Ausländer- und Jugendkriminalität – Daten, Ursachen, Bekämpfung, Sachstand
4. Februar 2008 | Von E. S. | Kategorie: Gesellschaft | 4 Kommentare |Jetzt, wo die Landtagswahlen in Hessen vorüber sind, Roland Koch (CDU) eine schlappe ohne Gleichen erfahren hat, ist man um Sachlichkeit bemüht. Über das Hauptthema des hessischen Wahlkampfes um die Ausländerkriminalität, veröffentlichten die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages am 01.02.2008 eine Analyse in kurzer und knapper Form. Auf 21 Seiten wird die Thematik auf das wichtigste zusammengefasst. Im folgenden die einleitende Zusammenfassung:
Die „Polizeiliche Kriminalstatistik 2006“ weist eine überproportional hohe Kriminalitätsbelastung Nichtdeutscher gegenüber Deutschen aus. Die tatsächliche Belastung von hier lebenden Nichtdeutschen im Vergleich zu Deutschen ist jedoch nicht bestimmbar…
Prinzipiell ist die sog. Ausländerkriminalität … in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. In der Gewaltkriminalität Jugendlicher lässt sich jedoch … ein Anstieg beobachten. Auch fallen Jugendliche ohne deutsche Staatsangehörigkeit häufiger wegen Gewaltdelikten auf als deutsche Jugendliche. Der Anstieg der registrierten Fallzahlen in der Gruppe der Tatverdächtigen im Alter von 14 bis unter 21 Jahren bedeutet aber nicht zwangsläufig einen tatsächlichen Anstieg der Gewaltkriminalität.
…Ursachen hierfür sind hauptsächlich soziale Benachteiligung, geringer Bildungsstand und die Erfahrung familiärer Gewalt.
Das Jugendstrafrecht verfolgt mit seinem Erziehungsgedanken einen grundsätzlich anderen Ansatz als das allgemeine Strafrecht…
Was ich in der Studie vermisst habe, waren ein Paar Hintergründe zu Rahmenbedingungen bei ausländischen Tätern in Haft. Der hohe Anteil ausländischer Intensiv- und Wiederholungstäter hat möglicherweise auch noch einen weiteren Grund. Die Haftbedingungen und -ausgestaltungen bei deutschen und ausländischen Tätern sind unterschiedlich. Das liegt u.a. an § 54 AufenthG (vgl. auch § 53 AufenthG). Danach wird ein Ausländer in der Regel ausgewiesen, wenn er
wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist,
Sobald ein ausländischer Jugendlicher vom Regeltatbestand des § 54 erfasst wird, betreibt die Ausländerbehörde parallel zur Haft die Ausweisung. Dies wiederum hat zur Folge, dass der ausländische Jugendliche in der Jugendvollzugsanstalt in der Regel weder eine Ausbildung bekommt noch anderweitig fortgebildet wird. Das Vorgehen gegen die Ausweisung dauert in der Regel so lange wie die Haft selbst, wenn nicht länger und wird meistens zu Gunsten des ausländischen Jugendlichen entschieden.
Das liegt daran, dass Ausländerbehörden häufig und sehr gern zu den Ausweisungstatbeständen greifen und ihr Ermessen meist unbegründet zu Lasten der Ausländer ausüben. Daher wird der ausländische Jugendliche während der Haft nicht sozialisiert, wie es bei einem deutschen Jugendlichen der Fall ist und wie es das Strafrecht eigentlich vorsieht (Resozialisierungsprinzip). Wenn ein ausländischer Täter wieder auf freiem Fuß ist, steht er sozial und finanziell oft schlechter da, als wie vor seiner Inhaftierung. Der Weg zurück in die Haftanstalt ist für ihn viel kürzer als für jemanden, der während der Haft auf das Leben in Freiheit vorbereitet wird.
Sicher kann man darüber streiten, ob ein ausländischer Jugendlicher, der vor einer möglichen Ausweisung steht, auf Kosten der Steuerzahler auch noch ausgebildet werden sollte. Zu einer differenzierten Beurteilung der Intensiv- und Wiederholungstäter sind diese Aspekte allerdings unerlässlich. Die Studie berücksichtigt die unterschiedlichen Resozialisierungsstandards aber nicht. Auch in der öffentlichen Diskussion wird dieser Aspekt so gut wie kaum erwähnt.
Die Analyse hört sich aber – alles in allem – durchdacht, differenziert und vernünftig an. Schade, dass diese Analyse um Ausländer- und Jugendkriminalität nicht während des hessischen Wahlkampfes erschienen ist. An Roland Kochs Wahlkampfstrategie hätte es womöglich aber dennoch nichts geändert. Schließlich enthält die Analyse nichts, was man nicht schon bekannt war.
Dennoch wird diese Veröffentlichung eine Verschärfung des Jugendstrafrechts – gegen jede Vernunft – nicht verhindern können. Schließlich geht es der Union mittlerweile nicht mehr um Hessen. Jetzt geht es um die Glaubwürdigkeit in Gesamtdeutschland.
Download: Ausländer- und Jugendkriminalität – Daten, Ursachen, Bekämpfung – Sachstand – von Dr. Harald Dähne.
Ihre Behauptung: Die Haftbedingungen und -ausgestaltungen bei deutschen und ausländischen Tätern sind unterschiedlich.
Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist, dass sich Ausländer zusammenrotten, um gemeinsam gegen Deutsche, vor allem aber gegen Beamte zu opponieren.
Ich werde hier öfters Gast sein, um Ihnen die Wahrheit ein Stück näher zu bringen.
@ Sinuhe Lee
Vorab einmal möchte ich mich bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie mich korrigieren wollen. Ihre Behauptung wiederlegt meine Ausführungen aber nicht. Ãœber das was Sie schreiben kann ich leider nichts sagen, auch wenn ich mir einen gewissen Wahrheitsgehalt denken kann. Allerdings, da bin ich mir sicher, hat auch das „zusammenrotten“ ihre Ursachen, die nichts mit der Abstammung zu tun hat.
Die Resozialisierung eines inhaftierten Ausländers mag ausbleiben oder schlechter sein, aber das allein kann nicht der Grund für die Gewalttaten der Jugendlichen sein. Zuerst einmal muss man ein Verbrechen vollbracht werden, um inhaftiert zu werden.
Aber warum sollte es zu einer Gleichberechtigung bei der Resozialisierung zwischen Deutschen und Ausländern kommen? Ausländer sind Gast in Deutschland. Sie bekommen ausreichend geldliche Unterstützung. Aber es muss auch Unterschiede zwischen Deutschen und nicht-Deutschen geben.
Länder, die keine eigene Statistik über Straftaten der ausländischen Jugendlichen führen, gehen dem zunehmendem Problem aus dem Weg. Es ist nichts Rechtsradikales, wenn man eine solche Statistik führt. Ausländer bestimmter Länder lösen ihre Probleme meist auf aggressive Weise, allerdings hat dies in Deutschland, bei dem viele schon eingeschüchtert sind, nichts verloren.
Entschuldigung, falls es über das Thema Ihres Artikels hinausgegangen ist.
@ M.S.
Man mag gute Gründe dafür, aber auch dagegen aufführen. Bei Ausländern, die nicht abgeschoben werden (können) sollte es allerdings keine Unterschiede geben. Schließlich werden diese Menschen in Deutschland weiterleben.
Die Ungleichbehandlung sollte man allerdings berücksichtigen, wenn man von zu vielen ausländischen Intensivtätern spricht. Es ist ein großes Unterschied, ob man während der Inhaftierung beispielsweise eine Ausbildung erhält oder nicht für das Leben nach der Freilassung.