Türkei: Schäuble verspricht Erleichterungen beim Ehegattennachzug
13. Februar 2008 | Von E. S. | Kategorie: Politik | 12 Kommentare |Wolfang Schäuble sagte bei seinem jüngsten Besuch in Ankara, er wolle den Ablauf der Ãœberprüfung der Deutschkenntnisse verbessern und sich um ein „dichteres Netz“ von Lehrangeboten kümmern. Die Gothe-Institute könnten beispielsweise mit örtlichen Volkshochschulen kooperieren. Wolfgang Schäuble versprach auch, rechtlich zu prüfen, ob der Nachweis von Grundkenntnissen möglicherweise auch in Deutschland erbracht werden könne. Demnach könnte man dann nach einer Ãœbergangsfrist von beispielsweise sechs Monaten vom Zeitpunkt der Einreise an die Sprachkenntnisse nachweisen. Wer dabei aber scheitere, müsse wieder ausreisen.
Wer sich aufgrund der Äußerungen Schäubles tatsächlich Erleichterungen für Türken beim Ehegattennachzug erhofft, sollte schnell wieder zusehen, dass er Boden unter die Füße bekommt. Es wird keine Erleichterung geben, weder auf politischer noch auf juristischer Ebene und vor allem nicht in absehbarer Zeit. Wolfgang Schäubles Zusagen sind allenfalls als Höflichkeiten zu verstehen, die man auch als Floskeln bezeichnen kann.
Man darf nicht vergessen, dass die Ehegattennachzugsregelung eingeführt wurde, um den unkontrollierbaren Zuzug von Ausländern zu stoppen. Insbesondere waren Nachzügler aus der Türkei ein Dorn im Auge. Wolfgang Schäubles Aufforderung an junge Türken, die sollten sich ihre Partner in Deutschland aussuchen, kam nicht von ungefähr.
Was wir von Schäubles Zusagen erwarten können, sind allenfalls organisatorischer Natur: ein dichteres Netz an Sprachangeboten ist das Maximum, was zuzugswillige erwarten sollten. Alles andere würde zu einer Enttäuschung führen. Weder wird es zu einer ernsthaften Ãœberprüfung der Rechtslage kommen, noch werden die Anforderungen an die Sprachtests – das größte Problem – gesenkt werden. Jüngst entschied ein Verwaltungsgericht – entgegen Maria Böhmers Aussagen, dass 200-300 Wörter ausreichen -, dass der Ausländer zumindest ganze Sätze mit Subjekt, Prädikat und Objekt bilden müsse. Wer mit dem Gesetz insbesondere den Zuzug aus der Türkei verhindern will, wird sich im nachhinein nicht für eine Lockerung gerade in Bezug auf Türken einsetzen.
Das Versprechen, eine Ãœberprüfung der Rechtslage einzuleiten, ob das Erlernen der Sprache auch in Deutschland möglich sei, ist blanker Hohn und trägt nicht zum Vertrauen bei. Ãœber die gesamte Gesetzgebungsprozedur hinweg haben Sprach-, Sozial- und Rechtswissenschaftler die jetzt von Wolfgang Schäuble jtzt in den Raum geworfene Möglichkeit von Anfang an als die bessere Alternative vorgeschlagen. Das Erlernen der Sprache würde in Deutschland viel schneller gehen, die Integration in einem Integrationskurs wäre viel effektiver und effizienter. Auch stehe das geplante Gesetz (so wie es steht) verfassungsrechtlich auf wackeligen Füßen. Die Bundesregierung wollte von alledem nichts wissen. Teilweise überheblich wurden sämtliche Argumente überhört. Das Gesetz setzt Sprachkenntnisse explizit „vor“ dem Ehegattennachzug voraus. Bei dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes, gibt es nicht viel zu prüfen. Die Dehnbarkeit der Gesetze hört nun einmal irgendwo auf, auch wenn Herr Schäuble es des öfteren anders lieber hätte.
Nicht nur türkische Zeitungen haben darüber berichtet. Entsprechend ist jetzt die Erwartungshaltung derer, die betroffen sind. Das Warten wir am Ende nicht dazu beitragen, dass das Vertrauen größer wird. Im Gegenteil: Es verursacht noch mehr Frust und Verärgerung. Ich bin mir aber sicher, dass sie sich alle gerne positiv überraschen lassen.
Die einzig wahren Worte Schäubles in diesem Zusammenhang kann man in nur drei Punkten zusammenfassen: Die Bereitschaft der deutschen Gesellschaft zur Integration der Einwanderer müsse erhöht und die schulischen Angebote verbessert werden. Schließlich sei das Erlernen der deutschen Sprache eine der Grundvoraussetzungen für eine wirksame Integration.
