Viele Türken haben ein Problem mit Inländern
20. Februar 2008 | Von E. S. | Kategorie: Gesellschaft | 59 Kommentare |meint Hugo Müller-Vogg in einem Gastkommentar in der Bayernkurier. Er stellt sich vor, wie es wäre, wenn in Ludwigshafen bei einem Brand neun Italiener, neun Polen oder neun Amerikaner umgekommen wären. Seiner Meinung nach hätte Entsetzen und Trauer geherrscht. Aber das Unglück hätte keine Diskussionen über Ausländer und Integration ausgelöst. Daher zeige der Brandfall in Ludwigshafen vor allem eines: Wir (die Deutschen) hätten in diesem Land kein generelles Ausländerproblem. Viele Türken hätten vielmehr ein Problem mit den Inländern.
Viele von ihnen leben bewusst in einer Parallelgesellschaft, schotten sich ganz gezielt von den Deutschen ab, verweigern jede Form der Integration. Zur deutschen Außenwelt nehmen sie nur Kontakt auf, wenn dies unumgänglich ist: Arbeitsplatz, Schule, Sozialamt.
Arbeitsplatz, Schule, Sozialamt? Hat Herr Vogg nicht etwas vergessen? Das Finanzamt!
Die türkischen Selbständigen haben … hinsichtlich der primären wirtschaftlichen Indikatoren enorme Zuwächse zu verzeichnen. Die türkischen Selbständigen gaben für 2004 ein durchschnittliches jährliches Umsatzvolumen von 457.000 Euro an. … Der Gesamtumsatz aller türkischen Selbständigen erreichte 2005 die Größenordnung von 29,5 Mrd. (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie)
Es geht aber weiter:
Die deutsche Diskussion dreht sich noch immer um die Frage, ob wir eine multikulturelle Gesellschaft sind oder eine christlich-abendländische, ob wir uns als Einwanderungsland verstehen oder als Integrationsland. Das alles lässt sich auf Akademie-Tagungen theoretisch erörtern. Die viel wichtigere Frage ist aber eine andere: Wie gehen wir mit den türkischen Zuwanderern um, die eine neue deutsche Teilung wollen – in einen deutschen und einen türkischen Teil?
Türken, die eine neue deutsche Teilungen wollen? Mal angenommen – Tagträume eben -, man könnte diese Unterstellung der Mehrheitsbevölkerung tatsächlich glaubhaft vermitteln, könnte man sicherlich noch so manches Aufenthaltsgesetz an der Verfassung vorbei begründen und verabschieden. Zum Glück sind das aber Phantastereien nur eines Herrn Vogg, wäre da nicht die CSU, die diesen Artikel durch die Veröffentlichung in Volltext auf der Homepage der CSU zu Eigen macht.
PS: Vielen Dank an JurBlog-Kommentator Tuotrams für den Hinweis!
@ LI
Ich habe nicht beleidigt „getan“. Ich habe das, anders als sie es m.E. tun, sachlich analysiert. Ich bin zB nicht der Meinung, dass man solche Posts löschen sollte, weil diese die ganze Breite an Meinung zeigen, die es so gibt. Persönlich getroffen fühle ich mich weder von delice noch von Ihnen. Ich finde Ihre Beiträge ein nettes Gegengewicht zu vielen anderen Meinungen hier.
Falls Sie mich auch als „Verallgemeinerer“ sehen, so muss ich widersprechen. Das ich überhaupt von „Türken“ spreche liegt nur an der Thematik des Beitrags. Es geht doch gerade darum zu diskutieren, ob „die xxxx“ ein Problem mit „den xxx“ haben.
@ Gast
Danke für die Lorbeeren.
Meine Auffassung zu den angeblichen in epischer Breite von der Politk und den Medien behaupteten verzerrt dargestellten angeblichen Integrationsproblemen dürfte hinreichend bekant sein.
