VG Berlin: Erfordernis von deutschen Sprachkenntnissen bei Ehegattennachzug rechtmäßig

31. Januar 2008 | Von | Kategorie: Recht | 11 Kommentare |

Ausländer, die zu ihren in Deutschland lebenden Ehegatten ziehen wollen, müssen sich zumindest auf einfache Weise (in ganzen Sätzen) in deutscher Sprache verständigen können. Nur einzelne deutsche Worte sagen zu können, reiche nicht aus, teilte das Verwaltungsgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 19.12.2007 (Az.: VG 5 V 22.07) mit. Das Verwaltungsgericht Berlin hat damit die seit dem 28. August 2007 geltende Regelung des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG bestätigt, die Berufung jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen.

Aus der Pressemitteilung des VG Berlin:

Die Klägerin, eine 1982 geborene indische Staatsangehörige, hatte sich nach ihrer Hochzeit mit ihrem in Deutschland lebenden deutschen Ehemann bei der Deutschen Botschaft in Neu Delhi ab Dezember 2004 vergeblich um ein Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung bemüht. Die Botschaft hatte dies zuletzt im März 2007 unter Hinweis auf das vermeintliche Vorliegen einer Scheinehe abgelehnt.

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin verneinte zwar entgegen der Auffassung des beklagten Auswärtigen Amtes das Vorliegen einer Scheinehe. Die Klage hatte gleichwohl keinen Erfolg, weil die Klägerin nach Überzeugung des Gerichts die gesetzlichen Mindesterfordernisse hinsichtlich ihrer zu verlangenden deutschen Sprachkenntnisse nicht erfülle. Zwar sei sie imstande, einzelne deutsche Worte zu sagen. Dies sei nicht ausreichend.

Eine Verständigung auf einfache Art in deutscher Sprache setze wenigstens voraus, dass der Ausländer Sätze mit Subjekt, Prädikat und Objekt bilden und entsprechende Sätze Anderer mit geläufigen Alltagsbegriffen mehr als nur selten verstehen könne.

An dieser Stelle möchte ich an die Worte von Integrationsministerin Maria Böhmer erinnern. Sie hatte, sobald Kritik an den Neuregelungen um den Familiennachzug aufkam, immer wieder betont, dass lediglich 200-300 Wörter verlangt würden. Auf Nachfrage von JurBlog.de hatte das Goethe-Institut demgegenüber erklärt, dass 300 Wörter in keinem Falle ausreichen.

Dass ganze Sätze in Wort und Schrift mit einem Wortschatz von 300 Wörtern nicht gebildet und verstanden werden können, dürfte wohl auch Maria Böhmer gewusst haben, wenn nicht, hätte sie es zumindest wissen müssen.

Makaber ist die Haltung Maria Böhmers in Anbetracht Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben. In § 93 AufenthG sind diese ausdrücklich genannt. Dazu gehören u.a.,

den Belangen der im Bundesgebiet befindlichen Ausländer zu einer angemessenen Berücksichtigung zu verhelfen

In die Irre führen und „bewusstes herunterspielen von Anforderungen„, wie es das Goethe Institut gegenüber JurBlog.de beschrieben hat, gehören nicht dazu.

Auch zeigt der vorliegende Fall eindrucksvoll, wie Gesetze zu unbilligen Ergebnissen führen können. Die Betroffenen haben die Ehe bereits im Jahre 2004 geschlossen, also lange bevor Deutschkenntnisse vor der Einreise gefordert wurden. Damals war eine solche Regelung auch nicht abzusehen. Die Verweigerung des Visums wegen Verdacht auf Scheinehe hat sich im Nachhinein auch als unbegründet erwiesen. Die Überprüfung hat so lange gedauert, dass die Nachzüglerin nun von der Neuregelung betroffen ist.

Ob die Eheleute die Ehe auch geschlossen hätten, wenn sie von den Anforderungen gewusst hätten, kann dahingestellt bleiben. Die Tatsache aber, dass der unbegründete Verdacht auf Scheinehe, wofür die Eheleute nichts können, nun zu einer weiteren Hürde führt, dass zu einer weiteren Trennung der Familie führt, zeigt die Härte der Neuregelung. Es macht nämlich keinen Unterschied, wann die Ehe geschlossen wurde. Entscheidend ist nur, ob zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes, über den Visumsantrag entschieden wurde.

PS: Zu den Ausführungen des Verwaltungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Familiennachzugsregelung (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG) in einem späteren Artikel mehr. So viel vorab: Dünn, ziemlich dünn!