Das wusste man aber auch schon vorher. Dafür musste man nicht nach Ankara fliegen.
Herr schäuble natürlich haben sie recht,wer hier lebt muss auch die Sprache lernen.Aber leider müssten sie es so regeln das die Ehegatten wie sie es selber gesagt haben den möglichkeit haben das sie die Schule in BRD besuchen dürfen dannach ein nachweis vorzulegen innerhalb 6 Monate.
Aber wie das jetzt so läuft betrachte ich als Unmenschlich
viele Menschen haben überhaupt kein möglichkeit nach groß städten zu Reisen weil es zu teuer ist.
Mit freundlichen gruss.
@ Celik
Du hast grundsätzlich Recht. Das erlernen der deutschen Sprache sollte in Deutschland möglich sein. Diese Alternative ist ein viel milderes und dazu noch ein viel effektiveres Mittel, um das gewünschte Ziel zu erreichen.
Die jetzige Lage greift in einem unangemessenen Verhältnis in die Grundrechte der Betroffenen ein.
Auf der anderen Seite wäre aber eine Frist von sechs Monaten oder ähnliches nur bedingt geeignet, um Druck auf die Einwanderer auszuüben, da eine Ausweisung nach der Einreise juristisch in den allermeisten Fällen scheitern dürfte. Dies relativiert die Geeignetheit und Angemessenheit des Grundrechtseingriffs aber nicht in besonderem Maße.
@Celik
Warum sollte es denn diese Schulungen in Deutschland geben.
Meine Ehepartnerin kam vor 14 Jahren nach Deutschland.
Damals schon mußte Sie bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland einen Sprachtest ablegen.
Genügend finanzielle Mittel nachweisen um nach Deutschland zu kommen.
Danach gab es keine Hilfe vom Staat hier in Deutschland weder für Sie noch Ihren deutschen Ehepartner(mich) schon gar nicht finanziell…warum auch.
Eigenverantwortung heißt hier das Zauberwort.
würde es dann Celik
[…] 2008 hatte ich über eben diese Äußerungen Wolfgang Schäulbes geschrieben. Meine Einschätzung von damals wird sich höchstwahrscheinlich auch in der Antwort wiederspiegeln. Warten wir es einfach mal […]
[…] ob der Spracherwerb auch nach Einreise möglich sei. Die Bundesregierung teilt nun mit – wie es hier prognostiziert wurde, dass mit der türkischen Regierung Mitte Juni 2008 Gespräche stattgefunden haben. Bei […]
Sagt es Einfach das die politikern und …………. uns nicht mehr in Deutschland möchten.
HALLO ICH BIN SEIT EINEM JAHR VERHEIRATET UND BIN IM 9 . MONAT SCHWANGER MEIN EHEPARTNER IST ABER NOCH IN DER TÃœRKEI: ER WAR ZWAR AUCH IM SPRACHKURS; ABER LEIDER WAR SEINE PUNKTZAHL ZU NIEDRIG. ICH SELBST WAR IN DER AUSLÄNDERBEHÖRDE UND WISSEN SIE WAS DIE UNVERSCHÄMTE BEAMTERIN MIR GESAGT HAT —SIE MÃœSSEN JA IHR KIND NICHT HIER ENTBINDEN ALSO KÖNNEN SIE JA IN IHR HEIMATLAND ENBINDEN UND IHR KIND MIT IHREM MANN GROSSZIEHEN; DANN KÖNNEN WIR AUCH IHRE AUFENTHALT HIER FÃœR IMMER STREICHEN— ICH STAND DA MIT RIESSEN GROSSEN AUGEN UND KONNTE ES NICHT FASSEN: ICH HABE GENAUSO VIELE RECHTE WIE DIESE PERSON DORT WEIL ICH NEHMLICH HIER GEBOREN BIN ; AUFGEWACHSEN BIN ; ZUR SCHULE GEGANGEN BIN: SIE HAT MIR SO WAS NICHT ZU SAGEN: ICH BETRACHTE DAS ALLES ALS AUSLÄNDERFEINDLICH GANZ OFFEN UND KLAR:
UND KEINER KANN SAGEN ,, DANN SUCHEN SIE SICH DOCH JEMANDEN VON IHREM HEIMATLAND„ MANN KANN NICHT EINFACH JEMANDEN AUSSUCHEN WENN ES EINE LIEBESHEIRAT SEIN SOLL: ICH SELBST WAR VOR DEM HEIRATEN MIT MEINEM MANN 8 JAHRE ZUSAMMEN: UND ES IST NICHT EINFACH ZU SAGEN OKAY ICH WERDE JETZT JEMANDEN AUS DEUTSCHLAND ODER WAS WEIS ICH IRGENDWO LIEBEN: ALSO ICH WILL DAMIT MEINEN KEINER KANN SAGEN LIEBT DOCH JEMANDEN AUS DEM HEIMATLAND DENN ES GIBT DOCH GENÃœGEND DEUTSCHE; DIE SICH NICHT IN DEUTSCHE SONDERN AUSLÄNDER VERLIEBEN DEN WIRD DOCH AUCH NICHT GESAGT SO JETZT HABT IHR EUCH IN AUSLÄNDER VERLIEBT ALSO DORT HIN WO DEIN VERLIEBTER LEBT : DAS WIRD NUR UNS GESAGT WEIL WIR AUSLÄNDER SIND!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hallo Gamze,
ich hoffe du hast den Artikel über Herrn Schmidt und seiner marrokanischen Frau gelesen…
Es betrifft nämlich auch Deutsche und nicht nur Ausländer.