Wenn also einige wenige von ca. 2.5 Millionen brav arbeitenden, steuerzahlenden und ehrenwerten Beufen nachgehenden türkischen Migranten aus der Art geschlagen sind, rechtfertigt dies in keiner Weise die derzeitige Hetzkampagne.
Erst gestern sah ich im öffentlich rechtlichen Fernsehen einen Bericht über die enormen Proleme der Hamburger Polizei mit deutschen amüsierwütigen Jungendlichen auf der Reeperbahn.
Körperverletzungen in jeder Form am Fließband, Beleidigungen gegenüber Passanten und der Polizei, volltrunkene Aggression.
Käme doch keiner von den Migranten auf die Idee alle deutschen Jugendlichen über einen Kamm zu scheren und deren soziale Integrationsfähigkeit in Frage zu stellen.
Deshalb muß man auch die Diskussion führen, welche Intention hinter dem Thema Integration steht und diese Diskussion ist sicherlich keine Einbahnstraße.
LI
Eine Meldung der Nürnberger Nachrichten von Gestern, 06.03.2008
Weil diese Internetseite mit einem Juristischen Hintergrund ist wäre es doch interessant auch mal vergangene Gesetze, mit Zeittafel, sich immer wieder zu erinnern. Vielleicht wäre einmal auch das Zuwanderungsrecht mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz zu vergleichen, vielleicht sieht der Eine oder auch der Andere gewisse Wiederholung(en)?
Quelle: Juden in Preußen – Ein Kapitel deutscher Geschichte – ISBN 3-88379-259-4
Gesetze, Verordnungen, Aktionen des NS-Staates
Durch Gesetz vom Jahre 1869 hatten Juden die rechtliche Gleichstel¬lung in Preußen und kurz darauf im ganzen Deutschen Reich erhalten. Durch Gesetze und Verordnungen der Nationalsozialisten ab 1933 wurden ihnen im ganzen Deutschen Reich nach und nach systema¬tisch alle Bürgerrechte wieder genommen.
1933
2. Februar Allgemeines Demonstrationsverbot.
24. Februar SA, SS und Stahlhelm werden Hilfspolizei.
27. Februar Reichstagsbrand. Erste große Verhaftungswelle politischer Gegner.
28. Februar Verordnung zum Schutz von Volk und Staat, Aufhe¬bung der demokratischen Grundrechte.
Laut § 1 «sind Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung,
einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-,
Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschmg¬nahmen
sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten ge¬setzlichen
Grenzen zulässig».
23. März Der Reichstag beschließt gegen die Stimmen der SPD das «Ermächtigungsgesetz».
Errichtung der ersten Konzentrationslager für politi¬sche Gegner.
1. April Beginn des Boykotts von Geschäften im Besitz deutscher Staatsbürger jüdischen
Glaubens und jüdischer Abstammung.
7. April Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamten¬tums:
1933/1934
§ 3 „Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand … zu
versetzen … » Jüdische Frontkämpfer bleiben zunächst noch aus¬genommen.
2. Mai Auflösung der freien Gewerkschaften.
10. Mai Verbrennung von Büchern, deren Inhalt von den Nationalsozialisten für undeutsch erklärt worden war.
22. Juni Verbot der SPD.
14. Juli Gesetz gegen die Neubildung von Parteien:
§1 In Deutschland besteht als einzige politische Partei die
Nationalsozialistische Deutsche Ar¬beiter-Partei.
22. September Gesetz über die Errichtung der Reichskulturkammer, die in Einzelkammern
(Reichsschrifttums-, Reichstheater-, Reichsfilm-, Reichsmusik-,
Reichs¬pressekammer u. a.) aufgegliedert wird. Juden sind von der für eine
Berufstätigkeit in dem jeweiligen Bereich obligatorischen Mitgliedschaft in den
Kam¬mern ausgeschlossen.