11 Kommentare
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  1. Dass die Bundesrepublik Deutschland nicht alle Problemen aus allen Herrenländer bei sich aufnehmen soll, ist schon verständlich. Eine andere Sache ist es jedoch, ob der / die Ehepartener/rin eines deutschen Bürgers weniger integrationsfähig ist als der/die Ehepartener/rin eines Firmengründers in Deutschland. Ein Gesetz, das so offensichtlich US-Amerikanner, Israelen, Australien, Neuezelaänder, Japaner und Kanadier bevorzugt und die deutschen Bürger aber benachteiligt ist ein diskriminierendes Gesetz in der höchsten Form und steht als solches gegen das Interesse des deutschen Volkes und damit feindlich gegen die Verfassung des deutschen Staates. Das Gesetz in seiner jetzigen Form muss sofort vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden.

  2. Zu der Entscheidung des VG Berlin vom 19.12.2007: ist dort der Stand des Berufungsverfahrens bekannt? Welche Rechtsanwälte sind dort tätig? Gibt es schon Verfahren beim Bundesverfassungsgericht? Die Verfassungswidrigkeit dieser Vorschrift erscheint mir evident, zumal EG-Inländer gegenüber Deutschen bevorzugt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Gerd Flint

  3. @ E.S
    Hallo, gibt es diesbezüglich neue Erfahrungswerte?
    Tut sich irgendetwas; auch in anderen Fällen?
    Ist es wirklich möglich, dass hier keine neuen Gerichtsurteile bekannt sind?
    Wirklich nichts in der Richtung bewegt werden kann?
    Keine Gruppierungen bekannt?
    Nichts …wirklich gar nichts ?????

    Wäre schön mal wieder etwas in diesen Rechtsabteilungen zu erfahren.
    Vielen Dank im voraus !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  4. @ Rose

    Leider nein! Sobald ich etwas nennenswertes mitbekomme, werde ich es hier posten. Versprochen. Bis dahin drücke ich Dir die Daumen.

  5. @ E.S.

    Okay, danke !
    Hoffentlich bald, es ist absolut, aufgrund des Psychoterrors ( lernen)
    alles am eskalieren.
    Das steht auf Dauer keiner durch.
    Vielen lieben Dank im voraus !

  6. Hallo,
    eigentlich wollten meine chinesische Verlobte letztes Jahr im Herbst heiraten.
    Doch dann kam die Änderung des AufenthG und ein unbarmherziges Konsulat in Kanton.
    Meine Verlobte lernt seit September Deutsch an einer Schule (Ganztags mit Internat).
    Im Januar habe ich Klage (Eilverfahren) beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.
    Wurde jetzt abgewiesen, weil kein Härtefall und unzumutbare Nachteile erkennbar sind.
    Es wird auf ein Hauptsacheverfahren beim Oberverwaltungsgericht verwiesen.
    Hierzu muss innerhalb 14 Tagen (!) Beschwerde eingelegt werden.
    Es besteht neuerdings Vertretungszwang (Rechtsanwalt bzw. wohl auch bestimmte
    Organisationen). Kann mir jemand einen Typ geben?

    PS: Es ist zum Verzweifeln! Auch beim letzten Interview im Mai hat „festgestellt“,
    das die Deutschkenntnisse nicht ausreichen. Außer dieser Forderung
    besteht absolut kein Hindernisgrund. Alle Papiere OK.
    Ausländeramt hat auch keine Einwände.

  7. warum tut das deutsche volk nichts dagegen,das so eine miese regierung uns unsere grundrechte beraubt?und zwar allesamt deutsche und ausländer!!!!!
    will der staat mir vorschreiben wen ich heiraten oder mit wem ich leben soll?es reicht jetzt endgültig mit diesem schwachsinn!!!!!!
    ich habe meine jugendliebe in der türkei geheiratet und kann sie nicht herbringen.TOLL,ODER????
    wie sollen wir uns zu hundert prozent in der BRD integrieren,wenn uns sowas angetan wird?ich bin hier geboren und trozdem ist ein AMI,ISRAELI oder Neuseeländer mehr wert als ich!!!!!
    IST DAS SOZIALE GERECHTIGKEIT FRAG ICH EUCH?????
    früher musste der eingereiste ehegatte zum sprachkurs,jetzt darf er gar nicht mehr rein und soll vom dorf in die stadt und unmengen von geld ausgeben für’n sprachkurs für so ein beschissenes goethe institut!!!!
    die regierung soll doch einfach die wahrheit sagen und zwar das es in deutschland zuviel türken gibt und so auf diese art weniger einreisen!!!ich bin übrigens auch TÜRKE!!!!
    so eine braune regierung gab’s noch nie.das alles ist nichts anderes als butter auf die brote von REP,DVU und die anderen rechten hirnverbrannten zu schmieren!!!
    danke regierung!!!so isolieren wir uns noch mehr von der gesellschafft und die abneigung und vorurteile gegenüber der brd werden verstärkt!!!!

