der regierung zu tun hat.

  2. Grundsätzlich bin ich gegen konfessionellen Unterricht an Schulen, weil das mit meinem Verständnis von Säkularisierung konfligiert. Stattdessen würde ich auch den erwähnten Ethikunterricht mit einer neutralen und kritischen Beleuchtung aller großen Religionen vorziehen.
    Solange allerdings (zumindest) die (großen) christlichen Fraktionen Pflichtunterricht abhalten (dürfen), würde ich an dieser Stelle ebensolches für Moslems befürworten, aus Gründen der Gleichberechtigung und als Zeichen der Anerkennung der Religion. Dass die Religionslehrer für muslimische Religionslehre letztlich die gleiche Ausbildung erhalten sollten wie ihre christlichen Kollegen, liegt eigentlich auf der Hand, bedeutet aber letztlich auch die Einführung von Lehrstühlen für muslimische Theologie. Allein diese Idee dürfte lautes Aufschreien nach sich ziehen – wäre aber sowohl unabdingbar als Mittel zur Herbeiführung einer qualitativ gleichbleibenden Ausbildung der Religionslehrer als auch ein weiteres wichtiges Zeichen für die Anerkennung der Religion.

  3. Spricht nix dagegen, die lieben Kleinen schon in der Schule über den Lebenswandel des Herrn Mohammed aufzuklären.

  4. @ Tuotrams
    Und es spricht wohl sehr viel dafür die lieben Kinder schon in der Schule über das Leben des Jesus Christus aufzuklären ?
    Zu Ihrer Information , in Neunkirchen-Seelscheid ein kleiner Ort zwischen Köln und Gummersbach , ist der Christliche Fundementalismus so stark , das sogar neutrale Menschen davor erschrecken.
    Sie können mir ruhig Glauben , da ich aus Persönlicher erfahrung spreche.
    Dort werden Kindern in der Grundschule sachen beigebracht , wo Leute aus dem Jahrgang 1931 schon erschrecken und sagen „Das haben wir im Kominionsunterricht beigebracht bekommen und nicht in der Grundschule“
    Also erst vor der eigenen Tür kehren.

  5. Ausdruck der Säkularisierung ist gerade, dass die Religionsgemeinschaften die Inhalte maßgeblich bestimmen und nicht der Staat.

    Zu den im Ergebnispapier dargestellten verfassungsrechtlichen Selbstverständlichkeiten: Ebensolches lässt sich auch in Konkordaten und Kirchenverträgen finden, z. B. eine Zusicherung der Religionsfreiheit oder der religiös-weltanschaulichen Neutralität. Es geht hier wie dort weniger um die Festschreibung neuer Rechte, als vielmehr um die Bekräftigung und Zusammenfassung des Verhältnisses zwischen den Beteiligten. Meines Erachtens also unschädlich, noch dazu wo mit dieser Erklärung wohl erstmals ausdrücklich auch von staatlicher Seite die Einführung eines wirklichen muslimischen Religionsunterrichts nach Art. 7 III jenseits der Pseudo-Versuche zugesichert wird.
    Probleme wird es aber wohl auch hier mit dem adäquaten Ansprechpartner geben, d.h. wer sagt nun was authentisch muslimisch ist.

  6. Die Inhaltsbestimmung durch die Religionsgemeinschaften mag Ausdruck der Säkularisierung sein, das Pflichtangebot (opt-out statt opt-in) von Religionsunterricht ist es m. E. nicht

  7. Man redet über Globalisierung , von Toleranz und was weiß ich noch alles zu einer gemeinsamen Welt dazu gehört.
    Es ist in Deutschland seit jeher eine selbstverständlichkeit das an Schulen Katholisch/Evangelischer Untericht angeboten wird.
    Liegt daran das Deutschalnad Christlich geprägt ist .
    Soweit so klar, und nun die entscheidente frage ,
    ist das heute noch so ?
    Klar ist die Mehrheit in Deutschland Christlich , jedoch habe sich in den letzten Jahrzehnten Moslems, Budhisten und auch wieder Juden in Deutschland niedergelassen.
    Sollen diese Ihre Rechte , die ja Staatlich gesichert sind , aufgeben ?
    Gerade diese Staatlich kontrolierter Religionsunterricht für Moslem ist doch von vielen Vorteilen für alle.
    Man kann den heranwachsenden , auf Deutsch, die tatsächliche Religion beibringen und somit irgendwelchen hetzern vorgreifen , man würde das Staatlich gesicherten recht unterstreichen und somit auch denen die noch nicht angekommen sind ein zeichen geben.
    Also warum bzw. worüber ärgert man sich tatsächlich bei diesem Beschluß ?
    Oder ist in man Deutschland doch nicht so Tolerant wie man vorgibt ?
    Ist man tatsächlich bei Freunden oder gar doch bei Feinden ?