1944
24. Januar Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit:
Nichtarische Arbeitnehmer dürfen nicht Vertrauens¬leute,
Betriebsführer und Mitglieder der Arbeitsfront sein.
5. Februar Prüfungsordnung für Ärzte und Zahnärzte:
Nichtarier werden zu Prüfungen nicht mehr zuge¬lassen.
22. Juli Ausbildungsordnung für Juristen:
Die arische Abstammung wird Voraussetzung für die
Zulassung zu den juristischen Prüfungen.
1934/1935
8. Dezember Prüfungsordnung für Apotheker:
Nichtarier werden zu Prüfungen nicht mehr zuge¬lassen.
13. Dezember Reichshabilitationsordnung:
Die Habilitation wird von der arischen Abstammung abhängig gemacht.
1935
25. Juli Verordnung über die Zulassung von Nichtariern zum Wehrdienst:
Nichtarier dürfen keinen aktiven Wehrdienst leisten.
Im Sommer Die Schilder «Juden unerwünscht» an Ortseingängen, Geschäften und
Restaurants nehmen zu.
6. September Anordnung des Präsidenten der Reichspressekammer: Der Verkauf
jüdischer Zeitungen im Straßen¬handel wird verboten.
15. September Juristische Absicherung der antisemitischen Politik der NSDAP durch die
„Nürnberger Gesetze», das Reichsbürgergesetz und das Gesetz zum
Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre.
Reichsbürgergesetz:
§ 1 ,,(1) Staatsangehöriger ist, wer dem Schutz¬verband des Deutschen Reiches
angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist.
(2) Die Staatsangehörigkeit wird nach den Vorschriften des Reichs- und
Staatsangehörig¬keitsgesetzes erworben.
§ 2 (1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten
Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und geeignet ist, in
Treue dem Deutschen Volk und Reich zu dienen.
(2) Das Reichsbürgerrecht wird durch die Ver¬leihung des Reichsbürgerbriefes erworben.
(3) Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte nach
Maßgabe der Gesetze.»
Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre.
«Durchdrungen von der Erkenntnis, daß die Rein¬heit des deutschen Blutes die
Voraussetzung für den Fortbestand des Deutschen Volkes ist, und be¬seelt
von dem unbeugsamen Willen, die Deutsche Nation für alle Zukunft zu sichern,
hat der Reichs¬tag einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1 (1) Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen
oder artver¬wandten Blutes sind verboten. Trotzdem ge¬schlossene Ehen
sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Ausland geschlossen sind.
. § 2 Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder
artver¬wandten Blutes ist verboten.
§ 3 Juden dürfen weibliche Staatsangehörige deutschen oder artverwandten
Blutes unter 45 Jahren in ihrem Haushalt nicht beschäftigen.
§ 4 (1) Juden ist das Hissen der Reichs- und Na¬tionalflagge und das Zeigen
der Reichsfarben verboten.
(2) Dagegen ist ihnen das Zeigen der jüdi¬schen Farben gestattet.
Die Ausübung dieser Befugnis steht unter staatlichem Schutz. »
14. November Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz:
§ 4 «(1) Ein Jude kann nicht Reichsbürger sein.
Ihm steht ein Stimmrecht in politischen Ange¬legenheiten
nicht zu; er kann ein öffentliches Amt nicht bekleiden.
(2) Jüdische Beamte treten mit Ablauf des 31. Dezember 1935
in den Ruhestand … »
Dies gilt jetzt auch für jüdische Frontkämpfer.
1935/1937/1938
13. Dezember Reichsärzteordnung :
«Die Approbation von Ärzten ist zu versagen, wenn der
Anwärter wegen seiner oder seines Ehegatten Abstammung nicht
Beamter werden kann und der Anteil der nichtdeutschblütigen Ärzte
an der Ge¬samtzahl der Ärzte den Anteil der Nichtdeutschblü¬tigen
an der Bevölkerung des Reiches übersteigt.»