  8. was wird eigentlich mit so einem gesetz bezweckt?
    was ist los in unserem schönen land der BRD?
    ich glaube,man will uns zeigen,das wir die neuen „JUDEN“ europas und hier nicht mehr willkommen sind.
    nun hört aber auf mit dieser „“““bescheuerten aussage“““ opferrolle der türken und sich dahinter verstecken…!!!!
    die menschen,die jetzt mit diesem gesetz konfrontiert werden und deswegen von ihrem liebsten und ihren familien getrennt sind,WERDEN DIE EINZIGEN SEIN;DIE MICH VERSTEHEN..
    getroffene hunde bellen
    weil ich mir schon von anderen deutschen anhören musste,das es in deutschland schon eh genug türken gibt!!!abgesehen davon wird es dem nicht betroffenem rest der bevölkerung eh scheiss egal sein,ob existenzen kaputt gehen oder ob familien nicht zusammenkommen.das volk in der BRD lässt sich viel zuviel von den wichsern da oben an der nase rumtanzen.ALLE BETROFFENEN UND MITFÜHLENDEN MÜSSEN SICH MOBILISIEREN UND SICH GEGEN DIESES MENSCHENVERACHTENDE GESETZ WEHREN!!!VEREINE BILDEN;PROTESTIEREN….WIR MÜSSEN VIEL VIEL LAUTER WERDEN,UNS HÖRT KEINER IN DEUTSCHLAND.und die da oben kassieren schön die dicke kohle und lassen das GI mitkassieren.ES IST UNSER RECHT MIT UNSEREM EHEGATTEN ODER FAMILIEN UND ANGEHÖRIGEN ZUSAMMEN ZU LEBEN,UND ZWAR IN „““DEUTSCHLAND“““..
    GRUNDRECHT EINES JEDEN MENSCHEN WOHLGEMERKT….

  9. @ musti

    ich habe meine jugendliebe in der türkei geheiratet und kann sie nicht herbringen.TOLL,ODER????

    lesen Sie doch einfach mal den Beitrag Nr.6 direkt vor Ihren eigentlich immer wieder das gleiche wiederholenden Beiträgen.

    Da haben andere Menschen identische Probleme, gehen aber wesentlich konstruktiver damit um als Sie.

    Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen und allen anderen die durch derart schwere pers. Probleme belastet sind nachvollziehen wie hart so etwas ist.

    Als ich meine Frau welche ich in der Ukraine kennenlernte nach 4 jährigem Kampf in Deutschland heiratete waren unsere Probleme damals damit bei weitem noch nicht bewältigt, jedoch war es eine riesige Erleichterung das man wieder zusammen war.

    Bis hier kann ich Ihre Verbitterung nachvollziehen und habe auch durchaus Verständnis dafür…aber weiteres Verständnis kann ich Ihrer Herangehensweise an das Problem nicht entgegenbringen.

    Jetzt gebe ich Ihnen mal ganz kurz einen Abriss dessen was auch einem „gebürtigen“ Deutschen schon damals für Probleme ins Haus standen, wenn man seine Liebe nicht in Deutschland sonden fernab der Heimat gefunden hat.

    So ist aber nunmal das Leben….wo die Liebe hinfällt…und ein Sprichwort sagt : Wo ein Wille ist ist auch ein Weg.

    Wir spechen hier von einem 15 Jahre zurückliegenden Zeitraum als es damals auf einer Geschäftsreise durch die Ukraine zwischen mir und meiner Frau „funkte“

    Das war der Anfang eines harten und steinigen Weges, an dessem Ende erst nach 4 Jahren unsere gemeinsame Zukunft in Deutschland feststand.

    Visumserteilungen waren damals für Leute aus den Ex-Gus Staaten fast unmöglich zu bekommen.

    Es bedurfte 7.Anträgen welche allesamt ohne Vorliegen von Hinderrungsgründen von der entsprechenden Visumsstelle abgelehnt wurden…7. Anträge zur erteilung eines Besuchervisums…merken Sie etwas.

    Erst nach vollem Einsatz durch mehrere Instanzen und einer Eingabe bei entsprechender Stelle wurde ein Visum für 14.Tage erteilt.

    Mir ist durchaus bekannt wie leicht es schon damals war ein Visum für einen Türkischen Staatsangehörigen für ein Visum nach Deutschland zu bekommen….aber ich hatte mein Glück damals in der Ukraine gefunden.