  8. Als „zugesichert“ würde ich den islamischen Religionsunterricht noch nicht bezeichnen, denn Schäuble kann so etwas nicht verbindlich zusagen, sondern nur seinen guten Willen ausdrücken. Die Frage des Religionsunterrichts gehört ja in die alleinige Gesetzgebungskompetenz der Länder, so dass Schäuble nur etwas versprechen könnte, was er nicht halten kann. Faktisch werden die Länder wahrscheinlich auf seiner Seite sein, aber es zeichnet sich schon ab, dass die Umsetzung durch die einzelnen Länder sehr verschieden ausfallen wird.

    So wie ich es sehe, ist das Hauptproblem eines islamischen Religionsunterrichts nach dem Vorbild des christlichen, dass es keine islamische „Kirchenorganisation“ gibt, die für alle oder die Mehrheit der Islamgläubigen verbindlich sprechen könnte. Auch der christliche Religionsunterricht ist ja kein christlicher schlechthin, sondern evangelischer oder katholischer – also abhängig von den jeweiligen Religionsgemeinschaften, die öffentlichrechtlich organisiert sind, bestimmte verbindliche Bekenntnisses haben und mit ihrer Mitgliederzahl eine kritische Masse erreichen. Parallel dazu wäre ein islamischer Unterricht, der auch die jeweiligen unterschiedlichen Strömungen erfassen würde; ich weiß nicht, wie weit man dann differenzieren müsste (Schiiten, Sunniten, Islam türkischer Prägung, Aleviten etc. pp.). Das aber wird schon praktisch nicht gehen, weil man nicht in der Breite an den Schulen Einzel- oder Kleingruppenunterricht machen kann. Daher, wegen dieser Atomisierung, gibts ja auch keinen buddhistischen oder jüdischen Religiongsunterricht an allgemeinbildenden Schulen.

    Insofern scheint einzig praktikabel ein islamischer Religiongsunterricht unter staatlicher Organisatin zu sein, der eher eine wissensmäßige Unterweisung ist als ein Bekenntnisunterricht. So ist ja aus historischen Gründen im Bundesland Bremen der verfassungsmäßig vorgesehen Unterricht in (christlicher) „Biblischer Geschichte“ angelegt.

  9. @ Uticensis

    Sehe ich genauso. Zum einen kann Schäuble keinen Islamunterricht zusagen, da die Einführung nicht in seiner Macht sondern in Händen der Länder liegt und zum anderen sehe ich erhebliche Probleme beim aufstellen eines Lehrplans. Bin mal gespannt, wie das im einzelnen funktionieren soll. In Berlin soll es aber bereits Islamunterricht geben und auch gut funktionieren mit der Islamischen Föderation Berlin. Es bleibt spannend.

  10. Dabei sollte man aber von den Muslimen nicht mehr verlangen als von anderen Religionsgemeinschaften. Mir hat seinerzeit eine Dame aus einem Kultusministerium bestätigt, dass Religionsunterricht angeboten werden muss, wenn es mehr als 12 Kinder einer Religionsgemeinschaft an der Schule gibt. Sie sprach dabei von syrisch-orthodoxen Christen – so eine kleine Gruppe hat demnach auch das Recht auf eigenen Unterricht. Also kann von den Muslimen nicht als Vorbedingung verlangt werden, dass sich Sunniten und Schiiten erst einigen müssen oder am Ende noch die Aleviten mit ins Boot nehmen. Ersteres halte ich für möglich, letzteres ist eine Forderung, die mich eher zu der Annahme verleitet, dass sie zur Verhinderung des islamischen Religionsunterrichts dienen soll.

  11. @ Anne

    Woraus ergibt sich der Anspruch auf Religionsunterricht ab 12 Kindern? Ein interessanter Aspekt, dass die Forderung der Verhinderung dient.