1937
15. April Staatsangehörige Juden dürfen nicht mehr promo¬vieren.
1938
28. März Gesetz über die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusvereinigungen :
§ 1 « (2) Mit Ablauf des 31. März 1938 verlieren die jüdischen
Kultusvereinigungen und ihre Verbände die Stellung von Körperschaften
des öffentlichen Rechtes, soweit sie diese bisher besaßen. Sie sind von
diesem Zeitpunkt an rechtsfähige Vereine bürgerlichen Rechts. Die Eintragung
in das Vereinsregister ist nachzu¬holen.»
26. April Vorbereitung der Ausschaltung von Juden aus der Wirtschaft durch die
Verordnung über die Anmel¬dung des Vermögens:
§ 1 «(1) Jeder Jude … hat sein gesamtes in- ¬und ausländisches Vermögen
nach dem Stan¬de vom Tage des Inkrafttretens dieser Verord¬nung gemäß
den folgenden Bestimmungen anzumelden und zu bewerten. Juden fremder
Staatsangehörigkeit haben nur ihr inländi¬sches Vermögen anzumelden und
zu bewer¬ten.
(2) Die Anmeldungs- und Bewertepflicht trifft auch den nicht jüdischen
Ehegatten eines Ju¬den.
(3) Für jede anmeldepflichtige Person ist das Vermögen getrennt anzugeben.»
9. Juni Juden werden als Gasthörer an Universitäten nicht mehr zugelassen.
15. Juni «Asozialen-Aktion»: Verhaftung aller vorbestraften Juden.
20. Juni Juden werden vom Besuch der Börsen ausgeschlossen.
25. Juli Jüdischen Ärzten wird die Zulassung entzogen.
17. August Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes
über die Änderung von Familien- und Vornamen:
§ 1 «Juden dürfen nur solche Vornamen beigelegt
werden, die in den vom Reichsminister des In¬nern herausgegebenen
Richtlinien über die Führung von Vornamen aufgeführt sind.
§ 2 Soweit Juden andere Vornamen führen als sie nach § 1 Juden
beigelegt werden dürfen, müs¬sen sie vom 1. Januar 1939
ab zusätzlich einen weiteren Vornamen annehmen und zwar
männliche Personen den Vornamen Israel, weibliche Personen
den Vornamen Sara.»
27. September Jüdischen Rechtsanwälten wird die Zulassung entzogen.
5. Oktober Kennzeichnung der jüdischen Reisepässe mit «J».
27./28. Oktober «Polenaktion»: Verhaftung und Abschiebung von ca. 15 000
früher in Polen beheimateter Juden.
9./10. November Staatlich organisierter Pogrom, sogenannte Reichskristallnacht.
Verhaftung und Ermordung von jüdi¬schen Bürgern. Fast alle
Synagogen in ganz Deutschland verwüstet und niedergebrannt.
Plün¬derung von Geschäften.
12. November Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit:
§ 1 «Den Juden deutscher Staatsangehörigkeit in ihrer Gesamtheit wird die Zahlung
einer Kontri¬bution von 1 000 000 000 Reichsmark an das Deutsche Reich auferlegt.»
Einleitung der Zwangsarisierung durch die Verord¬nung zur Ausschaltung der
Juden aus dem deut¬schen Wirtschaftsleben:
§ 1 «(1) Juden … ist vom 1. Januar 1939 ab der Betrieb von
Einzelhandelsverkaufsstellen, Ver¬sandgeschäften oder Bestellkontoren
sowie der selbständige Betrieb eines Handwerks untersagt. »
15. November Jüdische Kinder werden vom Besuch öffentlicher Schulen ausgeschlossen.
28. November Polizeiverordnung über das Auftreten der Juden in der Öffentlichkeit:
§ 1 «Die Regierungspräsidenten in Preußen, Bayern und in den
sudetendeutschen Gebie¬ten … können Juden deutscher Staatsange¬hörigkeit
und staatenlosen Juden räumliche und zeitliche Beschränkungen des Inhalts
auf¬erlegen, daß sie bestimmte Bezirke nicht betre¬ten oder sich zu bestimmten
Zeiten in der Öffentlichkeit nicht zeigen dürfen.»