    Desshalb waren meine Probleme andere als die die Sie hier bedrücken…aber ich für mich kann behaupten das ich diese Probleme auch mit Hilfe meiner Frau bewältigt habe.

    Das prägt und verbindet.

    Als positiven Aspekt lernte meine Frau sehr schnell schon vor Erteilung Ihres ersten Visums Deutsch und das sehr leidvoll aber durchaus effektiv und schnell im Umgang mit den Deutschen Behörden im Ausland.

    Das war ein Zeitraum von 18 Monaten und eine schwere Zeit, in der wir uns nicht sahen.

    Weitere Probleme welche auftraten wurden immer leichter zu bewältigen, wobei es trotzdem nicht einfacher wurde.

    Aber man wächst auch an Herrausforderungen, wenn man sie annimmt.

    Leider vermisse ich in allen Ihren Beiträgen durchweg einen pos.Handlungsansatz der es Ihnen auch ermöglichen würde einen Weg und entspechende Mittel zur bewältigung Ihrer Probleme zu finden.Eigentlich Schade…für Sie..aber naja !

    Sie sehen die Schuld oder die Pflicht Ihre Probleme zu lösen grundsätzlich immer nur bei anderen.

    wie sollen wir uns zu hundert prozent in der BRD integrieren,wenn uns sowas angetan wird?ich bin hier geboren und trozdem ist ein AMI,ISRAELI oder Neuseeländer mehr wert als ich!!!!!

    Und das ist gelinde gesagt nicht die Reaktion eines Erwachsenen ..das sind eher Verhaltensmuster wie ich sie von Kindern her gewöhnt bin..Bockigkeit und Uneinsichtigkeit.

    Das einzig Erwachsene an Ihren Aussagen ist die negative latent vorhandene „Hass-Attitüde“.

    Problematisch wird es aber wenn Sie

    ich glaube,man will uns zeigen,das wir die neuen “JUDEN” europas und hier nicht mehr willkommen sind.

    sich aus der Ihnen eigenen Opferrolle welche Sie etwas zu „laut“ von sich schreien

    nun hört aber auf mit dieser “”“”bescheuerten aussage”“” opferrolle der türken und sich dahinter verstecken…!!!!

    in eine Richtung begeben welche man sehr leicht auch als Demagogisch und durchaus dem

    § 130
    Volksverhetzung

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    zuordnen könnte.

    Sie sind nicht der einzige Mensch auf Erden der Probleme hat..scheinbar sind sie aber einer von denen die nichts selbst geregelt bekommen und Ihre eigene Unzulänglichkeit immer anderen oder den Umständen zuschreiben müssen.

    Armselig

  10. Guten Tag ,

    von : Tobi 22. Juli 2008 13:19 :
    Danke für Ihren guten Beitrag !

    Wir ärgern uns bereits , mein Mann hat seinen Integrationskurs
    abgebrochen, um eine Arbeit zu beginnen für 5€ Brutto /h in Schichten – Arbeitsbekleidung
    wird vom Lohn abgezogen , Gesundheitspass selbst bezahlt , für eine schwere Fliessbandarbeit ,
    wo er als Ausländer gehandelt wird , der malochen soll , unfreundlich behandelt , usw. –

    In unserer HP einiges zu lesen , wie schwer das Leben ist , hätte ich nie erahnt …

    … wir sind auch ungewiss , wie es weiter gehen wird – ABER
    das alles bindet sehr und wächst zusammen !

    Die Hoffnung stirbt zuletzt !

    Mit freundlichem Gruss

  11. Ich lebe zeit 37 Jahren in Deutschland damals hat man uns nicht gefragt ob wir Deutsch verstehen sondern wir eine Tier wir sind untersucht worden vom Kopf bis zum Fuss soger viele wegen fehlende ein Zahn wieder zurück geschickt bin sehr jung gewesen ,hatten sie mich fordern müssen zum sprache lernen oder Beruf….Aber nein ich müsste akord arbeiten ohne ein wort Deutsch zu reden nun was ich gelernt habe „Dalli Dalli“Oder „schnell schnell“
    Ich kann leider nicht verstehen warum muss man erst Deutsch lernen damit man Visum für Deutschland bekommen kann – und auch noch Goethe Institüt 3 Monate 1800 euro – Müssen die Deutschen Türkisch lernen und Visum beantragen wenn sie in der Türkei leben?(nein)
    Keine angst wenn Visum abgeschafft wird in der Türkei leben noch 70 Milyon Menchen davon sind nur 2 Mijlyon in Ausland ( Bitte um Entschuldigung wegen meine fehler)
    Mit Freundlichem Gruss

 

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