  12. Wenn es eine anerkannte ö-r Körperschaft gibt, besteht der Anspruch auf Religionsunterricht nach dem GG. Die Zahl wurde mir von einer Vertreterin der KuMi Rheinland-Pfalz genannt, anlässlich einer Debatte, wo der Einwand kam, die Muslime würden sich ja nicht einigen, es gäbe doch so viel Gruppen… etc. Daraufhin kam diese Aussage. Es scheint mir plausibel, dass es dazu RVOs gibt.

    Die Vermutung, dass die Forderung, zuerst eine Körperschaft für alle Muslime zu schaffen, der Verhinderung dient, stammt nicht orginär von mir, sondern von einem klugen Jura-Professor. Tatsache ist, dass dies eine Schein-Forderung ist – wenn verschiedene Körperschaften anerkannt würden, müssten sie sich auch nicht einigen, ebensowenig wie die Katholiken und Protestanten, die man auch beide nicht zwingt, sich mit den Zeugen Jehovas oder den Mormonen, oder auch nur den orthodoxen zu einigen.

  13. Es fordert doch keiner imperativ, dass sich alle zu einer Körperschaft zusammenschließen müssten – wie der Zusammenschluss erfolgt, ist ja den Betreffenden überlassen und richtet sich nach vor allem nach einer Ãœbereinstimmung der religiösen/weltanschaulichen Grundsätze.

    Das Problem ist doch, dass auch bestimmte Richtungen des Islam – da sie nicht mitgliedschaftlich organisiert – sich schwerlich in die Struktur einer Körperschaft, die dann öffentlichrechtliche Anerkennung erlangen könnte, einpassen könnten. Schon die jetzt bestehenden islamischen Verbände „vertreten“ doch nur eine Minderheit der Muslime in Deutschland, wie es immer wieder heißt. Dann einen islamischen Verband zu schaffen, der sich einerseits glaubensmäßig auf bestimmte Grundsätze einigt und der gleichzeitig eine Organisation und vor allem eine nennenswerte Mitgliederzahl hat, dürfte praktisch nicht ganz leicht sein.

    Und wenn die Regel ist, dass 12 Schüler ausreichen, dann genügt es natürlich nicht, dass diese 12 Schüler „Muslims“ sind, sondern diese 12 Schüler müssen Mitglied der nämlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. (Daher – und nicht von dem Ziel der Verhinderung – stammt wohl auch der Gedanke, dass sich alle Muslime in einer Körperschaft zusammenfinden könnten: Dann wäre noch am ehesten eine hinreichende große Mitgliederzahl zu erreichen.)

    Außerdem wird eine erhebliche Stabilität dieser Religiongsgesellschaften vorausgesetzt – gegenwärtig ist es wohl erforderlich, dass sie 30 Jahre bestanden haben, bevor sie den öffentlichrechtlichen Status erlangen können. Der Anspruch ergibt sich dann aus Art. 137 Abs. 5 Satz 2 ReichsVerf iVm Art. 141 GG („Anderen Religionsgesellschaften sind auf Antrag gleiche Rechte zu gewähren (= die einer ör. Körperschaft), wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten.“) Die Vorschrift unterliegt einem qualifzierten Gesetzesvorbehalt (Art. 137 Abs. 8 ReichsVerf).

  14. Fragt sich nur wenn man allen die freiheitlichen Grundrechte gewaehrt ob diese auch bereit sind in zukunft anderen ebenso tolerant diese Rechte noch einzugestehen.

    Es wird viel an Deutschland und seiner Politik kritisiert. Vergleiche wie es dann „zu Hause“ aussieht fallen viel zu kurz.

    JF

  15. Also ich bin grundsätzlich gegen jeglichen konfessionellen Religionsunterricht an deutschen Schulen. Stattdessen sollte vergleichender Unterricht aller Konfessionen, sei es Christentum, Judentum, Hinduismus, Islam, Buddhismus u.a.) im Sinne einer wissenschaftlichen Differenzierung an den Schulen abgehalten werden für alle Kinder. Welcher Konfession man beitritt, sollte den Kirchen vorbehalten bleiben und damit auch der spezifischere Unterricht. Prinzipiell finde ich, sollte mehr Gewicht darauf gelegt werden, dass die heutige Auslegung der Religionen seitens aller Kirchen grundsätzlich unseren Grundgesetzen (freie Rechte, Gleichberechtigung von Frauen und Männern und Unversehrtheit des Körpers und damit auch das Recht über den eigenen Körper) nicht widerspricht, ganz gleich, um welche Religion es sich handelt. Es kann einfach heutzutage nicht mehr hingenommen werden, dass sich Menschen mit Rückbesinnung auf ihre Religion die Unterdrückung eines Teils der Menschheit, meist der Frauen, überhaupt noch anmaßen dürfen. Kirchen und deren Unterricht sollten offen zugänglich sein für alle. Und es sollte überprüfbar gemacht werden, dass dieser konfessionelle Unterricht in den Kirchen unserem Grundgesetz nicht zuwider läuft.