3. Dezember Führerscheine und Kraftwagen-Zulassungsbe¬scheinigungen der Juden
werden für ungültig erklärt und ihre Ablieferung angeordnet.
6. Dezember Juden wird der Besuch von Theatern, Kinos, Kaba¬retts, öffentlichen Konzerten,
Lesehallen, Museen, Vergnügungsstätten, Ausstellungshallen, Sportplät¬zen,
Eislaufplätzen, öffentlichen und privaten Ba¬deanstalten, Innenbädern, Freibädern
verboten. Weiterhin wird Juden untersagt, in Berlin die Wil¬heimstraße von der
Leipziger Straße bis zur Straße
1938/ 1939
Unter den Linden, den Wilhelmplatz, die Voßstraße bis zur
Wilhelmstraße (vor der Reichskanzlei) und die nördliche Seite der
Straße Unter den Linden von der Universität bis zum Zeughaus zu
betreten. Hier¬für wird der Ausdruck Judenbann geprägt
Einleitung der Zwangsverkäufe jüdischer Eigentü¬mer durch die
Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens:
§ 1 «Dem Inhaber eines jüdischen Gewerbebetrie¬bes kann aufgegeben
werden, den Betrieb binnen einer bestimmten Frist zu veräußern oder
abzuwickeln. Mit der Anordnung können Auflagen verbunden werden.
§ 11 Juden haben binnen einer Woche nach In¬krafttreten dieser Verordnung
ihre gesamten Aktien, Kuxe, festverzinslichen Werte und ähn¬lichen
Wertpapiere in ein Depot bei einer Devi¬senbank einzulegen …
§ 14 Juden ist es verboten, Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber
sowie Edelsteine und Perlen zu erwerben, zu verpfänden oder
freihändig zu veräußern … »
8. Dezember Juden werden vom Besuch der Universitäten aus¬geschlossen.
1939
21. Februar Weitere Zwangsverkäufe:
Juden deutscher Staatsangehörigkeit müssen alle Gegenstände
aus Gold, Silber, Platin sowie Edel¬steine und Perlen innerhalb
von zwei Wochen an öffentlichen Ankaufstellen abliefern. Von dieser
Vorschrift sind nur Eheringe ausgenommen.
4. Juli 1 O. Verordnung zum Reichsbürgergesetz:
§ 1 «(1) Die Juden werden in einer Reichsvereini¬gung
zusammengeschlossen.
1939/1940
(2) Die Reichsvereinigung ist ein rechtsfähiger Verein. Sie führt den
Namen Reichsvereini¬gung der Juden in Deutschland und hat ihren
Sitz in Berlin.
§ 2 (1) Die Reichsvereinigung hat den Zweck, die Auswanderung der
(2) Die Reichsvereinigung ist außerdem
1. Träger des jüdischen Schulwesens,
2. Träger der freien jüdischen Wohlfahrts¬pflege.»
23. September Anordnung der örtlichen Polizeistellen über die Ab¬lieferung der Rundfunkgeräte
durch Juden.
20. Oktober Erlaß des Reichsministers für Erziehung und Unter¬richt: In Doktor-Dissertationen
dürfen jüdische Ver¬fasser nur zitiert werden, wenn dies aus wissen¬schaftlichen Gründen
unbedingt nötig ist. Sie müs¬sen dann als Juden besonders gekennzeichnet werden.
1940
12. Februar Erste Deportationen aus den Bezirken Stettin, Stral¬sund und Schneidemühl nach Polen
4. Juli Der Einkauf von Lebensmitteln für Juden wird in Berlin auf die Stunde von 16 bis 17 Uhr be¬schränkt.
29. Juli Die von Juden benutzten Fernsprechanschlüsse werden zum 30. September 1940 gekündigt;
Aus¬nahmen gelten für „Kranken- und Zahnbehandler, Konsulenten» und jüdische Organisationen.