In deinem Fall muss natürlich sagen, dass es extrem hart sein muss. Ich kann dich sehr gut verstehen.
Ich habe auch von einem Fall mit einer Schwangerschaft gehört, wo die Frau im 6. Monat Schwanger war und per Gerichtsbeschluss OHNE Sprachzertifikat einreisen durfte, damit sie hier in Deutschland ihr Kind austragen konnte. Näheres kann ich leider nicht sagen, aber vielleicht andere hier im Blog.
Ich wünsche euch alles Gute, viel Glück und Ausdauer.
Hallo,
ich bin deutschestaatsangöhörige, bin gebürtige türkin. Habe vor 3 Monaten in der Türkei geheiratet und habe versucht dort zu leben. Aber wenn jemand 20 Jahre in Deutschland gelebt hat ist es garnicht so leicht auch in seinem Heimatland zu leben. Also bin ich wieder nach 3 Monaten nach Deutschland zurück aber ungewollt weil ich ohne meinen Mann hergekommen bin. Es ist schade um mich und um mein Baby da ich wärend der ganzen Schwangerschaft allein sein muss. Ich will das mein Baby hier aufwächst wo es besser ist. Welche Mutter würde das denn nicht wollen..??Es schmerzt meine Seele..!! Nur weil die Regierung keine Lust mehr auf die Türken hat muss ich jeden Tag nachdenken wie ich meinen Mann herbringen kann. Deutsch zu lernen ist nur eine AUSREDE der Regierung. Niemand aber auch niemend auch die Regierung nicht hat das Recht mich als Mensch in so eine Lage zu bringen.. Wo sind meine Rechte als Mensch?? Wo sind meine Rechte als werdende Mutter?? Wo sind meine Rechte, wo??
Soll diese Ungerechtigkeit so weiter gehen?? Ich verstehe das wirklich nicht.. Wie kann eine Regierung die in seiner Nationalhyme von EINIGKEIT,RECHT UND FREIHEiT redet so ein Gesetzt herausbringen??
Wo ist denn meine Freiheit?? Wo ist denn meine Freihat, FREI zu wählen mit wem und in welchem Land ich heiraten möchte..??
Jetzt könnte jeder sagen, dann soll doch dein mann Deutsch lernen..!! “ Wer kann schon behaupten dass die Deutschesprache leicht zu lernen ist…und das in einem Land wo überhaupt garnichts im geringsten Sinne Deutsch ist..?? Muss ich nur deswegen getrennt von meinem Mann sein und wie lange..??
Meine ganze Hoffnung ist das mein Baby das Recht hat seinen Vater zu sehen nach dem sie oder er seine kleinen Augen öffnet.
Hier noch am ende zitiere ich vom GRUNDGESETZ:
Art. 3 [Gleichheit vor dem Gesetz]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Hallo esma,
deine Geschichte ist wirklich schlimm.
Ich würd dir raten, rechtliche Hilfe anzuschaffen. Vor allem, weil du Schwanger bist.
hier ein paar Seiten, wo man dir vielleicht helfen kann:
http://www.verband-binationaler.de/seiten/file/wir_ueber_uns.shtml
für Infos:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Viel Glück
Danke Elif..!!
Werde mir die Seiten angucken..!!
@E.S. Auf der anderen Seite wäre aber eine Frist von sechs Monaten oder ähnliches nur bedingt geeignet, um Druck auf die Einwanderer auszuüben, da eine Ausweisung nach der Einreise juristisch in den allermeisten Fällen scheitern dürfte. Dies relativiert die Geeignetheit und Angemessenheit des Grundrechtseingriffs aber nicht in besonderem Maße.