    Vergleichende Religionswissenschaften an deutschen Schulen können von deutschsprachigen LehrerInnen abgehalten werden, das es dieses Studium in Deutschland, so wie ich unterrichtet bin, bereits gibt.

  16. Aber wer hätte denn wirklich ein Interesse an einem islamischen Unterricht ?
    Für mich stehen da schon noch so ein paar Fragen im Raum.
    Was ist :
    – mit den unterschieldichen islamischen Konfessionen ?
    – was soll der Islam Unterricht vermitteln ?

    Die Teilnahme am Religionsunterricht ist in Deutschland glücklicherweise freiwillig. Das erlaubt mir z.B. obwohl ich ja doch im „christlichen Abendland“ lebe und aufgewachsen bin, meine Kinder vom Religionsunterricht zu befreien.
    Wieviel Eltern muslimischer Kinder würden das nicht auch so machen, wenn z.B. die eine Familie schiitisch ist, die andere alivitisch, die nächste sunitisch …. ist ? Dann wären da ja noch die unterscheidlichen Strömungen innerhalb einer Konfession. Nicht jeder Sunit glaubt das gleiche, der eine ist von Ditib geprägt, der nächste von MiliGörüs u.s.w. Es gibt ja schon Theater mit muslimischen Eltern wenn man z.B. mit einer Kindergruppe eine ( falsche ) Moschee besuchen geht. „Wie können Sie nur da hin gehen – dort müssen Sie hingehen !“

    Und dann stellt sich auch noch die Frage, wer seine Kinder überhaupt zu einem solchen Unterricht schickt, wenn der Unterricht z.B. ähnlich wie der evangelische oder katholische Unterricht einen historisch-kritischen Umgang mit der Religion und den Grundlagen dieser Religion vermittelt ??!!!
    In einer Grundschule mag das ja noch angehen, das man den Kinderlein schöne, nette, lustige Geschichten über den Propheten und sein Leben erzählt ( das was davon kindertauglich ist ).
    Aber ab der weiterführenden Schule müssten dann ja auch andere Dinge auf dem Lehrplan stehen !

    Und da ist entweder Ärger vorprogrammiert oder das „nicht teilnehmen“ am Unterricht …. wozu also das Theater.

    Mein Vorschlag : Schafft sämmtlichen Religionsunterricht AB ! Statt dessen einen verpflichtenden Unterrricht der z.B. Ethik o.ä. heißen könnte. Jede Gesellschaft braucht Werte und Normen um zu funktionieren. Die der deutschen Gesellschaft ließen sich aus der Gesetzgebung ableiten. Und diese Werteordnung sollte dann Pflicht sein für alle Schüler – dann kann weder der Kevin, noch der Osman hinterher sagen „Ich wußte nicht, dass man soetwas nicht tut.“ 🙂

    Grüße

    Achim

  17. @ Achim

    Geht es Ihnen wirklich um die praktischen Probleme bei der Umsetzung von Religionsunterricht?

    Wie Schäuble bereits mehrfach betont hat, wird man sowohl über die Inhalte als auch über Umsetzung noch diskutieren. Ich denke, dass wir aber noch lange nicht an einem Punkt angekommen sind, wo wir schon über das „Ob“ diskutieren sollten. Aufgrund Ihrer grundsätzlichen Abneigung ersticken Sie bereits den Versuch, etwas auf die Beine zu stellen. Lassen wir uns doch einfach mal vom Ergebnis überraschen oder zumindest den Verlauf beobachten. Wenn es unüberwindbare Probleme gibt (von der ich nicht ausgehe) können wir auch als ultima ratio von mir aus über das „Ob“ reden oder sogar das Handtuch werfen.

    Das hat nichts mit der Frage zu tun, ob ich, Sie oder sonstwer für Ethikunterricht ist oder nicht. Das eine schließt das andere nicht aus. Es bietet den Eltern und Kindern ein weitere Möglichkeit und ist von daher ebenfalls zu begrüßen.

 

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