21. September Anordnung des Polizeipräsidenten in Berlin über Luftschutzräume:
«Wenn Juden mit anderen Personen in einem Hause zusammenleben, so sind besondere
Luftschutzräume für Juden einzurichten, in denen diese von den übrigen Bewohnern
getrennt unter¬zubringen sind.»
1941
Im Juli Heydrich wird von Göring beauftragt, alle erforderli¬chen Vorbereitungen
in „sachlicher und materieller Art zu treffen für eine Gesamtlösung der Judenfra¬ge
im deutschen Einflußgebiet in Europa».
1. September Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden:
§ 1 « (1) Juden, die das sechste Lebensjahr voll¬endet haben, ist es verboten, sich
in der Öf¬fentlichkeit ohne einen Judenstern zu zeigen. (2) Der Judenstern besteht
aus einem hand¬teIlergroßen, schwarz ausgezogenen Sechs¬stern aus gelbem
Stoff mit der schwarzen Auf¬schrift „Jude». Er ist sichtbar auf der linken Brustseite
des Kleidungsstücks fest angenäht zu tragen.»
10. Oktober Juden wird das Verlassen der Wohngemeinde ohne polizeiliche Erlaubnis untersagt.
18. Oktober Die letzten jüdischen Emigranten verlassen Berlin.
23. Oktober Die legale Emigration wird verboten. Beginn der Deportationen nach Riga.
26. Dezember Juden, die den Stern tragen müssen, wird die Be¬nutzung öffentlicher Fernsprechstellen verboten.
1942
10. Januar Die Ablieferung aller im Besitz von Juden befindli¬chen Pelz- und Wollsachen wird angeordnet.
20. Januar Auszug aus dem Protokoll der Wannseekonferenz über die „Endlösung der Judenfrage»:
„Unter entsprechender Leitung sollen im Zuge der Endlösung die Juden in geeigneter Weise im Osten
1942/1943
zum Arbeitseinsatz kommen. In großen Arbeitsko¬lonnen, unter Trennung
der Geschlechter, werden die arbeitsfähigen Juden straßenbauend in diese
Gebiete geführt, wobei zweifellos ein Großteil durch natürliche Verminderung
ausfallen wird … »
Ende Januar Beginn der Deportation nach Theresienstadt.
15. Mai Juden wird das Halten von Haustieren verboten
7. Juli Die Benutzung von Warteräumen, Gaststätten und sonstigen
Einrichtungen der Verkehrsbetriebe wird Juden verboten.
18. September Der Bezug von Lebensmitteln wird für Juden einge¬schränkt:
Sie erhalten keine Fleischkarten, Kleider¬karten, Milchkarten,
Raucherkarten, kein Weißbrot, keine Mangelwaren.
1943
27. Februar Deportation jüdischer Rüstungsarbeiter aus Berlin nach Auschwitz.
11. März Anordnung des Reichssicherheitshauptamts:
„Juden sind nach Verbüßung einer Strafe auf Le¬benszeit dem
Konzentrationslager Auschwitz oder Lublin zuzuführen.
Auf die Höhe der verbüßten Strafe kommt es bei den Juden nicht an.»
10. Juni Auflösung der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland.
1. Juli Juden wird jeder richterliche Schutz entzogen. Sie fallen unter die
ausschließliche Zuständigkeit der Polizei
Deportation der führenden Mitglieder der Reichs¬vereinigung.
Zahl der jüdischen Bürger in Berlin:
1933 160 0574
1339 82 788
1942 Januar 55000
1943 April 18315
1933 500 000
1939 215 000
1941 164 000
Insgesamt wurden den Nationalsozialisten 123 000 deutsche Juden ermordet.
Dem Nationalsozialistischen Terror fielen in Europa sechs Millionen Juden Opfer.
Warum sind Sie hier in Deutschland?
Um mir das vorzuwerfen?
Sorry, da sind Sie bei mir falsch. Es gibt sicher viele, die sie damit mundtot machen können – ebenso mit Ihren weinerlichen Tiraden. Sie scheinen eine Menge Komplexe mit sich ‚rumzutragen. Ich schlage Ihnen vor, sich möglichst schnell aus diesem fürchterlichen Land zu verabschieden. Sie tun damit sich und uns einen riesengroßen Gefallen.
Vielen Dank.
Da ein Ändern nicht möglich, ist noch ein Zusatz:
es sind Menschen wie Sie, mit einer Unverschämtheit ohnegleichen, die die Gräben nie verschwinden lassen werden. Es sei denn, die Menschen verschwinden…
Ich fordere Gleichheit.
Ich fordere Recht.
Ich fordere Freiheit.
Ich fordere Religionsfreiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, zu praktizieren oder nicht zu praktizieren.
Ich fordere Meinungsfreiheit, zu sagen und zu denken was ich glaube was gesagt und gedacht werden muß, ohne anderen meine Meinungen und Gedanken aufzuzwingen oder deren Gedanken und Meinungen zu schmälern oder zu verspotten.
Ich fordere Frieden.
Ich fordere Umweltschutz.
Was widerspricht Ihnen oder den Deutschen allgemein an diesen Forderungen?
Ich bin Türke und Moslem und das ist gut so.
Falls das letzte, nämlich mein Wesen, die Ursache für das Wohlbefinden ist, dann muß sich die Deutsche Politik und die Deutsche Gesellschaft die Frage stellen lassen:
Wie sehr sind Sie integrationsfähig?
Sind Sie in der Lage auf Ausländer einzugehen?
Sind Ihre Meinungen und Entscheidungen vorurteilsfrei?
Denn nicht nur die Ausländer sondern auch die Deutschen sind ein Teil dieses Problems.
Nur ein offener vorurteilsfreier Umgang miteinander wird zur Lösung beitragen, zur Lösung des Misstrauen, der Angst und der Fremdenfeindlichkeit.
Was an dieser pathetischen Reihung von Forderungen zum Widerspruch reizt und was bei vielen Deutschen zu einer Distanzierung (um nicht das das Wort „Befremden“ zu verwenden) Anlass gibt, das hat ein Nicht-Deutscher mal formuliert:
„Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannst.“ (John F. Kennedy)
Solange immer nur gefordert wird – schon vom Stil her, unabhängig von inhaltlichen Fragen – und womöglich jede eigene staatsbürgerliche Leistung noch durch Zurückziehen auf die Ausländerstellung („Türke“) verbal abgewiesen wird, solange bleibt einer schaler Eindruck.
Dies gilt auch für die offenkundigen Schwierigkeiten, die mit der Forderung nach Integration bestehen. Den „Spieß umzudrehen“ heißt wieder nur fordern und nicht leisten wollen. Fordern auch noch von etwas Absurdem: Die Frage nach Integrationsfähigkeit stellt sich mir genausowenig wie irgend einem anderen Autochtonen auf dieser Welt. Ich habe alle Möglichkeiten, in diesem Land und für dieses Land zu arbeiten, die ich mir nur wünschen kann. Ich habe aber keinen Anlass, mein Leben in meinem Land danach einzurichten, dass Einwanderer ihre Kulturen mitbringen und damit auf Schwierigkeiten stoßen. Wer hier etwas werden will, der muss natürlich eine Vorleistung erbringen, die letztlich die eigene Identität einem Wandel unterwirft – auch zum eigenen Vorteil.
In ein fremdes Land einzuwandern bedeutet ganz selbstverständlich, dass man es als Einwanderer zunächst schwerer hat, dass man auf Ablehnung stößt, dass man sich im positiven Sinne durchkämpfen muss. Erfolgreiche Einwanderer haben darauf immer reagiert durch stille, aber um so wirkungsvollere eigenen Anstrengungen reagiert, etwa im Bildungsbereich. Bestes Beispiel sind weltweit wohl die Chinesen, Koreaner usw., die besonders in Amerika die „Weißen“ in ihren akademischen Leistungen schon überflügeln (und auch hierzulande abends am längsten in den Universitätsinstituten und -bibliotheken sitzen). Nie hat dagegen Klagen und Fordern etwas gebracht.
Der Staat hat zwar gewisse Aufgaben im Bereich der Integration – aber vor allem aus der Not heraus, um zum einen Kriminalität und zum anderen Sozialausgaben nicht zu sehr ansteigen zu lassen. Davon abgesehen steht Deutschland als ganzes heute vor wichtigeren und reizvolleren Herausforderungen als dem Thema Integration, das auch wichtig ist – und mich durchaus auch interessiert -, aber doch ins Verhältnis gesetzt werden muss. Solche anderen Herausforderungen haben auch Bezug zu anderen Kulturen, aber da geht es vor allem um Konkurrenz und wirtschaftlicher Zusammenarbeit mit Amerika, China, Indien usw.
Nun um Bezug auf Ihren, Uticensus, Kommentar zu nehmen. Sie nehmen apriori an, ich würde mit meinen Forderung einfach eine kontraproduktive Trotzhaltung einnehmen. Weitgefehlt. Forderung nach Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Toleranz sind universelle Werte aller Menschen dieser Welt. Gemeinsamkeiten auf die sich aufbauen lassen, doch stattdessen wollen Sie nur wahr haben, was Sie für wahr erachten. Auch die polemische Behauptung Türken wären nicht so fleißig wie Ausländer aus dem Fernen Osten ist der Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen. Türken sind als Arbeiter eingewandert und hatten eine entsprechende Ausbildung, wobei viele Koreaner und Chinesen Flüchtlinge von einem inhumanem Staatssystem sind und teilweise eine akademische Ausbildung in Ihrem Heimatland genossen haben.
Auch ob EINHEIMISCHE (Autochtonen) sich mit der Frage der Integration oder Integrationsfähigkeit in anderen Staaten beschäftigen müssen oder nicht ist doch unsinnig, zur Lösung von Problemen und Schwierigkeiten in Deutschland ist eine offene, ehrliche und lösungsorientierte Diskussion in Deutschland der erste und wichtigste Schritt.
Nebenbei bemerkt ist die pauschale Annahme Ausländer sind alle die keine deutschen Gene haben doch ziemlich veraltet. So nehme ich Bezug auf Türken in Deutschland die hier geboren wurden, den Kindergarten, die Grundschule, das Gymnasium (oder Ahnliches) besuchten und ein Studium oder eine Berufsausbildung absolvierten…im Grunde die gesamte Palette deutscher Ausbildung genossen, doch Deutsche (bis auf Ihren Paß, den Genen und größtenteils anderer Religion) oder nicht?
Ohne die Nazi-Karte ziehen zu wollen, ohne auf die Greueltaten, Morde und Verbrechen dieser Epoche hinzuweisen. Denn mittlerweile muß man sich ja als Ausländer dafür entschuldigen, wenn man Vergleiche zu Entwicklungen und Gefahren dieser Zeit zieht. Doch ist es das Mindeste was wir Menschen tun können, um die Toten zu ehren, indem wir uns Ihrem Schicksal und die Entwicklungen die zu Hitler und den KZ’s geführt haben bewußt werden/sind und daraus Lehren ziehen. Um beim Thema zu bleiben, wir Menschen müssen Gemeinsamkeiten suchen und finden. Deshalb sind Forderungen nach Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Toleranz der Anfang einer Entwicklung die über Jahrzehnte vernachlässigt, verdrängt und ignoriert wurden.